Diskussion:Grüne Grenze

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Definition

Ich lebe in der Schweiz nahe der Grenzen zu Deutschland, Österreich und Liechtenstein und kenne daher den Sprachgebrauch der Grenzgebiete aller vier Länder in dieser Region. Und da ich auch im Norden des Kantons Schaffhausen und in Weil am Rhein einige Kontakte habe, kenne ich auch den dortigen Sprachgebrauch recht gut. Nach meinem Kenntnisstand und allgemeinem Sprachgebrauch dieser Regionen ist eine "Grüne Grenze" jede dauerhaft unbewachte und/ oder ungesicherte Möglichkeit des Grenzübertritts, egal ob zugelassen und/ oder baulich vorgesehen und egal ob zu Fuss oder mit irgendeinem Verkehrsmittel möglich.

Das Beispiel Niederlande-Deutschland wäre gemäss der (IMHO falschen) Definition im Lemma KEINE Grüne Grenze, da es ja ein zugelassener Grenzübergang ist (nach meiner Auffassung ist es jedoch eine), und das Beispiel Frankreich-Schweiz wäre gemäss der falschen Definition gleich aus zwei Gründen keine: 1. Ist es ein zugelassener Grenzübergang, 2. ist er überwacht. Nach meiner Auffassung ist es aus Grund Nr. 2 keine. D.h. das zweite Beispiel ist auf jeden Fall falsch, egal ob man meiner Definition folgt oder die vorhandene beibehält.

Ich werde jedoch am Lemma nichts ändern, weil nach meiner Erfahrung selbst begründete und nachvollziehbare Änderungen sofort revertiert werden; darauf habe ich keine Lust.

Martin