Schokoladenerzeugnis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Juni 2021 um 15:39 Uhr durch imported>Georg Hügler(2234691).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Schokoladenerzeugnis oder Schokoladenprodukt (englisch chocolate product, französisch produit de chocolat) bezeichnet man Schokoladensorten und Erzeugnisse daraus. Teilweise wird der Begriff synonym für Kakaoerzeugnisse verwendet. Ausgangsrohstoff sind die Kakaobohnen aus den Früchten des Kakaobaums.

Rechtliche Regelungen

Die Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt die Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen.[1]

Deutschland

Die Kakaoverordnung regelt Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, die als Lebensmittel gewerblich in den Verkehr gebracht werden.[2]

Einteilung

Ebenso werden dazu gezählt:[3]

Österreich

Die Schokoladenverordnung[6] regelt es entsprechend für Österreich. Schokoladenbonbons werden dort Pralinen gleichgestellt.

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 2000/36/EG. In: ABl. Nr. L 197, 3. August 2000.
  2. Text der Kakaoverordnung
  3. a b Markus Fischer, Marcus A. Glomb (Hrsg.): Moderne Lebensmittelchemie. Behr's Verlag, ISBN 978-3-89947-864-8, S. 445–448 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Anlage 1 (zu den §§ 1, 2, 3) der Kakaoverordnung
  5. Ingrid Kaufmann-Horlacher: Kakaoerzeugnisse. Baden-Württemberg – Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, abgerufen am 22. November 2018.
  6. Gesetzestext Schokoladenverordnung Österreich