Landgericht Stralsund

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Dienstgebäude am Frankendamm

Das Landgericht Stralsund ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.

Gerichtssitz und -bezirk

Lage der Landgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
  • LG Schwerin
  • LG Rostock
  • LG Stralsund
  • LG Neubrandenburg
  • Sitz des Gerichts ist die Hansestadt Stralsund.[1]

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichtsbezirke der zugehörigen Amtsgerichte Greifswald und Stralsund.[2]

    Gerichtsbezirk Fläche Einwohnerzahl[3]
    Amtsgericht Greifswald 2.106,03 km2 152.585
    Amtsgericht Stralsund 3.207,11 km2 223.360
    Landgericht Stralsund 5.313,14 km2 375.945

    In Baulandsachen wurde dem Landgericht Stralsund auch die Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichts Rostock übertragen.[4] Außerdem ist das Landgericht Stralsund für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock ausschließlich zuständig für die Küstengewässer in Straf- und Zivilsachen, wenn die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte gegeben ist.[5]

    Gebäude

    Das Gericht befindet sich am Frankendamm 17.

    Über- und nachgeordnete Gerichte

    Dem Landgericht Stralsund sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Greifswald und Stralsund.

    Staatsanwaltschaft

    Die beim Landgericht Stralsund eingerichtete Staatsanwaltschaft Stralsund ist für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig.[6] Untergebracht ist sie ebenfalls unter der Adresse Frankendamm 17.

    Siehe auch

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. § 3 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
    2. § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    3. Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 14. September 2015.
    4. § 5 Nr. 1 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
    5. § 6 KonzVO M-V.
    6. § 12 Abs. 3, 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.

    Koordinaten: 54° 18′ 32″ N, 13° 5′ 50,7″ O