Diskussion:Technische Regel für Gasinstallationen

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Ich habe damals auf Grundlage der alten TRGI begonnen, diesen Artikel zu schreiben. Leider scheinen insbesondere Anforderungen aus der TRGI 2008 nicht mehr berücksichtigt, sodass dringend eine Überarbeitung notwendig scheint. Bitte nehme doch mal jemand das aktuellere Regelwerk zur Hand zwecks überarbeitung (Was sind die grundlegenden Neuerungen wie Abdrücken etc. / Leckschwellwerte etc) MFG Gaddy -- 22:56, 12. Dez. 2011 (CET)


Dichtigkeitsprüpung / Druckabfall

Im Artikel steht, dass der Druck bei einer Prüfung innerhalb von mindestens 10 Minuten nicht abfallen darf. Ich stelle beim Anschluss von z.B. Gaskochfeldern oft fest, dass der Druck jedoch nach 4-8 Stunden dann schon ein wenig abfällt. Ist das eigentlich okay? Ware doch wohl besser, wenn das ganze System den Druck dauerhaft halten würde. Tuts aber nicht. Die Anschlussseite kann ich als Fehlerquelle eigentlich ausschliessen, das ist meist äußerst fachmänninsch und professionell montiert, der Druck geht meist im Kochfeld selbst verloren. Darf das das? (nicht signierter Beitrag von 89.245.97.111 (Diskussion) 09:35, 26. Mai 2013 (CEST))


Nachtrag: wo finde ich verbindliche aussagen über die zu verwendenden messmittel ?? bei der belastungsprobe/festigkeitsprüfung steht min. 0,1 bar. das kann nicht stimmen, bei bis 100mbar druckabfall kann alles mögliche undicht (nicht fest genug) sein. ich glaube mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben digitales manometer und mind 1mbar auflösung, finde diese stelle aber nicht mehr. wegen iso 9000ff sowieso digital, dokumentationspflicht, protokollausdruck.

Verbindlich?

Worauf soll die Verbindlichkeit dieser Regeln beruhen? In welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht das? Da hierfür Belege fehlen, habe ich das mit der Verbindlichkeit erst einmal herausgenommen. Thorin Eichenschild (Diskussion) 18:31, 19. Sep. 2013 (CEST)

in DVGW, Quelle 4 ist zu dem Thema dieser Artikel verlinkt. So wie ich das als Nichtjurist glaube zu wissen, ist der gesetzlichen Auflage nach Betriebssicherheit genüge getan, wenn nach TRGI gearbeitet wird, weil der DVGW den Sicherheitsnachweis erbrachte. Weicht ein Betrieb von der TRGI ab und findet eigene Lösungen, so muss der selbst den Nachweis einer betriebssicheren Anlage führen. Das dürfte für das gesamte Fachhandwerk unmöglich sein und insofern sind die Regeln schon verbindlich. Ich glaube auch dass der Artikel zu 99% von dem Personenkreis gelesen wird, auf den die "Verbindlichkeit" zutrifft und "wichtige Vorschrift" ist imho zu wenig. Vielleicht kann man ja sinngemäß in den Artikel aufnehmen, dass wenn verbindlich nach TRGI gearbeitet wird, der Sicherheitsnachweis nicht mehr erbracht werden muss.--Kino (Diskussion 22:40, 19. Sep. 2013 (CEST)
Der DVGW ist ein privatrechtlicher Verein, d.h. er hat keine größere Rechtssetzungskompetenz als jeder Zwiebelzucht- oder Karnevalsverein. Was er dagegen hat, ist Fachkompetenz und das nötige Expertenwissen, um zu beurteilen, wann Anlagen betriebssicher sind. Seinen Technischen Regeln kommt demnach der Wert eines (vorweggenommenen) Sachverständigengutachtens zu, wonach eine Anlage als betriebssicher beurteilt wird, die sich an die Regel hält. Das kann man m.E. durchaus in den Artikel schreiben, dass insoweit eine Vermutung für die Betriebssicherheit besteht, die erst mit ebensoviel Sachverstand entkräftet werden müsste, falls jemand gegenteiliger Ansicht ist. Nur rechtlich verbindlich ist es halt nicht; und dies deutlich zu machen, halte ich für sehr wichtig, um solchen Missbräuchen wie dem hier beschriebenen vorzubeugen: http://www.haus-grund.org/presse_61.html Thorin Eichenschild (Diskussion) 21:43, 30. Sep. 2013 (CEST)
ein paar Zeilen ergänzt, --Kino (Diskussion 10:06, 1. Okt. 2013 (CEST)

Links tot?

Offenbar sind die Links http://iwgr.htw-berlin.de/index.php/publikationen/33/145-verkehrssicherungspflichten-des-grundstuecks-wohnungseigentuemers und http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/angebote/regelwerk/0507cyris.pdf tot. --Prud (Diskussion) 11:12, 5. Feb. 2018 (CET)