„Eisenbahnunternehmen“ – Versionsunterschied

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Aktuelle Version vom 27. Juli 2022, 13:35 Uhr

Eisenbahnunternehmen, historisch Bahnverwaltung genannt, sind öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahn-Verkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU) oder eine Eisenbahn-Infrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, EIU). Es fallen aber auch die Wagenhalter darunter, die keine eigene Lizenz zum Befahren von Strecken besitzen (z. B. VTG AG).

In einem weiteren Sinne werden darunter aber auch Unternehmen der Bahnindustrie verstanden, beispielsweise Bombardier Transportation (Deutschland), Stadler Rail (Schweiz) oder Alstom (Frankreich).

Definition im EU-Recht

Die Richtlinie 2001/14 EG definiert in Artikel 2 Eisenbahnunternehmen wie folgt:[1]

„(J)edes nach geltendem Gemeinschaftsrecht zugelassene öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;“

Europäisches Parlament und Rat: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 erweiterte diesen Begriff dahingehend, dass die Eisenbahnverkehrsleistung nicht mehr die Haupttätigkeit des Unternehmens sein muss.[2]

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