Johann Heinrich Wilmerding

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Johann Heinrich Wilmerding

Johann Heinrich Wilmerding (* 8. April 1749 in Braunschweig; † 14. April 1828 ebenda) war von 1782 bis 1808 Bürgermeister und von 1814 bis 1825 Stadtdirektor der Stadt Braunschweig.

Leben und Werk

Der Sohn des Braunschweiger Bürgermeisters Johann Heinrich Wilmerding (1705–1782) besuchte das Martineum in seiner Heimatstadt und studierte anschließend Rechtswissenschaften in Leipzig und Göttingen.

Braunschweiger Bürgermeister

Er war in Braunschweig als Rechtsanwalt tätig, bevor er Sekretär beim Obergericht des Braunschweiger Magistrats wurde. Wilmerding wurde Direktor des Untergerichts und 1782 Bürgermeister und Syndikus des Obergerichts. Zeitgleich war er Präsident des fürstlichen Obersanitätskollegiums.

Privatmann zur Zeit des Königreiches Westphalen

Nach der 1807 erfolgten Einrichtung des napoleonischen Königreichs Westphalen, welchem Braunschweig als Département Oker zugeschlagen wurde, zog sich Wilmerding aus seinen Ämtern zurück und legte auch das Mandat im Braunschweigischen Landtag nieder. Er blieb von 1808 bis 1813 lediglich Mitglied des Departementrates des Okerdepartements sowie der Reichsstände des Königreichs Westphalen. In dieser Funktion war er 1808 und 1810 Teilnehmer der Sitzungen des westphälischen Reichstages. Als vermögender Privatmann forschte er im Stadtarchiv nach dem Umfang des städtischen Vermögens vor der herzoglichen Inbesitznahme Braunschweigs im Jahre 1671. Die Forschungen betrieb er im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Wiederherstellung der städtischen Selbstverwaltung und die Einforderung alter Rechte und Besitzungen.

Braunschweiger Stadtdirektor

Nach der Auflösung des Königreichs Westphalen im Jahre 1813 und der Wiederherstellung der braunschweigischen Landesherrschaft wurde Wilmerding 1814 „Stadtdirektor“. Er war Vorsitzender des vollständig unter herzoglichem Einfluss stehenden Stadtgerichts. Wilmerding betrieb die städtische Selbstverwaltung, welche 1823 durch Verabschiedung der Gesetze über die Trennung von Justiz und Verwaltung verankert wurde. Am 1. Oktober 1825 wurde der Stadtmagistrat als kollegiale Verwaltungsbehörde gebildet, dessen Direktor auf Betreiben Wilmerdings Wilhelm Bode wurde. Wilmerding war bereits am 30. September 1825 in den Ruhestand getreten und gab auch die seit 1819 erneut bestehende Mitgliedschaft im Braunschweigischen Landtag auf. Er starb 1828 in Braunschweig.

Nach ihm ist die Wilmerdingstraße in Braunschweig benannt.

Literatur

  • Jürgen Hodemacher: Braunschweigs Straßen – ihre Namen und ihre Geschichten, Band 2: Okergraben und Stadtring, Cremlingen 1996, S. 294–95.
  • Horst-Rüdiger Jarck, Günter Scheel (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon. 19. und 20. Jahrhundert, Hannover 1996, S. 659.
  • Jochen Lengemann: Parlamente in Hessen 1808–1813. Biographisches Handbuch der Reichsstände des Königreichs Westphalen und der Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt (= Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen. Bd. 7). Insel, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-458-16185-6, S. 208.
  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 412.
  • Norman-Mathias Pingel: Wilmerding, Johann Heinrich, in: Braunschweiger Stadtlexikon, herausgegeben im Auftrag der Stadt Braunschweig von Luitgard Camerer, Manfred R. W. Garzmann und Wolf-Dieter Schuegraf unter besonderer Mitarbeit von Norman-Mathias Pingel, Braunschweig 1992, ISBN 3-926701-14-5, S. 249.
  • Henning Steinführer, Claudia Böhler (Hrsg.): Die Braunschweiger Bürgermeister. Von der Entstehung des Amtes im späten Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. oeding print GmbH, Braunschweig 2013, ISBN 978-3-941737-68-6.

Weblinks