Diskussion:Ennepe-Ruhr-Kreis

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Hattingen

Im Artikel Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland steht Hattingen als mittlere Kreisangehörige Stadt.--TNT 14:52, 21. Apr 2004 (CEST)

Gemeinden gehören nach oben

Martin W. Richter (Gemeinden werden weiter unten genannt!) IKa (Zum Ennepe-Ruhr-Kreis gehören...) Für mich gehört dieses nach oben und nicht nach unten, man übersieht es doch TOTAL. Dann stelle es doch BITTE nach oben, das ist doch eigentlich DAS ERSTE was man wissen möchte.

Alle Landkreis-Artikel sind gleich aufgebaut. Es wird erst beschrieben, wo der Kreis liegt. Dann die Geografie etc. und dann die zugehörigen Gemeinden. Viele Kreise haben sehr viele Gemeinden (außer in NRW). Dies am Anfang zu nennen wäre völlig unübersichtlich. Und es gibt ja ein Inhaltsverzeichnis. Hier gelangt man mit einem Klick gleich zur Gemeindeliste. mwr 22:29, 2. Okt 2004 (CEST)

Gebietsreform 1970: 9 Städte?

Im Artikel steht: Am 1. Januar 1970 wurden mit der kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen die bis dahin 28 Gemeinden und 5 Ämter des Kreises zu 9 Städten zusammengefasst. Da der Kreis jetzt neun Städte hat, liegt die Meinung nahe, es handele sich bei der neunten Stadt um Witten. Es ist aber Herbede, das 1975 ins eingekreiste Witten eingemeindet wurde. Ich ändere den Artikel diesbezüglich. Harry8 14:46, 7. Sep. 2009 (CEST)

Kreistagswahlergebnis 1970

Bitte bedenken: Das Kreistagswahlergebnis 1970 liegt nicht vor. Im Artikel Ergebnisse der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ab 1975 steht beim Ennepe-Ruhr-Kreis in der ersten Reihe das zusammengerechnete Ergebnis 1970 für den ab 1975 neuen Ennepe-Ruhr-Kreis (also einschließlich Witten) - daher in Kursivschrift -, nicht das Wahlergebnis 1970 des alten Ennepe-Ruhr-Kreises. Harry8 07:38, 26. Okt. 2009 (CET)

Herbede

Der Artikel sagt: "1951 erhielt die Gemeinde Herbede das Stadtrecht und wurde amtsfrei.". Ich schlage vor, das in folgende Fassung zu ändern: "1951 wurde die Gemeinde Herbede amtsfrei, ebenso erhielt sie die (funktionslose!) Bezeichnung Stadt." --94.220.71.216 20:03, 25. Mai 2015 (CEST)

Die Bezeichnung erhielt das Stadtrecht ist zwar eine Floskel, kann aber nmM so stehen bleiben.
Funktionslos wäre nicht korrekt. Erstens wird das Prestige der Gemeinde gestärkt, und zweitens können in Nordrhein-Westfalen nur Städte besondere Rechte erhalten, nicht aber Gemeinden ohne diese Bezeichnung, selbst wenn diese mehr Einwohner hätten. MfG Harry8 21:01, 25. Mai 2015 (CEST)
Das ist wieder Harry8, der seine Fama von den Gemeinden besonderer Dignität mit gleichbleibendem Irrtum vertritt. Bitte einfach mal GO NRW § 13 Abs. 2 samt zugehöriger Kommentierung lesen! Wer entsprechend der Einwohnerentwicklung nach oben (falls es das noch gibt) "Mittlere kreisangehörige Stadt" wird, bekommt Pflichten dazu, die zum Teil sehr unangenehm sein können (ehem: Trägerschaft Rettungsdienst, jetzt wieder bei den Kreisen), aber im Grunde keine neuen Rechte, und den Namen, die "Bezeichnung Stadt" gibt's sozusagen als Zulage dazu. Den Fall, daß eine Gemeinde erst "Stadt" heißen muß, ehe sie "Mittlere kreisangehörige Stadt" werden kann, gibt's nicht. Und auch die Zuerkennung der anderen Aufgaben etwa in der Jugendhilfe, im Ausländerrecht (Große kreisang. St) oder die Funktionsübergänge bei Kreisfreiheit belassen diesem Gebilde seine wesentliche Eigenschaft: den Übergang von der kommunalverfassungsrechtlichen Ursuppe in irgendwelcher Herrschaft zur Rechtspersönlichkeit mit freier Selbstverwaltung (§§ 1 und 2 GO NRW). --178.4.85.198 13:58, 26. Mai 2015 (CEST)
Wo Rechte sind, gibt es auch Pflichten. Das ist eine Binsenweisheit.
Die "Bezeichnung Stadt" gibt's sozusagen als Zulage dazu. Das bezweifle ich. Kennst du da ein Beispiel? Gegenbeispiele gab es früher, als man verhindern wollte, dass bestimmte Gemeinden zu Stadtkreisen wurden. Man hat dann die Stadtwerdung so lange wie möglich hintertrieben. MfG Harry8 15:43, 26. Mai 2015 (CEST)
Die Beispiele gibt's in jedem der rd. 60 NRW-kommunalen Neugliederungsgesetze, siehe Auflistung unter NRW-Gesetze unter Google in Nr. 2020 "Änderungen des Gebietsbestandes von Gemeinden und Gemeindeverbänden, kommunale Neugliederung", von 1949 bis 1976/2008, = Geltende Gesetze und Verordnungen, SGV.NRW, Ordnungsnummer 2020.
Siehe auch die Gemeindeordnungskommentare, wie sie in den Stadtbibliotheken, bei den Sachbearbeitern für Ratsangelegenheiten in den Rathäusern und ggf. bei den Fraktionen einzusehen sind.
Siehe auch unter "Wikipedia: Preußisches Gemeindeverfassungsgesetz" vom 15.12.1933, das -übergangsweise bis zur bevorstehenden Reichsregelung- eine bis dahin zersplitterte Ordnung in Preußen vereinheitlichte. Das dürfte den Hunger nach den vermuteten - aber aufgehobenen - Unterschieden endlich befriedigen. Leider war mir, außer der beschriebenen Wikipedia-Beschreibung, der Text (noch) nicht zugänglich. --94.220.67.147 15:14, 27. Mai 2015 (CEST)
Da diskutieren wir aneinander vorbei.
Selbstverständlich sind Städte Gemeinden mit denselben Rechten ohne jeden Unterschied. Ich habe da niemals etwas anderes behauptet.
Und selbstverständlich kann eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen eine mittlere kreisangehörige Stadt nur dann sein, wenn sie eine Stadt ist. So einfach ist das. MfG Harry8 18:03, 27. Mai 2015 (CEST)
Den Fall, daß eine Gemeinde zunächst die Bezeichnung "Stadt" beigelegt bekommen muß, ehe sie Mittlere kreisangehörige Stadt sein kann, gibt's nicht. Ich empfehle Lektüre von § 13 Abs. 2 GO, heutige Fassung. Auch aus der Fassung etwa von 1979, damals in anderer Paragrafenfolge, ist nichts anderes zu entnehmen. --94.220.77.223 21:53, 28. Mai 2015 (CEST)

Eingemeindungen 1.1.1970

Aus dem Text zu den 1970 eingemeindeten Orten kann man bezüglich Altendorf auf die Idee kommen, der Ort hätte sofort ab 1.1. Essen-Burgaltendorf geheißen, quasi als hätte der Essener Stadtrat irgendwann 1969, als die Eingemeindung 100%ig feststand, den Namenswechsel beschlossen. Das dürfte aber nicht der Fall sein; die Idee der Umbenennung in Burgaltendorf (da es bereits seit Jahrzehnten einen Stadtteil Essen-Altendorf im Westen der Stadt gab) entstand erst später. Zunächst wurden z.B. ehemals gelbe Außerorts-Richtungsschilder mit Aufschrift "Altendorf" (z.B. in Essen-Byfang/Ecke Düschenhofer Wald/Niederweniger Straße) durch weiße Innerorts-Richtungsschilder mit Aufschrift "E-Altendorf/Ruhr" ersetzt, erst einige Zeit später gab es einen erneuten Tausch mit weißen Schildern "E-Burgaltendorf". Genauso führten die von Essen nach Altendorf fahrenden Buslinien im Zielfilm bis Ende 1969 das Ziel "Altendorf/Ruhr", dann zu Beginn des Jahres 1970 das Ziel "E-Altendorf/Ruhr" und erst einige Zeit später das Ziel "E-Burgaltendorf" bzw. "Burgaltendorf". Hätte man am 1.1. schon gewusst, dass wegen der verwechslungsanfälligen Namensgleichheit der zwei Essener Altendorfs der neue Stadtteil "Burgaltendorf" heißen sollte, wären wohl kaum für nur kurze Zeit die Richtungsschilder "E-Altendorf/Ruhr" hergestellt worden, geschweige denn die sehr aufwändige Umarbeitung von -zig Linienbus-Zielfilmen. Als Bewohner der Gegend (seit 1968 im Altendorfer/Burgaltendorfer Nachbarort Niederwenigern) hatte ich die neuen Schilder und geänderten Zielfilme mit "E-Altendorf/Ruhr" nahezu täglich vor Augen. --Fünfzigtöchter (Diskussion) 10:27, 29. Jan. 2021 (CET)