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Proporz (von lateinisch proportio „Verhältnis“) ist eine Kurzbezeichnung für Proportionalität (Verhältnismäßigkeit) und bezeichnet das Verhältnis der Angehörigen einer Gruppe und der Zahl ihrer Vertreter in einem Entscheidungsgremium.

Begriff

Ursprünglich wurde unter Proporz in Österreich während der Großen Koalitionen zwischen der Österreichishcen Volkspartei (ÖVP) und der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) 1945-1966 eine Praxis verstanden, Positionen im öffentlichen Dienst und in der verstaatlichten Industrie proportional zu den jeweiligen Stimmenanteilen aufzuteilen.[1]

Der Begriff "Proporz" wird meist negativ verwendet. Es wird Kritik daran geübt, dass Personen, die durch dieses Prinzip in ihr Amt kommen, nicht dafür qualifiziert sind, sondern nur der richtigen Partei angehören.[2]

Der Begriff "Proporzregierung" bezeichnet die proportionale Zusammensetzung der österreichischen Landesregierungen. Er bedeutet, dass alle Landtagsparteien im Verhältnis ihrer Sitzanteile an der Landesregierung beteiligt werden müssen.[3]

Bund

In Österreich hatte der Parteienproporz nach 1945 eine besondere Bedeutung in der Politik und bei der Besetzung öffentlicher Ämter, um eine ausgeglichene Verteilung zu gewährleisten. Ursprünglich galt der Proporz als demokratischer Stabilitätsfaktor nach den Erfahrungen des Bürgerkriegs von 1934, da er Konflikten vorbeugen und zentrifugalen Kräften in Österreich entgegenwirken sollte.

In Österreich wird unter Proporz häufig die Einflussnahme der Politik auf die Postenverteilung in staatsnahen Bereichen verstanden. Besonders in Großen Koalitionen zwischen SPÖ und ÖVP nutzten die Regierungsparteien das Prinzip des Proporzes, um Posten im öffentlichen Dienst an Vertreter ihrer Parteien zu vergeben. So konnten die Regierungsparteien einander auch kontrollieren.[4]

Während der Regierung der Großen Koalition nutzten die ÖVP und die SPÖ das Prinzip des Proporzes, um die Macht des Verbandes der Unabhängigen einzugrenzen. So wurde unter anderem die vier Hauptorganisationen der österreichischen Sozialpartnerschaft zwischen den beiden Parteien aufgeteilt: Die Wirtschaftskammer und die Landwirtschaftskammer wurden so von der ÖVP dominiert, und der Gewerkschaftsbund und die Arbeiterkammer von der SPÖ.

Im Jahr 1963 entstand ein Geheimabkommen der Bundesregierung Gorbach II, in dem die Doppelbesetzung aller leitenden Posten beim Österreichischen Rundfunk mit je einem Leiter der SPÖ und einem Stellvertreter der ÖVP, oder umgekehrt, vereinbart wurde. Dies sollte zu einem ausgeglichenen Einfluss der beiden Parteien im ORF führen. Der Text dieses Geheimabkommens wurde der Redaktion der österreichischen Tageszeitung Kurier zugespielt. Diese initiierte das Rundfunkvolksbegehren, dessen Ziel es war, den Einfluss der Politik auf den ORF zu unterbinden, und ihn so zu einem unabhängigen Medium zu machen.[5]

Länder

Das System der Proporzregierung weist allen Parteien eines österreichischen Landtags einen Rechtsanspruch auf eine ihrer Mandatsstärke entsprechende Vertretung in der Landesregierung zu. Es wurde in der Zwischenkriegszeit in allen Bundesländern Österreichs, ausgenommen Vorarlberg und Wien, eingeführt. Dies geschah vor allem, um die Sozialdemokratie zu integrieren.

1945 wurde der Regierungsproporz in das Verfassungssystem übernommen und blieb dort bis zum Ende der 1990er Jahre. Im Jahr 2018 gilt diese Regelung nur noch in Niederösterreich und Oberösterreich.

Die Bundesländer ohne Proporzsystem:[2]

In den den Bundesländern ohne Proporzsystem regieren nun Mehrheitssysteme mit freier Koalitionsbildung oder ein Mischform aus beiden Systemen.

Im Proporzsystem werden Regierungsbeschlüsse mit Mehrheit gefasst. Eine Partei mit absoluter Mehrheit oder eine Koalition kann also das Regierungsprogramm und die Ressortaufteilung beschließen. Dadurch werden weniger bedeutende Ressorts Landesräten aus anderen Parteien zugeteilt.[6]

Steiermark

In der Legislaturperiode 2000-2005, in der die ÖVP die relative Mehrheit innehatte und die SPÖ die zweitstärkste Partei war, setzte sich die ÖVP für die Abschaffung des Regierungsproporzes ein. Die SPÖ war für die Beibehaltung.

In der darauffolgenden Periode 2005-2010 löste die SPÖ die ÖVP als stärkste Partei ab. Die Bestrebungen der Parteien war in dieser Periode umgekehrt. Während die SPÖ für die Abschaffung des Regierungsproporzes plädierte, stimmte die ÖVP dagegen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die jeweils stärkste Partei ihren Regierungspartner loswerden wollte, um deren Einfluss in die Regierung zu unterbinden.

Nach der Landtagswahl im Jahr 2010 blieb die SPÖ am ersten Platz. Landeshauptmann Franz Voves und dessen Stellvertreter ÖVP-Obmann Hermann Schützenhöfer stellten ein Verwaltungsreformprogramm vor. Dieses beinhaltete die Abschaffung des Regierungsproporzes und sämtliche Einsparungen im Bereich der Verwaltung.

Am 22. November 2011 stimmten alle Parteien der Verfassungsreform der SPÖ und der ÖVP zu. Seit der Landtagswahl 2015 gilt in der Steiermark das System freier Regierungs- bzw. Koalitionsbildung.[2]

Burgenland

Die burgenländische SPÖ unter Landeshauptmann Hans Niessl startete Ende 2009 eine Initiative für die Aufhebung des Proporzes. Diese Verfassungsveränderung wurde die SPÖ von der FPÖ und den Grünen unterstützt, jedoch nicht von der ÖVP. So konnte die Abschaffung des Regierungsproporzes nicht vorgenommen werden.

Im September 2014 einigten sich SPÖ und ÖVP auf die Eckpunkte einer Verfassungsreform. Diese enthielt unter anderem die Abschaffung des Regierungsproporzes. Am 11. Dezember 2014 stimmten SPÖ, ÖVP und Grüne für die Verfassungsänderung. Die FPÖ und die Liste Burgenland stimmten dagegen, da sie auch eine Beschneidung der Rechte von Kleinfraktionen beinhaltete.

Wie in der Steiermark wird im Burgenland die Landesregierung seit der Landtagswahl 2015 aufgrund des Prinzips freier Mehrheits- bzw. Koalitionsbildung zusammengesetzt.[2]

Kärnten

In Kärnten schlugen die ÖVP 2009 und die SPÖ 2011 Demokratiepakte, die unter anderem die Abschaffung der Proporzregierung beinhalteten, vor. Die FPK, die die stärkste Partei im Kärntner Landtag war, stimmte einer Verfassungsänderung nicht zu.

Durch die Landtagswahl 2013 änderten sich die Verhältnisse im Kärtner Landtag stark. Der SPÖ-Landeshaupmann Peter Kaiser kündigte auf Basis des Koalitionsabkommens zwischen SPÖ, ÖVP und den Grünen in seiner Regierungserklärung unter anderem die Abschaffung des Proporzsystems an. Die FPK wehrte sich dagegen.[2]

Am 1. Juni 2017 beschloss der Kärtner Landtag die Reform der Landesverfassung. Die Proporzregierung wurde abgeschafft.[7]

Niederösterreich

In Niederösterreich ist der Regierungsproporz noch aufrecht. Die ÖVP, die im niederösterreichischen Landtag mit der absoluten Mehrheit ausgestattet ist, schlug bereits mehrmals vor, diesen abzuschaffen. Dabei erhielt sie jedoch nur von den Grünen Unterstützung. Die SPÖ und FPÖ stimmten dagegen.

Bei der Landtagswahl 2013 verlor die SPÖ einen großen Teil der Wählerstimmen, während die ÖVP die absolute Mehrheit beibehielt. Daraufhin änderte die SPÖ ihre Position und verlangte eine Festschreibung des Systems der Proporzregierung im Regierungspakt. Die ÖVP stimmte zu.[2]

Oberösterreich

ÖVP-Landeshaupmann Josef Pühringer sprach sich 2011 für ein Regierungssystem mit freier Regierungsbildung aus. Die Grünen stimmten ihm zu, während die SPÖ und die FPÖ gegen eine Verfassungsänderung waren.[2]

Siehe auch

Quellen

  1. Oliver Trieb: Party Patronage in Austria. From Reward to Control. In: Peter Kopecký, Peter Mair, Maria Spirova (Hrsg.): Party Patronage and Party Government in European Democracies. Oxford, S. 36.
  2. a b c d e f g Franz Fallend: "Der Proporz muss weg!": Zu aktuellen Verfassungsreformdebatten in den österreichischen Bundesländern. In: Vorstand des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung Tübingen (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2015. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2015, S. 278–292.
  3. Franz Fallend: Landesregierung und Landesverwaltung. In: Herbert Dachs, Peter Gerlich, Herbert Gottweis, Helmut Kramer, Volkmar Lauber, Wolfgang C. Müller, Emmerich Tálos (Hrsg.): Politik in Österreich. Das Handbuch. Wien 2006, S. 975–978.
  4. Proporz. In: Politik Lexikon. Verlag Jungbrunnen, abgerufen am 9. September 2018.
  5. Hugo Portisch: Das Volksbegehren zur Reform des Rundfunks 1964. In: Haimo Godler (Hrsg.): Vom Dampfradio zur Klangtapete: Beiträge zu 80 Jahren Hörfunk in Österreich. Böhlau Verlag, Wien 2004, S. 65.
  6. Conrad Seidl: Österreichs Landesverfassungen: Proporz und Opposition. In: Der Standard. Abgerufen am 9. September 2018.
  7. Kärnten schafft den Proporz ab. In: Die Presse. 1. Juni 2016, abgerufen am 10. September 2018.

Offene Fragen

  • Wenn dieser Beitrag ein eigenständiger Artikel wird, wie soll dann mit dem Kapitel über Proporz in Österreich im Artikel Proporz umgegangen werden? Ist es okay, die Texte in einem neuen Artikel zusammenzufügen?