Diskussion:Frauenstimmrecht in der Schweiz/Archiv/1

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< Diskussion:Frauenstimmrecht in der Schweiz
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Bildunterschriften

Mir fehlen die Bildunterschriften, zB kann ich diese Schnecke nicht zuordnen. Weiters finde ich soviel fett im Text störend und könnte mir vorstellen, das diese Hervorhebungen auch kursiv oder durch weiterer Überschriften zu bewerkstelligen wären. Aber das ist auch eine Geschmacksfrage und ich werde da nix verändern .-), --nerd 13:47, 29. Mai 2003 (CEST)

Mit Unterschriften verrutscht mir irgendwie alles :-(
Bild 1: Zürcher Abstimmungsplakat von 1920
Bild 2: SAFFA-Schneckt von 1928
Bild 3: Abstimmungsplakat von 1958/59
Bild 4: Der Marsch auf Bern 1969
Kursiv habe ich für Zitate vorbehalten
Ich selbst stehe ja auf Chronologien in Listenform, aber... ;-)

--Kat 14:10, 29. Mai 2003 (CEST)

Wahrscheinlich mußt du
einfügen, ein Bild hab ich mal gemacht --nerd
Hab' ich, aber es verrutscht trotzdem :-( Im IE5.0 muss man jetzt übrigens querscrollen (der mag's überhaupt nicht, wenn p-tags nicht geschlossen werden...) --Kat 15:19, 29. Mai 2003 (CEST)

Frauenstimmrecht03.jpg

Frauenstimmrecht03.jpg scheint beschädigt zu sein und lässt sich in Browsern/Programmen, die sich streng an den JPEG Standard halten nicht öffnen. Da der IE hiervon nicht betroffen ist hat das vermutlich noch niemand bemerkt. Ich würde vorschlagen das Bild einfach mal in einem Grafikprogramm zu öffnen und neu zu speichern und dann erneut hochzuladen. --Warp 14:02, 29. Mai 2003 (CEST)

Browser? OS?
Opera 6.0 auf Win98 hat keine Probleme und der ist normalerweise zickig bis zum geht-nicht-mehr
Hab's neu hochgeladen - passt es jetzt? --Kat 14:18, 29. Mai 2003 (CEST)
Safari/Mac OS X sowie eine Reihe von Bildanzeigeprogrammen unter Mac OS X. Die neue Version passt jetzt, danke :-) --Warp 14:23, 29. Mai 2003 (CEST)

Titel

Der Artikel hat einen schöneren Titel verdient. Wie wäre es mit "Durchsetzung des Frauenstimmrechts in der Schweiz"? --Kurt Jansson 14:30, 29. Mai 2003 (CEST)

Zitate

Schade, dass die Zitate jetzt nicht mehr durchgehend kursiv sind, sondern mal so und mal so rum. :-( --Kat 09:41, 5. Jun 2003 (CEST)

Einführung

Der Artikel hat meiner Ansicht zwei Fehler bezüglich Daten der Einführung: 1) gem. Frauenwahlrecht wurde in Liechtenstein das Frauenstimmrecht 1984 - 13 Jahre nach der Einführung in der Schweiz auf nationaler Ebene eingeführt - und Lichtenstein ist auch ein Land. Somit kann die Schweiz eigentlich nicht das letzte Land in Europa gewesen sein.

2) Der Kanton Jura wurde vom Kanton Bern (kantonale Einführung Dez. 1971) abgespalten, nachdem das Frauenstimmrecht in der Bundesverfassung explizit erwähnt wurde. Das Frauenstimmrecht hat also im Kanton Jura bereits vor der Gründung bestanden, die Jurassierinnen mussten also nicht bis 1977 warten! --napoleon4 18:36, 30. September 2004 (UTC+2)

Diskussion aus der Wartung

derzeit gelistet in Wikipedia:Exzellente Artikel, von Benutzer:denisoliver hierhergestellt.

Ich denke, der Artikel hat einige gewichtige Schwächen, die ich gerne überarbeitet sähe und weswegen ich ihn z.Zt. als nicht mehr ganz exzellent ansehe:

  1. Eine Begründung, warum -wie hier behauptet- die Frauenrechtsbewegung in der Schweiz mit der Französischen Revolution begonnen habe fehlt. Der erste konkrete Vorgang, der -noch ohne belegten Bezug auf Frauen- zitiert wird, ist die Bundesverfassung 1848, eine belegte Frauenfrage taucht gar erst ab 1860 auf. Das wäre zu belegen oder zu streichen.
  2. Der Satz "Frauen werden jedoch mit keinem Wort erwähnt, es versteht sich aber von selbst, dass sie nicht gemeint sind." ist nicht ganz NPOV.
  3. Viele der zitierten Personen sind weder artikelintern kurz in ihren Funktionen erklärt noch gestubbt (Carl Hilty, Emma Rufer, Emilie Lieberherr, Gertrude Heinzelmann, Julie von May von Rüed, Jakob Bircher), man weiss also nicht im geringsten, wer da redet.
  4. Der gesamte Zeitraum von 1971 - 1990 (in dem auf kantonaler Ebene für das Frauenstimmrechte noch gekämpft werden musste) fehlt vollständig bis auf einen Halbsatz in der Einleitung. Schwerer Mangel, IMHO.
  5. Der Abschnitt Parteien ist unnötig (bis auf eine sind ja alle dafür, der Informationsgehalt tendiert hier gen Null, beim Abschnitt Argumentation wäre es schön, wenn er etwas überarbeitet würde (wer hat die Argumentationen vertreten, sind sie durchgängig während des Kampfes vertreten worden, gab es Veränderungen in der Argumentation, etc.).

Um nicht mißverstanden zu werden: Der Artikel ist sehr gut und bedarf m.E. nur weniger kundiger Handgriffe um wieder exzellent zu sein. Über eine Revision würde ich mich freuen. denisoliver 12:09, 12. Aug 2004 (CEST)

Der Hauptteil des Artikls stammt von Benutzer:Katharina, vielleicht sollte man sie als Vertreterin der wenigen schweizer Frauen in der Wikipedia mal direkt darauf ansprechen. Zum Artikel und deinen Kritikpunkten kann ich leider gar nichts sagen, deine Argumente (besonders der bezüglich der Zit 71 bis 90) sind jedoch schlüssig. Was vollkommen anderes: Wie wäre es, wen wir tatsächlich im Review eine Unterseite Review:Wartung einbauen, in der nur solche Kandidaten gelistet werden, die bereitrs in den Exzellenten sind? Nur ne Idee (die m.W. auch schonmal jkam, also nciht von mir ist) Liebe Grüße, -- Necrophorus 12:37, 12. Aug 2004 (CEST)
Full ACK. Ich bin dann mal mutig :) denisoliver 12:40, 12. Aug 2004 (CEST)

Mein erster Wikipedia-Artikel und gleich exzellent :-) [ich fühle mich immer noch gebauchpinselt...]. Ich habe mir erlaubt, denisolivers Kritikpunkte durchzunummerieren.

Punkt 1: Französische Revolution

Dort steht nicht, die Frauenrechtsbewegung der Schweiz hätte mit der Franz. Revolution begonnen. Wörtlich steht dort: Die Französische Revolution von 1789 wird allgemein als Beginn der Frauenrechtsbewegung angesehen, so auch in der Schweiz. Das Zeitalter der Aufklärung beziehungsweise die Französische Revolution mit ihrem Motto Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit gilt als Startpunkt nicht nur der internationalen Frauenbewegung, sondern aller "modernen" sozialen Bürgerrechtsbewegungen. Die Französische Revolution hebt sich aus der gesamten Aufklärung dadurch hervor, dass hier erstmal die Frauen (nachdem sie mitgekämpft hatten, die Bürgerrechte jedoch nur den Männern vorbehalten waren) mit schriftlich formulierten, klaren Forderungen nach den vollen Bürgerrechten in Erscheinung traten und sich diesbezüglich organisierten (siehe dazu Olympe de Gouges und diesen Text hier: [1]). Eigentlich sollten diese Informationen unter Frauenrechte und Frauenbewegung stehen, so dass die nur kurze Erwähnung im Spezialfall Schweiz berechtigt ist. Diese Ideen kamen anschliessed relativ schnell in die Schweiz, da diese durch Napoléon Bonaparte besetzt wurde. Siehe bitte Geschichte der Schweiz.
Desweiteren sollte nicht vergessen gehen, dass der Artikel nur über den Kampf für das Frauenstimmrecht handelt, und nicht Geschichte der Schweizer Frauenbewegung heisst. Die Bemerkung über deren (ungefähre) Anfänge dient lediglich dazu, einen zeitlichen Rahmen zu setzen. Die erste belegte Forderung in Bezug auf das Frauenstimmrecht stammt aus der Debatte um die Verfassungsrevision, die "Frauenfrage" selbst ist selbstverständlich älter (um die geht es aber in diesem Artikel nicht, denn dieser behandelt das Frauenwahlrecht und nicht die Frauenfrage insgesamt).
Wenn Du mehr über diese Zusammenhänge lesen möchtest, kann ich Dir den Link (der auf der Frauenstimmrechtsseite vorhanden ist) hier empfehlen: [2] --Katharina 14:28, 12. Aug 2004 (CEST)

komisch, einerseits sagst du, daß es sich hier ja "nur über den Kampf für das Frauenstimmrecht handelt", andererseits beginnst du mit der information, wann die Frauenrechtsbewegung (hier also gar nicht thema) ganz woanders begann. der zeitliche rahmen wird m.e. nicht durch die FR gesetzt, sondern durch das datum, an dem das erste mal eine schweizerin (oder unwahrscheinlicherweise ein mann) sagte, sie wolle auch den bundesrat wählen oder darein gewählt werden. die information über die fr gehört m.e. in übergeordnete stichworte, wer dieser info bedarf, wählt Frauenbewegung oder Feminismus oder Frauenrechtsbewegung oder Geschichte der Schweizer Frauenbewegung denisoliver 15:00, 12. Aug 2004 (CEST)
Die Forderungen der Frauen nach politischen Rechten kam nicht aus einem ideengeschichtlichen Nichts heraus... Da ist nicht eines Tages eine Schweizerin aufgewacht und hat sich gedacht "schau an, heute könnte ich das Wahlrecht fordern". Die Herstellung eines zeitlichen und ideengeschichtlichen Zusammenhangs ist wichtig, damit der Leser/die Leserin die Thematik einordnen kann; aber das heisst mitnichten, dass ich den gesamten Paradigmenwechsel, der während der Aufklärung stattfand, in einem Artikel über das Frauenwahlrecht detailliert abhandeln muss. Dafür existieren Links und weiterführende Literatur! --Katharina 15:09, 12. Aug 2004 (CEST)

Punkt 2: Frauen werden jedoch mit keinem Wort erwähnt

"Frauen werden jedoch mit keinem Wort erwähnt, es versteht sich aber von selbst, dass sie nicht gemeint sind."
Wie soll man eine implizite "Wahrheit", die im damaligen kulturellen Kontext eine Selbstverständlichkeit darstellte (etwas, das "man" wusste, auch ohne weitere Erklärungen), den neutral ausdrücken? Es war halt so, dass Frauen nicht mitgemeint waren und das war damals so selbstverständlich, dass es nicht extra erwähnt wurde. Natürlich ist das aus heutiger Sicht völlig unverständlich, damals aber normal und selbstverständlich. Dass Frauen im Satz "Alle Menschen sind vor dem Recht gleich" unmöglich gemeint sein konnten ergibt sich allein daraus, dass sie vor dem Gesetz nicht gleich waren.
Empfehlenswert zu diesem Thema ist:

  • Kathrin Schafroth: "Ob die Frauen auch zum Volke gehören? Das ward zart erörtert" – Zur staats- und zivilrechtlichen Stellung der Frau, in: Femmes Tour, Mit Geld Geist und Geduld – Frauen und ihre Geschichte zwischen Helvetik und Bundesstaat, Bern 1998, S. 15 – 30. --Katharina 14:28, 12. Aug 2004 (CEST)

Punkt 3: Fehlende Porträts

Ich kann nicht sämtliche wichtigen PolitikerInnen der jüngeren Schweizer Geschichte im Alleingang schreiben ;-) --Katharina 14:28, 12. Aug 2004 (CEST)

nicht mal im text kurz sagen, wer das denn war ? welche funktion sie / er hatte ? soll ja keine komplette biographie sein, aber so was wie Präsidentin des Helvetischen Suffragettenverbandes oder Kolumnistin der NZZ sollte doch drin sein, oder ?
Kein Problem. Die Namen gehören bei uns zur Allgemeinbildung, ist mir gar nicht in den Sinn gekommen, dass jemand Dr. Emilie Lieberherr & co. nicht kennen könnte. --Katharina 15:25, 12. Aug 2004 (CEST)

Punkt 4: Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene

Das würde in unsinnig lange Zeitlisten ausarten. IMO völlig uninteressant. --Katharina 14:28, 12. Aug 2004 (CEST)

wenn es männern in der schweiz gelingt, auf kantonaler ebene frauen bis in das jahr 1990, fast 20 jahre nach der einführung auf bundesebene, das wahlrecht zu verweigern, so finde ich das überhaupt nicht uninteressant und wüsste gern, wie sie das geschafft haben.
Das waren nur die Appenzeller. Die anderen haben das Frauenstimmrecht bereits vor der Eidgenossenschaft eingeführt beziehungsweise gleichzeitig (das steht übrigens im Artikel). --Katharina 15:24, 12. Aug 2004 (CEST)
na super, dann ist es ja nicht viel zu machen :D denisoliver 15:31, 12. Aug 2004 (CEST)
Hier findest Du die nötigen Informationen: http://www.lexhist.ch/externe/protect/textes/d/D10380.html *winke-winke* --Katharina 15:38, 12. Aug 2004 (CEST)
sorry, ich habe andere eisen im feuer. sonst täte ich es gern. allerdings zeigt mir ein blick auf obige quelle, das man da noch mehr ergänzen könnte. *wink-zurück*, over and out. denisoliver 15:49, 12. Aug 2004 (CEST)
So ist das also. --Katharina 16:07, 12. Aug 2004 (CEST)

Punkt 5: Parteien und Argumentation

Diese wurden eingefügt, als bei der ersten Diskussion der POV-Vorwurf kam, weil der ganze Artikel "pro Frauenwahlrecht" geschrieben war und die Gegenargumente nicht erwähnt wurden. Es handelt sich um Zusammenfassungen der Hauptargumentationen, diese könnten natürlich einzelnen Personen, Orten und Medien zugeordnet werden, aber das würde den Rahmen eindeutig sprengen. Für etwas gibt es auch noch die weiterführende Literatur und die Weblinks. Oder erwartest Du, dass in einem Wikipedia-Artikel Themen vollständig abgehandelt werden, über die Dutzende von Büchern existieren? Meiner Meinung nach können wir hier eigentlich nur vollständige Zusammenfassungen geben, aber nie den gesamten themenkomplex in seiner ganzen Tiefe abhandeln. --Katharina 14:28, 12. Aug 2004 (CEST)

ich stimme dir zu: ich erwarte summarische vollständigkeit. dazu zählt durchaus eine kurze geschichte der argumentation von 1848 bis 1971, die sprengt auch keinen rahmen. und parteien ist trotzdem sinnfrei. denisoliver 15:11, 12. Aug 2004 (CEST)
Die Argumentationen sind im Fliesstext teilweise bereits integriert (dort auch mit wer und wann). Bei der Übersicht am Ende handelt es sich um eine zusammenfassende Übersicht, um die Argumente nochmals auf einen Blick präsentiert zu haben; diese Argumente stammen insbesondere aus den Abstimmungskämpfen. --Katharina 15:19, 12. Aug 2004 (CEST)

Offene Punkte

Hab mir noch keine Meinung über den Artikel gebildet, da ich ihn bisher nur überflogen habe - 2 Dinge sind mir jedoch aufgefallen:

  • Bei der Abstimmung 1957 fehlt das Ergebnis - oder hab ichs nur übersehen?
  • Frauenstimmrecht in den Kantonen: In der Einleitung wird erwähnt, dass erst 1990 im letzten Kanton das F. eingeführt wurde - der Artikel endet jedoch mit der landesweiten Einführung 1971. Über die Situation in den Kantonen hab ich nur den Satz "Als erster Kanton nimmt Neuenburg das Frauenstimmrecht an, die meisten anderen Kantone folgen in den anschließenden Jahren." gefunden - eine komplette Darlegung des Kampfes in den Kantonen ist sicherlich nicht notwendig bzw. würde den Rahmen sprengen, aber ein Absatz über die Kantonssituation 1971 (in wie vielen gab es das F. schon, in wie vielen nicht?), sowie die Einführung in den "Nachzüglerkantonen" sollte m.E. schon noch rein. Gruß -- srb 10:24, 17. Sep 2004 (CEST)
    • Alleine die chonologische Liste über die Einführung in den Kantonen und wichtigsten Gemeinden ist > 10 A4-Seiten, Fliesstext halte ich nicht für sinnvoll, deshalb habe ich jetzt mal eine Übersicht reingemacht. Details sollten in den jeweiligen Kantonen abgehandelt werden, dieser ARtikel hier handelt wirklich vom eidgenössischen Frauenstimmrecht und nicht insgesamt in der Schweiz. --Katharina 11:01, 17. Sep 2004 (CEST)
      Du hast mich falsch verstanden, ich habe ja gesagt "eine Darlegung in den Kantonen würde den Rahmen sprengen" - ich dachte eher an eine grobe Zusammenfassung a la
      "Nachdem Neuenburg 1959 als erster Kanton das F. eingeführt hatte, wurde dieser Schritt von ... weiteren Kantonen noch vor der Einführung auf eidgenössischer Ebene vollzogen. ... Kantone führten das Wahlrecht noch 1972 ein, in den Kantonen Appenzell AR und Appenzell IR dauerte es jedoch bis 1989/90."
      Viel ausführlicher hatte ich es eigentlich gar nicht gedacht - Details sollten, wie Du richtig sagst, in den Kantonen selbst abgehandelt werden. Gruß -- srb 11:24, 17. Sep 2004 (CEST)
    • Das Ergebnis von 1959 ist jetzt auch drin. --Katharina 11:04, 17. Sep 2004 (CEST)

Bundesverfassung von 1848 - Koppelung Wehrdienst und Stimmrecht

Der Hinweis ist zwar nützlich. Aber die Bundesverfassung von 1848 ist nicht allen verfügbar, mir zumindest nicht. Der Hinweis wird also erst richtig greifbar, wenn der Verfassungsartikel vollständig zitiert würde. Interessant wäre auch zu erfahren, wann der Artikel geändert wurde. War bis 1971 das Stimm- und Wahlrecht an den Wehrdienst gekoppelt? Hätte das nicht geheissen, dass Dienstuntaugliche kein Stimm- und Wahlrecht gehabt hätten.

Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig.
Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist.

Es geht dabei um diese beiden Artikel. In den meisten Kantonsverfassungen gab es Aussschlussklauseln für Schweizer, die die Wehrpflicht (d.h. die Haupt-Bürgerpflicht) nicht erfüllten. In einigen Kantonen wurden Aktivbürgerrechte nur den Schweizern gewährt, die imstande waren "für ihre Frau und Kinder zu sorgen". --Katharina 09:32, 6. Okt 2004 (CEST)



Aus Wikipedia:Kandidaten für exzellente Artikel:

Frauenstimmrecht (Schweiz) 16. September

Ist bereits exzellent, war in der Wartung und steht hiermit zur Wieder- oder Abwahl.

  • Dafür: Schaut für mich immer noch exzellent aus. -- Dishayloo [ +] 23:26, 16. Sep 2004 (CEST)
  • contra pro:
    • sehr viele rote links bei handelnden und teils zitierten personen (Carl Hilty, Emma Rufer, Gertrude Heinzelmann, Julie von May von Rüed, Jakob Bircher, Emilie Kempin-Spyri, Herman Greulich, Emil Göttisheim, Dora Wipf, Léonard Jenni, Antoinette Quinche)
    • sämtliche bilder sind ohne lizenzangaben,
    • der kampf für das frauenstimmrecht auf kantonaler ebene, der bis 1990 ging, fehlt fast vollständig
    • vielleicht geschmackssache: der abschnitt Parteien ist m.e. unnötig (bis auf eine sind ja alle dafür, informationsgehalt tendiert hier gen null) und beim abschnitt Argumentation wäre es schön, wenn er etwas überarbeitet würde (wer hat die argumente vertreten, etc.). Ceterum censeo Kategorie:Mann esse delendam! denisoliver 00:10, 17. Sep 2004 (CEST)
      • Ich wüsste gerne, weshalb Du auf die Diskussion und meine Argumente dort nicht eingehst, die mich doch einiges an Zeit gekostet haben und jetzt Gebetsmühlenartig Deine Behauptungen wiederholst, ohne meine Antworten auf genau dieselbe Kritik gelesen zu haben. --Katharina 10:11, 17. Sep 2004 (CEST)
        • katharina, in 5 punkten hatte ich damals mängel gesehen:
          • 1: Französische Revolution
          • 2: Frauen werden jedoch mit keinem Wort erwähnt
          • die punkte hast du hinreichend im rahmen der damaligen diskussion geklärt, entsprechend tauchen sie hier auch nicht mehr auf.
          • 3: Fehlende Porträts
          • in diesem punkt hast du mir damals scheinbar halb recht gegeben, aber nichts daran geändert. heute morgen allerdings, kurz bevor du dich hier über mich empörtest, hast du sie nachgereicht. schön, daß meine "gebetsmühlenartig wiederholten behauptungen" insoweit zur vervollständigung des artikels wie der wikipedia als ganzer beitragen konnten.
          • 4: Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene
          • auch hier ist ja heute ein schöner absatz durch dich entstanden, der ganz im sinne meiner kritik war, obgleich du mich ursprünglich sinngemäss mit einem "mach du es doch." beschieden hast.
          • 5: Parteien und Argumentation
          • was punkt 5 angeht ist es mir, um es deutlich zu sagen, vollkommen egal, woher diese abschnitte resultieren, ich halte sie nach wie vor für sinnfrei, deine erklärungen haben daran nichts geändert. um die mögliche subjektivität meiner diesbezüglichen äußerungen zu kennzeichnen, habe ich oben ein deutlich sichtbares vielleicht geschmackssache vorangestellt, daß du vermutlich überlesen hast.
          • die fehlenden lizenzen der bilder fielen mir allerdings erst gestern auf.
          • Ceterum censeo Kategorie:Mann esse delendam! denisoliver 13:34, 17. Sep 2004 (CEST)
            • Ich kann echt nicht erkennen, wo der Mehrwert dieser von mir hingeschluderten Stubs liegt, in denen nicht mehr an Information steht als im Artikel Frauenstimmrecht bereits enthalten ist. "Blaue Links um jeden Preis" halte ich für eine sehr kontraproduktive Politik, da sie der Qualität der Wikipedia mehr schadet als nutzt. --Katharina 14:10, 17. Sep 2004 (CEST) (von mir aus kann man sie auch wieder löschen)
  • contra (wegen der Bildlizenzen, nicht wegen des Inhalts!) --zeno 02:42, 17. Sep 2004 (CEST)
    • Ich verstehe immer noch nicht, was Ihr mit fehlende Bildlizenzen meint, sorry. Dort steht deutsch und deutlich: "Die Bilder stammen aus der Pressemappe des Zürcher Staatsarchivs zum 150jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft und sind öffentlich." --Katharina 13:42, 17. Sep 2004 (CEST)
      Dazu vielleicht 2 Punkte: Zum einen, dass Pressemappen öffentlich sind, heißt noch lange nicht, dass sie keinem Copyright unterliegen (oder ist das ein feststehender Begriff in der Schweiz, ähnlich dem Freedom of Information Act in den USA?), die entsprechende Lizenz sollte nachgetragen werden - womit wir auch schon beim 2. wären: Die Lizenzen sollten dann auf die Bildseiten, da die Bilder möglicherweise auch an anderer Stelle verwendet werden könnten (dort dann ohne Hinweis). -- srb 14:01, 17. Sep 2004 (CEST)
      Zur öffentlichen Nutzung freigegeben heisst, man darf sie benutzen (z.B. für Zeitschriftenartikel, Internetseiten etc.) aber nicht als eigene ausgeben. Ich habe keine Ahnung, welcher von "unseren" Lizenzen das entspricht. --Katharina 14:06, 17. Sep 2004 (CEST)
      • Wenn du nicht weisst, welche der Lizenzen dem entspricht, dann darfst du sie eben nicht benutzen, denn die Lezenz muss GNU FDL konform sein oder Public Domain. Zur Not muss man den urheber eben ansprechen oder auf die Bilder verzichten. Eigene Interpretationen den Urheberrechts haben hire kenen platz, ebenso wenig wie ein Achselzuckendes "weiss nicht". --Huebi 14:22, 17. Sep 2004 (CEST)
        Huebi, da du erst so kurz dabei bist, sage ich es auch für Dich gerne noch einmal: Als die Bilder hochgeladen wurden, entsprachen sie der Policy des damaligen Zeitpunkts. Ich lasse mir nicht vorwerfen, illegale Bilder hochzuladen verdammt noch mal! --Katharina 11:15, 18. Sep 2004 (CEST)
        Jemand, der solange dabei ist, sollte etwas mehr Ahnung haben als Ich habe keine Ahnung, welcher von "unseren" Lizenzen das entspricht.. Und mit dem verdammt nochmal ziehe ich mich aus der Diskussion hier zurueck, was du mit dem contra machst sei dir ueberlassen, aber auf Kindergarten mit mit dem Fuss aufstampfenden Blagen hab ich echt keinen Bock, da ist mir die Zeit einfach zu schade dafuer. --Huebi 21:19, 18. Sep 2004 (CEST)
        Huebi, von wegen "lange dabei": wir sprechen hier über meinen ersten Wikipedia-Artikel. Damals wurde nach Illustrationen gefragt und ich habe Illustrationen eingefügt, die veröffentlicht werden dürfen. Zweitens gebe ich bei einem so sensiblen Thema wie Urheberrecht lieber zu, mich damit nicht auszukennen, als dass ich irgend etwas Falsches behaupte nur um das Gesicht nicht zu verlieren - aber dafür die Wikipedia in Teufels Küche bringe. --Katharina 13:42, 19. Sep 2004 (CEST)
      • mit verlaub: Ich habe keine Ahnung, welcher von "unseren" Lizenzen das entspricht. ist eine aussage, die ich von einer seit über einem jahr aktiven administratorin als beunruhigend empfinde. ich hoffe, daß die restlichen administratoren sich über das rechtliche fundament der wikipedia mehr im klaren sind. Ceterum censeo Kategorie:Mann esse delendam! denisoliver 14:18, 17. Sep 2004 (CEST)
        • Mit Verlaub, es kann nicht jeder ein Advokat sein.--Katharina 14:31, 17. Sep 2004 (CEST)
Es dürfen aber auch Administratorinnen die Gnade haben mal bei uns bei Bildrechte + Disk nachzuschauen ... --Historiograf 08:26, 26. Sep 2004 (CEST)
    • Deine Erklärung klingt nicht gut - klingt so, als wäre eine kommerzielle Nutzung nicht so ohne weiteres gestattet, und dass dürfte für WP nicht ausreichen. -- srb 14:13, 17. Sep 2004 (CEST)
      Ich denke, Faire use entspricht wohl am ehesten (was zum Zeitpunkt, als ich die Bilder hochlud, in der Wikipedia noch kein Problem darstellte möchte ich festgehalten haben). Das erste Plakat und die Schnecke sollten eigentlich PD sein wenn die 70 Jahre in der Schweiz auch gelten (was ich leider nicht weiss), das dritte Bild müsste halt in gottes namen gelöscht werden, wenn es als zu heiss angesehen wird. --Katharina 14:31, 17. Sep 2004 (CEST)
      So, Lizenz ist nach bestem Gewissen nachgetragen. --Katharina 15:30, 17. Sep 2004 (CEST)
      • zu Frauenstimmrecht03.jpg: meines wissens kennt die deutschsprachige wikipedia keine Fair Use-Lizenz, sondern nur GNU-FDL und Public Domain. Eine Lizenz: vermutlich Fair use ist wohl auch nicht genügend, rechtssicherheit ist das nicht. Ceterum censeo Kategorie:Mann esse delendam! denisoliver 16:51, 17. Sep 2004 (CEST)
        • Welchen Teil von "das dritte Bild müsste halt in gottes namen gelöscht werden, wenn es [mit der fair use lizenz] als zu heiss angesehen wird." hast du nicht verstanden? --Katharina 17:02, 17. Sep 2004 (CEST)
    • Noch einmal kurz zur Erklärung: Auf der Titelseite der Wikipedia steht "Ihre Inhalte dürfen dauerhaft frei kopiert und verbreitet", damit das weiter so bleibt, sollten wir doch bitte dafür sorgen, dass wir auch nur freie (im Sinne der GNU FDL) Bilder verwenden. Es ist ein Grundprinzip der Wikipedia, und eine wichtige Voraussetzung für mich (und viele andere), an diesem Projekt mitzuarbeiten. Ich opfere doch nicht unzählige Stunden meines Lebens, nur damit danach ein Mischmasch aus freien und unfreien Inhalten entsteht, welches aufgrund der unsicheren rechtlichen Situation nie eine breitere Verwendung findet. Dafür bin ich mir zu schade. Ein exzellenter Artikel sollte, da er auch eine Vorbildfunktion hat, auch bei den Bildern vollkommen frei sein. Ansonsten ist er inhaltlich vielleicht ganz gut, aber den Zielen der Wikipedia eher schädlich. --zeno 17:07, 17. Sep 2004 (CEST)
      • Ich bin einfach arg erstaunt, dass bisher niemand die Bilder kritisiert hat, auch vor anderthalb Jahren nicht, der Artikel erstmals hier zur Debatte stand - damals wurde sie sogar als gute Illustrationen bezeichnet. Desweiteren wundere ich mich - insbesondere in Anbetracht der Tatsache, wie wichtig die Sache zu sein scheint - weshalb Bilder ohne "korrekte Lizenz" bzw. die aus einem Pressekommuniquée stammen, d.h. zur Veröffentlichung bestimmt sind aber ohne Abtretung irgend einer Lizenz, über ein Jahr in der Wikipedia sein können, ohne dass das jemand, der sich mit der Materie auskennt, darüber beschwert. Spätestens zu dem Zeitpunkt, wo beschlossen wurde, Faire-use-Bilder nicht mehr zu benutzen, hätte doch jemand solche Bilder nachprüfen und im Zweifeln löschen sollen. --Katharina 17:39, 17. Sep 2004 (CEST)
        • @Katharina: Es sind einfach viel zu viele Bilder mit inkorrekter, ungenauer oder fehlender Lizenz. Keiner kann und will das alles nachprüfen. @alle: Nehmen wir das beanstandete dritte Bild raus und klären erstmal die Rechte (durch Anfrage an die Quelle), der Artikel sollte auch ohne dieses Bild exzellent sein. Wie ich sehe hat das schon jemand getan. Sollte also kein Hindernis mehr geben. Wegen der roten Links muss ich Katharina Recht geben, nur um der blauen Links willen Stubs zu kreieren ist eine schlechte Taktik. -- Dishayloo [ +] 17:46, 17. Sep 2004 (CEST)
          • Die (stark verkleinerte) Wiedergabe von Abstimmungsplakaten ist nach schweizer Urheberrecht möglich (Art. 28 Berichterstattung über aktuelle Ereignisse, ev. sogar der weitergehende Art 27. Werke auf allgemein zugänglichem Grund). --Liebig 18:22, 17. Sep 2004 (CEST)
Das ist eine Schrankenbestimmung, deren Anwendung mir fraglich erscheint. --Historiograf 08:26, 26. Sep 2004 (CEST)
  • pro - Katharina 08:30, 17. Sep 2004 (CEST) (es interessant findend, dass Benutzer:Denisoliver nicht mehr auf die Diskussion einging und sonst auch keiner)
  • neutral contra zu keinem der verwendeten Bilder existiert ein Lizenzhinweis auf den Bilderseiten. --Huebi 14:25, 17. Sep 2004 (CEST)
  • pro - Der Artikel beschreibt ausführlich und informativ Hintergründe und hat eine recht umfangreiche chronologische Abhandlung. -- AndreasS 17:30, 17. Sep 2004 (CEST)
    • Eine Bemerkung zur Diskussion: Nach meiner Meinung kann sich der Artikel ohne Weiteres an anderen exzellenten Artikeln messen lassen. Deutlich erkennt man, dass Katharina, die Hauptautorin, die Kritikpunkte des Reviews umgesetzt hat. Die heutige Diskussion erweckt in mir allerdings auch den Eindruck, dass bei der Beurteilung dieses Artikels im Vergleich zu anderen exzellenten Artikel mit zweierlei Maß gemessen wird. So fand man z.B. "rote Links" fast nur bei der Aufzählung der Personen (also nur in einem bestimmten Themenkreis). Die Kritik ist nach meiner Meinung zu hart und fördert nur das Anlegen von (hoffentlich guten) Stubs. Dass die Lizenzangaben der Bilder nicht ganz korrekt sind, ist sicher wahr. Aber wie sieht es bei den anderen als exzellent bewerteten Artikeln aus? Sucht man dort nach Lizenzangaben, so findet man auch Unstimmigkeiten. Dies ist sicher keine Entschuldigung, jedoch trägt es zum Eindruck einer harten und unausgeglichenen Bewertung dieses Artikels bei. Das Fehlen von Bildern würde nach meiner Meinung auch nicht die Qualität dieses Artikels deutlich verringern. Soweit mein Eindruck, der nach der bisherigen Diskussion. Viele Grüße -- AndreasS 17:30, 17. Sep 2004 (CEST)
      • Ich zumindest habe stets, wenn es mir aufgefallen ist, bei Kandidaten-Artikeln moniert, wenn die Bilder keine passende Lizenz hatten. I.d.R wurde aber von den Autoren zuvor darauf geachtet, nur frei verwendbare Bilder einzubauen. Fehlende Bilder und rote Links sind IMHO kein Problem für einen Artikel (nun ja, kommt auf das Thema an, aber hier ist es zumindest kein Problem). --zeno 02:38, 18. Sep 2004 (CEST)
        • Zeno, darf ich Dich darum bitten zu beweisen, dass die im Artikel verwendeten Bildern nicht der zum Zeitpunkt ihres Hochladens gültigen Policy entsprechen? Darf ich Dich des Weiteren darum bitten, Deine Aussagen noch einmal zu revidieren. Dass auf einer Bildseite aus Unkenntnis die Lizenz nicht angegeben wurde heisst verdammt nochmal noch lange nicht, dass hier absichtlich unfreie Bilder hochgeladen wurden noch heisst es, dass diese Bilder überhaupt unfrei sind (sie sind es nämlich nicht und nach Schweizer Recht schon gar nicht)! --Katharina 13:21, 18. Sep 2004 (CEST)
  • Pro -- dom 17:36, 17. Sep 2004 (CEST)
  • pro: Die beiden noch beanstandeten Bilder habe ich herausgenommen - sie sind jetzt auf der Löschkandidatenseite für Bilder gelistet. Wenn sie wirklich nicht GFDL-kompatibel sind, müssen sie wohl raus. Der Artikel ist allerdings auch ohne sie noch exzellent, zumal zwei Bilder ja noch im Artikel verblieben sind. Was die Auflistung der pro/contra-Argumente angeht - schön finde ich sie nicht und würde Fließtext daher vorziehen, aber mein Votum möchte ich von diesem Punkt nicht abhängig machen. --mmr 17:56, 17. Sep 2004 (CEST)
  • pro: Schöner Artikel: die Lizenzen werden gerade aufgeräumt, ich bin auch gerade dabei zwei Bildern in Memphis (Tennessee) hinterherzujagen, rote links halte ich nur für tragisch, wenn sie für das Textverständnis notwendig sind. Aber da ich auch noch 'ne Kleinigkeit meckern will: irgendwo am Anfang hätte ich gerne einen Link auf das allgemeine Schweizer Wahlrecht, die Info, dass Frauen jetzt das gleiche haben wie Männer erahnt man zwar, es sollte aber auch noch explizit zu finden sein, bevor man 80% des Artikels gelesen hat. -- southpark 18:15, 17. Sep 2004 (CEST)
  • pro immer noch! --Liebig 18:22, 17. Sep 2004 (CEST)
  • pro - inhaltlich für mich vollkommen exzellent, ansonsten auch. -- Necrophorus 18:43, 17. Sep 2004 (CEST)
  • abwartend - mit klarer Tendenz zu pro. Man (ich) ist echt geneigt, nach dieser Diskussion allein schon aus "politischen" Gründen mit pro zu stimmen :-). Die Einleitung ist bestens und sagt erst einmal alles Wichtige, der Beitrag beleuchtet das Problem und die Entwicklung ausführlich. Hallo Katharina - was ich mir noch zur Änderung wünschen würde: vor allem im Abschnitt "18. und 19. Jahrhundert" und dann wieder gegen Ende hast Du viele kurze (teils Zweizeilen-) Absätze, die das Lesen sehr erschweren und an eine listenartige Aufzählung oder Aneinanderreihung von Fakten erinnern. Lässt sich daraus ein besserer, zusammenhängenderer Fließtext machen? 5000 Demonstrierende tönt nicht so spektakulär  ?? - Du meinst "klingt" ??!? Gruss --Lienhard Schulz 20:07, 17. Sep 2004 (CEST)
    • Aus politischen Gründen dafür? Du meinst also, wir sollten mehr unfreie Inhalte in der Wikipedia gutheißen? --zeno 02:38, 18. Sep 2004 (CEST)
      • Unfreie Inhalte? Hast du eventuell die Diskussion hier nicht gelesen? Oder die Änderungen nicht mitbekommen? Oder etwas am Diskussionbeitrag von Benutzer:Liebig ("Die (stark verkleinerte) Wiedergabe von Abstimmungsplakaten ist nach schweizer Urheberrecht möglich (Art. 28 Berichterstattung über aktuelle Ereignisse, ev. sogar der weitergehende Art 27. Werke auf allgemein zugänglichem Grund). --Liebig 18:22, 17. Sep 2004 (CEST)") nicht verstanden? Wèrdest Du bitte unterscheiden zwischen einem Anfängerfehler, den ich vor über einem Jahr begangen habe als ich es versäumte, die entsprechenden Gesetzesartikel auf der Bildbeschreibungsseite hinzuschreiben, und dem Vorwurf, ich würde illegales Bildmaterial verwenden?! --Katharina 11:15, 18. Sep 2004 (CEST)
    • Es geht nicht nur darum, ob die Abbildungen "illegal" sind oder nicht, sondern auch darum, dass es nicht bekannt war, ob sie GFDL-konform sind oder nicht. Und das ist nicht immer einfach, festzustellen. Zum Beispiel ist es schon eine irrige Annahme, für Artikel über Schweizer Themen gelte auch das Urheberrecht der Schweiz. Das ist nicht der Fall - wir sollten zumindest noch die rechtliche Situation in den USA (wo die Wikipedia-Server stehen) und im restlichen deutschsprachigen Raum berücksichtigen. Ich finde die Lage i.a. sehr unübersichtlich, und allein deshalb ist es (meiner Meinung nach) sehr wichtig, auf den Bildbeschreibungsseiten genaue Auskünfte zu geben, woher ein Bild kommt und zu welchen Bedingungen es verbreitet werden darf. Es mag sein, dass Du (Katharina) nur eigene Bilder hochlädst, aber es gibt viele Leute, die auch Bilder aus anderen Quellen einstellen. Ich habe das Urheberrecht nicht erfunden, und seine Kompliziertheit nervt mich aus, aber wir leben nun einmal in einer Welt, in der es Urheberrechte gibt. Es ist ja auch überhaupt nicht schlimm, einen Anfängerfehler zu machen - ich habe auch unfreie Bilder aus der englischen Wikipedia in die deutsche importiert - in dem naiven Glauben, sie seien frei verwendbar. Ich bin einfach der Meinung, exzellente Artikel sollten auch bei ihren Illustrationen komplett frei sein - und dazu muss das überprüft sein - was eben vorher nicht der Fall war. --zeno 15:42, 18. Sep 2004 (CEST)
: Dem schliesse ich mich voll und ganz an. Zweifelsfälle sollten immer auch an Bildrechte-Diskussion gemeldet werden. --Historiograf 08:26, 26. Sep 2004 (CEST)
  • pro ein umfassender und gelungender Artikel! (einziger Kritikpunkt ist für mich die Tabelle unter "Parteien" 1971 sollte aus meiner Sicht das "keine" unter Contra ganz oben und eingerückt stehen! Ich hab das aber nicht selber hinbekommen) MAK @ 23:25, 17. Sep 2004 (CEST)
    • Ich habs auch mal versucht. Schau doch einfach mal, ob es jetzt so ist, wie es Dir vorschwebt. --mmr 23:45, 17. Sep 2004 (CEST)
      • POTZTAUSEND!! Das war viel einfacher, als all das was ich versucht habe! Ich sollte mich doch in diese Formatfragen einarbeiten :-/ MAK @ 23:50, 17. Sep 2004 (CEST)
  • PRO: Gleichberechtigung für Alle.--Louie 11:45, 18. Sep 2004 (CEST)
  • Pro. Gute Arbeit --Fenice 12:14, 20. Sep 2004 (CEST)
  • Pro. Ein äußerst interessanter Artikel! --Mark Nowiasz 20:22, 24. Sep 2004 (CEST)

Kommentar

Ich finde dass der Kommentar "...doch das erste, dass dies mit Volksabstimmung einführte." zu positivistisch ist. Man kann zwar anführen, dass die Schweizer quasi selbst zu der Meinung gekommen sind das Frauenwahlrecht einzuführen, gleichzeitig ist es aber auch ein arroganter Gnadenakt der Männer, darüber zu entscheiden ob Frauen an "ihrer" Demokratie partizipieren dürfen. Darüber hinaus bin ich aus beruflichen Gründen (Drehbuchautor) an möglichst vielen Infos über die Umstände/Proteste/Berichterstattung zur Einführung des Frauenwahlrechts im Kanton Appenzell interessiert. Kann da jemand weiterhelfen? Danke --Musicsciencer 13:50, 7. Feb 2006 (CET)

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 23:11, 29. Jan 2006 (CET)

für/gegen?

Dieser Satz "Nach der Ablehnung wird der Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht gegründet. Der Verein argumentiert damit, dass die Frauen aufgrund ihrer biologischen Verschiedenheit durch ihre politische und rechtliche Gleichstellung benachteiligt würden."

scheint mir verkehrt, sollte es nicht der "Bund der Schweizerinnen FÜR das Frauenstimmrecht" heissen? Falls ich mich täusche, das bitte weiter erläutern, find ich unverständlich. --83.76.243.106 17:53, 31. Okt. 2006 (CET)

Datum

Das angegebene Datum 7. Februar 1971 ist das Datum der eidgenössischen Abstimmung. Mit 66 % Ja- und 34 % Neinstimmen wurde am jenem Tag der Einführung des Frauenstimmrechtes zugestimmt. In Kraft trat dieses aber erst am 16. März 1971. Diese Auskunft stammt von Christoph Bürgi, statistische Amt des Kantons Zürich. Er hat Einblick in die schweizerischen Statistiken und ist erreichbar per E-Mail: christoph.buergi@statistik.ch. --- (Meine E-Mail-Adresse: empreisig@bluewin.ch) !--schweizbezogen--> (nicht signierter Beitrag von 84.176.213.45 (Diskussion | Beiträge) 17:59, 7. Sep. 2006 (CEST))

Widerspruch innerhalb des Artikels

Das ist klar widersprüchlich:

"Im Jahr 1950 legte der Bundesrat einen Bericht an die Bundesversammlung über das für die Einführung des Frauenstimmrechts einzuschlagende Verfahren vor. Von nun an war unbestritten, dass es eingeführt werden musste. 1951 wendete sich der Schweizerische Frauenkreis gegen das Frauenstimmrecht unter der Leitung von Dora Wipf mit einem Schreiben an den Bundesrat."

Entweder es ist unbestritten. Oder es gibt immer noch den "Frauenkreis gegen das Frauenstimmrecht". Aber garantiert nicht beides! (nicht signierter Beitrag von Terber (Diskussion | Beiträge) 12:09, 31. Jul. 2007)

Ich habe den Satz "Von nun an war unbestritten, dass es eingeführt werden musste" jetzt einfach mal entfernt. Ganz offensichtlich war es zu diesem Zeitpunkt eben doch noch nicht "unbestritten", besagter Frauenkreis und andere bestritten es ja weiterhin und bis 1971. Gestumblindi 05:05, 8. Mär. 2008 (CET)

Erstes Land?

"doch es war das erste Land, wo dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah". Meine Frage, gab oder gibt es ein Land wo dies zum "zweiten Mal" geschah? Sonst sollte dort nicht "erste" sondern "einzige" stehen, sonst könnte jeder Einzelläufer sagen er habe das Rennen als Erster gewonnen. --85.181.114.87 19:28, 3. Mär. 2008 (CET)

Widersprüchliche Angaben zur BV 1948 (Wahlrecht mit 18 oder 20?)

Noch über dem Inhaltsverzeichnis wird die Bundesverfassung von 1948 folgend zitiert "Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat" Unter "Verfassungsartikel zum Stimm- und Wahlrecht" wird selbige Bundesverfassung anders zitiert "Art. 63. BV: Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat" Was ist denn nun richtig? (nicht signierter Beitrag von 84.155.236.37 (Diskussion) 00:40, 4. Mär. 2008)

Richtig ist das zwanzigste Altersjahr. Das Alter der Volljährigkeit und damit der Stimmberechtigung wurde erst viel später von 20 auf 18 gesenkt, ich weiss jetzt nicht auswendig, wann genau, aber es war wohl in den 1990er Jahren. Warum der Artikel an dieser Stelle überhaupt auf die Bundesverfassung von 1848 (es gibt keine BV von 1948!) Bezug nimmt, ist mir allerdings etwas schleierhaft, da diese bereits 1874 abgelöst wurde. Die Bundesverfassung von 1874 war dann mit Änderungen bis 1998 gültig. Der zitierte Artikel 63 steht aber jedenfalls in der Verfassung von 1848 (siehe http://www.verfassungen.de/ch/verf48.htm ) und nicht in jener von 1874. Gestumblindi 05:01, 8. Mär. 2008 (CET)
Ich seh's gerade im Artikel hier, die Senkung fand 1991 statt. Gestumblindi 05:16, 8. Mär. 2008 (CET)

Artikel des Tages

Dieser Artikel ist für den 8.3.08 als AdT vorgeschlagen. Eine Diskussion darüber findet hier statt. Es wäre wünschenswert, wenn bis dahin die inneren Widersprüche im Artikel (siehe oben) und die toten Weblinks behoben werden könnten. --Grammer 12:49, 4. Mär. 2008 (CET)

Lemma

Ich denke das Lemma müsste Frauenstimmrecht in der Schweiz oder Frauenwahlrecht in der Schweiz sein, da es ja um das Frauenstimmrecht in der Schweiz geht und nicht um eine spezielle Bedeutung des Begriffs Frauenstimmrecht in der Schweiz. Allerdings müsste man heute bei einer Verschiebung die Verlinkung auf der Hauptseite ggf. anpassen, oder eben einfach bis morgen warten. --Abe Lincoln 14:55, 8. Mär. 2008 (CET)

Ich würde Frauenstimmrecht in der Schweiz für sinnvoll halten, ja. "Stimmrecht" und nicht "Wahlrecht", da ersteres der in der Schweiz dominierende Begriff ist (weil hier die viel häufigeren Volksabstimmungen gegenüber den Wahlen im Vordergrund stehen). Gestumblindi 16:16, 8. Mär. 2008 (CET)

Können es ja morgen verschieben... --Abe Lincoln 17:16, 8. Mär. 2008 (CET)

Hatte es schon wieder fast vergessen, ist jetzt verschoben... --Abe Lincoln 09:05, 10. Mär. 2008 (CET)

Frauenwahlrecht01.jpg

Hallo, bei besagtem Bild stimmt die Bildunterschrift im Artikel nicht mit der zugehörigen Bildbeschreibung überein, es unterscheiden sich Jahreszahl (1920 vs. 1927) und Ort (Zürich vs. Basel ). Da ich nicht weiß was stimmt (oder ob beides stimmt und das Plakat wiederverwendet wurde) möchte ich das nicht ändern, aber vielleicht kann der Urheber des Bildes oder jemand der es besser weiß dies berichtigen. --89.246.30.129 00:29, 9. Aug. 2009 (CEST)

Exzellenter Artikel?

Ich bin recht verwundert, dass dieser Artikel ein "exzellenter" sein soll.

1.) Sämtliche Zitate sind nicht belegt. Im ersten Drittel des Artikels gibt es eine einzige Fußnote. Der gesamte Hauptteil kommt mit insgesamt drei Fußnoten aus.

2.) Overkill an internen Links. Viele sind Duplikate - allein der schweizer Nationalrat ist fünf (!) mal verlinkt

3.) Der Artikel strotzt von POV. Eine derart polemische Bemerkung hat wohl kaum Platz in einer Enzyklopädie:

"Das Schweizerische Aktionskomitee (...) hatte sich kein geringeres Ziel gesetzt, als die Schweiz vor dem Untergang zu retten" --Nick 134.95.193.43 09:53, 3. Dez. 2009 (CET)

Fragliche Behauptung im Artikel

Ich lese: Im internationalen Vergleich fand die Einführung spät statt. In Neuseeland gilt das Frauenstimmrecht seit 1893, in Deutschland seit 1918, in der Türkei seit 1934, in Afghanistan mit Unterbrechungen seit 1964. Dies stimmt nicht, in Deutschland haben Frauen wie Männer ein Wahl-, jedoch kein Stimmrecht. Wer politische Artikel schreibt, sollte zwischen Wahlrecht (aktives und passives Wahlrecht von Volksvertretern) und Stimmrecht (direktes Recht, über Verfassungsfragen, Gesetze und Sachfragen abzustimmen) unterscheiden können. Auch von den anderen genannten Ländern habe ich noch nie gehört, dass dort ein Stimmrecht besteht. --Hmaag 16:14, 26. Dez. 2010 (CET)

Das Ganze präzisiert. Zudem habe ich mit Unterbrüchen in Deutschland (1933-45) eingesetzt --Hmaag 12:05, 29. Dez. 2010 (CET)
Stimmt, ist jetzt besser. – Filoump 15:50, 29. Dez. 2010 (CET)

Bildunterschrift

Was stimmt denn nun? Die Bildunterschrift sagt "Zürcher Abstimmungsplakat von 1920", die Datei heißt "Basler Abstimmungsplakat von 1927". (nicht signierter Beitrag von 194.156.172.86 (Diskussion) 09:12, 22. Mär. 2011 (CET))

Parteien

Ich habe den Artikel nur kurz überflogen. Habe trotzdem eine Frage: War die PdA 1971 nicht mehr für das Frauenstimmrecht? Oder gabs die damals gar nicht mehr? Ich dachte immer die Kommunisten (PdA) haben immer am agressivsten für die Einführung des Frauenstimmrechts gekämpft. Gruss ChillgHurricane (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von ChillgHurricane (Diskussion | Beiträge) 02:38, 22. Jan. 2005 (CET))

Frauen sind keine Menschen?

"«Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich. [...]»" versus "Frauen wurden mit keinem Wort erwähnt"

Soweit ich weiß, werden wir Frauen durchaus zu den Menschen gezählt... (nicht signierter Beitrag von 92.230.54.86 (Diskussion | Beiträge) 22:12, 5. Dez. 2009 (CET))

Das Zitat ist falsch, es stand "Alle Schweizer sind..." --92.105.75.63 18:05, 23. Mai 2013 (CEST)

Exzellent

Ich glaube nicht, dass der Artikel heute noch exzellent ist. Mehrere Sätze, gerade auch in der Einleitung, machen einen ziemlich unenzyklopädischen Eindruck AF666 22:54, 16. Nov. 2010 (CET)

Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung

Die Aussage «das Bundesgericht […] bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt.» im Einleitungsteil (sinngemäss wiederholt im Abschnitt Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene) ist ungenau bis falsch. Abgesehen davon, dass es «Bundesverfassungswidrigkeit» heissen müsste, stellte das Bundesgericht fest, dass nicht die Innerhoder Verfassung bundesverfassungswidrig war, sondern die kantonale Praxis gegen die mit übergeordnetem Recht konform ausgelegte Innerhoder Verfassung verstiess.

«Es stellt sich die Frage, ob der Beschluss der Landsgemeinde vom 29. April 1990 formell aufzuheben sei, damit der kantonale Verfassungsgeber anstelle von Art. 16 KV eine neue Vorschrift erlasse. Dies ist jedoch nicht erforderlich. […] Art. 4 Abs. 2 BV führt demnach zu einer neuen, dem Wortlaut nicht widersprechenden Auslegung von Art. 16 Abs. 1 KV, die mit dem Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter übereinstimmt, genauso wie diese Bestimmung eine neue Sinngebung für Art. 6 Abs. 2 BV gebracht hat (vgl. E. 9c). Eine Änderung von Art. 16 KV ist daher nicht notwendig. Vielmehr genügt es, wenn festgestellt wird, dass Art. 16 Abs. 1 KV bei verfassungskonformer Auslegung für Männer und Frauen anwendbar ist, d.h. dass den Frauen gestützt auf Art. 16 KV in Verbindung mit den Art. 4 Abs. 2 BV und 6 Abs. 2 BV die politischen Rechte zustehen.»

--Sstoffel 13:48, 27. Nov. 2010 (CET)

Uneindeutiges Gesetz?

Der zweit letzte Satz der Einleitung ergibt irgendwie keinen Sinn: "Ein weiteres Hindernis lag in der Tatsache, dass in der Bundesverfassung (BV) von 1848 das Wahlrecht vielfach an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war." Was soll dieses vielfach bedeuten? Bedeutet es "oftmals, häufig" oder wäre es besser "mehrfach" zu verwenden, im Sinne von, dass diese Koppelung in mehreren Artikeln geschrieben steht. Ich weiss nicht wie es denn tatsächlich inhaltlich ist, aber so klingt das als ob das Wahlrecht auf nationaler Ebene nur zum Teil an den Wehrdienst gekoppelt war, zum Teil aber auch nicht. Ja was denn nun? FandS 17:34, 24. Feb. 2011 (CET)