Diskussion:Briefgeheimnis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Dezember 2021 um 19:07 Uhr durch imported>Vergänglichkeit(2194253) (Gliederung).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Postgeheimnis

Ich werde mal die Weiterleitung von Postgeheimnis hierher schnelllöschen lassen; Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis sind verschiedene Sachen. Das wird bereits im Wortlaut des Art. 10 I GG deutlich und setzt sich in §§ 202, 206 StGB fort (vgl. auch Legadef. § 206 V StGB). --C.Löser Diskussion 11:19, 28. Jan 2006 (CET)

Verletzung des Briefgeheimnisses

Nach Diskussion auf WP:AU (insbesondere die Aussage (02:20, 19. Aug 2006 (CEST)) von Benutzer:kh80) bin ich laienhaft zu dem Schluss gekommen, dass evtl. folgende Ersetzung im Artikel sinnvoll wäre:

Bestraft wird eine Verletzung des Briefgeheimnisses gem. § 202 StGB bei jedem Schriftstück, das verschlossen bzw. durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist.

statt

Bestraft wird eine Verletzung des Briefgeheimnisses gem. § 202 StGB. Das Briefgeheimnis umfasst hierbei jedes Schriftstück, das verschlossen bzw. durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist.

Dementsprechend müsste auch auf Postkarte noch etwas zu § 202 StGB ergänzt werden.

Gruß --Saibo (Δ) 02:51, 19. Aug 2006 (CEST)

Leider widersprechen sich die beiden Artikel Briefgeheimnis und Verletzung des Briefgeheimnisses, was Postkarten betrifft, immer noch.
Briefgeheimnis: „ Neben Briefen im engeren Sinne, also verschlossenen Sendungen, fallen hierunter somit auch Postkarten.“
Verletzung des Briefgeheimnisses: „Daher wird der Inhalt ungesicherter Postkarten nicht erfasst.“
Hat jemand eine Lösung? --Dein Freund der Baum (Diskussion) 22:35, 29. Nov. 2012 (CET)

Email-Geheimnis ?

Wie werden Emails in diesem Zusammenhang betrachtet? Sie sind zwar nicht verschlossen — solange sie nicht verschlüsselt sind – aber unterscheiden sich doch ansonsten eigentlich vom Wesen her nicht vom Brief, meine ich zumindest. Ich wäre ja der Meinung, daß auf jeden Fall das Abrufen meiner Mails vom Server eine Verletzung des Briefgeheimnisses darstellt, aber eigentlich auch schon das Öffnen und Einsehen der Mails in meiner Mailclient-Software. Wie wird dies denn angesehen, sicherlich gab es doch schon dokumentierte Vorgänge dazu? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.228.174.213 (DiskussionBeiträge) 02:47, 3. Sep. 2008)

Dazu gibt es eine Stellungnahme der Bundesregierung (Mai 2012) zu einer kleinen Anfrage: www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/225-strategische-fernmeldeaufklaerung-durch-geheimdienste-des-bundes
Dort steht "Gilt das Briefgeheimnis aus Sicht der Bundesregierung auch für elektronische Kommunikation? - Nein, elektronische Kommunikation unterliegt dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, nicht aber dem Briefgeheimnis. Beide Grundrechte werden von Art. 10 Abs. 1 GG geschützt."
-- 139.20.64.232 15:08, 24. Mai 2012 (CEST)

DDR

Ich habe eben den Satz "Dennoch erfolgte eine systematische Kontrolle aller Postsendungen aus oder in den Westen durch die Stasi." aus dem Abschnitt entfernt. Nicht, dass ich bezweifle, dass kontrolliert wurde, das weiß ich nur zu gut. Aber für die Aussage, dass eine systematische Kontrolle aller Sendungen stattfand, würde ich gern erst eine Quellenangabe sehen, denn ich denke, die Aussage ist sehr weitgehend und möglicherweise so nicht belegbar. --Mathias Block 16:41, 25. Sep. 2008 (CEST)

Redundanz

siehe auch die Diskussion zur Frage der Redundanz.--Cologinux 13:04, 2. Sep. 2010 (CEST)

Redundanzbaustein erledigt. Zur Diskussion: siehe nun im Archiv. Ich werde den Redundanz-Tag entfernen.--Cologinux 13:08, 14. Sep. 2010 (CEST)

Angleichung

Die Redundanz-Diskussion ist 10 Jahre alt. Unabhängig davon war mir der Zusammenhang der drei Artikel Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis aufgefallen (augenfällig manifestiert im deutschen Art. 10 GG), ohne dass dies insbesondere die jeweiligen Einleitungen klar erkennen ließen. Diese waren vielmehr eher Deutschland-lastig (entsprechender Baustein bei Postgeheimnis), wobei das Postgeheimnis tatsächlich eine deutsche Besonderheit darstellt. Einleitungen und Artikelstruktur habe ich nun versucht, einander anzugleichen und zu ordnen, Deutschland-Bezogenes in die entsprechenden Abschnitte verschoben, den Baustein in Postgeimnis entfernt, in den anderen beiden hingegen durch die Vorlage:Überarbeiten auf fehlende Informationen außerhalb der deutschsprachigen Länder verwiesen. --WinfriedSchneider (Diskussion) 23:42, 9. Feb. 2020 (CET)

"Verletzung"?

"Aufgrund von Besatzungsrecht erfolgten in der Anfangszeit des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland Verletzungen des Briefgeheimnisses durch die Geheimdienste der Besatzungsmächte. Auch die deutschen Geheimdienste (BND, MAD und Verfassungsschutz) haben die Möglichkeit, gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses das Briefgeheimnis zu verletzen." Als juristischer Laie würde ich behaupte, dass der Begriff "verletzen" falsch ist. Grundrechte gelten nicht schrankenlos und wenn aufgrund von Besatzungsrecht oder Artikel 10-Gesetz bestimmte Personenkreise nicht daran gebunden sind, dann liegt ja grade keine Verletzung vor. Gefängnisse sind ja auch keine Verletzung des Grundgesetzes. Kann vielleicht ein Fachmann seine Meinung dazu äußern? --קеלея 16:36, 24. Sep. 2016 (CEST)

Der Einwand war berechtigt. Ich bin zwar kein Jurist, habe den Text trotzdem etwas gekürzt. Das Artikel-10-Gesetz war bereits verlinkt.--Gloser (Diskussion) 16:16, 1. Okt. 2016 (CEST)

Josephinischen Wahlkapitulation von 1690

Um welchen Joseph geht es denn? (nicht signierter Beitrag von Mmru (Diskussion | Beiträge) 21:45, 15. Sep. 2019 (CEST))

Kann hier bitte jemand weiterhelfen? Den Autor der Zeilen kann ich leider nicht mehr fragen. --Mmru (Diskussion) 23:37, 2. Dez. 2019 (CET)
Gemeint ist die Wahlkapitulation des im Januar 1690 gewählten deutschen Königs Joseph.--Gloser (Diskussion) 23:57, 2. Dez. 2019 (CET)
Danke! Ich kann gerade nicht erklären, wie ich den übersehen konnte... --Mmru (Diskussion) 19:33, 3. Dez. 2019 (CET)