Sylvia Stolz

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Sylvia Stolz (* 6. August 1963 in München) ist eine ehemalige deutsche Rechtsanwältin aus Ebersberg, die dem Neonazismus zugeordnet wird. Sie wurde bekannt als Rechtsanwältin prominenter, die Shoa leugnender Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel sowie selber als Holocaustleugnerin[1] und damalige Lebensgefährtin von Horst Mahler. Sie selbst wurde unter anderem wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung mehrfach verurteilt und mit einem befristeten Berufsverbot belegt. Ab Mai 2019 verbüßte sie eine 18-monatige Haftstrafe.

Beteiligung an Strafprozessen

Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, da sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab.[2][3] Den beiden Schöffen hatte sie im Falle einer Verurteilung Zündels mit Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ gedroht.[2] Daraufhin wurde sie vom Prozess ausgeschlossen. Stolz wurde daraufhin von Polizisten aus dem Gericht getragen, weil sie sich der Anordnung widersetzt hatte.[4] Der Ausschluss wurde am 31. März 2006 vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Es stellte fest, Stolz habe „ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht“, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten“ sabotiert und trotz Redeverbotes durch den Vorsitzenden Richter Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben“.[5]

Im Prozess gegen Horst Mahler wegen Zeigen des Hitlergrußes hielt Stolz als Strafverteidigerin ein mehr als dreistündiges Plädoyer, worin sie erneut mehrfach den Holocaust leugnete und den Nationalsozialismus lobte.[6]

Strafprozesse gegen Sylvia Stolz

Verfahren und Urteile am Landgericht Mannheim 2007–2009

Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Stolz wegen Volksverhetzung, Nötigung, versuchter Strafvereitelung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gleichzeitig wurde ein Berufsverbot angestrebt.[7] Die Verhandlung begann am 15. November 2007 vor dem Landgericht Mannheim.[8] Stolz wurde unter anderem beschuldigt, den Holocaust geleugnet zu haben.[9] Das Verfahren war zunächst bis Ende Januar 2008 angesetzt.[10]

Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, argumentierte mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung.[10][11] Er hatte bereits vorher viele Rechtsextremisten vertreten und in dieser Eigenschaft auch mit Stolz zusammengearbeitet.

Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde vom Gericht gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Stolz quittierte das Urteil vor dem Gericht mit dem Hitlergruß.[12][13]

Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zu erneuter Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen; das verhängte Berufsverbot hatte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand. Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim sie wegen Volksverhetzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also zu drei Monaten weniger als ursprünglich. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als „offensichtlich unbegründet“.[14][13] Am 13. April 2011 wurde sie nach vollständiger Verbüßung ihrer Strafe aus der Haft entlassen.[15][16] Das gerichtliche Berufsverbot galt bis 2013 weiterhin, wodurch Stolz auch nach ihrer Entlassung ihren Beruf als Anwältin nicht ausüben durfte.

Verfahren der Münchener Anwaltskammer 2009

Zudem entzog die zuständige Rechtsanwaltskammer in München Stolz am 15. September 2009 für acht Jahre die Rechtsanwaltszulassung wegen Verletzung ihrer Gewissenhaftigkeitspflicht ("Volksverhetzung in zwei Fällen, Beleidigung sowie versuchte Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen.")[17] Gegen dieses Urteil legte Stolz ebenfalls Berufung ein, diese wurde im März 2011 zurückgewiesen.[17]

Verfahren am Landgericht München 2015–2018

Im November 2012 trat Stolz auf Einladung Ivo Saseks, des Leiters der sogenannten Anti-Zensur-Koalition (AZK), bei einer Veranstaltung dieser in Chur auf.[18][19] Weil sie dort erneut den Holocaust geleugnet und für Rechtsextremismus geworben haben soll, erstattete der Berner Anwalt Daniel Kettiger Anzeige gegen Stolz und den Veranstalter Sasek wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Schweizer Antirassismusgesetz.[20] Nachdem das Verfahren an die deutschen Behörden überwiesen worden war, begann im Februar 2015 in München ein Prozess, in dem Stolz von Wolfram Nahrath verteidigt wurde.[21] Am 25. Februar 2015 verurteilte das Landgericht München Stolz wegen Volksverhetzung sowie wegen des Missbrauchs von Titeln (sie unterzeichnete trotz Ausschlusses aus der Anwaltskammer in Schriftstücken an das Gericht mit der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“) zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung.[22]

Am 3. Mai 2016 hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts hinsichtlich des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen auf, hielt jedoch im gesamten Strafausspruch die zugehörigen Feststellungen des Landgerichtes aufrecht. Das Landgericht sollte nach Maßgabe des BGH die Höhe der Strafe überdenken, nicht jedoch das Urteil selbst. Am 15. Februar 2018 wurde Sylvia Stolz dann im Revisionsprozess vor dem Landgericht München zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.[23][24] Ab Mai 2019 verbüßte sie die Haftstrafe in der JVA Aichach.[25]

Privates

Stolz war mit dem Rechtsextremisten und Holocaustleugner Horst Mahler liiert.[26]

Veröffentlichungen

  • Sylvia Stolz: Denken und Sprechen ein Verbrechen? Analyse zur Sach- und Rechtslage. 2019, ISBN 978-0244789343

Einzelnachweise

  1. Axel Vornbäumen: Fräulein Stolz, Der Tagesspiegel, 24. März 2006.
  2. a b Hans Holzhaider: Proteste gegen Anwältin - Fräulein Stolz unterzeichnet mit "Heil Hitler", sueddeutsche.de, 25. Oktober 2006.
  3. Volker Zastrow: Zündel-Prozeß: Der Müll, die Stadt und das Fräulein Stolz. In: FAZ.NET, 21. Februar 2006.
  4. Der grosse Auftritt der Holocaust-Leugnerin In: tagesanzeiger.ch vom 16. Januar 2013
  5. Oberlandesgericht Karlsruhe: Beschluss vom 31. März 2006 Judicialis; abgerufen am 26. August 2019.
  6. Mahler-Anwältin glorifiziert Nazis vor Gericht (Memento vom 21. Mai 2007 im Internet Archive). In: Netzeitung, 2. November 2007.
  7. Zündel-ProzessEx-Anwältin wegen Volksverhetzung angeklagt... Zündel-Prozess: Ex-Anwältin wegen Volksverhetzung angeklagt, auf FOCUS Online
  8. Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim vom 2. August 2007: Verfahren gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz beginnt im November (Memento vom 30. April 2009 im Internet Archive).
  9. Rechtsextremismus: Zündel-Verteidigerin droht Berufsverbot, Zeit Online, 15. November 2007.
  10. a b Zündel-Anwältin muss selbst vor Gericht, Welt Online, 15. November 2007
  11. Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim vom 8. November 2007: Vorwurf der Volksverhetzung gegen Rechtsanwältin (Memento vom 30. April 2009 im Internet Archive).
  12. Rechtsextreme Juristin vor Gericht – Ebersberg. In: merkur.de. 18. Februar 2015, abgerufen am 4. April 2016.
  13. a b Jonas Reese: Rechtsextreme Anwältin Stolz – Rechts jenseits des Rechts. In: sueddeutsche.de. 17. Mai 2010, abgerufen am 4. April 2016.
  14. Bundesgerichtshof: Urteil gegen rechtsextreme Strafverteidigerin rechtskräftig Pressemitteilung vom 15. Oktober 2009
  15. Lvz-Online: Protest gegen Vortrag der Rechtsextremen Sylvia Stolz in Lindenau. In: lvz.de. 4. April 2016, abgerufen am 4. April 2016.
  16. Hitlergruß-Anwältin aus der Haft entlassen. In: morgenweb.de. 14. April 2011, abgerufen am 4. April 2016.
  17. a b http://www.anwaltsgerichte-bayern.de/uploads/tx_urteilsearch/BayAGH_II_27-09.pdf@1@2Vorlage:Toter Link/www.anwaltsgerichte-bayern.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  18. Sylvia Stolz: Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot, Vortrag auf der 8. Internationale Anti-Zensur-Konferenz, 24. November 2012
  19. Hugo Stamm: Der grosse Auftritt der Holocaust-Leugnerin. In: tagesanzeiger.ch. 16. Januar 2013, abgerufen am 6. April 2016.
  20. Strafanzeige gegen Stolz und Sasek, Südostschweiz.ch vom 17. Januar 2013
  21. Auftritt in Chur, Prozess in München tachles, 19. Februar 2015
  22. Andreas Salch: Rechtsextreme Ex-Anwältin muss in Haft. In: sueddeutsche.de. 25. Februar 2015, abgerufen am 13. Oktober 2018.
  23. Sebastian Lipp: "Gesinnungstäterin" Stolz. Blick nach rechts (BNR), 15. Februar 2018, abgerufen am 7. November 2018.
  24. Anne Wild: Prozess gegen die Holocaustleugnerin Sylvia Stolz. 15. Februar 2018, abgerufen am 7. November 2018.
  25. Anton Mägerle: Stolz im Knast, auf: Blick nach Rechts (Online), 29. Mai 2019; abgerufen am 14. Juni 2019.
  26. Frank Käßner: Ernst Zündel: "Agitator, Hetzer, Brandredner". In: Welt Online, 16. Februar 2007