Angenehmes Wiederau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Juni 2021 um 10:49 Uhr durch imported>Redonebird(830146) (Nachweis erg.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Bachkantate
Angenehmes Wiederau
BWV: 30a
Anlass: Übernahme von
Schloss und Gut Wiederau
durch Johann Christian
von Hennicke
Entstehungsjahr: 1737
Entstehungsort: Leipzig
Gattung: Weltliche Kantate
Solo: S A T B
Chor: S A T I/II B I/II
Instrumente: Trba I-III; V conc; Fltr I/II;
Ob I/II; Ob d’am; Str.; Bc
AD: ca. 40 min
Text
Christian Friedrich Henrici
Liste der Bachkantaten
Schloss Wiederau, Deckengemälde von Giovanni Francesco Marchini, Apotheose der Künste

Angenehmes Wiederau (BWV 30a) ist eine weltliche Kantate von Johann Sebastian Bach.

Entstehungsanlass

Der kursächsische Geheime Rat und Vizekammerpräsident Johann Christian von Hennicke erhielt 1737 Schloss und Gut Wiederau bei Leipzig als erbliches Lehen. Aus diesem Anlass fand am 28. September 1737 auf dem Schloss eine Huldigungsfeier statt. Die Festkantate Angenehmes Wiederau komponierte der Leipziger Thomaskantor und städtische Director musices Johann Sebastian Bach auf einen Text von Johann Christian Henrici (Picander), mit dem er seit langem intensiv zusammenarbeitete.[1] Für die Aufführung dürfte Bach Mitglieder des von ihm geleiteten studentischen Collegium Musicum nach Wiederau geholt haben.[2]

Inhalt

Die „Handlung“ ist ein Dialog von vier allegorischen Figuren, dem Schicksal (Bass), dem Glück (Alt), der Zeit (Sopran) und dem Fluss Elster (Tenor). Mit dieser ist die Weiße Elster gemeint, die, vom böhmischen Elstergebirge kommend, durch die Wiederauer Feldmark nach Leipzig fließt und bei Halle in die Saale mündet.

Die Vier überbieten sich, jeder von seiner Warte, in Lob und Glücksverheißungen für den neuen Gutsherrn und seinen Besitz: „So ziehen wir / in diesem Hause hier / mit Freuden ein.“ Reichtum, Sicherheit, Dauer, Ruhm, Fruchtbarkeit werden versprochen. Im ersten Rezitativ heißt es von Wiederau: „Du sollst nun Hennicks-Ruhe heißen.“ In weiteren fünf der zwölf Sätze wird Hennicke namentlich genannt. Anders als in anderen weltlichen Kantaten Bachs gibt es hier keine Rivalität zwischen den Protagonisten, daher auch keine dramatischen Kontraste.

Musik

Der Textvorlage entsprechend zeigt die Musik des notengleichen Eingangs- und Schlusschors und der mit Rezitativen abwechselnden fünf Arien durchgehend festliche Heiterkeit. Sie ist „ebenso gefällig, ja bisweilen ausgesprochen modisch, wie originell und fesselnd in der Erfindung“ (Dürr).[3] Die große Mehrzahl der Sätze hat Tanzcharakter.[4] Vielleicht hatte Bach schon bei der Komposition die Wiederverwendung der Musik für eine Kirchenkantate im Blick. Jedenfalls gingen, außer den Rezitativen und der Arie Nr. 11, alle Sätze mit neuem Text in die Kantate zum Johannistag Freue dich, erlöste Schar (BWV 30) ein. Bei dieser sind sogar die Rezitative metrisch genau denen der Wiederau-Kantate nachgebildet, doch komponierte Bach sie schließlich neu. Die perfekte geistliche Kontrafaktur des Textes muss ebenfalls ein Werk des auf diese Kunst spezialisierten Picander sein,[5] obwohl sich auch die Vorlage zu BWV 30 nicht in seinen gedruckten Werken findet.

Literatur

  • Alfred Dürr: Die Kantaten von Johann Sebastian Bach. München 1985, S. 955–959
  • Christoph Wolff: Johann Sebastian Bach. Fischer, Frankfurt a. M. 2000, S. 390

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Aus unbekannten Gründen nahm Picander den Text nicht in seine Sammlung Ernst-Schertzhaffte und Satyrische Gedichte auf. Dass er der Verfasser ist, belegen sowohl die sprachlichen Eigenheiten des Textes als auch die enge Beziehung, in der Picander zu Hennicke stand, dem er gerade 1737 einen Band seiner Gedichte gewidmet hatte (Widmungsseite). Auf dem Titelblatt des originalen Textdrucks ist er namentlich genannt. Sowohl Dürr als auch Wolff (s. Lit.) nehmen Picanders Autorschaft als gesichert an.
  2. Wolff S. 390
  3. Dürr S. 958
  4. Dürr S. 765 zu BWV 30
  5. Dürr S. 764