Diskussion:Verjährung (Österreich)
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Quellen für Fristen
Wäre schön wenn die einzelnen Quellen für die Fristen, d.h. Verweise auf Paragraphen, mit angegeben wären. (nicht signierter Beitrag von 80.121.206.108 (Diskussion) 19:47, 8. Mär. 2012 (CET))
Zivilrecht - beginn der Verjährung
fehlt irgendwie völlig im Artikel. Auf help.gv.at steht dazu zb recht treffend "Die Verjährung eines Rechts durch Nichtgebrauch beginnt mit der Entstehung des Rechts." (nicht signierter Beitrag von 178.115.129.5 (Diskussion) 06:47, 5. Feb. 2014 (CET))
Vollstreckungsverjährung Verwaltungsstrafrecht
Die Frist für die Vollstreckungsverjährung im Verwaltungsstrafrecht beginnt ab Rechtskraft des Bescheides und nicht ab Tatbegehung. (nicht signierter Beitrag von 178.190.202.83 (Diskussion) 16:14, 12. Nov. 2014 (CET))