Diskussion:Eingemeindung

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Zwangseingemeindungen der NS-Zeit

Zwangseingemeindungen waren die von den Nationalsozialisten in Deutschland ausgeführten Eingemeindungen von Dörfern oder gar Gemeinden, die in der Regel gegen den Willen der Bevölkerung durchgeführt wurden.

Nach einer (meist sehr hoch) verlorenen Wahl der NS wurde in der betroffenen Gemeinde in der Regel der Bürgermeister und der Gemeinderrat "zwangsausgetauscht". Danach beschloß der "neue" Gemeinderat eine Eingemeindung zur nächsten NS-Hochburg. Die Bevölkerung der betroffenen Gemeinde resignierte in der Regel sehr schnell und die alte eigenständige Gemeinde ging im "Braunen Sumpf" der großen Stadt unter.

Das mag es in Einzelfällen gegeben haben, aber verallgemeinern kann man das nicht. So oft fanden im 3. Reich keine Wahlen statt. In der Regel bewirkten die Parteiverbote und die braune Massenpropaganda, schon daß die NSDAP auf ihre gewüschte Stimmenzahl kam.
Zwangseingemeindungen gab und gibt es auch im Kaiserreich, in der DDR und der Bundesrepublik. Nämlich immer dann, wenn die Obrigkeit einen Zusammenschluss für sinnvoll hielt, aber die Gemeinden eigenständig bleiben wollten oder partout nicht miteinander zusammengehen wollten. --ahz 01:47, 23. Aug 2004 (CEST)
Siehe auch
Wikipedia:Löschkandidaten/22._August_2004#Zwangseingemeindung --Zumbo 09:39, 23. Aug 2004 (CEST)
In Österreich waren im Prinzip alle Eingemeindungen oder Zusammenlegungen nach dem zweiten Weltkrieg Zwangseingemeindungen. Die Bevölkerung wurde da im Prinzip nicht gefragt. Dies lief alles unter Gemeindereform. (siehe Katastralgemeinde) -- K@rl 09:43, 23. Aug 2004 (CEST)
In Deutschland natürlich auch. Vor den Gebietsreformen wurde in den meisten Bundesländern den Gemeinden ein paar Jahre Zeit für freiwillige Zusammenschlüsse gegeben und dann der Rest durch ein Landesgesetz geregelt. --Magadan 10:08, 14. Okt 2004 (CEST)


Ich habe den Satz in der NS-Zeit waren Eingemeindungen meistens politisch motiviert rausgenommen. Ich halte ihn für schlicht falsch, denn

  • wie schon gesagt wurde, brauchten die Nazis vor Wahlen keine Angst zu haben, denn es gab keine;
  • außer für Wahlen hätte eine Zwangsfusion nichts gebracht, denn eine Gruppe kritischer Dorfbewohner überzeugt man nicht durch Ausschaltung ihrer Gemeindeverwaltung;
  • missliebige Bürgermeister hat man einfach so durch braune Genossen ersetzt - dazu brauchte es keine Eingemeindung.

Eingemeindungen sind bis heute politisch motiviert. Bei den Gemeindereformen der 70er wurde ewig hin und her gerechnet, welche Partei sich eine Mehrheit erhoffen könnte, wenn Gemeinde A nicht der Stadt B, sondern der Gemeinde C angegliedert würde. Dadurch(!) erklärt sich so mancher idiotischer Zuschnitt von damals entstandenen Landkreisen oder Großgemeinden. Raumplanerische und geografische Verflechtungskriterien spielten bei der Frage wer fusioniert mit wem eine wesentlich geringere Rolle als dieses parteitaktische Machtgegeiere. --Magadan 10:06, 14. Okt 2004 (CEST)


In der Schweiz nennen wir das mittlerweile Fusion... und Fusionitis... ich persönlich begrüsse praktisch alle fusionen.

NPOV - Österreich

Raumordnungsexperten fordern in Österreich längst schon neue Gemeindegebietsreformen, stoßen aber bei den Politikern in Österreich weitgehend noch auf taube Ohren, da das Raumordnungsmittel "Eingemeindung" oft als negativ verstanden wird.

Das klingt doch mehr nach belehrender Meinung als nach Lexikon, oder? Welche Experten, längst, noch, Anführungszeichen... --84.163.223.177 12:16, 30. Mär. 2008 (CEST)

Eingemeindung versus Gemeindezusammenschluss

Mich würde mal interessieren, ob es rechtlich oder sonstwie einen Unterschied gibt zwischen Eingemeindung (Eg.) und Gemeindezusammenschluss (Gz.).

Unter Eg. stelle ich mir eben vor, dass Gemeinde A in Gemeinde B aufgeht. Gemeinde B wird, ganz unabhängig vom Gemeindenamen, größer. A verliert seine Selbständigkeit, B aber behält sie.

An Gz. denke ich, wenn ich höre, dass im Rahmen von Gemeindereformen aus z.B. drei etwa gleich großen Dörfern eine Gemeinde wird. Das Rathaus ist möglicherweise in Gemeinde C, die einzige Schule in Gemeinde B und größte Gemeinde ist A. Im Prinzip verlieren aber alle drei Gemeinden ihre Selbständigkeit. Das zählt doch nicht als Eg., oder? --Testtube 00:28, 30. Mai 2008 (CEST)

(Fortsetzung siehe Disk unter Diskussion:Gebietsreform. --Testtube 22:27, 6. Jun. 2008 (CEST))

Wo eingemeinden?

Hallo, habe schon in anderen Artikeln gegrübelt , ob es eingemeinden nach oder in oder wie in diesem Artikel zu heißt. In Anlehnung an ähnliche Verben wie einwickeln, einschließen, einwählen u. a. müsste es ein - in heißen. Der Duden erwähnt nur unter ein....( im Zusammenhang mit Verben, z. B. du bürgerst ein....). Kann jemand eine eindeutige Quelle nennen? Grüße --Kalima 12:13, 15. Mär. 2011 (CET)

Ich habe sehr oft und stets nur "eingemeinden nach" gelesen. So wurde z.B. "Böckingen nach Heilbronn eingemeindet". Formulierungen wie "Böckingen wurde in Heilbronn" eingemeindet habe ich nie gesehen. --Tt 18:05, 21. Mär. 2011 (CET)
Wenn auch ugs. oder regional die Version eingemeinden nach oder gelegentlich ....zu gebraucht wird, so ist die Version: eingemeinden in laut Schülerduden die grammatisch richtige. Grüße --Kalima 12:03, 19. Mai 2011 (CEST)

Beschränkung auf eigenständige Gemeinden

Ich halte die momentane Beschränkung auf zuvor eigenständige Gemeinden für TF! Der Begriff sagt "kommt zur Gemeinde" und nicht "war mal Gemeinde".

Wiktionary sieht es ähnlich:

>>Eingliederung einer Gemeinde oder eines Gebietes in eine bereits vorhandene Gemeinde<<
So stand es ungefähr bis 2009 auch hier:
>>Mit Eingemeindung bezeichnet man die Vergrößerung einer Gemeinde durch Eingliederung von Gemeinden, gemeindefreien Gebieten oder Teilen davon aus ihrem Umland. <<

Und der Beschluß einzelner Wikipedianer, der Begriff habe sich gefälligst ausschließlich auf einstmals eigenständige Gemeinden bzw. deren Namensgeber zu beschränken, führt dann zu solchen Nonsensedits, weil "steht ja in der Wikipedia". --Elop 12:35, 7. Sep. 2013 (CEST)

Das ist übrinx sogar der Fall, wo eine Gemeinde (Marbach) komplett eingemeindet wurde, aber eben, nach Hauptsatzung, aufgeteilt in die Stadtteile Marbach, Michelbach und Dagobertshausen. --Elop 12:35, 7. Sep. 2013 (CEST)

Eine Eingemeindung ist die Eingliederung einer selbständigen Gemeinde in eine andere oder völlig neue Gemeinde. (lt. Das Große Duden Lexikon in 8 Bänden, 1960er Jahre)
Eine Eingemeindung ist auch die Eingliederung eines Teils einer aufgelösten Gemeinde in eine Gemeinde, die zur rechtsnachfolgenden Gemeinde bestimmt ist.
Ein Ort, der nie eine Gemeinde war, kann nicht eingemeindet, sondern nur eingegliedert werden. MfG Harry8 15:19, 9. Sep. 2013 (CEST)
Nebenbemerkung: Sonst wären Altenbork, Bork, Cappenberg, Dahl und Netteberge nach Selm eingemeindet worden, nicht aber Beifang, Ondrup, Ternsche und Westerfelde, da diese Bauerschaften und Siedlungen immer schon zu Selm gehörten. MfG Harry8 15:25, 9. Sep. 2013 (CEST)
Ältere Diskussionsbeiträge zu diesem Thema:
Vorlage Diskussion:Infobox Ortsteil einer Gemeinde in Deutschland/Archiv/2009#Datum der Eingemeindung, welches verwenden?
Vorlage Diskussion:Infobox Ortsteil einer Gemeinde in Deutschland/Archiv/2010#Erweiterung der Vorlage – Eingemeindung nach
Vorlage Diskussion:Infobox Ortsteil einer Gemeinde in Deutschland/Archiv/2011#Mehrfache Eingemeindungen; Bezeichnung der Stadt anpassen
Vorlage Diskussion:Infobox Ortsteil einer Gemeinde in Deutschland/Archiv/2011#Eingemeindung
Vorlage Diskussion:Infobox Ortsteil einer Gemeinde in Deutschland/Archiv/2012#Attribute zur Eingemeindung
MfG Harry8 15:50, 9. Sep. 2013 (CEST)

Die älteren Beiträge bringen mir eher wenig, da da das Problem überhaupt nicht richtig zur Geltung kommt. Auch der Hinweis, daß Du schon Anfang des Jahres zu irgendwem gesagt:

>>Nein, für Ortsteile, die nie selbst Gemeinden waren, wird kein Eingemeindungsdatum angegeben, nur für ehemals selbständige Gemeinden. Dort steht auch immer das Datum des Verlustes des Gemeindestatusses. Eingemeindet-nach wird nur ausgefüllt, wenn eine Gemeinde in eine andere Gemeinde eingegliedert wurde und jetzt nicht mehr zu dieser Gemeinde gehört.<<

klärt es nicht.

Aber erst einmal zum Eintrag im Dudenlexikon, der so ähnlich auch im Meyers von 1990 steht:

Ein gedrucktes Lexikon ist beschränkt in der Anzahl seiner Einträge. Die Ersteller wählen frei aus, was sie eintragen. Anders als beim Rechtschreibduden, der früher amtlich die Rechtschreibung in ihrem Zeitgebrauch niederschreiben sollte, ist ein Lexikon noch nie ein ausschließlicher Definitionsgeber gewesen. Ansonsten könnten wir unsere BKS-Seiten mit 20 Einträgen auch alle auf ca. 3 bis 5 reduzieren.

>>Nebenbemerkung: Sonst wären Altenbork, Bork, Cappenberg, Dahl und Netteberge nach Selm eingemeindet worden, nicht aber Beifang, Ondrup, Ternsche und Westerfelde, da diese Bauerschaften und Siedlungen immer schon zu Selm gehörten.<<

Selbstredend waren diese Ortsteile nie eingemeindet worden. Und genau das macht den Unterschied zu heutigen Ortsteilen aus, die eben erst 1975 mit Bork kamen.

Wo kommt eigentlich der folgende Satz her, falls nicht der spontanen Phantasie entsprungen:

>>Eine Eingemeindung ist auch die Eingliederung eines Teils einer aufgelösten Gemeinde in eine Gemeinde, die zur rechtsnachfolgenden Gemeinde bestimmt ist.<<

Und was ist der Rechtsnachfolger einer aufgelösten Gemeinde, deren Gebietsstand bei der Auflösung geteilt wurde? Wer etwa ist Rechtsnachfolger der ehemaligen Landgemeinde Recklinghausen, die zu fast gleichen Teilen an Marl, Herten und RE sowie zu kleinen Teilen nach Oer-Erkenschwick ging? Oder wurde die gleich viermal eingemeindet?

Noch einmal als Zitat:


Was ist denn jetzt Deine abschließende Meinung?

In der Diskus zu Eingemeindung kommen bislang keine weiteren Meinungen. Zwei Fälle:

  • Eingemeindung darf auch als "wird Teil der Gemeinde" verstanden werden, wenn man von einem Teil einer ehemaligen Gemeinde spricht (der jetzt Ortsteil ist - nur das ist ja für die Boxenfrage relevant; um Bäume, Wälder oder Fußballplätze geht es ja nicht)
    • → das "Eingemeindungsdatum " in der Box ist problemlos benutzbar
  • Eingemeindung darf sich nur auf ganze Gemeinden beziehen
    • → das Boxfeld ist nicht sinnvoll nutzbar, da nur in seltenen Ausnahmefällen aus einer ehemaligen Gemeinde ein in seinen Grenzen identischer Ortsteil wird
      • → der Begriff der Eingemeindung muß ersetzt werden in "zum Stadtgebiet gehörig seit ..." Ein zusätzlicher Parameter "Eingemeindet mit der Gemeinde" wäre als Alternative zunächst auch denkbar, aber dann wäre Bertlich davon nicht abgedeckt, da es ja woanders hinkam als seine ehemalige Muttergemeinde (was ja nicht gerade selten ist)

Auf jeden Fall reden wir von einer Box - die ja schnell und kompakt Kurzinfo liefern sollte. Michelbach seit 1974 zu Marburg, Bertlich seit 1975 zu Herten, Punkt.

Daß Michelbach zusammen mit Marbach und Dagobertshausen als ehemalige Gemeinde Marbach eingemeindet wurde und Bertlich von Polsum abgezweigt wurde, welches zu Marl kam (keine Eingemeindung in Deinem Sinne, sondern Auflösung) steht in den Fließtexten eh. Wenn ich mir indes per Box einen Kurzüberblick verschaffen möchte, will ich die "Seit-wann-Frage" in Form eines Datums beantwortet wissen. Und zwar bei Bertlich genauso wie bei Westerholt, das im engeren Sinne eingemeindet wurde. --Elop 14:20, 9. Sep. 2013 (CEST)


Dabei eben auch der Hinweis, daß es um die "Infobox Ortsteile von Icksstadt" geht, nicht um die "Infobox ehemals selbständige Gemeinde im Allgäu".

Eine Minderheit der heutigen Stadtteile wurde jemals im Sinne des Dudenlexikons "eingemeindet", da eingemeindete Orte in der Regel nicht baugleich einen künftigen Stadtteil bilden. Im Beispiel Marbach wurden aus der Gemeinde Marbach die Ortsteile Marbach, Michelbach und Dagobertshausen. Das sind nominell völlig gleichrangige Stadtteile, die seit jeher räumlich von Marbach getrennt sind, aber wahrscheinlich schon immer dazu gehörten.

Deutlich extremer ist die Eingemeindung der ehemaligen Stadt Buer nach Gelsenkirchen. Deren auch heute noch durch Stadtteile gut abgegrenztes Gebiet beherbergt heute gut 110.000 Einwohner. Der heutige Stadtteil Buer hat nicht einmal ein Drittel davon. Und von allen Stadtteilen, die mit Buer nach Gelsenkirchen gingen, waren nur 2 (plus Horst, das aber zu dem Zeitpunkt Gemeinde war) jemals namentlich (aber z. T. auch mit abweichendem Gebiet) eigenständig. --Elop 18:12, 9. Sep. 2013 (CEST)

widerspruch

@Karl Gruber: Durch deine änderungen steht jetzt in der einleitung "In Deutschland ist der Begriff auch ein Rechtsbegriff im Kommunalrecht", aber im artikel "Die Eingemeindung ist kein kommunalrechtlicher Begriff." --Espoo (Diskussion) 23:11, 31. Jan. 2018 (CET)

@Espoo: Dann frag ich dich in welchem Recht. Es stand nur so im Raum, das es auch u.a. für österreichische gelten könnte - aber da gibts ihn auch nicht ;-) - gan ze infach, es gehört ganz weg - auch recht--K@rl 23:16, 31. Jan. 2018 (CET)
Der Widerspruch steht aber immer noch im Text! --Dioskorides (Diskussion) 23:28, 8. Mär. 2019 (CET)

Artikelqualität

Hallo, ich habe meine Bauchschmerzen mit diesem Artikel. Auf der einen Seite scheint er sehr deutschlandlastig zu sein, ohne dass dies irgendwie im Text reflektiert ist. Für welches Land oder welche Länder die Ausführungen gelten, erschließt sich mir beim Lesen nicht. Zum anderen fehlt eine grundsätzliche Betrachtung des rechtlichen Prozesses. Da wird z. B. erklärt, dass die Gemeinden bei der Eingemeindung zu hören sind, an diesem Punkt ist dem Leser aber noch gar nicht klar, wer Eingemeindungen überhaupt durchführen kann. Die (deutschen) Landtage? Die Landesregierungen? Die Regierungsbezirke? Es müsste mal jemand Fachkundiges über die ganze Artikelstruktur gehen. --Jazzman 17:10, 4. Sep. 2018 (CEST)