Diskussion:Halbeinkünfteverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. September 2016 um 08:21 Uhr durch imported>Kobschaetzki(86029) (Neuer Abschnitt →‎Qualitätsbaustein).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Halbeinkünfteverfahren“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.

Kapitalertragsteuer auf die volle Bardividende

"Bei Dividendenzahlungen durch Finanzinstitute (§ 20 Abs.1 Nr. 1 EStG) wird der Zinsabschlag auf die halbe Bardividende mit einem Steuersatz von 20,00 % vorgenommen (+ Solidaritätszuschlag 5,50 %). Ein eventueller Freistellungsauftrag ist durch das Finanzinstitut zu berücksichtigen."

Wird die Kapitalertragsteuer von 20 % nicht auf die volle Dividende berechnet???

jo, hab's grad geändert --Tobias heinrich karlsruhe 09:47, 10. Jun. 2008 (CEST)

Verfahren, Tabelle

Einkommensteuer (A: 42%, B: 15%): Man sollte hier klarstellen, ob man den Durchschnittsteuersatz oder den Grenzsteuersatz meint. - richtigggg!!!!!!!

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Geht man vom Spitzensteuersatz aus (so mache ich das), ermittelt man, ob sich die Geldanlage wirklich lohnt (zusätzlich zu meinen anderen Geschäften). Die Betrachtung mit Durchschnittssteuersatz hat aber auch ihre systematische Berechtigung.
Vorschlag: im Artikel wird "Spitzensteuersatz" eingefügt, da das in meinen Augen die sinnvollere Betrachtung ist, und die Untersceidung der beiden eher in einen eigenen (bestimmt bestehenden) Artikel gehört. --Tobias heinrich karlsruhe 09:47, 10. Jun. 2008 (CEST)

Verfahren, Tabelle, Steuersatz

Hallo, in der Tabelle unter dem Punkt "Verfahren" ist die zweite Zeile: Körperschaftsteuer 15 % - € 25,00 - € 25,00

D.h. die Körperschaftssteuer beträgt 15%. Abgezogen werden jedoch 25 EUR, nicht 15 EUR. Vermute, dass hier noch ein alter Steuersatz von 25% berechnet wurde?

Gruß

--Gunnarstahl 15:53, 9. Feb. 2009 (CET)

Anwendungsbereich

Ich habe in diesem Abschnitt den aktuellen Rechtsstand eingepflegt. Stelle aber fest, dass vielleicht absichtlich und aus "historischen" Gründen der alte Begriff mit dem alten Rechtsstand und den alten Steuersätzen beibehalten wurde. Das Halbeinkünfteverfahren wird von der Abgeltungssteuer bzw. dem Teileinkünfteverfahren ersetzt. Und in den dortigen Artikeln sieht auch alles korrekt aus.

Bitte meine Änderungen gegebenenfalls verwerfen, falls aus historischen Gründen dieser Artikel mit den alten Werten erhalten bleiben soll. Eigentlich müsste eine Umleitung zu den Artikeln Abgeltungssteuer bzw. Teileinkünfteverfahren folgen, wenn jemand nach "Halbeinkünfteverfahren" sucht. Weiterhin ist zu überlegen, ob Änderungen an Artikeln, die aus historischen Gründen beibehalten werden sollen, nicht eingefroren/konserviert werden, um versehentliche Korrekturarbeit (kostet ja auch Zeit) zu vermeiden.

-- pilgrims 04:10, 24. Nov. 2010 (CET)

Qualitätsbaustein

Ich kann hier keine Diskussion entdecken, warum der Qualitätsbaustein noch gesetzt ist. Leider ist es mir über die Versionsgeschichte (mit einem vertretbaren Zeitaufwand) nicht gelungen herauszufinden, wer denn wann und warum eingefügt hat. Ich würde jetzt mal einen Moment warten. Wenn sich dann keiner meldet und die Kritik ein wenig konkretisiert, würde ich den Baustein erstmal rausnehmen. --Kobschaetzki (Diskussion) 10:21, 2. Sep. 2016 (CEST)