Impulshaltigkeit
Der Begriff Impulshaltigkeit charakterisiert Schallemissionen, meistens Lärm, mit periodischen oder nicht periodischen starken Änderungen des Schallemissionspegels.
Kennzeichnend ist hierbei die schnelle zeitliche Änderung des Emissionspegels, Geräusche mit starken, aber langsamen Pegeländerungen werden nicht als impulshaltig eingestuft.
Nach deutschem Immissionsschutzrecht können impulshaltige Emissionen mit einem Impulszuschlag im Beurteilungspegel versehen werden. Dieser Zuschlag für Impulshaltigkeit Fehler beim Parsen (MathML mit SVG- oder PNG-Rückgriff (empfohlen für moderne Browser und Barrierefreiheitswerkzeuge): Ungültige Antwort („Math extension cannot connect to Restbase.“) von Server „https://wikimedia.org/api/rest_v1/“:): {\displaystyle K_I} kann bei Messungen durch die Bestimmung der Differenz von Taktmaximalmittelungspegel und dem Mittelungspegel Fehler beim Parsen (MathML mit SVG- oder PNG-Rückgriff (empfohlen für moderne Browser und Barrierefreiheitswerkzeuge): Ungültige Antwort („Math extension cannot connect to Restbase.“) von Server „https://wikimedia.org/api/rest_v1/“:): {\displaystyle L_{AFTeq}-L_{Aeq}} bestimmt werden (Nr. 2.9 TA Lärm). Für Prognoserechnungen wird er auf Basis von Erfahrungswerten zwischen 0 und 6 dB abgeschätzt.
Weblinks
- Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachen Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern (PDF-Datei; 29 kB)
- [1] Text der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)