„Eisenbahnunternehmen“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2022, 13:35 Uhr
Eisenbahnunternehmen, historisch Bahnverwaltung genannt, sind öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahn-Verkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU) oder eine Eisenbahn-Infrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, EIU). Es fallen aber auch die Wagenhalter darunter, die keine eigene Lizenz zum Befahren von Strecken besitzen (z. B. VTG AG).
In einem weiteren Sinne werden darunter aber auch Unternehmen der Bahnindustrie verstanden, beispielsweise Bombardier Transportation (Deutschland), Stadler Rail (Schweiz) oder Alstom (Frankreich).
Definition im EU-Recht
Die Richtlinie 2001/14 EG definiert in Artikel 2 Eisenbahnunternehmen wie folgt:[1]
„(J)edes nach geltendem Gemeinschaftsrecht zugelassene öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;“
Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 erweiterte diesen Begriff dahingehend, dass die Eisenbahnverkehrsleistung nicht mehr die Haupttätigkeit des Unternehmens sein muss.[2]
Nach Kontinent
- Liste afrikanischer Eisenbahngesellschaften
- Liste asiatischer Eisenbahngesellschaften
- Liste europäischer Eisenbahngesellschaften
- Liste nordamerikanischer Eisenbahngesellschaften
- Liste südamerikanischer Eisenbahngesellschaften
- Liste von Eisenbahngesellschaften in Ozeanien
In Europa
- Liste deutscher Eisenbahngesellschaften
- Liste österreichischer Eisenbahngesellschaften
- Liste schwedischer Eisenbahngesellschaften
- Liste der Schweizer Eisenbahngesellschaften
- Liste von Eisenbahngesellschaften im Vereinigten Königreich
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001, abgerufen am 17. Mai 2014. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und de Rates vom 23. Oktober 2007, abgerufen am 18. Mai 2014. In: Amtsblatt der Europäischen Union.