Diskussion:Europäische Identität
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Siehe auch
Theorie der sozialen Identität, Symbolischer Interaktionismus, Selbstkategorisierungstheorie, Radikaler Konstruktivismus
Wenn es da einen Zusammenhang gibt, sollte der bitte aus dem Artikel hervorgehen. So sind diese Verweise für den Leser recht wertlos. -- Lass knacken (Diskussion) 09:58, 1. Apr. 2013 (CEST)
Lemma
Hinweis: Die IP 49.146.220.11 hatte einen SLA auf die Weiterleitung Europäertum gestellt, dies mit der Begründung "Europäische Identität" ist ein Lemma-Ungetüm und gegen Verwendung von Europäertum spricht nichts. Europäertum ist ein anerkannter Begriff, deswegen Rückverschiebung. Ich habe diesen SLA vorerst abgewiesen, da der Fall nicht eindeutig scheint. Zumindest in der aktuellen Fassung dieses Artikels wird Europäertum als ein Synonym "von gestern" dargestellt ("In Diskursen des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts herrschte noch das Synonym Europäertum vor"); wenn das so stimmt, dann ist das aktuelle Lemma wohl besser. Sollte es nicht stimmen, müsste erstmal der Artikel angepasst werden, dann könnte man ihn auch zurückschieben. Er wurde allerdings seit der letzten Version unter dem Lemma "Europäertum" ganz erheblich umgebaut. Einfach nur zurückschieben geht also nicht, würde nicht zur aktuellen Darstellung passen. Gestumblindi 18:35, 15. Dez. 2013 (CET)
- Weiterer Hinweis: Die gleiche IP hat einen entsprechenden Verschiebewunsch geäußert. — Fröhliche Kirsche 18:37, 15. Dez. 2013 (CET)
Defekte Weblinks
Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://users.belgacom.net/jacobs/europa.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://campus.usal.es/~cedesal/master/practicas/Sistemas%20de%20partidos/Buter.pdf
- Problem mit Ressource (HTTP-Statuscode 403)
- http://library.fes.de/ng/pdf/2001_01-02.pdf
- Problem mit Ressource (HTTP-Statuscode 403)
- http://www.villavigoni.eu/fileadmin/user_upload/pdfs/Nationale_und_europaeische_Identitaet_im_Spannungsfeld_weltgesellschaftlicher_Orientierung.pdf?PHPSESSID=e9107721c108aec0a4a9bce69d851750
- http://kult-online.uni-giessen.de/wps/pgn/home/KULT_online/21-16/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.langtoninfo.com/web_content/9780521886345_frontmatter.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- http://www.fes-online-akademie.de/modul.php?md=5&c=texte&id=57
- http://fds.oup.com/www.oup.com/pdf/13/9780199556212_prelim.pdf
- http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/Isoz/isoz/schwerpunkte/allgemein/reckwitz/pdf/2001identitaetsdiskurs.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- http://kult-online.uni-giessen.de/wps/pgn/home/KULT_online/17-10/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 14:21, 23. Jan. 2016 (CET)
Weiterleitung für "Europäismus"
Wenn man nach dem Begriff "Europäismus" sucht, wird man nicht auf diese Seite weitergeleitet, es wäre jedoch angebracht. --Habibihonig (Diskussion) 17:39, 1. Apr. 2018 (CEST)
Identität ist eine Zielbeschreibung, Artikel leider vage
Identität als Zielbeschreibung einer Gruppe bedarf einer Interpretation der Vergangenheit zur Erreichung der Ziele.
Ferner basiert Identität auf ökonomischen Grundlagen der Gruppen und glaubensanschaulichen Überzeugungen.
Könnte dieser mal jemand exakter bevölkerungsmehrheitstechnisch herausarbeiten? -> Man kann Identität einer Gruppe auch als Gruppenkitt bezeichnen. -> Eine Gruppe muss für etwas sein und gegen etwas sein, was nicht herausgearbeitet wird. (nicht signierter Beitrag von 88.77.216.170 (Diskussion) 11:19, 6. Aug. 2019 (CEST))
Art. 23 GG
"Durch Neufassung des Artikels 23 des Grundgesetzes („Europa-Artikel“) konkretisierte Deutschland 1992 unter Betonung des unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips sein Verhältnis als Bundesstaat zur EU."
Wo steht denn das genau im Gesetz? Ich kann es nicht herauslesen. --Anton Sachs (Diskussion) 05:03, 12. Sep. 2019 (CEST)
- Siehe Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland --Tfjt (Diskussion) 05:14, 12. Sep. 2019 (CEST)
- Auch da lese ich nicht heraus, dass sich Deutschland als Bundesstaat der Europäischen Union ansieht. --Anton Sachs (Diskussion) 05:27, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Ich vermute, es liegt deinerseits ein Missverständnis vor. Im Artikel steht auch nicht, dass Deutschland sich als ein Bundesstaat der EU ansieht, sondern da steht unter anderem Folgendes: „Durch Neufassung des Artikels 23 des Grundgesetzes (‚Europa-Artikel‘) konkretisierte Deutschland 1992 unter Betonung des unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips sein Verhältnis als Bundesstaat zur EU“. Es geht ganz klar um das Verhältnis Deutschlands als Bundesstaat zur EU. Dieses Verhältnis ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass Deutschlands Länder an den Angelegenheiten der EU beteiligt werden müssen und mitwirken. Der Bund kann das Verhältnis zur EU somit nicht im Alleingang gestalten. Folgerichtig unterhalten die Länder eigene Vertretungen bei der EU, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Weil die Länder kraft Grundgesetz an den Angelegenheiten der EU mitwirken sollen, haben sie eigene Vertretungen bei der EU gegründet, durch die sie sich auf EU-Ebene informieren und durch die sie auf die EU-Ebene faktisch auch Einfluss nehmen. Zwar läuft eine rechtsverbindliche Stellungnahme Deutschlands zu einem geplanten Rechtsetzungsakt der EU immer über den Bund, doch der Bund muss zuvor den Bundesrat (und damit die Länder) beteiligen und berücksichtigen. Die rechtliche Identität Deutschlands innerhalb der EU ist somit die eines Bundesstaates. Daher ist das Verhältnis Deutschlands zur EU ein anderes als etwa das Verhältnis Frankreichs zur EU.--Tfjt (Diskussion) 17:50, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Ja, ich hab es falsch verstanden. Vielen Dank für deine üppige Aufklärung. --Anton Sachs (Diskussion) 07:05, 12. Okt. 2019 (CEST)
- Ich vermute, es liegt deinerseits ein Missverständnis vor. Im Artikel steht auch nicht, dass Deutschland sich als ein Bundesstaat der EU ansieht, sondern da steht unter anderem Folgendes: „Durch Neufassung des Artikels 23 des Grundgesetzes (‚Europa-Artikel‘) konkretisierte Deutschland 1992 unter Betonung des unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips sein Verhältnis als Bundesstaat zur EU“. Es geht ganz klar um das Verhältnis Deutschlands als Bundesstaat zur EU. Dieses Verhältnis ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass Deutschlands Länder an den Angelegenheiten der EU beteiligt werden müssen und mitwirken. Der Bund kann das Verhältnis zur EU somit nicht im Alleingang gestalten. Folgerichtig unterhalten die Länder eigene Vertretungen bei der EU, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Weil die Länder kraft Grundgesetz an den Angelegenheiten der EU mitwirken sollen, haben sie eigene Vertretungen bei der EU gegründet, durch die sie sich auf EU-Ebene informieren und durch die sie auf die EU-Ebene faktisch auch Einfluss nehmen. Zwar läuft eine rechtsverbindliche Stellungnahme Deutschlands zu einem geplanten Rechtsetzungsakt der EU immer über den Bund, doch der Bund muss zuvor den Bundesrat (und damit die Länder) beteiligen und berücksichtigen. Die rechtliche Identität Deutschlands innerhalb der EU ist somit die eines Bundesstaates. Daher ist das Verhältnis Deutschlands zur EU ein anderes als etwa das Verhältnis Frankreichs zur EU.--Tfjt (Diskussion) 17:50, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Auch da lese ich nicht heraus, dass sich Deutschland als Bundesstaat der Europäischen Union ansieht. --Anton Sachs (Diskussion) 05:27, 26. Sep. 2019 (CEST)