Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2013/Mikered

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Gerade vs. ungerade Anzahl von Schiedsrichtern

Hallo Mikered!

Da Gerichte in aller Regel ein Urteil fällen müssen, was in halbwegs demokratischen Umgebungen eine Mehrheit voraussetzt, folgende zwei Fragen:

Wie stehst Du zu der geraden Anzahl von Schiedsrichtern, die in diesem Zusammenhang wenig zielführend anmutet?

Wäre dies eine Reform wert? (Beispielsweise: Ungerade Anzahl von Schiedsrichtern allgemein, ungerade Anzahl von Teilen der Schiedsrichter, die an bestimmten Urteilsabstimmungen teilnehmen? Die "Mindestanforderung" von drei Schiedsrichtern aus den Statuten wirkt zumindest für mich so, als ob dies die anfängliche, aber unausgesprochene Intention gewesen wäre.)

--Hexachloroiridic Acid (Diskussion) 23:34, 7. Nov. 2013 (CET)

Ohne der Antwort des Kandidaten vorgreifen zu wollen: Die Mindestzahl drei stammt aus dem Meinungsbild zur Aufgabentrennung und wurde dort hauptsächlich für die Oversighter, Bürokraten und Checkuser festgelegt, da das SG auch damals schon deutlich mehr Mitglieder hatte. Und die Zahl der an einer Anfrage mitarbeitenden SG-Mitglieder liegt häufig unter der Gesamtzahl, weil nicht alle die Anfrage angenommen haben, jemand befangen ist oder auch einfach krank, in Urlaub oder durch andere RL-Angelegenheiten gehindert, voll mitzumachen. Dadurch ist es eher Zufall, ob die Zahl der Abstimmenden gerade oder ungerade ist. -- Perrak (Disk) 00:59, 8. Nov. 2013 (CET)
Es sind nicht mindestens 3, sondern mindestens 5 Schiedsrichter nötig, sonst ist das SG kein SG mehr, da mindestens 5 eine Anfrage annehmen müssen. Die 3 sagt überhaupt nichts aus und ist unzutreffend. Da wäre eine sofortige Neuwahl nötig, sonst gäbe es keinen Fall mehr. --Wyndfang 02:06, 8. Nov. 2013 (CET)
Beachte: Zahl und Person der annehmenden ≠ Zahl und Person der beschließenden Mitglieder des Schiedsgerichts. In der Praxis ist es wie von Perrak beschrieben. Es kann jederzeit jemand ausfallen oder wieder hinzutreten. Das SG gibt sich übrigens seine Geschäftsordnung selbst, dazu ist es vom MB ermächtigt worden. Es kommen also weitere interne Vorgaben hinzu. Sie stehen – etwas irreführend bezeichnet – in der „FAQ“ des SG.--Aschmidt (Diskussion) 02:12, 8. Nov. 2013 (CET)
Hallo! Wünschenswert wäre natürlich immer eine eindeutige Entscheidung. Von daher würde eine ungerade Zahl schon Sinn machen. Allerdings, wie Perrak schon oben schrieb, ist dies ein Projekt von freiwilligen. Eine Reform ist mMn. nicht nötig, da das SG bisher eine gute Arbeit gemacht hat. Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten. Falls nicht, frag bitte weiter. Gruß --Mikered (Diskussion) 05:44, 8. Nov. 2013 (CET)

@ Aschmidt: Ich weiß nicht, was du mir damit sagen willst. Natürlich können am Ende mehr oder weniger Schiedsrichter als 5 beschließen. Aber hier war oben die Rede von einer "Mindestanforderung" von drei Schiedsrichtern, und das ist so unzutreffend. Gäbe es nur 3 Schiedsrichter oder 4, würde kein einziger Fall mehr von mindestens 5 angenommen werden können. Und dann käme es natürlich auch zu keinen Entscheidungen mehr, da es erst gar keine angenommenen Fälle mehr gäbe. --Wyndfang 19:09, 8. Nov. 2013 (CET)

Die Mindestzahl steht, wie von mir oben erwähnt, im MB Aufgabentrennung; die Mindestzahl wurde dort explizit abgestimmt. Dort steht allerdings auch, dass dies "fürs Schiedgericht (sic, ...) derzeit keine Rolle" spielt. -- Perrak (Disk) 21:32, 8. Nov. 2013 (CET)
Ja, es wäre mit 3 oder 4 Mitgliedern völlig handlungsunfähig. Ich vermute allerdings, dass es auch mit 6 Mitgliedern oder auch 7 schon relativ handlungsunfähig wäre, denn es braucht dann nur einer befangen zu sein oder als befangen zu gelten – und manchmal oder öfter sind dies auch zwei, wie man sieht – dann könnte eine solche Anfrage schon nicht mehr angenommen und damit auch nicht bearbeitet werden. Ganz unabhängig von späterer Abwesenheit aus sonstigen Gründen. Oder wenn jemand mal dauerhaft oder etwas länger ausfällt, wäre auch nichts mehr möglich. --Wyndfang 01:24, 9. Nov. 2013 (CET)
Sieben ginge normalerweise gerade noch, aber da wäre dann viel Disziplin nötig, eine kurze Krankheit, Urlaub oder viel Arbeit im RL könnten dann eine Anfragebearbeitung stark verzögern. Deshalb sind wir ja normalerweise zehn ;-) -- Perrak (Disk) 09:23, 9. Nov. 2013 (CET)

Reformbedarf

Hallo Mikered, du schreibst "Eine Reform ist mMn. nicht nötig, da das SG bisher eine gute Arbeit gemacht hat." Ich glaube, da gab es mal ein Meinungsbild, dessen Ergebnis durchaus auf einen Reformbedarf hinwies. Im übrigen aber, wenn du dich dem Zeitaufwand stellen willst, sach ich auch mal pro. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 12:55, 13. Nov. 2013 (CET)

Wenn ich dich nicht völlig missverstehe, denkst Du an das MB zur Abschaffung des SG, das vor zweieinhalb Jahren knapp gescheitert ist.
Einige der dort bemängelten Sachen waren kurz vorher bereits geändert worden, seit Anfang 2011 finden die Abstimmungen zum Abschluss einer SG-Anfrage öffentlich statt. Seither haben wir uns bemüht, so viel wie möglich von unserer Arbeit nach außen zu kommunizieren.
Einige andere Reformen wurde ebenfalls durchgeführt - teilweise Kleinkram, der sich nur in einer Änderung unserer internen Arbeit ausgewirkt hat, aber auch Präzisierungen, wie zum Beispiel die Regelung für die Befangenheit und die Regelung, wer an einer Anfrage mitarbeitet. Das ist ein fortlaufender Prozess, jedes SG wird sich weiter damit befassen, die Abläufe weiter zu verbessern.
Eine große Reform, die eines MBs bedürfte, sehe ich allerdings ebenfalls nicht als notwendig an. -- Perrak (Disk) 11:34, 14. Nov. 2013 (CET)
Hallo! Entschuldige bitte die verspätete Rückmeldung. Perrack hat mir da im großen ganzen schon vorgegriffen. Ich würde gerne noch hinzufügen, das das SG ja durch die Community gewählt wird und sich dadurch natürlich auch an dieser ausrichtet. Falls jemand Reformbedarf sieht, steht es jedem Frei ein Meinungsbild zu starten. Gruß --Mikered (Diskussion) 12:00, 15. Nov. 2013 (CET)