Oberfinanzdirektion

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. April 2021 um 08:19 Uhr durch imported>Zweigverein der Kleingärtner(3400066).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland.

Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und andere Behörden wie beispielsweise Bauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Finanzämter sind nachgeordnete Ämter, allerdings findet sich der Begriff Oberfinanzdirektion heutzutage nur noch in wenigen Behördenbezeichnungen.

Übergeordnete Behörde ist die Landesfinanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Ursprünglich war die OFD eine Doppelbehörde von Landesfinanzverwaltung (Steuer) und Bundesfinanzverwaltung (Zoll). Im Zuge einer Verwaltungsreform wurde 2001 das Finanzverwaltungsgesetz geändert. Es schrieb die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend vor und ermöglichte den Verzicht auf eine Mittelbehörde und damit auf eine OFD. Viele Bundesländer – Bayern, Berlin, Brandenburg,[1] Bremen, Hamburg,[2] Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein – lösten die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektionen auf. Deren Aufgabengebiete wurden direkt in die jeweilige Landesfinanzverwaltung oder als Abteilung in das Finanzministerium eingegliedert. In Thüringen wurde zum Beispiel die ehemalige OFD Erfurt in die Thüringer Landesfinanzdirektion überführt. In Bayern wurden die vorigen OFD München und OFD Nürnberg zum Bayerischen Landesamt für Steuern zusammengelegt.

Bis zum 31. Dezember 2007 waren die Oberfinanzdirektionen auch Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und als solche den Hauptzollämtern übergeordnet (→Mischverwaltung). Die entsprechenden Bundesabteilungen wurden aufgelöst und fünf Bundesfinanzdirektionen eingerichtet. Die Hauptzollämter wurden diesen Bundesfinanzdirektionen, mit zum Teil geänderter Zuständigkeit, angegliedert. Die verbliebenen Oberfinanzdirektionen wurden dadurch reine Landesbehörden.[3] Zum 1. Januar 2016 gingen die bis dahin eigenständigen Bundesfinanzdirektionen – im Zuge einer neuerlichen Strukturreform der Bundeszollverwaltung – in der neu gegründeten Generalzolldirektion auf, innerhalb derer sie die Direktionen III bis VII bilden.

Oberfinanzdirektionen und Zuständigkeiten

Land Behörde Weblink
Baden-Württemberg Oberfinanzdirektion Karlsruhe Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Bayern Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern
Berlin Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen
Brandenburg Finanzministerium Ministerium der Finanzen und für Europa
Bremen Senator für Finanzen Bremen Senator für Finanzen
Hamburg Finanzbehörde Hamburg Finanzbehörde Hamburg
Hessen Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Finanzministerium
Niedersachsen Landesamt für Steuern Niedersachsen Landesamt für Steuern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Landesamt für Steuern in Koblenz Landesamt für Steuern
Saarland Finanzministerium Ministerium für Finanzen und Europa
Sachsen Landesamt für Steuern und Finanzen Landesamt für Steuern und Finanzen
Sachsen-Anhalt Finanzministerium Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Finanzministerium Landesregierung
Thüringen Thüringer Landesfinanzdirektion Thüringer Landesfinanzdirektion

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Neustrukturierung der brandenburgischen Steuerverwaltung (Memento des Originals vom 15. Juni 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.brandenburg.de, Landesportal Brandenburg vom 27. August 2003, offline
  2. Verordnung über den Verzicht auf die Mittelbehörde in der Hamburger Steuerverwaltung. In: http://www.landesrecht-hamburg.de/. 24. Juni 2003, abgerufen am 1. September 2013.
  3. BGBl 2007, I, S. 2897.

Literatur