Diskussion:Polizeiaufgabengesetz (Bayern)

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Änderungen

Hallo Benutzer:分液漏斗, bitte beachte, dass ich a) weitere Aussagen von Friedrich zur Erläuterung eingefügt habe, b) eine doppelte Qualitätssicherung entfernt habe, da im QS-Portal Jura schon über den Artikel gesprochen wird und c) eine differenziertere Darstellung des Faktes "Polizei darf Handgranaten einsetzen" durch Friedrich vorgenommen wurde und deshalb seien Aussage als Quelle angegeben ist. Allesamt kein Grund für deine pauschale Rücksetzung! --Rechtsblick (Diskussion) 12:09, 11. Mai 2018 (CEST)

Akzeptiert. Mir kam es nur komisch vor, dass du die Handgranatenpassage gelöscht hast, die ordentlich bequellt war. Das sollen sich andere nochmal genau ansehen. --分液漏斗 (Diskussion) 12:16, 11. Mai 2018 (CEST)

Manipulativer Artikel

Die Sachverständigen Möstl und Lindner werden hier nur mit kritischen Anmerkungen zur Verständlichkeit der Gesetzentwürfe zitiert. Dass sie die Regelungen aber inhaltlich für vertretbar erachten, bleibt unerwähnt: Dagegen betonte der Bayreuther Rechtsprofessor Markus Möstl, polizeiliche Befugnisse müssten mit den technischen Möglichkeiten und neuen Herausforderungen für die Innere Sicherheit Schritt halten. Die Gesetzentwürfe böten dazu aus seiner Sicht "verfassungsrechtlich vertretbare Lösungen". Sein Augsburger Kollege Josef Franz Lindner ergänzte, die vorgeschlagenen Regelungen gingen zwar sehr weit, sollen aber auch Antwort auf eine veränderte Bedrohungslage geben. "Der Gesetzgeber muss in der Lage sein, Herausforderern auf Augenhöhe zu begegnen, sagte Lindner. In der Summe stellten die neuen Befugnisse keine Gefahr für den Rechtsstaat dar.[1] 80.187.122.146 13:09, 11. Mai 2018 (CEST)

Weiterer Artikel als Quelle

Dieser Artikel der Süddeutschen belegt einige Änderungen am Gesetzesvorschlag, die vielleicht eingearbeitet werden sollten. Außerdem belegt er, dass neben der Demo in München noch mindestens eine weitere in Regensburg stattfand. Link: http://www.sueddeutsche.de/bayern/landtag-csu-entschaerft-nach-heftigen-protesten-polizeigesetz-1.3957861 --2003:CF:BBC1:B975:5D50:C8AF:823B:5629 15:14, 12. Mai 2018 (CEST)

Ungeeignete Belege

Die mit dieser Bearbeitung eingefügten Einzelnachweise sind allesamt problematisch:

  • Ein Kommentar in der ZEIT soll belegen, dass „keine bestehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Voraussetzung für das polizeiliche Einschreiten ist“ - gemeint ist damit wohl, dass einzelne polizeiliche Eingriffsbefugnisse schon im Gefahrenvorfeld eingreifen. Hier wäre wohl juristische Fachliteratur heranzuziehen.
  • ein Beitrag im Deutschland-Funk zieht vor allem darauf, die politische Opposition zu kritisieren. Als Beleg für einen sachlichen Artikel wohl generell ungeeignet
  • Ein Beitrag über eine Demo soll als Beleg dienen, dass die Polizei im Gefahrvorfeld tätig werden darf (s. o.)
  • die Homepage einer Demo-Initiative dürfte wohl überhaupt keine verlässliche Informationsquelle sein

In Anbetracht des heiß debattierten Themas, kann man wohl nur dazu ermahnen, sich auf seriöse Fachliteratur zu konzentrieren. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 14:54, 13. Mai 2018 (CEST)

Die Seite der Initiative soll die Mitgliedsorganisationen des Bündnisses belegen. Eine bessere Quelle als diese kann es für diesen Zweck gar nicht geben.
Seriöse Fachliteratur wird es dazu noch nicht allzu viel geben, dazu ist das Thema noch zu frisch. Natürlich wäre das besser als die journalistischen Artikel. Aber sind diese journalistischen Quellen denn nachweislich falsch, oder glaubst du einfach nur, dass sie evtl. falsch sein könnten? -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 15:00, 13. Mai 2018 (CEST)
Für die Mitgliederorganisation selbst ist die Homepage in Ordnung, solange es nur um deren Mitglieder geht. Schon bei Zahlen wird sie unzuverlässig. Dass es zu diesem Thema keine seriöse Fachliteratur gibt, glaube ich nicht. Solche Gesetzesnovellen werden üblicherweise auch im juristischen Schrifttum schon vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ausgiebig diskutiert. Ich kann mir gerade in diesem Fall nicht vorstellen, dass es da anders gewesen sein sollte. Leider kenn ich mich nur mit Bayern nicht aus.
Die journalistischen Quellen sind nicht im engeren Sinne falsch. Das Problem ist zweierlei: Erstens haben sie eine ganz klare politische Meinung, mit der sie auch nicht hinter dme Berg halten. Zweitens sind die meisten Journalisten keine Juristen und verstehen auch nicht so richtig, worüber sie da schreiben. Deshalb entfällt die journalistische Literatur sehr viele Aussagen gerade in Rechtsthemen, die man hier wohl als Theoriefindung einordnen würde. Das ist auch nicht auf dieses konkrete Lemma beschränkt. Dabei wäre außerdem noch zu bedenken, dass diese journalistischen Beiträge zu einem bestimmten Thema Aussagen treffen und dann z. T. aber dortige Randbemerkungen als Belegstellen herangezogen werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:07, 13. Mai 2018 (CEST)
WP:Belege und WP:Lit sind doch eigentlich klar, oder? --141.2.30.121 15:18, 13. Mai 2018 (CEST)

Artikel war in den Nachrichten

 Info: Der Artikel stand am 11. Mai 2018 für 12 h unter Aktuelles auf der WP:Hauptseite.

Es hätten gerne 5929 Personen etwas in der Wikipedia über das Thema erfahren. Jetzt wissen sie vor allem wie unsere Wartungsbausteine aussehen... (siehe Vorderseite) Gruß, --LexICon (Diskussion) 00:18, 14. Mai 2018 (CEST)

Diese Flut an Wartungsbausteinen bringt eh nichts. Der Artikel ist eh schon in der QS, angesichts dessen könnte man sich die übrigen Bausteine sparen. Wenn nach der QS noch gravierende Mängel bestehen, können immer noch präzise (aber wohl dosierte!) Bausteine gesetzt werden. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 01:55, 14. Mai 2018 (CEST)
Also entschuldige mal, aber dass der Artikel unter Aktuelles stand, lag schlechterdings daran, dass Du den Artikel gerade einmal zwei Stunden nach seiner Erstellung dort eingetragen hast und zwar obwohl er in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Version einen QS-Baustein trug. Über das Thema konnte man zu diesem Zeitpunkt aus diesem Artikel kaum etwas seriöses erfahren. Ich würde künftig erstmal etwas nachdenken, bevor ich irgendwelche unterirdischen Artikel zum Aushängeschild deklariere. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:54, 14. Mai 2018 (CEST)

Ich finde die Bausteine, insbesondere in dieser Zahl, störend und nicht motivierend (weder fürs Lesen noch fürs Bearbeiten). Vielleicht hellt sich die Stimmung etwas auf, wenn sie entfernt werden. Aktenstapel (Diskussion) 18:23, 24. Mai 2018 (CEST)

Gelöschter Absatz und Anpassung

Nachdem das Gesetzt nun verabschiedet wurde, sollte Tempus und Stil des Artikels angepasst werden. Eine nicht nachvollziehbare Löschung des Benutzers "Daizy" habe ich rückgängig gemacht. Ich habe darüber informiert, dass die Staatsregierung eine Überarbeitung des Gesetztes mit der EU-Datenschutzrichtlinie rechtfertigte und habe den Tempus angepasst. Dies bläht keineswegs den Abschnitt auf, wie vorgeworfen, sondern liefert Informationen zur Einordnung! --Ein Zweistein (Diskussion) 09:24, 24. Mai 2018 (CEST)

Quak, einfach weniger Schrott abladen. Aber hier kommt es wohl wirklich nicht mehr drauf an. Löschen und von einem Autoren neu schreiben... --DaizY (Diskussion) 11:12, 24. Mai 2018 (CEST)
Ich versteh den Beitrag diese Benutzers schlicht nicht. Sein Vorschlag kommt mir aber reichlich absurd vor. --Ein Zweistein (Diskussion) 12:09, 24. Mai 2018 (CEST)

Unlesbarer Artikel

Keine Ahnung, wie man diesen Artikel in eine sachliche vernünftige Form bekommt. Auch als Gegner des Gesetzes ist er nicht sehr informativ. https://no-pag.de/unterlagen/nopag/ sind alle Stellungnahmen der Gutachter vorhanden. Das am 24.5.2018 in Kraft getretene Gesetz als solches ist in der Zwischenzeit auch bei hier http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG Die Bemerkung "soll" bei Bruch des Post- und Fernmeldegeheimnis finde ich merkwürde, denn http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-35 mit "(1) 1Die Polizei kann ohne Wissen des Betroffenen Postsendungen sicherstellen," nun wahrlich nicht kompliziert und sehr eindeutig. Eine der wenigen stellen, wo der Verfassungsverstoss offensichtlich ist. Die Änderung der Bundesverfassungsgerichtsdefinition der drohenden Gefahr mit einem "oder" statt einem "und" ist da schon komplexer. Und die Ausdehnung der Freiheitsentziehung mit der Radebruch'schen Formel zu beantworten, wäre auch komplex und sicherlich findet man dazu hundert verschiedene Juristen, die hundert Meinungen dazu abgeben könnten. Der Verstoss gegen „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“ der EMRK wäre auch sicherlich Laien möglich nachzuvollziehen. Dass das Gesetz hierbei es noch fertig bringt eher die Kriterien eines Polizeistaat statt eines Rechtsstaat zu erfüllen, ist ja schon fast nicht mehr der Rede wert. Das ein sachlicher Artikel über diese Änderung der Prinzipien der Republik not täte - klar sicherlich, aber ich befürchte im jetzigen Stadium wird das zum Edit war. Wahrscheinlich ist es lexikalisch noch gar nicht zu verarbeiten, da die Gesellschaft sich erst einmal darüber klar werden muss, ob sie die Prinzipien vom 23.5.1949 überhaupt noch beherzigen will, oder ob sie nicht doch Richtung Diktatur abdriften will. --OnnoS (Diskussion) 07:06, 4. Jun. 2018 (CEST)

Die Novelle ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten, das Polizeiaufgabengesetz selbst am 1. Oktober 1978. Der Herr mit der Formel hieß Gustav Radbruch. Aktenstapel (Diskussion) 19:10, 5. Jun. 2018 (CEST)

Biogeographische Herkunft

Die Verlinkung zu "Biogeographie" unter "biogeographischer Herkunft" (Novelle 2018 / einzelne Regelungen) ist m.E. irreführend und sollte entfernt werden. Im Artikel "Biogeographie" wird in keiner Weise Bezug genommen auf DNA-gestützte Zuordnung einzelner Menschen zu Herkunftsregionen oder ähnlichem. In diesem Kontext wäre ein neuer Artikel "biogeographische Herkunft" erforderlich, in dem der wissenschaftliche Hintergrund zur DNA-gestützten Zuordnung erläutert wird. Dabei sollte auch auf die theoretischen und praktischen Probleme des Konstrukts eingegangen werden.

--Zamenislongissimus (Diskussion) 19:37, 17. Aug. 2018 (CEST)