Einsatzmedaille „Ausland“

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. April 2021 um 12:06 Uhr durch imported>TaxonBot(1824919) (Bot: Überarbeitung veralteter Syntax / HTML-Validierung).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Einsatzmedaille „Ausland“ wurde am 23. Mai 2014 vom hessischen Innenminister als Auszeichnung zur Würdigung von Verdiensten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes des Landes Hessen im Ausland gestiftet.[1]

Verleihungsbestimmungen

Voraussetzungen für die Verleihung sind: Die Entsendung als Helfer ins Ausland durch das Land Hessen und eine Einsatzdauer von drei Tagen.[2]

Der für den Katastrophenschutz zuständige Minister überreicht die Einsatzmedaille im Namen des hessischen Ministerpräsidenten.[3]

Neben der Medaille wird auch eine Verleihungsurkunde – möglichst in feierlichem Rahmen – überreicht, die beide in den Besitz des Geehrten übergehen.[4]

Gestaltung

Die Medaille ist rund und silberfarben. Auf der Vorderseite befindet sich ein farbiges Wappen Hessens, das von zwölf fünfzackigen Sternen umfasst wird. Auf der Rückseite befindet sich der Schriftzug ALS DANK FÜR IHREN EINSATZ IM AUSLAND. Die Medaille wird von einem rot-weiß-roten Band mit silbernen Kanten getragen.[5]

Die Bandschnalle ist in den Farben des Medaillenbandes gehalten und trägt mittig eine verkleinerte Form der Medaille.[6]

Siehe auch

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vergibt mit dem Einsatzzeichen für Humanitäre Hilfe im Ausland eine vergleichbare, organisationsinterne, Auszeichnung.

Einzelnachweise

  1. Erlass über die Stiftung einer Einsatzmedaille "Ausland" vom 22. Mai 2014, Geschäfts- und Verordnungsblatt des Landes Hessen.
  2. Artikel 1 und Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Erlasses über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“ vom 22. Mai 2014.
  3. Artikel 3 Absatz 1 des Erlasses über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“ vom 22. Mai 2014.
  4. Artikel 5 des Erlasses über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“ vom 22. Mai 2014.
  5. Artikel 2 Absatz 1 des Erlasses über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“ vom 22. Mai 2014.
  6. Artikel 2 Absatz 2 des Erlasses über die Stiftung einer Einsatzmedaille „Ausland“ vom 22. Mai 2014.

Weblinks