„§ 266a StGB“ – Seiteninformationen

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Basisinformationen

Anzeigetitel§ 266a StGB
Weiterleitungen nachVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Information)
Sortierschlüssel§ 266a StGB
Seitenlänge (in Bytes)61
Seitenkennnummer1457904
Seiteninhaltssprachede - Deutsch
SeiteninhaltsmodellWikitext
Indizierung durch SuchmaschinenErlaubt
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite0
Wikiup-ObjektkennungKeine

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Seitenerstellerimported>Matt1971(1981)
Datum der Seitenerstellung06:17, 12. Mai 2006
Letzter Bearbeiterimported>Matt1971(1981)
Datum der letzten Bearbeitung06:17, 12. Mai 2006
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