Die Reichsbahn

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Juni 2021 um 16:49 Uhr durch imported>Anonym~dewiki(31560) (Grammatik korrigiert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Die Reichsbahn

Fachgebiet Eisenbahnwesen
Sprache Deutsch
Erstausgabe 1925
Einstellung 1948
Herausgeber Deutsche Reichsbahn
ZDB 512289-2

Die Reichsbahn war eine Zeitschrift und erschien auch als amtliches Organ der Deutschen Reichsbahn.[1]

Geschichte

Die Zeitschrift erschien ab Oktober 1924, ab dem 1. Februar 1925 wöchentlich.[2]

Sie war in einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil gegliedert. Im amtlichen Teil erschienen unter anderem Verfügungen, die für die gesamte Reichsbahn galten,[3] sowie Betriebsbericht, Finanzbericht, Technischer Bericht; Verkehrsbericht, Personalbericht und Wirtschaftsbericht der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft. Die Zeitschrift sollte dazu dienen, „die Öffentlichkeit über die Lage und die Geschäftsführung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft [zu] unterrichten und fortlaufend ein Bild über die Entwicklung und den Stand des Unternehmens [zu] geben“.[2] Im nichtamtlichen Teil erschienen wirtschaftliche und technische Abhandlungen sowie Ausschreibungen der Deutschen Reichsbahn.[2]

Am Ende des Zweiten Weltkriegs (1945) wurde die Zeitschrift im laufenden 21. Jahrgang eingestellt, bevor sie 1948 (mit dem 22. Jahrgang) wieder erscheinen konnte.[1] 1949 wurde sie dann im Bereich der Deutschen Bundesbahn von der Zeitschrift Die Bundesbahn abgelöst.

Einzelnachweise

  1. a b Fritz Busch: Geleitwort. In: Die Reichsbahn. Nr. 1, 5. Oktober 1948, S. 1.
  2. a b c Reichsbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion in Mainz vom 21. Februar 1925, Nr. 13. Bekanntmachung Nr. 211, S. 131.
  3. Reichsbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion in Mainz vom 21. Februar 1925, Nr. 13. Bekanntmachung Nr. 212, S. 132 und vom 4. April 1925, Nr. 20. Bekanntmachung Nr. 369, S. 223.