Diskussion:Herbert Salcher

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juni 2006 um 13:25 Uhr durch imported>Anonym~dewiki(31560).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unter einem öff Agenten verstand man einen ausgebildeten Juristen mit entsprechender berufspraxis, der neben den geschützten berufsständen Anwalt und Notar entgeltlich Parteien in jenen Prozess- und Rechtshandlungen vertreten durfte, die nicht dem sog. "Anwaltszwang" unterliegen. Dieses Institut wurde in den 90 er Jahren in Zuge einer Novelle betreffend dei Rechtsanwaltsprüfung abgeschafft.