Diskussion:Vertrag

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Begriffsdefinition

Habe übereinstimmende in korrespondierende WE geändert - übereinstimmend wären auch zwei gleichlautende Angebote, durch die jedoch kein Vertrag zu Stande kommen kann --92.193.127.6 17:44, 19. Okt. 2008 (CEST)

Den Weblink sehe ich kritisch und bin für "im Zweifel entfernen". Zwar handelt es sich hier um keinen der vielen dubiosen Anbieter, allerdings ist es nunmal ein kommerzieller bzw. gewerblicher Anbieter und diese haben meiner Meinung nach grundsätzlich nichts in Wikipedia zu suchen (erstrecht nicht in der Form einer Link-Empfehlung!) Nochdazu hört sich die Beschreibung "Große Auswahl an Verträgen zum Download" als purer Werbeslogan an und ist auch mißverständlich: Verträge gibt es da nicht einfach so "zum Download", sondern gegen Bezahlung. Also bitte achtet etwas mehr auf kommerzielle Werbelinks in den Texten!


Schon wieder eine kurze, aber relativ unverständliche Definition eines Begriffes. Wäre es möglich, die Definition etwas zu verdeutschen?


Meinst du, dass "universal" durch "allgemein", "transhistorisch" mit "zu allen Zeiten" o.ä. ersetzt werden soll? Wenn ja: Wikipedia:Sei mutig beim Ändern der Seiten --Andrsvoss 20:40, 24. Okt 2003 (CEST)


Eigentlich war mein Einwand nicht nur auf diesen Artikel bezogen und sollte keinesfalls eine Beleidigung darstellen. Ich bin nicht Rechtsexperte. Daher würde ich mich nicht trauen, diesen Satz wie oben beschrieben, einfach mit deutschen Wörtern zu ersetzen. Ich denke aber, dass das eine mögliche verständlichere Variante für einen Nichtfachmann ist, ohne die Definition zu verfälschen.

Ansonsten traue ich mich schon, einen Artikel zu verbessern, von dem ich genügend verstehe.


Ich wollte dir nicht aufziehen. War wirklich nur als Ermunterung gemeint. Ich werden die Definition allgemein verständlicher fassen PS: Bitte signiere deine Beiträge doch mit vier Tilden. --Andrsvoss 23:15, 2. Nov 2003 (CET)


Hallo ... Vielen Dank für deine rasche Verbesserung der Definition. Damit kann ich schon viel besser leben, obwohl es für einen Laien noch immer eher kompliziert tönt.

Ich habe unterdessen im Bedeutungswörterbuch vom Duden nachgeschaut. Dort steht für Vertrag: "Eine rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Parteien, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt sind." Wahrscheinlich würde aber das Urheberrecht verletzet, wenn der Satz so in Wiki übernommen würde. Deshalb denke ich, es ist recht schwierig, eine Definition einfach und verständlich zu gestalten.

Obwohl ich im Moment noch nicht weiss, was die vier Tilden bewirken, ich probiere es einfach aus. Gruss NM 62.203.24.179 08:29, 3. Nov 2003 (CET)


Was ist eigentlich eine Rechtsvorstellung? Ein Vertrag ist doch mehr was Konkretes. --62.134.61.24 20:52, 3. Mär 2004 (CET)


"Dennoch bestehen lebenspraktisch unzählige Beispiele, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen, die Güterabwägung, das Zustandekommen oder die Erfüllung von Verträgen wenn auch nicht im rechtsfreien Raum, so denn doch ohne jede juristische Berücksichtigung auf Vertrauensbasis oder im Geiste interkultureller Beziehungen auf der Basis außereuropäischer Rechtssysteme ohne die Möglichkeit einer vom Status der handenden Personen unabhängigen Klage bzw. Durchsetzung der Ansprüche geschlossen werden."

Diesen Absatz halte ich spachlich für recht unverständlich.


Ich habe die Definition vor knapp zwei Tagen weiterentwickelt und die Änderungen sind noch nicht gesichtet worden. Ist das üblich so? --AkariAIA (Diskussion) 18:41, 7. Feb. 2020 (CET)

Hi AkariAIA, ich habe deine Änderungen jetzt gesichtet. Ansonsten kannst du nach 24-Stunden unter Wikipedia:Gesichtete Versionen/Anfragen auch darum bitten, dass jemand deine Änderungen sichtet. Wenn man nicht extra nachfragt und der Artikel von eher wenigen Nutzern beobachtet wird, kann es sogar auch mal deutlich länger dauern (aktuell dauert es in Extremfällen manchmal mehrere Wochen). --Johannnes89 (Diskussion) 18:06, 8. Feb. 2020 (CET)

Ergänzungsbedarf

Kopie meines Kommentars zu einem Löschantrag Frachtvertrag: (Der Frachtvertrag ist )meines Erachtens auch kein Vertrag, der einen eigenen Artikel benötigt. Bei Vertrag sind unter Typologie der Verträge die wesentlichsten Vertragstypen des BGB genannt, die fast alle - mit Berechtigung - in eigenen Artikeln näher erläutert werden. Freilich gibt es noch Unmengen weiterer Verträge, davon vermisse ich auf den ersten Blick den Ehevertrag. Vieleicht sollte der Artikel Vertrag primär zwischen Privatrechtlichen Verträgen und Öffentlich-rechtlichen Verträgen unterscheiden, letztere werden darin nicht genannt. Die Überarbeitung sollten besser die Juristen unter uns angehen, ich lasse die Hände davon, da sonst Nachbesserungsbedarf entstehen könnte. --62.225.117.54 11:15, 30. Jun 2004 (CEST)

Ergänzungsbedarf II

Es ist erstaunlich, daß keine Querverweise auf einzelne Vertragsformen zu finden sind.

Hier ein kleines Zitat aus dem "Werkvertrag":

"Grundsätzlich sind zwar die Vorschriften des Werkvertrags auf die Erstellung von Werken anwendbar, im Einzelfall könnten aber stattdessen auch andere Vertragstypen wie Dienstvertrag, Kaufvertrag mit Montagevereinbarung, Bauvertrag, Werklieferungsvertrag, Beförderungsvertrag, Frachtvertrag, Reisevertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Ingenieurwerkvertrag oder andere gemischte Verträge in Betracht kommen."

Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt. Völkerrechtsverträge Besorgungsverträge etc. etc. (nicht signierter Beitrag von 80.130.178.197 (Diskussion) 12:46, 3. Apr. 2013 (CEST))

Verdeutschung von Juristensprache notwendig

Es wurde hier schon vor einiger Zeit geschrieben, scheint mir aber einer Wiederholung wert: Wenn dieser Artikel auch für Nichtjuristen verständlich sein soll - und das soll er ja wohl -, dann muss hier unbedingt Klartext geschrieben werden. Als "Normalmensch" komme ich doch spätestens bei "Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs" nicht mehr mit! Und Formulierungsungetüme wie "Demgegenüber werden Verträge in einer gerichtlichen Auseinandersetzung regelmäßig grundsätzlich oder in ihrer Erfüllung bzw. dem rechtmäßigen Zustandekommen als solches bestritten." sind schlicht unmöglich.

Daran habe ich mich nun versucht.--AkariAIA (Diskussion) 20:36, 14. Feb. 2020 (CET)

Kategorisierung

falsche Kategorie wird ständig wieder eingetragen - die Rechtspsychologie beschäftigt sich nicht! mit Verträgen -84.147.159.4 09:31, 18. Jun 2006 (CEST)

Die beständige Wiederholung einer Tatsachenbehauptung ersetzt keinerlei Nachweis. Die Darstellung von Wiska Bodo ist da deutlich glaubhafter. Bitte unterlasse das ständige Löschen, sowas grenzt in dieser Hartnäckigkeit bereits an Vandalismus. --213.39.155.246 09:34, 18. Jun 2006 (CEST)
die Kategorie ist einfach falsch - erläutere doch mal den (nicht vorhandenen) Zusammenhang und Belege diesen mit Quellen -84.147.159.4 09:38, 18. Jun 2006 (CEST) im übrigen bist du der Vandale - QS werden nicht einfach gelöscht; siehe wiki-Regeln 84.147.159.4 09:38, 18. Jun 2006 (CEST)
Wenn eine Anrufung der QS offensichtlicher Unfug ist, dann ist die Wiederherstellung der QS-Anrufung Vandalismus. --Walter Falter 11:29, 18. Jun 2006 (CEST)


  • Rechtspsychologie: "Dazu zählen neben den "klassischen" Bereichen der forensischen (gerichtlichen) Psychologie und der Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prognose, Prävention etc.) auch neuere, insbesondere experimentelle Ansätze der Aussagepsychologie und der Vernehmung, die (Sozial-)Psychologie der Gerichtsverhandlung und Urteilsbildung, ferner psychologische Ansätze im Straf- und Maßregelvollzug und bei der Polizei sowie psychologische Aspekte des Familien- und Sozialrechts." http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/afak.html
  • Rechtspsychologie: "Einführung in das juristische Denken; Grundlagen des materiellen und formellen Strafrechts, einschließlich des Jugendstrafrechts; Grundlagen der Kriminologie, insbesondere Beschreibung, Erklärung, Prognose und Prävention von Kriminalität; Handeln im Kriminaljustizsystem; Grundlagen des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts und des Vormundschaftsrechts; Forensische Begutachtung, insbesondere im Bereich des Strafrechts und des Familienrechts; Psychologische Aspekte des Strafvollzugs und der Resozialisierung sowie der Straftäterbehandlung; methodische Fragen; rechtliche Sozialisation; Beziehungen zu den Nachbardisziplinen Psychiatrie, Soziologie, Pädagogik." http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/ausbildung/erlangen.html
  • "Die Ausbildung im Fach Rechtspsychologie umfasst zunächst eine Einführung in die hierfür wesentlichen gesetzlichen Grundlagen (u.a. materielles und formelles Strafrecht und Zivilrecht, Strafvollzugsrecht). In der weiteren Ausbildung werden u.a. die folgenden Bereiche behandelt: Grundlagen der Kriminologie, Psychologische Aspekte des Handelns im Justizsystem, Modelle der Erklärung und Prognose abweichenden Sozialverhaltens, Präventions- und Trainingsprogramme bei Störungen des Sozialverhaltens, Psychologische Aspekte der Strafverfolgung, des Strafvollzugs und der Resozialisierung, Begutachtung von Zeugenaussagen, Identifizierung von Tatverdächtigen, Diagnostik und Begutachtung im Strafrecht (Verantwortlichkeit von Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen), Diagnostik und Begutachtung im Zivilrecht (Familienrecht, Deliktfähigkeit), Polizeipsychologie."

http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/ausbildung/kiel.html

-84.147.149.42 10:14, 19. Jun 2006 (CEST)

also, kein Zusammenhang -> Kategorie ist falsch -> also raus damit 84.147.163.101 19:28, 19. Jun 2006 (CEST)

Warten wir doch einfach mal ab, was Bodo zu dem Thema sagt. Und pöble nicht noch einmal auf meiner Diskussionsseite. --Walter Falter 19:41, 19. Jun 2006 (CEST)
*lol* da du dich inhaltlich nicht zu o.g. äußerst, schließe ich, dass du es entweder nicht verstanden hast (kein Sachverstand) oder einen zu geringen Selbstwert besitzt um deinen Fehler zuzugeben -84.147.189.159 19:33, 22. Jun 2006 (CEST)

Hallo Anonymus! Du bist herzlich eingeladen den Lehrstuhl der Arbeits- und Organisationspsychologie zu finden, der sich innerhalb der speziellen Betriebswirtschaftslehre mit dem persönlichen Verkauf im Marketing befasst und die speziellen Fragen zur Vertragsgestaltung aus psychologischer Sicht vermittelt. Ich kann nur sagen, dass ich meine Arbeit als Verkaufstrainer seit 1996 im Fach Verkaufspsychologie sicher nicht auf die klinische Psychologie bezogen habe. Sollte die Rechtspsychologie sich nicht mit den Besonderheiten der persönlichen Verhandlung befassen, was ich nicht exklusiv behaupten mag und daher als beste Wahl annahm, dann gibt es innerhalb der Wirtschaftspsychologie eben die Arbeits- und Organisationspsychologie. Ich bin praktischer Betriebswirt (Kammerabschluss) und habe nur einige hundert Verkäufer für private Bildungsträger und Unternehmen mit den entpsrechenden Inhalten unterrichtet. Und Du kannst mir glauben, dass es sicher auch Universiäten gibt an den Verkäufer in der Vertragsgestaltung auf der Grundlage von wahrnehmungspsychologischen und motivationspsychologischen Erkenntnissen sowie der Operationalisierung von Persönlichkeits- und Differenzieller Psychologie ausgebildet werden. Um das zu erkennen brauche ich keine akademische Ausbildung. Wohl aber offensichtlich um zu erkennen, dass Strafrechtswesen und Vertragsrecht offensichtlich nichts miteinander zu tun haben. Ich weis dennoch von Wirtschaftsrechtlern, dass sie Psychologie studieren. Wir sprechen hier nämlich von angewandter Psychologie, und mir ist es ziemlich egal in welche Unterkategorie Du das legst. Wenn Du die Zugehörigkeit zur Hauptkategorie bestreitest, dann finde ich eine bessere Uneterkategorie und offensichtlich nicht Du! Die Teilbereiche überschneiden sich nämlich, du freche, gesichts- und namelose Plage. Arbeite hier mit und lass diese Kluglöscherei! Ich hab´s nämlich jetzt erledigt. Bo Kontemplation 00:43, 23. Jun 2006 (CEST)

auch diese Kategorie ist falsch, aber was will man von einem unbedarften Laien auch erwarten; deine Äußerungen enthüllen im übrigen dein niedriges Niveau -84.147.167.78 08:16, 24. Jun 2006 (CEST)
du hast anscheinend Probleme mit der Differenzierung zwischen Prozess und Ergebnis; der Prozess des Verhandelns ist ein Thema der Sozialpsychologie (Soziale Interaktion), das Ergebnis jedoch, d.h. der Vertrag selbst ist kein psychologisches Thema! -StudPsychB 22:39, 26. Jun 2006 (CEST)
Jetzt komm doch bitte mal raus aus Deinem Elfenbeinturm und sieh Dir den Artikel an: der gesamte Abschnitt Vertragsverhandlung stammt von mir. Glaubst Du allen Ernstes, dass mir nicht bewusst ist, worin der Unterschied zwischen Zustandekommen und Ergebnis ist? Du springst nur zu kurz, denn ein Vertrag wiederum begründet weiter soziale Interaktionen, wie unter Juristen auch mit den Stichworten aus Erfüllung , Störung und Anfechtung bekannt sein dürfte. Ein Vertrag steht niemals außerhalb der menschlichen Psychologie und Interaktion, nicht einmal bei seiner Determinierung in Praragrafen oder AGB. Richtig ist, dass Juristen, vor allem junge Juristen der Meinung sind, ihre Zunft hätte nichts mit dem Menschen und seinen individualpsychologischen Bedürfnissen zu tun. Wenn diese Fachleute jedoch älter werden, erkennen sie meist, dass sie entwder nur Handlanger der handelnden Partein für rechtssichere Formulierungsfragen sind oder selbst in den Prozess der Beratung und psychologischen Betrachtung eingreifen. Dafür muss man nicht einmal ausgebildeter Mediator sein. Kat rein! Bo Kontemplation 16:31, 28. Jun 2006 (CEST)
nochmal: dies gehört alles zum Artikel Verhandlung und nicht zu diesem (also verschieben, verlinken und hier löschen) - Beachte, dass der Artikel auch zum Artikel-Namen passt und beachte die o.g. Differenzierung zwischen Prozess und Ergebnis, d.h. zwischen Verhandlung und Vertrag, die ja nicht umsonst auch bei wiki vorgenommen wurde --StudPsychB 19:49, 28. Jun 2006 (CEST)
Weist Du wie viel Formen einer Verhandlung es gibt? Die Vertragsverhandlung, besser der Abschnitt hierzu ist schon vor Monaten hier her verlegt worden, weil dort genau die gleichen Argumente vorgetragen wurden (Verträge sind nur ein Ziel... etc.). Vielleicht hast Du ja ein Problem damit einen Überblick als solchen zu akzeptieren. Die Wikipedia ist weder ein Fachlexikon, noch will sie Fachbegriffe nur in einer Bedeutungshoheit definieren (siehe Psychologie oder Philosophie). Ich rede mir hier den Finger fusselig, weil Du einfach nicht einsehen willst, dass ein Dutzend vertriebsbzeogene Themen und Ergebnisse (nicht nur Prozesse) unter angewandte Psychologie fallen. Und wenn Du mir nochmal ohne Argument die Kat. löschst, betrachte ich das als Vandalismus! Mach Dich bitte mit den Gepflogenheitden der Mehrfachkategorisierung hier und der unerwünschten Bedeutungshoheit einzelner Fachdisziplinen zu den Lemmata vertraut und leg die Fachbrille ab. Vor, während und nach Vertragsverhandlungen werden seelische Zustände, individualpsycholgische und institutionalisierte Bedürfnisse sowie Machtpositionen wirtschaftich und sozial erfasst. Nicht nur vor und nach Vertragsschreibung. Bo Kontemplation 20:32, 28. Jun 2006 (CEST)
Erst vandalierst Du hier als IP rum, dann meldest Du Dich an un man kann zumindest mal sehen, was Du hier so treibst und feststellen, dass Du offensichtlich nicht dumm bist und nun revertest Du hier ohne Argumentation weiter! Ein Argument "das stimme aber nicht" ist kein Argument! Ich habe die Zusammenhänge mit Hinweis auf die andern Eintragungen in der Kat dargelegt. Du behauptest nur, dass ein Ergebnis frei von psycologischen Einflüssen sei und reklamierst für Verträge eine bedürfnisfreie Momentaufnahme. Bitte Belege! Bo Kontemplation 21:21, 28. Jun 2006 (CEST)

Vielleicht ließe sich das Problem lösen, indem man den wenig substanzhaltigen Abschnitt "Vertragsverhandlung" streicht oder deutlich strafft - dann müsste dessen vermeintlicher Inhalt nicht kategorisiert werden und die umstrittene Kategorie könnte entfallen. Scaevola 06:55, 29. Jun 2006 (CEST)

Das ist sicher keine Lösung, sondern eine Deiner vielfältigen Bemühungen, meine unsubstantiierte Arbeit hier generell gerne weitflächig zu löschen. Bitte geh doch in die Texte über Aera 51, diverse Sit-Com-Serien oder meinetwegen die Studentenverbindungen und trage dort Deine Vorschläge vor. <ironie/on> Danke auch, dass Du wieder mal in alter Gutsherren-Manier den asszoiativen Verweis ohne Bearbeitungskommentar entfernt hattest. <ironie/off> Dadurch konnte ich nicht gleich erkennen, dass er im Text bereits verlinkt war und durfte unsinnigerweise reverten. Du bist Dir ja noch nicht einmal zu schade, meine Hinweise auf Lösungsmöglichkeiten für Probleme, die Du mit anderen Bentzern und dem System hier hast, auf Deiner Diskussionsseite zu entfernen (Link). Bitte geh´ mir doch aus dem Weg. Bo Kontemplation 16:48, 29. Jun 2006 (CEST)



könnte mal bitte jemand auf den "Geschäftbesorgungsvertrag" eingehen ? das ist offensichtlich eine neue Vertragsform aber es gibt keinerlei Definition im internet was das genau ist und da es insbesondere von bauernfänger genutzt wird, wäre dringend eine eigene Seite und eine verlinkung in wiki angebracht !!!! übrigens einfache Unterpunkte der vertragsformen wären unheimlich hilfreich. so wie es jetzt ist, ist es viel zu kompliziert !!! nicht jeder user ist jura-student ! und überhaupt, welcher trottel hat denn die bearbeitung gesperrt ? man kann es auch übertreiben !

Deutschlandlastigkeit

Der Artikel ist stark deutschland- und damit auch kontinentaleuropalastig. Insbesondere der Bezug auf das BGB zur Klärung von Begriffen ist äußerst fragwürdig, werden hiermit doch alternative Entstehungs- und Gegenwartsformen des Vertragsbegriffs außen vor gelassen. Ich beabsichtige, in den nächsten Tage diesen Artikel stark zu überarbeiten, um eine geografisch umfassendere Darstellung herzustellen. sebmol ? ! 11:23, 6. Nov. 2006 (CET)

Weiterleitung von "Verträge"

Es wäre schön, wenn jemand den Suchbegriff "Verträge" auf -> Vertrag weiterleiten könnte...zu dem Suchbegriff "Verträge" findet man nämlich nichts.

so ein schwachsinn. als ob man nach begriffen im plural suchen würde. bißchen debil ist sowas schon...

Vertragstreue

In dem Artikel steht ein meiner Meinung nach doch sehr zweifelhafter Satz:

"Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so ist die andere Partei dadurch von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbunden."

Dies gilt nur bedingt, jedenfalls im deutschen Recht und ich denke mal ebenso in vielen anderen Ländern.

Ein Beispiel aus dem deutschen Recht: Der Mietvertrag. Angenommen die Wohnung hat einen Mangel (z. B. defekte Heizung, Keller nicht nutzbar) und der Vermieter schafft keine abhilfe, dann kann die Miete in bestimmtem Umfang gemindert werden. Ein komplette Einstellung der Mietzahlungen ist jedoch nur bei schweren Mängeln möglich. Und selbst dann ist der Mieter nicht von anderen Pflichten entbunden (etwa der, pfleglich mit der Wohnung umzugehen). --Duschgeldrache2 21:29, 21. Okt. 2007 (CEST)

Vorteilhaftigkeit Vertrag

Im Text:

Zwischen dem Punkt, wo ein Vertrag für die Parteien vorteilhaft wird, und dem Punkt, wo er nachteilig wird, gibt es einen mehr oder weniger großen Spielraum für Verhandlungen. Dabei kann die Verhandlungsmacht der Parteien sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie dringlich sie den Vertragsabschluss jeweils benötigen.

Meine Anmerkung:

Ein Vertrag wird freiwillig abgeschlossen. Deshalb ist er IMMER vorteilhaftig im Sinne eines höheren Nutzens für jede der Parteien. Dieser Nutzen kann ökonomischer, juristischer oder anderer Natur sein. Die Verhandlungsmacht und das Verhandlungsgeschick haben nur Einfluss auf das Ausmaß des höheren Nutzens. Eine Partei mit großer Verhandlungsmacht kann einen größeren Nutzengewinn heraushandeln als die anderen beteiligten Parteien. Eine Partei mit großem Handlunggeschick kann einen größeren Nutzengewinn heraushandeln als eine mit weniger Verhandlungsgeschick in der gleichen Situation.

BGH-Urteil zu Opt-Out-klauseln bei Verträgen

Hier habe ich gerade ein Urteil des BGH gelesen, dass man vielleicht berücksichtigen sollte. Vielleicht sollten wir - wenn ja, wo? - etwas über die "opt-in"-Klauseln aber auch über die inzwischen für unzulässig erklärten "opt-out"-Klauseln schreiben.

kann das Jemand machen? -- JARU 23:06, 18. Jul. 2008 (CEST)

12 Links auf BKLs,

mind. 2 davon identisch und zumindest einer - Sekundanten - völlig unzutreffend, falls damit nicht gerade der Assistent oder Sekretär bei einer Verkaufsverhandlung gemeint sein sollte (und auch und gerade dann gehörte er dorthin und nicht auf die BKL!!!).... Gruß, -- Skipper Michael - Diskussion 20:10, 18. Jan. 2010 (CET)

Bindung an den Vertrag

Der Absatz

Von Versicherungsverträgen kann sich der Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen nach Abschluss durch Widerruf lösen; wurden ihm bei Abschluss die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt, steht ihm ein Recht zum Widerspruch binnen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins samt Bedingungen zu.

ist die Rechtssituation vor dem 1.1.2008. Mit dem VVG seit 1.1.2008 ist das anders geworden. (nicht signierter Beitrag von 195.182.60.200 (Diskussion) 13:10, 26. Mai 2010 (CEST))

Kategorien

Habe gerade entdeckt, dass die Kategorien „Allgemeine Zivirechtslehre“ und „Schuldrecht“ entfernt wurden. Dies macht keinen Sinn. Zwar gibt es eine Kategorie „Vertrag“. Schaut man sich den übergeordneten Kategoriebaum an, stellt man jedoch fest, dass dort Verträge im Grunde als eine Form beschriebenen Papiers interpretiert werden:

… --- Schreiben ------------------ Schriftliche Kommunkiation -+- Dokument --- Vertrag
                                                               |
… --- Informationswissenschaft --- Dokumentation --------------+

Der juristische Aspekt bleibt völlig außen vor. Die Entfernung obiger Kategorien ist deshalb, sorry, schlichtweg irreführend. Werde das mal wieder rückgängig machen. --Duschgeldrache2 00:25, 25. Jul. 2010 (CEST)

Formulierung

"Wenn einem derart abgeschlossenen Vertrag keine weiteren Abmachungen geschlossen, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen." Ich vermute mal dass dieser Satz nicht ganz korrekt formuliert ist. Besser so??: Wenn bei einem derart abgeschlossenen Vertrag keine weiteren Abmachungen geschlossen werden, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

Vertragstypen

Ich finde die Arten von Verträgen gehen hier noch nicht so klar hervor. Kenn mich in dem Bereich nicht so gut aus, aber würde es gut finden, wenn zum Beispiel der Unterschied zwischen Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen (nach BGB) erklärt wird. Auch diese sollten eingebaut werden bzw. vergleiche auch Kategorie:Vertragstyp. Aber da es vielleicht etwas lang wird dann als eigenem Lemma, ist eventuell einer eigene Artikel mit einer kurzen Weiterleitung auf dem Artikel hier besser. --2003:E4:9BF5:B297:5535:91B:DF79:BFF7

Vertragspartner

Abschnitt "Allgemeines": "Privathaushalte, Unternehmen oder der Staat mit seinen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, Staatsunternehmen)": das klingt willkürlich (Gebietskörperschaften, KdöR, ...); -- warum nicht "natürliche und juristische Personen"? -- Wegner8 (Diskussion) 14:40, 30. Apr. 2018 (CEST)

Kürze – Würze ...

... gilt auch für Verträge. Ein IP hat zweimal meine nachfolgende Ergänzung gelöscht (samt Erweiterung der Überschrift), ohne sachliche Begründung. Was haltet Ihr davon? Könnt Ihr den Text so verbessern, dass er Konsens findet? Wegner8 (Diskussion) 15:53, 4. Mai 2018 (CEST)

  • Wird in Verträgen etwas wiederholt, was schon gesetzlich geregelt, kann das im Streitfall vermeidbaren Aufwand kosten (für die Prüfung auf inhaltliche Übereinstimmung und auf vorrangige Gesetzesänderungen). Hier sind Zitate in Anhängen zweckmäßig, und zwar (nach dem Vorbild internationaler Normen<ref>Siehe ISO/IEC Guide 1.</ref>) als unverbindlich gekennzeichnet hinter verbindlichen Anhängen.
  • Regelungen, die nur für spezielle Zwecke benötigt werden (etwa die Hausordnung zu einem Mietvertrag), lagert man zweckmäßigerweise in verbindliche Anhänge aus.

Abschnitt: Der Vertrag im Recht

Die Aussage "Er ist üblicherweise in drei Teile gegliedert:....damit übereinstimmen" ist meiner Ansicht nach nicht sinnvoll. Er geht - ohne dies jedoch zu sagen - von einem (formalen) Vertrag in strukturierter Schriftform aus. Das ist jedoch nicht der Normalfall, da mündliche und formlose schriftliche Verträge viel viel häufiger sind. Die behauptete Dreiteilung spielt auch rechtlich keine Rolle, denn maßgeblich ist, ob die Voraussetzungen eines Vertrags vorliegen oder nicht. Dafür kommt es nicht auf die Dreiteilung an. Das ist höchstens ein kleiner Praxistipp, gehört jedoch nicht an diese Stelle. Ich glaube, es wäre gut, den Abschnitt von Grund auf zu überarbeiten. --AkariAIA (Diskussion) 22:58, 10. Feb. 2020 (CET)

Auch der Unterabschnitt "Deutsches Recht" sollte mener Meinung nach überarbeitet werden, da ein Vertrag auf zwei Arten zustade kommen kann (Angebot + Nachfrage aber auch durch Zustimmung der Vertragsparteien zu einem Vertragstext (zB Beurkundung) und darüber hinaus der Teil zum AGB-Vertrag unklar ist.--AkariAIA (Diskussion) 08:07, 12. Feb. 2020 (CET)

Vertragsverhandlung

Vertragsverhandlung gehört nach meiner Ansicht eher zu Verhandlung als zu Vertrag. In dem Abschnitt sind allerdings Themen angesprochen, die schon zum Vertrag gehören, insbesondere die Bereiche. Diese Themen sind allerdings unter Vertragsverhandlung noch nicht optimal eingeordnet.--Lapp (Diskussion) 15:45, 12. Sep. 2021 (CEST)