Benutzer Diskussion:Rillke/Discuss/Archiv/2011

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Koriander ist eine Frucht ...

Diese Diskussion kommt von commons:User talk:Amada44

Frucht oder Samen?

Ich kann mir nicht erklären, warum in der deutschen WP und englischen WP beim Koriander im Text häufig von Samen, in den Bildunterschriften aber von Früchten die Rede ist. Soweit ich weiß, enthält der Koriander noch das Pericarp (Fruchtwand) und ist damit eine Frucht. Mikroskopischer Farbatlas Pflanzlicher Drogen; ISBN 978-3-8274-1951-4 Haben Sie eine Erklärung? Meiner Meinung nach muss da sauber gearbeitet werden (es wird einfach nicht unterschieden), auch wenn sich da etwas "eingebürgert" haben sollte. Das kann ja in einem Satz in der Einleitung der Artikel geklärt werden. Eventuell sollte das hier aber lieber in die Artikeldiskussionen.

Das Foto finde ich übrigens toll. Aus biologischer Sicht wäre u.U. noch ein sauber halbierter Koriander in der "Innenansicht" interessant gewesen.

Gruß --RE RILLKE Questions? 21:54, 18 February 2011 (UTC)

Ich antworte Dir mal hier, da ich auf commons so lange nicht geantwortet habe. Das mit der Frucht wusste ich nicht. Allerdings muss ja in der Frucht auch noch ein Samen sein, denn wenn man die 'Früchte' in die Erde wirft, gibt es neue Koriander Pflanzen *smile*. Aber das ist eine gute Idee: Ich werde ein paar Koriander Früchte/Samen aufmachen und nachschauen und es ausserdem noch mal fotografieren. Vielen Dank für das Lob! LG, Amada44  talk to me 15:15, 22. Feb. 2011 (CET)

Coriandri fructus 333078.jpg
Hallo, ich war auch schon einmal fleißig. Allerdings habe ich kaum Ahnung von Fotografie. Wie man sieht, besteht eine Frucht aus 2 Samen. Die Testa ist mit dem Endocarp verwachsen oder zumindest fest verbunden. Deshalb bekommt man die Samen, wenn überhaupt welche drin waren, nicht heil heraus. Das ist wohl auch die Besonderheit einer Doppel-Achäne (Spaltfrucht). Koriander gehört ja zu den Apiaceen. --RE RILLKE Fragen? 00:05, 23. Feb. 2011 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. RE RILLKE Fragen? 22:09, 5. Apr. 2011 (CEST)

Bilder von User KHoehne

Hallo Rillke Sie haben angemerkt, dass meine Bilder keine Quell und Urheberangaben besitzen. Mir wurden von der Offizin Andersen Nexö Leipzig GmbH sämtliche auf meinem Profil gelisteten Bilder als Auftrag für wiki de überlassen. dies ist in jeder Bilddatei vermerkt. Warum kam bei mir der Vermerk, dass ich dies nicht angegeben habe? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und Liebe Grüße Katharina Höhne

--KHöhne 20:44, 8. Apr. 2011 (CEST)

Leider kann ich keinen Link mit expliziter Genehmigung für eine freie Lizenz finden. Wenn es sich um eine E-Mail handelt, können Sie diese bitte an permissions-commons-de@wikimedia.org weiterleiten? Das wäre sehr hilfreich. Eventuell übersehe ich auch etwas? Darüberhinaus wäre es schön, wenn Sie im Artikel noch ein paar Einzelnachweise einfügen würden. Das geht so: <ref>Autor: Titel. ...</ref> und unten dann noch ein <references/>. Weitere Infos: Wikipedia:Literatur und Wikipedia:Belege Danke! -- RE RILLKE Fragen? 23:48, 8. Apr. 2011 (CEST)
Danke für die vielen Anmerkungen. iIch bitte um Entschuldigung für die vielen Fehler. Ich werde mich schnellstmöglich um alles kümmern. Die Bilder sind für eine wiki, die schnell online gehen sollte und leider habe ich noch keine richtige Erfahrung. Tut mir leid für die Mehrarbeit, die ich gemacht habe.

--KHöhne 00:10, 9. Apr. 2011 (CEST)

Kein Problem. Der Artikel sieht doch ganz gut aus. Wir helfen gerne und Mehrarbeit war das auch nicht. Hoffentlich bleiben Sie uns gewogen und schreiben weitere Artikel. <!-- Das sind übrigens HTML Kommentare und alles was dazwischen steht ist normalerweise nicht sichtbar. Bitte entfernen Sie diese Kommentare, vor und hinter Ihrem Text. --> Unter meinen Antworten könne Sie auch einfach weiterschreiben. Rücken Sie Ihre Antwort dann bitte mit :::: vor Ihrem Text ein. --RE RILLKE Fragen? 12:27, 9. Apr. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. RE rillke fragen? 20:34, 9. Jul. 2011 (CEST)

Einmalige Gelegenheit: Fototour durch Schloss Versailles

ChateauVersailles.JPG

Liebe Mitstreiter,
durch meine Übersetzungsarbeit auf Commons habe ich von der interessanten Möglichkeit erfahren, das Château zu besuchen und dort zu recherchieren und Fotos zu machen. Außerdem können Bilderwünsche gestellt werden.

Es wäre schön, könnte ein fleißiges Bienchen die Bilderwünsche (auch archivierte) durchsuchen und diese hier listen. Bitte machen Sie möglicherweise interessierte Wikipedianer auf diese Möglichkeit aufmerksam.

Interessierte finden hier weitere Informationen und die Möglichkeit, Anfragen zu stellen.

(Ich habe mit dem Projekt nichts zu tun. Deshalb bitte auch keine Fragen an mich.) --RE RILLKE Fragen? 22:08, 5. Apr. 2011 (CEST)

Ich hab's hier eingefügt. Grüße -- ianusius   ¦ Sichtungswettbewerb 15:23, 12. Jun. 2011 (CEST)
Danke! Großartig. Eigentlich hatte mich schon jemand daraufhingewiesen. Ich habe den Link aber einfach übersehen. -- RE rillke fragen? 18:37, 12. Jun. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. RE rillke fragen? 12:19, 15. Aug. 2013 (CEST)

Artikelbaustelle

mobile Wasseraufbereitung

Hallo Rillke, erstmal danke für die Blumen. Leider isses so, daß mein Detailwissen in der Trinkwasseraufbereitung nur mäßig umfangreich ist, so war mir z.B. der Einsatz von Iod zur Desinfektion ziemlich unbekannt. Das zweite Manko ist, daß ich ab Montag für eine Woche im Urlaub - fern des Internets - bin und somit dich kaum zeitnah unterstützen kann. Falls ich am Wochenende Zeit finde les' ich mir den im Bau befindlichen Artikel noch intensiv durch. Hilfreich könnten auch Benutzer:Urdenbacher und Benutzer:H2OMy sein. Vor Allem Urdenbacher hat soweit ich das überblicken ein hohes Wissen zu Wasseraufbereitungsverfahren.

Zum Artikel: schau dir mal bitte (sofern du es noch nicht getan hast) den Artikel Wasserfilter an. Möglicherweise wäre es sinnvoll deinen Artikelentwurf da einzuarbeiten und ggf. den Titel zu ändern. Imho ist das Lemma eh' nicht ganz treffend, aber was soll's (ich hab auch keine bessere Idee). Unabhänig davon scheint mir der Artikel in Teilen zu umfangreich zu sein und hier und da nicht neutral genug formuliert zu sein (irgendwo hatte ich beim drüberfliegen superlative u.ä. gesehen). Wie gesagt wäre es sicher sehr sinnvoll den Benutzer Urdenbacher, sofern er dazu bereit ist, mit einzubinden.

PS weitere nützliche Artikel wären: Wasseraufbereitungsanlage, Wasseraufbereitung und Wasserverfügbarkeit sind zwar nicht alle top aber vllt. sind die Quellen nützlich. Ach so, du kannst mich natürlich gern duzen WP:DU .

LG Radian 13:02, 11. Feb. 2011 (CET)

Danke für den Verweis auf Wasserfilter und die weiteren Infos. Da hätte ich ja abschauen können.

Der Artikel Wasserfilter befasst sich hauptsächlich mit der Situation in hoch entwickelten Ländern. Wasserfilter kann man auch in Kraftwerken (zur Reinigung des Wassers aus den Kühltürmen), zur Abwasserbehandlung, ... einsetzen. Darum soll es hier aber nicht gehen. Trinkwassergewinnung steht im Vordergrund, weshalb die Ionentauscher hier auch nur bedingt (könnten ja für Schwermetalle eingesetzt werden; muss ich noch recherchieren) etwas suchen haben. --RE RILLKE Fragen? 14:58, 11. Feb. 2011 (CET)

Na gut, überzeugt. Ionenaustauscher tauschen afaik alle Ionen (An- oder Kationen) der jeweiligen polarität aus nicht nur polarisierte Metalle - Salze fallen da auch mit rein. Wahrscheinlich haben Ionenaustauscher eher eine untergordnete Bedeutung bei den mobilen Geräten, da sie einen gewissen techn. Aufwand bedeuten, so müssen die Harze ausgetauscht und regeneriert werden. Radian 15:38, 11. Feb. 2011 (CET)
Natürlich waren Schwermetallionen gemeint. 'Tschuldigung --RE RILLKE Fragen? 17:20, 11. Feb. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: RE RILLKE Fragen? 22:09, 5. Apr. 2011 (CEST)

Wikimedia-Commons-Aktivität

Recent uploads

Hallo Rillke,danke für die Nachricht.Ich hoffe ich antworte jetzt auf dem richtigen Wege, da ich hier neu bin.Das ist auch der Grund für die Löschung meiner Dateien.Ich habe mich vertan und mehrere falsche Dateien hochgeladen. Es tut mir leid, ich habe die übrigen jetzt überschrieben, da ich vorher nicht wusste wie das geht. Ich habe die Genehmigung diese Bilder hochzuladen, besser gesagt ich soll die Werke im Namen der Besitzer hochladen. Vielen Dank -- Hammelmann Oelde 15:38, 11. April 2011 (CEST)

Wäre es möglich eine E-Mail mit Genehmigung, die den Absender irgendwer@hammelmann.de hat, an permissions-commons-de@wikimedia.org zu senden? Ansonsten muss ich alle Dateien mit "No Permission" kennzeichnen. Eine eventuell erhaltene E-Mail oder ein Fax kann an genannte Adresse gesendet werden. Die OTRS Mitarbeiter werden (hoffentlich) nach dem fragen, was sie noch benötigen. Vielen Dank für das Hochladen hochqualitativer Dateien. (Überschreiben sollte man die Datei nur, wenn der Name auch passt und die Dateien sehr ähnlich sind.) -- RE RILLKE Fragen? 19:50, 11. Apr. 2011 (CEST)
Hallo, habe die E-Mail gesendet. -- Hammelmann Oelde 08:08, 12. April 2011 (CEST)
Vielen Dank. Das genaue Verfahren ist hier beschrieben. Ich denke aber, dass es ausreichend ist, wenn in der Mail steht, dass die Uploads unter diesem Benutzernamen und den gewählten Lizenzen gewollt und genehmigt sind und hoffe die OTRS Mitarbeiter stellen sich nicht all zu bürokratisch. -- RE RILLKE Fragen? 12:04, 12. Apr. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: RE rillke fragen? 20:33, 9. Jul. 2011 (CEST)

Wikimedia-Commons-Aktivität

Foto

Hab mal nen Coloredit von diesem Foto gemacht. [1] Bist Du einverstanden? Grüße --DrLee 12:50, 9. Jul. 2011 (CEST)

Ja danke, sieht angenehmer aus. -- RE rillke fragen? 20:32, 9. Jul. 2011 (CEST)

Bitte um Ratschläge

Hallo Rillke, alles Gute im neuen Jahr! Ich habe wieder ein paar Problemchen.

So möchte ich eine Aufnahme veröffentlichen, bei der es um eine interessante Maschine geht, die ich 1985 im Rahmen meiner Beratungstätigkeit im portugiesischen Betrieb einer deutschen Firma fotografiert habe. Die Firma wurde 1998 liquidiert, den Produktionsbetrieb gibt es nicht mehr, die Maschine (Baujahr 1975) längst verschrottet. Wer kann mir die Genehmigung zur Veröffentlichung geben?

In dem Zusammenhang: Ich habe 2 Skizzen aus einem Fachbuch abgelichtet, eigenhändig bemalt, beschriftet usw. Darf ich die als mein eigenes Werk deklarieren?

Hast du inzwischen sonst zu den problematischen Lösungen etwas erfahren können (deine vorläufige Antwort vom 25.7.11) ?

Für verbindliche Ratschläge wäre ich dir sehr dankbar. --Jofes 09:45, 5. Jan. 2012 (CET)

Hallo Jofes (Ryj),
auch Dir alles Gute im neuen Jahr.
Dein Photo (du bist der Photograph) einer Maschine kannst Du hochladen. Eine Maschine ist kein Kunstwerk, noch fällt sie unter $2 UrhG und daher ist diese i.d.R. auch nicht urheberrechtlich geschützt. (Auch wenn ich portugiesisches Urheberrecht nicht kenne, so denke ich, dass keine Probleme entstehen.)
2 Skizzen aus einem Buch: Nein, da es sich um ein abgeleitetes Werk ("eine Bearbeitung") eines nach $2 7. UrhG (Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen) geschützten Werkes handelt. Angenommen keiner würde sie wiedererkennen/ bemerken, dass sie aus einem Buch stammen ... Zur Not kannst Du immer noch in der Wikipedia:Grafikwerkstatt anfragen, ob nicht jemand Lust hätte so etwas von Grund auf neu zu zeichnen.
Deine letzte Frage bezieht sich sicherlich auf die Arbeiten, die du für einen Auftraggeber angefertigt hast. Dazu möglicherweise relevante Teile des UrhG (Ich bin kein Jurist!):
  • § 7. Urheber. Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
  • § 8. Miturheber. (1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
  • § 15. Allgemeines.
    • (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere ...
    • (2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere ...
  • § 29. Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht.
    • (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
    • (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
  • § 31. Einräumung von Nutzungsrechten.
    • (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
    • (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
    • (5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
  • § 34. Übertragung von Nutzungsrechten.
    • (1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern.
    • (3) Ein Nutzungsrecht kann ohne Zustimmung des Urhebers übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht. Der Urheber kann das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist. Satz 2 findet auch dann Anwendung, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Inhabers des Nutzungsrechts wesentlich ändern.
  • § 37. Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten. (1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so verbleibt ihm im Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung des Werkes.
  • § 40. Verträge über künftige Werke. (1) Ein Vertrag, durch den sich der Urheber zur Einräumung von Nutzungsrechten an künftigen Werken verpflichtet, die überhaupt nicht näher oder nur der Gattung nach bestimmt sind, bedarf der schriftlichen Form. Er kann von beiden Vertragsteilen nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Abschluss des Vertrages gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, wenn keine kürzere Frist vereinbart ist.
  • § 41. Rückrufsrecht wegen Nichtausübung.
    • (1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur unzureichend aus und werden dadurch berechtigte Interessen des Urhebers erheblich verletzt, so kann dieser das Nutzungsrecht zurückrufen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtausübung oder die unzureichende Ausübung des Nutzungsrechts überwiegend auf Umständen beruht, deren Behebung dem Urheber zuzumuten ist.
    • (2) Das Rückrufsrecht kann nicht vor Ablauf von zwei Jahren seit Einräumung oder Übertragung des Nutzungsrechts oder, wenn das Werk später abgeliefert wird, seit der Ablieferung geltend gemacht werden. [...]
    • (3) Der Rückruf kann erst erklärt werden, nachdem der Urheber dem Inhaber des Nutzungsrechts unter Ankündigung des Rückrufs eine angemessene Nachfrist zur zureichenden Ausübung des Nutzungsrechts bestimmt hat.
    • (5) Mit Wirksamwerden des Rückrufs erlischt das Nutzungsrecht.
    • (6) Der Urheber hat den Betroffenen zu entschädigen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.
  • § 43. Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen. Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.

Aber ich rate Dir, wie schon einmal, das Recht selbst durchzulesen. Das deutsche ist noch relativ einfach verständlich. -- RE rillke fragen? 13:34, 5. Jan. 2012 (CET)

Hallo Rillke, schönen Dank für die gut gemeinten Ratschläge.
Wenn ich den Ausschnitt aus dem Urheberrecht richtig verstehe, bestätigt er nur deine Aussage, das heißt, ich darf die Zeichnungen nicht veröffentlichen. Dein Vorschlag mit der Grafikwerkstatt will ich gelegentlich prüfen, auf den ersten Blick ist es nicht viel einfacher als die Prozedur mit einem Antrag auf Einräumung von Nutzungsrechten (z.B. beim Buchautor). Und so weit geht meine Liebe zur WIKI nicht, dass ich mich mit jedem Bild tagelang beschäftige, wobei die Erfolgsaussichten nicht sehr groß sind.
Interessanter könnte vielleicht deine Bemerkung vom 14.7.11 sein, dass sich das Urheberrecht auf Fotos von 2D-Gegenständen eventuell nicht bezieht. Kannst du das näher erklären? Alle „meine“ Skizzen stellen nur flache, zweidimensionale Textilien dar (es gibt natürlich dagegen auch Darstellungen von 3D-Textilien oder Maschinen).
Wo findet man eine verbindliche Erläuterung dazu? Grüße --Jofes 10:23, 6. Jan. 2012 (CET)
Hallo Rillke und Jofes, ich häng' mich mal ganz dreist mit rein. Bei etwas komplizierteren (und auch einfacheren) Urheberrechtsfragen könntest du auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen nachfragen. Dort sind meistens Mitstreiter unterwegs die oft weiterhelfen können - die Seite hatte ich auch mal genutzt und es war sehr hilfreich. BG Radian 11:28, 6. Jan. 2012 (CET)
Danke für den Hinweis. Gut zu wissen, dass es professionelle Hilfe gibt. MfG RE rillke fragen? 14:47, 6. Jan. 2012 (CET)
Das bedeutet, dass ein Photo/Scan eines 2D Gegenstandes u.U. selbst nicht geschützt ist, wohl aber das was das Photo/der Scan darstellt. -- RE rillke fragen? 14:47, 6. Jan. 2012 (CET)
Ich danke euch beiden und mache erst einmal Pause von den ganzen Paragraphen. --Jofes 16:18, 6. Jan. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: RE rillke fragen? 12:19, 15. Aug. 2013 (CEST)