Diskussion:Nürnberger Prozesse/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Diskussion:Nürnberger Prozesse
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Januar 2021 um 12:14 Uhr durch imported>TaxonBot(1824919) (Bot: 1 Abschnitt aus Diskussion:Nürnberger Prozesse (ab Abschnitt Urteile fehlen völlig) archiviert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 13:10, 31. Jan 2006 (CET)

habe den Link korrigiert --Leppus 16:28, 8. Mär 2006 (CET)

Hauptkriegsverbrecher

Im Teaser wird von 22 gesprochen, die Überschrift 1. spricht von 24, genau wie der verlinkte Artikel. Wieviele waren es? -- Drohhyn 12:42, 7. Jun 2006 (CEST)

Da konnte wohl jemand nicht zählen. 23 waren ausgesucht, 22 wurden angeklagt (Anklage gegen v. Bohlen u. Halbach wurde wegen seines Gesundheitszustandes fallen gelassen) 20 saßen auf der Anklagebank (M. Bormann ist nie lebend aufgefunden worden, R. Ley brachte sich vor Prozessbeginn um). --Nocturne 13:26, 7. Jun 2006 (CEST)

Camp Ashcan

Auf der luxemburgischen Wikipedia bin ich auf einen Artikel über das Camp Ashcan gestoßen:

kurz erklärt:

Ashcan oder Camp Ashcan war der Codename eines früher geheimgehaltenen allierten Gefangenlagers unter amerikanischer Führung (offiziell: Central Continental Prisoner of War Enclosure No. 32) zum Ende des 2. Weltkrieges das im Palace Hotel in Bad Mondorf, Luxemburg eingerichtet war. Hier wurden zwischen Mai und September 1945 viele der bis dahin gefangen Nazigrößen und hochrangige Militärs festgehalten und verhört, bevor sie nach Nürnberg vor das Kriegsverbrechertribunal gebracht wurden. U.a.: Göring, Streicher, Ribbentrop,...

Ich habe den Artikel bereits ins deutsche Wiki übersetzt (Camp Ashcan), wollte aber darüber informieren, und auch, da man das Lager vielleicht in die Vorgeschichte der Prozesse mit einbeziehen könnte. --Schnékert 03:37, 2. Nov. 2006 (CET)

Interwiki's

Ik habe grad dieses artikel übersetzt für Wikipedia-nl, aber ich glaube, die interwiki's stimmen nicht. Sinds das nicht die gleichen als von Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher? Ciell 17:34, 29. Nov. 2006 (CET)

Größe und Grenzen des Nürnberger Prozesses

Die Größe des Nürnberger Prozesses besteht darin, daß erstmals Staatsverbrecher zur Verantwortung gezogen wurden. Davor konnten sie sich immer wieder einer gerechten Strafe entziehen. Gleichzeitig wurden die Verbrechen der Angeklagten umfangreich dargestellt, so daß dem deutschen Volk sowie anderen Völkern lehrreich und erzieherisch faschistische Verbrechen und Machenschaften bekanntgegeben wurden. Dem deutschen Volk wurde vermittelt, daß es von Verbrechern beherrscht wurde. Als Schattenseite des Prozesses muß allerdings hervorgehoben werden, daß an der Beweisaufnahme und Urteilsbildung keine Opferverbände beteiligt waren. Es wäre wohl das mindeste gewesen, daß jüdische, polnische, Roma und Sinti,Kommunisten, Pazifisten, aktive Bibelchristen sowie Homosexuellenverbände bzw. Organisationen in das Verfahren involviert gehörten. Unabhängig davon bleibt der fade Beigeschmack, daß die Anklägerstaaten gleichfalls in Verbrechen verstrickt waren (Hiroshima, Nagasaki, Dresden,Hamburg Vertreibungen etc.), wenn auch in geringeren Umfang als Nazideutschland. Dennoch hätten deren Verantwortlichen gleichfalls auf die Anklagebank gemußt, allerdings in einem gesonderten und nachfolgendem Verfahren und bei mildernden Umständen. (sie waren schließlich die Angegriffenen) Dies entsprach natürlich nicht den realen Gegebenheiten. Als Fazit gilt daher festzuhalten, daß Nürnberg und seine P. nur bedingt für die nachfolgende Geschichte der Menschheit als Vorbild dienen kann. Vorstellbar ist in dem Zusammenhang auch, daß neutrale Staaten über Kriegsverbrecher urteilen, sowie es partiell in Den Haag geschieht. --Zündkerze 18:05, 30. Dez. 2006 (CET)

Der Absatz erscheint mir teilweise problematisch und unverständlich. Was genau ist damit gemeint, dass Opferverbände an der Beweisaufnahme und Urteilsbildung beteiligt werden sollten bzw. in das Verfahren involviert gehört hätten? Sie waren als Zeugen geladen und haben ausgesagt, was wesentlich zur Urteilsfindung beigetragen hat. Damit erschöpft sich das Beteiligungsrecht der Opfer von Straftaten regelmäßig, jede weitere Teilnahme am Prozess würde Jahrhunderte alte, gefestigte Rechtsregeln ad absurdum führen und jedes Gerichtsverfahren diskreditieren. Stelle bitte klar, was Du mit Deiner Aussage genau gemeint hast. --OnlyMe 02:12, 21. Jul. 2008 (CEST)

An den anonymen Schreiberling

Hey 84.44.136.1,

ich zähle mich normalerweise zu den höflicheren Wikipedianern, aber bei dem kriminellen Scheiss den Du da zusammenschreibst, geht selbst mir die Galle über. So einen weltverschwörerischen, esoterischen Totalschaden lebst Du besser in irgendeinem Antisemiten-Blog aus als hier. Oder wurden die vom Provider der geschlossenen Abteilung gesperrt? Eigentlich wollte ich hier zuerst ein paar stichhaltige Argumente gegen Deine Darlegung der Dinge anführen, bin aber zum Schluss gekommen, dass das eine absurde Sache wäre. Dir ist schlicht nicht zu helfen.

Wieso bleibst Du eigentlich anonym? Ach so, damit Dir der Mossad nicht auf Schliche kommt, gell? Besser Du lässt Dich hier nicht mehr blicken, sonst erwischen sie Dich doch noch (und den Wikipedianern mit Gehirn würde in Zukunft der eitrige Ausschlag erspart, der sich beim Lesen deines 'Beitrags' bildet)

Wünsche Dir (aber vermutlich vergebens) Gute Besserung!

--soev 09:53, 28. Mär. 2007 (CEST) (Wachhabender Ideologe)

An den anonymen Schreiberling II

Vielen Dank Soev... Es grenzt schon an ein Unding, dass der Kommentar von "84.44.136.1" (...schäm dich was), auch nur auf der Diskussionsseite auftaucht. Es ist klar auszumachen, dass es sich hierbei um neonazistische Propaganda handelt! Eines sei an dieser Stelle klargestellt: Das waren perverse Massenmörder die verurteilt worden sind. Ich finde schon die "Kritik an der Legitimität sowie der Art und Weise" innerhalb des Artikels fragwürdig. Es handelt sich hierbei immerhin um einen Bruchteil derer Schwerverbrecher die aufgefunden worden sind, die ihres Gleichen in der Weltgeschichte suchen. Grössere Gräuel wurden wohl nie verübt, dadurch kann auch von keinem "gewöhnlichen" Verfahren ausgegangen werden (es gibt ja nichts vergleichbares). Es ist wirklich abstoßend das Menschen wie "84.44.136.1" sich mehr Gedanken über Verschwörungen von Seiten derer machen über die solch unfassbar maßloses Unheil gekommen ist wie das jüdische Volk, als dieser Unmenschen die ohne Moral, Ethik, Gewissen und von unglaublicher Mordlust getrieben versuchten ein ganzes Volk, eigentlich einen Teil ihres eigenen, auszulöschen. "84.44.136.1" ich rate dir dich lieber damit (s.o.) auseinanderzusetzen bzw. wenn dir das dann doch zu unheimlich wird- und zwar reale Begebenheiten keine esoterischen Hypothesen- kannst du ja "Illuminati und Konsorten" für nichts als die Wahrheit und dich weiter selbst für ein Rädchen in einer riesigen Verschwörung halten. Die "Sonne bringt bei dir nichts an den Tag" mein Lieber...--Graziemerci 00:42, 27. Jun. 2007 (CEST)

Das Londoner Statut

Das IMT war kein internationales Gericht im wahrsten Sinn, sondern ein alliiertes Gericht zur Verurteilung nationalsozialistischer Verbrechen, siehe Londoner Statut:
Das Statut wurde am 8. August 1945 von Vertretern der vier Hauptalliierten des Zweiten Weltkriegs in London unterzeichnet. […] Es baute auf der Erklärung zu den deutschen Greueltaten (Declaration of German Atrocities) auf, die auf der Moskauer Drei-Mächte-Konferenz im Oktober 1943 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet wurde. --Orangerider 00:09, 2. Jul. 2007 (CEST)

Lemma

Benutzer:Lorbeer hat den Artikel auf Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse verschoben. Ich habe das rückgängig gemacht. Als Begründung für die Verschiebung nannte er die Seite Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse (1945-1949) (justiz.bayern.de). Allerings findet sich sowohl dort, wie auch in zahlreichen anderen Websites und Büchern (siehe Weblinks und Literatur im Artikel), der Titel Nürnberger Prozesse. Weshalb also die Verschiebung? Wegen einer anderslautenden Überschrift?

Wie auch immer. Nicht zuletzt wegen der WP-internen Verlinkungen des Artikels muss ein derart grundlegender EIngriff zuvor zur Diskussion gestellt werden. Wozu solch ein Alleingang? --Tsui 03:28, 22. Jul. 2007 (CEST)

Weltgeschichte

Artikel erweitern mit http://www.museen.nuernberg.de/prozesse/index.html ? --straktur 23:17, 15. Dez. 2007 (CET)

Hab's angefügt. --Mannerheim 12:53, 19. Dez. 2007 (CET)
Danke. War dort am 17.12. (Zeuge im Sitzungssaal 540). Der Saal 600 ist kleiner als gedacht und wird noch benutzt. Fotos musste ich löschen. Die Holzverkleidung erscheint unverändert. Dort ist Weltgeschichte passiert. Bis dorthin musste Schlimmes passieren. Heute wurde ein Dokument aus der Weltgeschichte (eine Seite mit Siegel) für 15 Mill. verscherbelt. Der Saal 600 ist mehr wert.--straktur 23:39, 19. Dez. 2007 (CET)

Wo das Bild

Ostbau Justizpalast Nürnberg.jpg

einfügen ? --(nicht signierter Beitrag von straktur (Diskussion | Beiträge) )

Ich hab es mal in den Artikel eingefügt, wenn du nichts dagegen hast. Wenn du den Parameter "thumb" in den Bildlink anfügst, wird das Bild als Thumbnail verkleinert dargestellt, was generell zu empfehlen ist. --Mannerheim 16:59, 31. Dez. 2007 (CET)

irgendwas stimmt da nich...

wenn das letzte urteil (in den nachfolgeprozessen) am 11. april 1949 ergangen sein soll, ergibt sich eine zeitliche lücke ab dem 29. oktober 1948 (an welchem der letzte nachfolgeprozess beendet worden sein soll).

sehr aufmerksam, weiter so! Giro 16:53, 7. Feb. 2008 (CET)

Abschnitt: Die zwölf Nachfolgeprozesse

Hinweis wegen Copyright: Der in der Version vom 17. Juli 21:56 Uhr ergänzte Text wurde 1:1 übernommen aus Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Version vom 09:53, 17. Jul. 2008. Die Autoren dieses Textes sind in der dortigen Versionsgeschichte zu finden. Giro Diskussion 22:00, 17. Jul. 2008 (CEST)

Abschnitt: Kritik an den Prozessen

Hinweis wegen Copyright: Der in der Version vom 17. Juli 22:09 ergänzte Text wurde 1:1 aus Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Version vom 17. Juli 2008, 21:53 übernommen -Die Autoren dieses Textes sind in der dortigen Versionsgeschichte zu finden. Giro Diskussion 22:12, 17. Jul. 2008 (CEST)

Abschnitt: Gültigkeit der Urteile

Hinweis wegen Copyright: Der in der Version vom 17. Juli 22:46 ergänzte Text wurde 1:1 aus Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Version vom 17. Juli 2008, 22:37 übernommen -Die Autoren dieses Textes sind in der dortigen Versionsgeschichte zu finden. Giro Diskussion 22:12, 17. Jul. 2008 (CEST)

Überarbeiten

Durch die Eigenart der wikipedia, dass kontroverse Aspekte oft enorm detailliert dargestellt werden, wichtige Informationen dagegen nur in aller Kürze, hat der Artikel nun einen Schieflage. Die Darstellung der Kritik an den Prozessen hat ein deutliches Übergewicht, das ihr nicht zukommt. Diese Schieflage sollte möglichst nicht durch Kürzungen der Kritik behoben werden, sondern durch Ausbau der wirklich wichtigen Punkte. Giro Diskussion 23:30, 17. Jul. 2008 (CEST)

Rechsgeschichtliche Bedeutung

Im Abschnitt rechtsgeschichtliche Bedeutung steht "Erstmals wurden die Vertreter eines souveränen Staates für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen."

Ich sehe das nicht so. Was ist beispielsweise mit den ganzen Königen (z.b. Karl I. von England), die auch hingerichtet wurden, wenn auch von ihrem eigenen Volk.

Ich denke man sollte den Satz streichen.

Dem stimme ich zu, denn die Schlussfolgerung dieses Satzes ist so nicht richtig (siehe Artikel über die "Leipziger Prozesse" 1921-27 zwecks Verurteilung von Kriegsverbrechern im Anschluss des I. Weltkriegs). Hinsichtlich der Tatsache, dass allein aufgrund der Bekanntheit weitaus mehr Leser auf die Seite "Nürnberger Prozesse" zugreifen, während die Leipziger Prozesse weitgehend unbekannt geblieben sind, halte ich einen derartigen Satz geradewegs für Geschichtsklitterung, mit der historische Halbwahrheiten gefestigt werden. Dies ist einer seriösen Enzyklopädie unwürdig. Da der Satz jedoch auch nicht grundsätzlich falsch ist - dazu wurden die Prozesse im Anschluss an den I. Weltkrieg zu halbherzig und ineffektiv geführt - könnte er in angemessen veränderter Form beibehalten werden, z.B. "Im Gegensatz zu früheren Versuchen, Kriegsverbrechern den Prozess zu machen, wurden erstmals die Vertreter eines souveränen Staates für ihr Handeln vor einem internationalen Gerichtshof zur Rechenschaft gezogen." Dazu könnte man einen Link zu den "Leipziger Prozessen" setzen, was ohnehin als sinnvolle Ergänzung erscheint, da in diesem Artikel wichtige Informationen hinsichtlich des völkerrechtlichen Kriegsrechts vom 17. Jahrhundert an enthalten sind, z.B. Amnestie durch Friedensschluss und garantierte Immunität aller beteiligten Vertreter von Staaten, die auch im Zusammenhang mit den Nürnberger Prozessen von Bedeutung sind. --OnlyMe 02:00, 21. Jul. 2008 (CEST)

Der Abschnitt "Kritik an der Legitimität und Ausführung" ist unerträglich: einige Punkte sind einfach unüberlegt, andere reproduzieren die deutsche Kritik von 1946 - insgesamt eine unqualifizierte, einseitige Bewertung. Vergleiche die ausführliche und ausgewogene Kritik in dem Artikel "Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher"! Da frage ich mich, weshalb überhaupt zum selben Thema mehrere Artikel mit unterschiedlichen Überschriften??

Missverständlicher Satz

Die Nürnberger Prozesse gelten als Durchbruch des Prinzips, dass es für einen Kernbestand von Verbrechen keine Immunität geben darf. Erstmals wurden die Vertreter eines souveränen Staates für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen.

Dieser Satz ist missverständlich, da zum Zeitpunkt des Militärgerichtshofes von einer staatlichen Souveränität von 1945 bis 1955/1990 keine Rede mehr sein kann.

Muss anders formuliert werden. --Mannerheim 22:54, 24. Jul. 2008 (CEST)

Habs leicht ergänzt, sodass es nun klarer und unmissverständlich ist. --Mannerheim 22:59, 24. Jul. 2008 (CEST)
Ich weiß, was Du meinst, aber ein Formulierungskünstler bist Du ja nicht unbedingt. Lassen wir es erstmal so stehen, ich bin heute zu faul zum Feilen an Formulierungen. Giro Diskussion 23:07, 24. Jul. 2008 (CEST)
also so schwer ist das nun wirklich nicht zu verstehen – mal abgesehen von halbjuristischen Schwafeleien, die sonst noch so im Artikel zu finden sind. --Mannerheim 23:15, 24. Jul. 2008 (CEST)
Da gibt es wirklich noch viel zu verbessern. Bin für jede Hilfe dankbar, was ist mit Dir, Interesse? Giro Diskussion 23:21, 24. Jul. 2008 (CEST)
Danke für das Angebot, aber sagen wir's mal so: Ich schreibe immer nur dann, wenn ich Lust und Zeit habe und möchte mich daher nie im Voraus festlegen. --Mannerheim 23:50, 24. Jul. 2008 (CEST)

Staatsrechtliche Aspekte zur Verdeutlichung

Kurz umrissen (nicht im Artikel, weil zu speziell): Die 4 Alliierten hatten die letzte Regierung Deutschlands nicht mehr anerkannt. Aus ihrer Sicht hatte Deutschland keine legitime Regierung mehr. Das drückte sich u.a. darin aus, dass die Kapitulation nur von Vertretern der Wehrmacht unterzeichnet wurde. Mit der Berliner Erklärung übernahmen sie die Regierungsgewalt selbst. Ihre Repräsentanten waren also damals die deutsche Regierung. Das von Ihnen verabschiedete Londoner Statut, das für den Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verwendet wurde, hatte deswegen den Charakter eines deutschen Gesetzes. Das gilt auch für das Kontrollratsgesetz Nr. 10, das bei den Folgeprozessen verwendet wurde. Giro Diskussion 23:01, 24. Jul. 2008 (CEST)

Ja und, das wird doch nirgends angezweifelt. Das spricht doch gegen die staatliche Souveränität. --Mannerheim 23:05, 24. Jul. 2008 (CEST)
War ja nicht als Argumentation gegen Deinen Edit gemeint, das ist nur etwas Hintergrund zum Artikel. Ich schreib das nicht in den Artikel, weil es zu trockene Staatstheorie ist. Ist einfach nur Information zum Artikel, kann lesen und kommentieren, wer will. Giro Diskussion 23:15, 24. Jul. 2008 (CEST)

Erwin von Lahousen

Im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher machte der aus Linz stammende GM Erwin Lahousen-Vivremont, ehemals leitendes Mitglied des Amtes Ausland/Abwehr freiwillig als Kronzeuge der Anklage authentische und für Justiz und Forschung bahnbrechende Aussagen über die wahren Hintergründe des Krieges.
Diese hatten enorme Beweiskraft, da Lahousen Insider und vielfacher Augenzeuge war,fehlen aber im Artikel völlig.
Nürnberg war also nicht nur das Tribunal der Sieger, sondern auch ein FORUM FÜR DIE WAHRHEIT. Natürlich galt aber auch das alte "vae victis", des Kelten Brennus, und zwar vor allem bei den Beurteilungsmaßstäben.
Nur: Was konnte man sich nach diesem ideologischen Vernichtungskrieg, wie es ihn bisher nie gegeben hatte, realistischweise anderes erwarten ?????


--Glaubauf 21:56, 23. Aug. 2008 (CEST) --Glaubauf 12:12, 26. Aug. 2008 (CEST)

Autoarchiv

Dieses Funktion automatisches Aufräumen des Autoarchiv ist hier ziemlicher Schwachsinn, weil wichtige Teile der Diskussion so verschwinden. Leider gelang es mir noch nicht einmal herauszufinden, wer für den Autoarchiv-Baustein hier gesetzt hat. Das müsste aus dem Baustein unbedingt hervorgehen, auch wann er gesetzt wurde. Das gilt für andere Bausteinen genauso. Udn dabei bleibennach dem Aufräume IP Beiträge wie in Zeile 1 sogar noch stehen. W hat sich das bloß ausgedacht ?-- Orik 11:13, 25. Okt. 2009 (CET)

Farce

Diese Wikipediaseite ist ehrlich gesagt eine einzige Farce, Objektivität ist hier gänzlich verschollen. Die Aliierten werden als große Befreier reingewaschen und Urteilen über Verbrecher die der ganzen Welt schaden zugefügt haben. Es steht außer Diskussion, dass Göring und der Rest der NS-FÜhrung Verbrechen begangen hat, dennoch wurde in Nürnberg ein Schauprozess abgehalten, um der ganzen Welt das vorbildliche Verhalten der Aliierten darzustellen. Hier richteten Mörder über Mörder um sich in einem besseren Licht darzustellen. Es wurden so Punkte aus der Haager Landkriegsordnung übernommen und gegen Deutschland verwendet, die ebenso von allen Alliierten (Außer Frankreich) ebenso missachtet worden. So die Bombardierung von Städten ohne Kriegsindustrie, den Mord an Kriegsgefangenen,der Besschuss von Flüchtlingsschiffen, die Vergewaltigung von Frauen etc. In diesem Wikipediabericht werden nur pro-aliierte Quellen benutzt und keinerlei kritische Lektüre. (nicht signierter Beitrag von Audacter (Diskussion | Beiträge) 23:06, 6. Nov. 2009 (CET))

Bombenkrieg Teil der Anklage?!

Zu Tu-quoque-Argumentation: Der Angeklagte Göring wurde intensiv zu den Luftwaffenangriffen auf Warschau Rotterdam und Coventry verhört. Also muß doch der Bombenkrieg Teil der Anklage sein. Und damit ist das Fehlen der Anklage gegen die Alliierten Befehlshaber wie Sir Arthur Harris schon mit G´schmäckle versehen.(nicht signierter Beitrag von 77.25.41.241 (Diskussion) 16:08, 1. Dezember 2008)

Nicht nur das, es fällt das Herumgeeire überhaupt auf, wie gegen Rechtsgrundsätze und -Prinzipien in Nürnberg quasi "nach Gutsherren-Art" (ex-kathedra) verstoßen wurde, wo es dem keineswegs neutralen, sondern nur aus Siegern einer Interessenkoalition besetzten, Gericht gerade in dessen "Kram" paßte. Auch fehlt hier das bedeutsame Schießen des sowjetischen Chefanklägers während der Gerichtssitzung auf Herman Göring, der den zwei ihm geltenden Schüssen keineswegs auswich und der darüber spottete, wie eine namhafte Schweizer Zeitung dazu auf der Titelseite kurz darauf schriftlich berichtet hat. Es sieht alles schwer nach "alliierter" Lobhudelei für ein UN-Recht, das in Form von Scheinrecht gepreßt werden sollte, aus. Sieht das alles denn niemand sonst? Nur Sieger-Quellen erlaubt? - 78.34.40.4 15:00, 12. Feb. 2009 (CET)

Nur Siegerquellen? Aber nein, ich zitiere Albert Speer "Der Prozeß ist notwendig. Eine Mitverantwortlichkeit für solch grauenvolle Verbrechen gibt es sogar in einem autoritären Staat." Pirx17 23:15, 31. Jul. 2009 (CEST)
Albert Speer war kein Verantwortlicher, der mit den behaupteten Verbrechen, die heute noch die große Nummer zu spielen haben, näher zu tun hatte (ähnlich wie Hochgradfreimaurer Hjalmar Schacht). Er ging nicht von einer Unschuldsvermutung bei fraglichen Beweiskonstrukten, die er selber in Nürnberg zur Genüge miterleben konnte, aus, sondern hat sich übereifrig gleich als willige, gehirngewaschene (Brainwashing) Marionette der Alliierten entpuppt; weder Rückgrat, noch Charakter sind aus dem Speer nach 1945 auch nur ansatzweise erkennbar. Vermutlich hatte der „sowas” auch zuvor nicht, was allerdings ein dicker Hund der für seine Bestallung einst Verantwortlichen gewesen sein würde. Solche Lakaienmentalität ist heute noch weitverbreitet. - 88.65.181.45 22:20, 25. Mai 2010 (CEST)
So haben sich die Mitangeklsgten auch geäussert. Wollen Sie sich auch auf die gleiche Stufe stellen? Wo sind die Beweise und Quellen für diese Behauptungen (Gehirnwäsche)? Und warum, wenn es sie wirklich gab, nur bei Speer??? Pirx17 21:18, 18. Jul. 2010 (CEST)

Kritik an den Prozessen

Ich halte die Kombination der beiden in der Folge zitierten Sätze aus der Einleitung zur Kritik an den Prozessen für nicht angemessen: "Bis in die heutige Zeit wurde und wird aber auch Kritik an der Zielsetzung und den Methoden der Prozesse geübt. In Teilen der rechtsextremen und revisionistischen Szene werden die Verbrechen, für welche die Angeklagten verurteilt wurden, geleugnet oder relativiert und alle Nürnberger Prozesse als Farce bezeichnet." Natürlich bezeichnet die revisionistische Szene die Nürnberger Prozesse als Farce. Aussagen aus der Szene sind im Allgemeinen revisionistisch und in diesem Sinn gesetzlich verboten. Es handelt sich deshalb nicht um berechtigte Kritik, sondern um Revisionismus, also um ein Verbrechen. Aus diesem Grund hat dieses Thema im Abschnitt "Kritik an den Prozessen" nichts zu suchen. Ich schlage deshalb vor den zweiten Satz "In Teilen..." zu löschen.-- Pinin 15:04, 1. Apr. 2010 (CEST)

Da der Abschnitt nicht mit Berechtigte Kritik überschrieben ist, könnten wir die von Dir entfernten Teile durchaus steheh lassen. -- Anton-Josef 16:26, 1. Apr. 2010 (CEST)

Schwund bei den Angeklagten

der 12 Nachfolgeprozesse? "Angeklagt waren insgesamt 185 Personen [...] 35 freigesprochen. 24 zum Tode verurteilt, 20 zu lebenslanger Haft und 98 zu Freiheitsstrafen" - macht nur noch 177. Gab es hier Mehrfachnennungen, war etwa ein Industrieller auch Arzt oder ein militärischer Führer auch Minister? Oder sind die fehlenden 8 Personen etwa gestorben bzw. haben sich umgebracht? Etwas Klärung täte not und wäre, falls es keine statistischen Gründe hat, von historischem (weniger mathematischen) Interesse... --84.176.155.209 14:03, 19. Aug. 2010 (CEST)

Rechtsgültigkeit der Urteile

Hört derjenige der immer den Anhang löscht bitte damit auf? Die Anmerkung "Die Bundesrepublik Deutschland hat die Urteile bis heute nicht anerkannt." ist erwiesen und belegt. Offiziell wurden die Urteile von der BRD nie anerkannt, da dem Prozess vom ersten Tag an das Klischee der Siegerjustiz anhaftete. Also höre bitte auf diese Anmerkung immer zu löschen!!! Das ganze ist nachzulesen in diversen Schriften aus den frühen 50 Jahren. Ich hatte bereits des öfteren Quellenangaben hinzugefügt ABER irgendein wahnsinnig schlauer wusste es ja immer besser! Wenn mann keine Ahnung hat, Finger davon lassen!!!! (nicht signierter Beitrag von 82.83.82.73 (Diskussion) 22:49, 27. Sep. 2010 (CEST))

dieser Hickhack ist für andere Bearbeiter des Artikels leider nervend. Die Anmerkung m.E. gehört ja auch nicht ans Ende, sondern in den Anfang des Absatzes, wenn überhaupt.
also, warum nicht einen eigenen Absatz einbringen, ob, wie und wann die Frage der Rechtsgültigkeit zwischen 1949 und 1989 im Deutschen Bundestag diskutiert wurde. Und auch wie und von wem diese Urteile (aller Prozesse, z.B. auch Krupp) als sog. Siegerjustiz politisch (z.B. im Deutschen Bundestag) diskreditiert wurden und die Verurteilten (z.B. Weizsäcker) von Politikern "rehabilitiert" wurden. Das müsste natürlich belegt werden. Möglicherweise ist in dieser Frage auch enthalten, die Anerkennung der Rechtsgültigkeit der Urteile der Kriegsverbrecherprozesse auf Grundlage der Moskauer Deklaration von 1943, die in anderen Staaten gefällt wurden, z.B. Frankreich, Niederlande, Polen, Jugoslawien ... Zum Beispiel wenn es um die von Pensionsforderungen von in die Bundesrepublik zurückgekehrten Kriegsverbrechern ging, könnte die Anerkennung der Rechtsgültigkeit eine Rolle gespielt haben.
Vielleicht macht es Sinn, den Artikel mit diesen Fragen auszubauen.
--Goesseln 10:25, 4. Okt. 2010 (CEST)

Nürnberger Prinzipien

Hallo, ich schlage vor, aus einem Abschnitt dieses Artikels einen eigenen Artikel "Nürnberger Prinzipien" zu erstellen.--LichtStrahlen 13:37, 16. Jan. 2011 (CET)

Ich lese gerade das Buch "Die Nürnberger Prozesse" von Annette Weinke, die zu diesem Thema auch öfter verlinkt ist. In diesem Buch wird der Prozess "Vereinigte Staaten von Amerika gegen Wilhelm von Leeb u.a.", also der "Generalprozess" als Fall 11 angegeben, obwohl er hier und auch auf anderen Internetseiten als Fall 12 bezeichnet wird - was stimmt? (nicht signierter Beitrag von 178.190.162.102 (Diskussion) 15:21, 10. Apr. 2011 (CEST))

Relevanz für bundesdeutsche Behörden

Eine Information, die mir fehlt und evtl. in den Abschitt "Gültigkeit der Urteile" passen könnte: Wie gingen die Behörden der Bundesrepublik mit den Nürnberger Urteilen um? Galt ein Verurteilter beispieleweise als vorbestraft? Ist eine solche Verurteilung in einem polizeilichen Führungzeignis aufgetaucht? (nicht signierter Beitrag von 79.210.106.36 (Diskussion) 00:04, 14. Aug. 2011 (CEST))

"Nachfolgeprozesse"

1. Es gab noch einen weiteren, oft vergessenen, Prozess auf der Grundlage des Kontrollratgesetzes Nr. 10, nämlich den Prozess in der französischen Besatzungszone, in Rastatt, betreffend den Röchling-Konzern. Auch dieser gehört zu den "Nürnberger Prozessen", obwohl er nicht in Nürnberg stattfand. 2. Die "Nachfolgeprozesse" werden zwar oft so genannt, sind jedoch keine solchen, sondern stehen unabhängig und gleichberechtigt neben dem Prozess vor dem IMT, haben eine andere Rechtsgrundlage, finden vor einem anderen Gericht statt (dem NMT) und haben andere Anklagepunkte zum Gegenstand. Man sollte aufhören, diese Prozesse "Nachfolgeprozesse" zu nennen. Angesichts des recht verschiedenen Charakters der Prozessarten könnte und sollte man an eine Aufteilung des Artikels in zwei Artikel denken. --13Peewit 03:16, 12. Nov. 2011 (CET)

Abschnitt Kritik: Belege?

Der Abschnitt Kritik ist leider kaum belegt. Es wird z.B. nicht gesagt, wer im Einzelnen bemängelt hat, dass das Thema "Völkermord" (in erster Linie, aber nicht nur, der Genozid an Juden) nur eine untergeordnete Rolle spielte. Auch dazu gibt es ja eine Vorgeschichte. Vorschläge in dieser Richtung hatte es schließlich gegeben, unter anderem vom World Jewish Congress (der die Arbeiten Lemkins aufgriff). Die Kritik von Hans Kelsen und anderen wird leider nicht erwähnt, ich halte diese Positionen und Bedenken für nicht ganz unwichtig. --13Peewit 21:25, 27. Dez. 2011 (CET)

Verbleib der Dokumente

Der Zugang zu den Prozess-Dokumenten ist selbstverständlich nach wie vor von großer Bedeutung. Im Artikel zum "Hauptkriegsverbrecherprozess" (IMT) ist auch ein Link zur Harvard Law School, wo Teile der Materialien bereits digitalisiert sind. Von den NMT-Verfahren (hier "Nachfolgeprozesse" genannt) liegen dort zahlreiche online zugängliche Dokumente zu den Prozessen I, II und IV vor. Natürlich alles in englischer Sprache. Nun sind, wenn ich richtig informiert bin, alle prozessrelevanten Dokumente entweder im Originaltext in deutscher Sprache gehalten oder doch zumindest ins Deutsche übersetzt worden. Ich frage mich nun, ob diese Dokumente in deutscher Sprache mal irgendwo publiziert worden sind, anscheinend ist das nicht der Fall. Es würde nahe liegen, wenn im deutschsprachigen Raum ein Digitalisierungsprojekt in Angriff genommen würde, falls das nicht schon geschehen ist. Vielleicht weiß jemand was dazu. --13Peewit 22:41, 23. Feb. 2012 (CET)

Link unbrauchbar

Folgender Weblink ist leider unbrauchbar:

Materialsammlung zu den Nürnberger Prozessen

Klickt man dort auf einen der angegebenen Links, erhält man lediglich einen Warnhiweis, nicht aber die Materialien, auf die man zugriefen möchte. Ich empfehle, den Weblink zu prüfen und ggf. zu löschen. --13Peewit (Diskussion) 11:10, 8. Mär. 2012 (CET)

Bedeutung der gemeinsamen Denkschrift

Die Bedeutung der gemeinsamen Denkschrift von Warlimont, Westphal, von Brauchitsch u.a. kann man gar nicht genug hervorheben. Insofern ist es gut, dass die Bedeutung dieses Memorandums der Generäle für die Legendenbildung hier dargestellt wird. Dafür fehlt sie allerdings in, wie es scheint, sämtlichen biographischen Artikeln zu den Beteiligten! --13Peewit (Diskussion) 01:05, 20. Mär. 2012 (CET)

Argumentation gegen die Prozessordnung

Könnte man die "Kritikpunkte" mit Verweisen auf irgendwelche (halbwegs namhaften) Juristen belegen? Ich bezweifle es allerdings...


"Es wurde kritisiert, dass die Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter nicht eingehalten worden sei."

- Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Richter und Verfasser von Prozessordnungen nicht personenidentisch sein dürfen ist mir völlig unbekannt. Es gibt auch genügend Beispiele aus Deutschland, wo Ministerialmitarbeiter auf ein Richteramt wechseln. Der deutsche Richter am IStGH z.B., Hans-Peter Kaul war auch maßgeblich an der Ausarbeitung des Rom Statuts beteiligt.


"Weiterhin sprach die Prozessordnung den Angeklagten das Recht zu, sich nach freier Wahl ihre deutschen Verteidiger zu suchen, deren mögliche NSDAP-Mitgliedschaft einem Auftreten vor Gericht nicht entgegenstand."

- Wo ist die Kritik bzw. warum Kritik hieran?


"Art. 18 legte fest, dass der Prozess auf eine beschleunigte Verhandlung zu beschränken sei."

- Der Beschleunigungsgrundsatz ist ein allgemeines Rechtsprinzip; inwiefern soll dessen Anwendung kritikwürdig sein?


"Im Artikel 21 wurde geschrieben, „allgemein anerkannte Tatsachen“ müssten nicht mehr bewiesen werden. Die Verteidigung konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit der Berufung ausschloss."

- Über sog. "offenkundige Tatsachen" wird weder nach der ZPO (vgl. § 291 Offenkundige Tatsachen: Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises) noch nach der StPO (vgl. § 244 Abs. 3 "Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist [...]") Beweis erhoben. Eine Berufung (= zweite Tatsacheninstanz) ist gegen Urteile wg. Mordes (insgesamt gegen Schwurgerichtsurteile) oder Völkerrechtsverbrechen (Urteile der OLGs) nach der heute geltenden StPO ebenfalls nicht möglich. Wenn überhaupt könnte man kritisieren, dass es damals gar keine Rechtsmittelinstanz gab; was angesichts der ohnehin enormen Kosten des IMT aus prozessökonomischen Gründen ja ziemlich nachvollziehbar ist.


Kritik an der Verfahrensordnung gab es zwar durchaus, (was u.a. auch daher rührte, dass die deutschen Verteidiger mit der aus dem Common Law stammenden adversarial procedure ungeübt waren), aber die z.Z. angeführten Beispiele sind weitgehend unsinnig.

Insgesamt kommt im "Kritik"-Abschnitt die historische Entwicklung in der juristischen Bewertung etwas zu kurz. Echte juristische Kritik gab es in erster Linie in den Nachkriegsjahrzehnten (insbesondere, aber nicht nur, von ehemaligen NS-Juristen). Heutzutage ist die juristische Bewertung einhellig positiv und die Urteile aus den Nürnberger Prozessen sind Meilensteine in der Entwicklung des Völkerstrafrechts. Diesen Aspekt könnte man vielleicht noch mehr herausstellen.Erzer (Diskussion) 10:19, 12. Feb. 2013 (CET)

Quellenbeleg

„Allerdings wurde die geplante Zahl an Prozessen auf zwölf reduziert.“ Hier und auch im Artikel zum Einsatzgruppen-Prozess wird die Information, dass bis zu achtzehn Nachfolgeprozesse geplant waren, die Anzahl aber auf 12 reduziert wurde, nicht genauer belegt. Woher stammt diese Info? Und wei die Geschichtsforschung Bescheid über die geplanten weiteren Prozesse? HiStOrIcUsEr (Diskussion) 23:12, 2. Jun. 2015 (CEST)

Quellenbeleg

„Allerdings wurde die geplante Zahl an Prozessen auf zwölf reduziert.“ Hier und auch im Artikel zum Einsatzgruppen-Prozess wird die Information, dass bis zu achtzehn Nachfolgeprozesse geplant waren, die Anzahl aber auf 12 reduziert wurde, nicht genauer belegt. Woher stammt diese Info? Und wei die Geschichtsforschung Bescheid über die geplanten weiteren Prozesse? HiStOrIcUsEr (Diskussion) 23:12, 2. Jun. 2015 (CEST)

Telford Taylor: „Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht“. Ist die umfassendste Darstellung der praktischen Verfahrensfragen, die bei der Vorbereitung der Prozesse entschieden wurden, die ich gelesen habe. Wenn mein Gedächtnis mich nicht täuscht (ist ein paar Jahre her), findest du auch die Frage dort behandelt, wieviele Prozesse gegen deutsche Hauptkriegsverbrecher in Deutschland durchgeführt werden sollten. Dass überhaupt nur ein internationaler Prozess stattfand, die Nachfolgeprozesse aber alle unter amerikanischer Regie liefen (von amerikanischen Besatzungsbehörden auf den Weg gebracht), wurde Anfang 1946 entschieden. Siehe dazu auch Kontrollratsgesetz Nr. 10. Die Ermittlungen dauerten lang, der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson hatte nur 400 Leute zur Hand, OMGUS forderte eine beschleunigte Abwicklung des gesamten Strafprogramms, daher fiel vieles unter den Tisch. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 15:16, 22. Nov. 2015 (CET)

Autoarchiv

Die Autoarchivierung wurde hier 2009 schonmal angesprochen, die genauen Umstände kenne ich nicht. Jetzt wurde hier eine Anfrage nach 30 Tagen einfach mal auto-archiviert. Nun kann Nichtstun schlecht ein Grund fürs Archivieren sein. Die Autoarchivparameter habe ich jetzt mal so eingestellt, dass jeder Hinweis wenigstens einen Folgeedit haben muss, und die Frist danach vorsichtshalber auf 60 Tage geändert. Das Hauptproblem ist natürlich, dass es offenbar nicht genügend fachlich versierte WP-Freiwillige gibt, die sich um Anfragen kümmern können/wollen. --Goesseln (Diskussion) 10:52, 7. Aug. 2015 (CEST)

Ich habe den Zeitraum auf 90 Tage erhöht. Die Disku-Seite wird dabei wohl kaum überlaufen, es sieht nicht danach aus. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 14:41, 22. Nov. 2015 (CET)

"moral bombing"

Es lässt sich relativ leicht zeigen, dass "moral bombing" eine Falschübertragung (Falscher Freund, siehe auch Denglisch) aus dem Englischen ist. "Moral bombing" bedeutet wörtlich "moralisches Bombardement" im Sinne von "ethisch gutzuheißen". Demgegenüber bedeutet "morale bombing" wörtlich: auf die "Moral", d.h. den Durchhaltewillen abzielendes Bombardement. Gemeint ist natürlich letzteres. Da es sich hier nicht um ein wörtliches Zitat handelt, ist der korrekte Terminus zu bevorzugen. Ich zähle jetzt hier nicht alles auf, was diese Sichtweise unterstützt. Fürs erste mag Dietmar Süß: "Tod aus der Luft: Kriegsgesellschaft und Luftkrieg in Deutschland und England" reichen. Einschlägig auch Bas von Benda-Beckmann "A German Catastrophe. German Historians and the Allied Bombings, 1945-2010". Dezidiert juristische Literatur kann ich gern nachreichen. --Prüm 12:11, 23. Dez. 2015 (CET)

Nehmen wir an, es handelt sich um einen Begriff aus dem "Denglischen", selbst dann bedeutet das aber noch keine Falschübersetzung, da ein deutscher Begriff nicht deckungsgleich und identisch geschrieben werden muss wie ein englischer Ausdruck. Denn das konntest du bisher nicht nachweisen. Vielmehr scheint es wohl so, dass sich der Begriff ohne das "e" in der deutschsprachigen Literatur offenbar gegenüber dem originären englischen Ausdruck durchgesetzt hat; das legen nicht nur Fachbücher dar, sondern für diese Annahme genügt auch ein Blick in Zeitschriften und Tageszeitungen. Der Begriff "moral bombing" kommt zumindest unstreitig häufiger vor als das englische Pendant. Daher geht auch deine Behauptung fehl, es müsse sich um ein Zitat handeln, wenn man "moral bombing" schreiben möchte, denn für diese Einschränkung besteht angesichts breiter Vorkommnisse in der Literatur kein zwingender Grund.Benatrevqre …?! 13:46, 23. Dez. 2015 (CET)

POV: Wlr lagen vor Madagaskar

Die Änderungen von Madagaskar triefen vom POV (mit Verbesserungen wie Erklärung zu Ashcan; die Angelsachsen haben eben Humor). Irgendwie sehr durchsichtig:

  • Bei den Nürnberger Prozessen stand die Verantwortung jedes individuellen Angeklagten für sein Handeln im Mittelpunkt. Das war zentral für den Prozess und wurde auch von den Russen akzeptiert. Deutschland und seine Repräsentanten waren nicht auf der Anklagebank, sondern gewöhnliche Menschen, die ihr Verhalten (und sei es noch so monströs) zu verantworten hatten. (SS als verbrecherische Organisation und OKW wäre das auch gewesen, wenn nicht vom Gericht auf individuellen Schuldnachweis gepocht worden wäre.) Die waren keine Repräsentanten sondern individuelle Angeklagte, die man wie Göring (Hitler-Stellvertreter und Mitinitiator des Holocaust) durchaus auch heute noch als Haupttäter bezeichnet. Madagaskar versucht hier Geschichtsklitterung in dem er Repräsentanten und Masse der Haupttäter einführt.
  • Der Zusatz Verbrechen an nichtalliierten Staatsbürgern oder Staatenlosen, die vor Beginn des Zweiten Weltkriegs begangen wurden, spielten in diesen Prozessen keine nennenswerte Rolle. Das ist a) formal nicht belegt und b) was soll damit ausgesagt oder suggeriert werden? (in der Begründung seines Edits verweist er auf: beispielsweise Gräueltaten an deutschen, österreichischen oder tschechoslowakischen Staatsbürgern vor Kriegsbeginn. Juden, Homosexuelle, Opposition, Sinti, Behinderte, KPDler, Gewerkschafter nennt er nicht) stehen bleiben würden die nichtalliierten Staatsbürger. Ein Schelm wer in diesem Zusammenhang an Böses denkt. --5glogger (Diskussion) 21:13, 23. Nov. 2015 (CET)
Garkein Problem, das zu belegen, findet sich alles bei Annette Weinke, Literaturangaben im Artikel. Sie schreibt das von der Begrenzung der Prozesse, sie verwendet den Begriff "Repräsentanten" und stellt dar, warum diese Auswahl getroffen und angeklagt wurde. Das ist ein Büchlein aus der Beckschen Reihe, kurz und konzentriert, gerade recht für den Schulgebrauch. Vielleicht hast du Zugang zu einer Schulbibliothek und kannst es dir mal ausleihen. Wenn nicht, es kostet nur 8 Euro. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 00:21, 24. Nov. 2015 (CET)
Lieber Madagaskar, 1.) Deine subtilen Anspielungen zum Bücher Ausleihen usw. kannst Du Dir sparen, die haben einen langen Bart. siehe Beschwerde von Benutzer Anidaat. 2.) Wie Du weißt, gab es eine reiche Anzahl an Kandidaten für die Anklagebank der Prozesse, so dass nach prozessökonomischen Gründen die vielversprechendsten und für einzelne Aspekte der Nationalsozialistischen Verbrechen repräsentativsten Fälle ausgewählt und inhaltlich gruppiert wurden. Susanne Maria Kilian behauptet in Schuld und Verantwortung auf S. 172: Durch die Nürnberger Prozesse wurde erstmals die individuelle Schuld der Angeklagten untersucht und Politiker sowie Militärs persönlich bestraft. Heller führt schon in der Einleitung zu The Nuremberg Military Tribunals and the Origins of International Military Law aus: The IMT is justly celebrated for establishing that crimes against international law are committed by men, not by abstract entities, and only by punishing individuals who commit such crimes can provisions of international law be enforced. Bitte schau nochmal in Deine Quelle, möglicherweise hast Du da in deiner Erregung ungenau und missverständlich zitiert. Wenn nicht handelt es sich wahrscheinlich um eine Einzelmeinung von Annette Weinke, die du entsprechend kennzeichnen solltest.--5glogger (Diskussion) 18:30, 30. Nov. 2015 (CET)
Anmerkung (auch vor dem Hintergrund des kürzlichen Editwars): Madagaskar ist in dieser Angelegenheit voll und ganz zuzustimmen, was die Entfernung unbelegter Aussagen betrifft. Wenn man keine Ahnung von grundlegenden völkerrechtlichen Zusammenhängen hat, sollte man nicht auch noch versuchen, diese Unkenntnis per Editwar durchzudrücken. Stattdessen ist einschlägige Fachliteratur hier auf der Disku zu zitieren und ggf. im Artikeltext zu paraphrasieren, wenn wirklich relevante Informationen ergänzt werden sollen. Wenn daher durch wen auch immer falsche und selbstausgedachte Ergänzungen revertiert werden, ist es absurd, ihm POV zu unterstellen. Benatrevqre …?! 08:06, 21. Dez. 2015 (CET)
Anderen den Sachverstand abzusprechen ist gegen die Nettikette und erhöht die Fallhöhe beträchtlich. Es dürfte zumindest den Fachleuten bekannt sein, dass das internationale Recht sehr stark angelsächsisch geprägt ist und daher von der konkreten Durchführung von Präzedenzfällen und deren Urteilen (die dann Meilensteine sind) abhängt. Und dass nicht nur ich die Prozesse Meilensteine nenne, ist dem Aufsatz von Romy Klimke Die Nürnberger Prozesse: Ein Meilenstein für die Völkerstrafgerichtsbarkeit – Ein Rückblick zum. 70. Jahrestag erschienen in Jura - juristische Ausbildung, Band 37 Heft 12 entnehmbar. Alternativ eine Internetquelle Von Nürnberg nach Den Haag pdf. Wenn es noch weitere Fragen gibt, einfach stellen. Wer macht den Revert rückgängig, dem Benutzer:bwag durch den Editwar zum Opfer gefallen ist? Übrigens Benutzer:Benatrevqre warum wirfst Du nur mir vor, in der Lemma-Einführung keine Belege genutzt zu haben, das scheint auch auf alle anderen zuzutreffen. --5glogger (Diskussion) 19:41, 21. Dez. 2015 (CET)
Sicher, es gibt noch Fragen, meine Frage lautet: Warum liest du dir nicht mal im wiktionary nach, in welcher Bedeutung „Meilenstein“ benutzt wird, und überlegst dir dann, wovon du eigentlich reden möchtest? Der Sinn deiner Rede ist bisher noch recht dunkel. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 20:09, 21. Dez. 2015 (CET)
Ich hatte nicht Troll-Fragen gemeint. Du kannst gern die Sekundärliteratur befragen, in Wörterbüchern kramen etc. aber treib Deinen Editwar nicht weiter auf die Spitze. Trolle füttere ich nicht. --5glogger (Diskussion) 20:35, 21. Dez. 2015 (CET)
Es gibt einen Absatz im Artikel der mit "Rechtsgeschichtliche Bedeutung" betitelt ist. Irgendetwas in der Art wolltest du wahrscheinlich sagen, das kann man vermuten. Aber eine glückliche Formulierung hast nun mal nicht gefunden, sie fasst den Abschnitt nicht zusammen. Lieber gar keine Zusammenfassung als eine schlechte Metapher.WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 21:35, 21. Dez. 2015 (CET)
Hallo Madagaskar, Du hast einen irrelevanten Abschnitt von Dir wiederbelebt, indem Du drei Reverts (mit wechselnden unhaltbaren Argumenten) gemacht hast und willst jetzt besprechen was ich gemeint hätte, weil Du Dich an einer nicht glücklichen Formulierung von mir (dem Wort Meilenstein) stösst? Wie wäre es, wenn Du Deinen Edit nach 3 Wochen Disk mal kritisch unter die Lupe nehmen würdest?--5glogger (Diskussion) 22:02, 21. Dez. 2015 (CET)
Die in der Absicht, eine zusammenfassende Bemerkung aufzustellen, eingebrachte Behauptung, dass die Nürnberger Prozesse ein Meilenstein gewesen seien, ist keine fundierte, allen Aspekten gerecht werdende wissenschaftliche Aussage, die an solch prominenter Stelle in die Einleitung dieses Artikels gehört. Hier genügt gewiss auch nicht ein vermutlich flüchtiger Blick in eine juristische Zeitschrift und die Übernahme der Überschrift eines Aufsatzes des nicht näher bekannten Ass. iur. Romy Klimke, sondern es wären vielmehr Beiträge von renommierten Völkerrechtsprofessoren aus der einschlägigen Standardliteratur zu konsultieren. Jedenfalls dann, wenn solch ein allumfassendes Fazit gezogen werden möchte. Benatrevqre …?! 16:40, 22. Dez. 2015 (CET)
Hallo Benatrevque, ich dachte Dich würde die Lehrmeinung aus einer aktuellen juristischen Publikation zufrieden stellen. Auch Prof. Dr. Christian Tomuschat lässt sich nennen: The Legacy of Nuremberg von 2006. Hilft Dir das um den Editwar aufzulösen?--5glogger (Diskussion) 19:16, 22. Dez. 2015 (CET)
Tomuschat vergleicht unter dieser „Milestone-Überschrift“, wie die Siegermächte nach dem ersten Weltkrieg gegen Kaiser Wilhelm vorgegangen sind, wie Deutschland das im Vertrag von Versailles unterschreiben musste, und wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg anders vorgegangen sind. Nur steht davon kein Sterbenswörtchen hier im Artikel. Tomuschats Darstellung möchtest du nicht übernehmen, aber die Metapher aus der Überschrift? Die scheint dir wirklich gut zu gefallen. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 22:10, 22. Dez. 2015 (CET)
So ist es, der Meilenstein-Begriff ist hier einfach nicht sachgerecht. Daran gibt es nichts zu deuteln. Mir scheint, du, 5glogger, möchtest wohl lediglich ein publikumswirksames, populistisches und uneindeutiges Schlagwort einbringen. Wem wird damit geholfen? Benatrevqre …?! 10:48, 23. Dez. 2015 (CET)
Ich kann ja nichts dafür, dass dieser Begriff/diese Metapher in der Wissenschaftswelt für die Nürnberger Prozesse eingebürgert ist und der Lemmatext noch nicht ausreichend kompatibel damit ist. Ich fange wegen dieses Wortes aber sicher keinen Editwar an. Bitte tauscht es einfach gegen ein passenderes aus. Die "nicht nennenswerte" Passage braucht ja nicht auch noch nach Weihnachten hier das Lemma zu verunstalten.--5glogger (Diskussion) 20:04, 23. Dez. 2015 (CET)
Das meinst du m.E. nur. Ich bezweifle, dass der Begriff/die Metapher im Wissenschaftsbetrieb wirklich für diesen Sachverhalt "eingebürgert" ist, meines Wissens gilt dies jedenfalls nicht für Standardliteratur. Benatrevqre …?! 12:09, 24. Dez. 2015 (CET)
Welche Formulierung schlägst Du statt dessen vor?--5glogger (Diskussion) 16:24, 27. Dez. 2015 (CET)
Was ist d.M.n. derzeit in der gegenwärtigen Fassung strittig und was soll an der gegenwärtigen Fassung geändert werden? Benatrevqre …?! 19:21, 27. Dez. 2015 (CET)
Lieber Benatrevqre, Du hast Dich mit ad personam Angriffen auf mich (Wenn man keine Ahnung von grundlegenden völkerrechtlichen Zusammenhängen hat, sollte man nicht auch noch versuchen, diese Unkenntnis per Editwar durchzudrücken s.o.) in einen Edit-war eingeschaltet und massiv die unhaltbare Position von Madagaskar vertreten und nun fragst Du mich worum es geht? Hier der Diff damit Du meinen Vorschlag verbessern kannst.--5glogger (Diskussion) 21:36, 27. Dez. 2015 (CET)
Ich verstehe dich nicht. Aus meinen Kommentaren und Beiträgen dürfte doch zwischenzeitl. klar sein, dass ich deinen Änderungsvorschlag für keine sowohl inhaltliche als auch sprachlich-semantische Verbesserung halte. Die Gründe habe ich genannt. Du hast auch keine Anstalten gemacht, meiner Bitte nach einschlägiger Standardliteratur nachzukommen, wenn beabsichtigt ist, ein solches Fazit zu ziehen. Daraus schließe ich, dass du nur nach zufällig auffindbarer Literatur per Google gesucht hast, dich aber wohl nicht eingängig mit dem Völkerstrafrecht beschäftigt hast, um eine derart strikte und verbindliche Aussage zu treffen. Benatrevqre …?! 14:27, 28. Dez. 2015 (CET)

Anregung

Die Angaben in dem Abschnitt über die Rechtsgültigkeit der Urteile von Nürnberg sind offensichtlich falsch, weil sich aus der als Fußnote angegebenen Quelle genau das Gegenteil ergibt.93.232.98.19 11:00, 3. Jun. 2016 (CEST)

Deine Schlussfolgerung ist falsch. Aus der Fußnote ergibt sich keineswegs das Gegenteil. Bitte nur mit Fachliteratur argumentieren, danke! Eigene Interpretationen von Gesetzestexten interessieren hier niemanden, weil sie enzyklopädisch völlig irrelevant sind. Benatrevqre …?! 17:39, 5. Jun. 2016 (CEST)

Ich möchte anregen, den Artikel durch einen Absatz zu erweitern, der die Haltung früherer Bundesregierungen zu den Nürnberger Prozessen charakterisiert. Daneben möchte ich mir eine Anmerkung gestatten, die sozusagen mich selbst betrifft. Ich habe kürzlich auf dieser Seite in einem Beitrag auf Fehler in dem Artikel hingewiesen und die Fehler völlig korrekt und sachlich begründet. Der Beitrag wurde von einem der an dem Artikel Beteiligten einfach gelöscht, weil dem User die in meinem Beitrag enthaltene Kritik offensichtlich nicht passt. Wenn das nun der aktuelle Stil von Wikipedia ist, wundert es mich nicht, dass immer weniger Leute Lust haben, hier mitzuarbeiten. Für mich ist das Verhalten des Users, der Diskussionsbeiträge von anderen Usern einfach löscht, jedenfalls rücksichtsloser Vandalismus.93.232.82.83 11:28, 4. Jun. 2016 (CEST)

wikipedia ist nun mal kein Blog, in dem jeder posten kann, was ihm gerade durch sein Hirnkastel weht. Wenn du nur deine Meinung einer größeren Öffentlichkeit kundtun willst, bist du hier falsch, selbst wenn du ganz sicher bist, gerade den Stein der Weisen gefunden zu haben. Wikipedia sammelt ausschließlich gesichertes, nachprüfbares Wissen. Komm wieder, wenn du Ergänzenswertes in wissenschaftlicher Fachliteratur über die Nürnberger Prozesse gefunden hast. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 13:50, 4. Jun. 2016 (CEST)

Anerkennung der Urteile der Nürnberger Prozesse?

Ich finde denr Artikel über die "Gültigkeit der Urteile" müsste überarbeitet werden bzw. ergänzt.

Nach meinem Wissen erkannte die Bundesrepublik Deutschland die Urteile der Nürnberger Prozesse nicht an. Daher galten die Angeklagten nicht als vorbestraft und erhielten später Ihre Pension, zum Teil erhielten sie sogar Gehaltsnachzahlungen für die Jahre in denen im Gefängnis waren. Vielleicht sollte auch noch ergänzt werden, dass die Verurteilten schon in den 50er Jahren schon fast alle wieder begnadigt wurden. Was meint Ihr? (nicht signierter Beitrag von David Peter Black (Diskussion | Beiträge) 13:28, 6. Sep. 2016 (CEST))

Die Begnadigung sagt jedenfalls definitiv nichts über die Gültigkeit der Urteile aus. Und die Urteile wurden spätestens mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag offiziell anerkannt, wenn nicht schon Jahrzehnte früher durch Übernahme in Grundgesetz und sonstiges Bundesrecht. --2003:71:4E6A:B426:C820:B862:3E58:6C98 09:13, 1. Okt. 2016 (CEST)

Rechtsgeschichtliche und weitere Bedeutung | Edward Snowden

Ich hatte den Absatz "Rechtsgeschichtliche Bedeutung" verändert in "Rechtsgeschichtliche und weitere Bedeutung" und am Ende ergänzt:

Im Jahr 2013 bezog sich der US-amerikanischer Whistleblower und ehemaliger CIA-Mitarbeiter Edward Snowden, als er die NSA-Affäre auslöste, auf die aus den Nürnberger Prozessen entstandenen Prinzipien, um sein Handeln zu begründen und zu erklären ("Individuen haben internationale Verpflichtungen, die die nationalen Verpflichtungen des Gehorsams übersteigen)."[1][2]

  1. Snowden will vorübergehend Asyl in Russland. In: NSA-Affäre. 12. Juli 2013, abgerufen am 26. November 2016.
  2. Snowden bittet Putin nun doch um Asyl. In: diepresse.com. 12. Juli 2013, abgerufen am 26. November 2016.

Orik hat dies wieder rückgängig gemacht und sicherlich sauber begründet mit: "dass Snowden sich auf die NP beruft, reicht nicht, um in das Lemma aufgenommen zu werden. Wir verwenden wissenschaftliche Sekundärliteratur s WP:BLG"

Wenn man das gesamte Lemma nur auf "wissenschaftliche Sekundärliteratur" stützt und stützen will, ist der Sachverhalt wohl klar. Nur genau hier bin ich mir nicht sicher, da ich immer aus Sicht der "wissenssuchenden Leser" her denke und daher versuche, Interessantes/Relevantes einfließen zu lassen, das z. B. zeitgeschlich aktuell und sehr greifbar ist. Vor allem für junge Menschen ist es IMHO wichtig, wie Dinge wirken und sich praktisch auch in ihrem gesellschaftlichen Leben auswirken (also das Gegenteil von "verstaubt"). Freue mich über Meinung.--F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 10:43, 28. Nov. 2016 (CET)

Bitte einfach mal Wikipedia – Was sind zuverlässige Informationsquellen lesen. Das sind Grundprinzipien der Artikelarbeit auf Wikipedia. Jeder muss sich daran halten. Gruß Orik (Diskussion) 22:26, 28. Nov. 2016 (CET)

wie die Nürnberger Prozesse später gesehen + gewertet wurden

zum Beispiel von Lothar Gruchmann : https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1960_1.pdf

Hat jemand das wikipedia-know-how, daraus etwas im Artikel einzubauen ? --178.203.115.158 20:56, 11. Feb. 2019 (CET)

Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2019, da wird die frühere "Siegerjustiz" als die Geburtsstunde des internationalen Strafrechts angesehen, weil über ad hoc Gerichtshöfe und den ständigen Gerichtshof ICC derartige Verbrechen und Verbrecher routinemäßig verfolgt werden. Siehe Werle und Jessberger: Principles of International Criminal Law. Oxford University Press 2014, ISBN 978-0-19-870359-4 --5gloggerDisk 19:44, 12. Feb. 2019 (CET)

von Ribbentrop

Wegen welcher Straftat hat man Ribbentrop angeklagt? --91.96.34.40 10:05, 24. Okt. 2019 (CEST)

(1) Verschwörung, (2) Verbrechen gegen den Frieden, (3) Kriegsverbrechen, (4) Verbrechen gegen die Menschlichkeit. --David Wintzer (Diskussion) 10:13, 24. Okt. 2019 (CEST)

Welches Kriegsverbrechen?--91.96.34.40 10:46, 24. Okt. 2019 (CEST)

Bitte hier nachlesen: Joachim von Ribbentrop. --David Wintzer (Diskussion) 11:13, 24. Okt. 2019 (CEST)
Es macht immer wieder Freude auf Links verwiesen zu werden, die nichts taugen. Wer meine Frage nicht beantworten kann, braucht mir auch keinen Link zu schicken oder sonst einen Kommentar.--91.96.34.40 13:44, 24. Okt. 2019 (CEST)
EoD. --David Wintzer (Diskussion) 14:21, 24. Okt. 2019 (CEST)lass das.
Wikipedia ist kein Auskunftsbüro. Super Erkenntnis.--Orik (Diskussion) 20:48, 24. Okt. 2019 (CEST)

Das findest Du unter Urteil für alle Angeklagten. Wenn von uns jemand das bei den einzelnen Verurteilten spezifizieren könnte, wären solche Fragen überflüssig. (Ich komme leider nicht dazu)--5gloggerDisk 21:23, 24. Okt. 2019 (CEST)

Urteile fehlen völlig

interessant wäre die information, welche urteile gefällt wurden. davon steht gar nichts (nicht signierter Beitrag von Thomasrado (Diskussion | Beiträge) 19:16, 13. Okt. 2020 (CEST))

hast du mal in einen der dreizehn Artikel zu den einzelnen Prozessen geschaut? --Goesseln (Diskussion) 19:22, 13. Okt. 2020 (CEST)
Habe mal eine Übersicht eingefügt und betrachte den Top als erledigt.--5gloggerDisk 11:53, 27. Okt. 2020 (CET)