Diskussion:Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Januar 2022 um 19:22 Uhr durch imported>S.K.(34480) ({{Unsigniert}}).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wäre statt "Freizügigkeit" nicht ein Begriff wie "Grund-" oder "Marktfreiheiten" in der EU sinnvoller und passender? (erster Absatz) (nicht signierter Beitrag von 131.130.122.191 (Diskussion) 22:50, 24. Jan. 2008‎ (CET))

Nein, die Grundfreiheiten (Waren-, Dienstleistungs-, Niederlassungs-, Kapitalverkehrsfreiheit) sind etwas völlig anderes. Insbesondere wären sie bereits "Binnenmarkt" mit erfasst, so dass ihr zusätzliche Erwähnung tautologisch wäre. Freizügigkeit ist das von wirtschaftlicher Betätigung losgelöste Recht, sich in einen anderen Mitgliedstaaten zu begeben.--91.12.111.46 17:13, 25. Jan. 2008 (CET)