Diskussion:Einberufung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juni 2016 um 09:01 Uhr durch imported>Euro(39598) (Neuer Abschnitt →‎Einberufung nicht nur bei der Bundeswehr).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 15:52, 12. Jan. 2016 (CET)

Einberufung nicht nur bei der Bundeswehr

Der Artikel bezieht sich zur Zeit ausschließlich auf Einberufungen bei der Bundeswehr.

Tatsächlich können Bürger/innen aber auch in anderen Bereichen einberufen werden, beispielsweise zum Dienst in der Feuerwehr (bei Pflichtfeuerwehren) oder anderen hoheitlichen Aufgaben (Regieeinheiten des Katastrophenschutzes etc.). Bei der Feuerwehr spricht man häufig auch bei der Vergabe Lehrgangsplätzen - vor allem bei Lehrgängen von Führungskräften, welche diese in einem bestimmten Zeitraum absolviert haben müssen - von einer Einberufung zum Lehrgang. Euro (Diskussion) 11:01, 20. Jun. 2016 (CEST)