Diskussion:Strahlenkranhheit/Archiv/1
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Der Artikel strotzt nur so nach Verharmlosung
Selbst die kleinst mögliche, oder denkbare Dosis ist absolut tödlich.--77.9.45.198 09:00, 16. Jun. 2014 (CEST)
- Nein, das ist sie nicht. Deine Behauptung "strotzt nach" Unwissen.--UvM (Diskussion) 13:13, 16. Jun. 2014 (CEST)
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"Strahlenverbrennung"?
Wie sieht es mit den Äußerlich sichtbaren Auswirkungen hoher Strahlendosen aus? Kommt es z.B. zu "Verbrennungen" der Haut? Versengten Harren, usw`. oder sind diese Sachen, die man auf Bildern häufig zu sehen bekommt keine direkte Auswirkung der Strahlung sondern der Hitzeentwicklung der Explosion zu verdanken?
- Atombombenexplositionen: durch die hohen entstehenden Temperaturen kommt es auch zu einer Abstrahlung von erheblicher EM-Strahlung im Bereich zwischen IR und UV, die zu thermischer Verbrennung von Haut- und Haaren führen.
- Strahlenexposition: Hautzellen gehören neben den Zellen des Knochenmarks und des Magen-Darm-Trakts zu den ersten Zellen, die ihre Schädigung "bemerken", da sie sich relativ häufig teilen. Hautablösungen, innere Blutungen sowie eine primär lebensgefährliche/tödliche Veränderung des Blutbildes sind die in der zweiten Phase der Strahlenkrankheit auftretenden Symptome.
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Durchschnittliche Jahresdosis eines Bundesbürgers (2005)
Radon 1,1 Radon 222 in Gebäuden: 0,9 Radon 222 außerhalb: 0,2 Radon 220: - kosmische Strahlung: 0,3 Boden, Gestein, Baumaterial: 0,4 Nahrungsaufnahme: 0,3 Kerntechnik: <0,02 Tschernobyl: 0,013 Atombombenfallout: <0,01 Forschung, Technik, Haushalt: <0,01 Kerntechnische Anlagen, Uranbergbau: <0,01 Medizintechnik 1,8 Nuklearmedizin: 0,12 klassische Röntgendiagnostik: 1,68 Röntgen-CT: 0,90 Herz: 0,34 Skelett: 0,17 Verdauung: 0,16 Rest: 0,11
- So eine Aufstellung ist schön und gut, gehört aber nicht in den Artikel Strahlenkrankheit. Und um sie in einen besser passenden Artikel einzubauen, müsste sie eine Quellenangabe haben. --UvM (Diskussion) 22:13, 16. Jun. 2014 (CEST)
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Kategorie A, B
Ich habe gerade die aktuelle Strahlenschutzverordnung (von 2001) vor mir und sehe, dass im Artikel die Kategorien A und B strahlenexponierter Personen verwechselt wurden. Laut Paragraph 54 StrlSchV ist Kategorie A bei 6mSv/a bis 20mSv/a und Kategorie B bei 1mSv/a bis 6mSv/a
- Längst im Artikel berichtigt. --UvM (Diskussion) 10:27, 1. Jun. 2013 (CEST)
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