Benutzer:Schmiddi98/Spielwiese/Süßungsmittel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Benutzer:Schmiddi98‎ | Spielwiese
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Mai 2022 um 10:40 Uhr durch imported>Schmiddi98(3355981).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Süßungsmittel sind sowohl die Süßstoffe als auch die Zuckeraustauschstoffe. In der Europäischen Union sind sie als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[1][2] Dabei handelt es sich um natürliche oder synthetische Zuckerersatzstoffe (Zusatzstoffe), die einen intensiven süßlichen Geschmack besitzen.

Eigenschaften

Die Süßkraft von Süßstoffen übersteigt die von Zucker (Saccharose) erheblich. So ist beispielsweise die Süßkraft von Aspartam (E 969) 200 mal so hoch wie die von Saccharose. Süßstoffe haben keinen oder einen sehr geringen physiologischen Brennwert. Sie haben allerdings einen Nach- oder Beigeschmack, weswegen die Dosierung geschmacklich begrenzt ist.[3]

Die Süßkraft von Zuckeraustauschstoffen ist dem von Saccharose ähnlich. Der physiologische Brennwert übersteigt zwar den der Süßstoffe, aber nicht den des Zuckers.

Verwendung

In der Europäischen Union sind folgende Süßungsmittel zugelassen:[1][4]

Süßstoffe

Allgemeine Inhaltsstoffangabe von Süßungsmitteln

Zuckeraustauschstoffe

Allgemeine Inhaltsstoffangabe von Süßungsmitteln mit Warnhinweis

Süßstoffe werden hauptsächlich in der Diabetikerernährung eingesetzt. Da sie keine Glukose enthalten, schaffen sie bei Süßspeisen und Getränken eine Alternative für Diabetiker. Sie werden außerdem in gewichtsreduzierender Kost und Lightprodukten eingesetzt. Dafür werden häufig verschiedene Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe miteinander vermischt.[3]

Rechtliche Situation

Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung teilt in Deutschland zugelassene natürliche und synthetische Zusatzstoffe in Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe ein.[1] Für Süßungsmittel besteht eine spezielle Kennzeichnungsvorschrift, die besagt, dass die Verwendung dieser deklariert werden muss. Beträgt der Anteil der Zuckeraustauschstoffe über 10 % so muss zusätzlich der Warnhinweis "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" auftauchen.[5] Die Verwendung von Aspartam und Aspartam-Acesulfam-Salz muss mit den Warnhinweis "Mit Phenylalanin oder enthält eine Phenylalaninquelle" gekennzeichnet sein, um Menschen mit Phenylketonurie zu schützen.[3]

Gesundheitliche Risiken

Sowohl Zuckeraustauschstoffe als auch Süßstoffe sind in der Regel nicht kariesfördernd. Süßstoffe stehen immer wieder in der Diskussion darüber, das Risiko an Krebs zu erkranken oder daran zu sterben, zu erhöhen. Dies konnte allerdings bislang nicht durch Studien belegt werden.[6]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Eintrag zu Süßungsmittel. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 24. April 2022.
  2. Eintrag zu Süßungsmittel. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 21. April 2022.
  3. a b c Eintrag zu Süßungsmittel In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 20. April 2022.
  4. Deutscher Süßstoffverband e.V.: Süßstoffe im Überblick, abgerufen am 26. April 2022.
  5. Richtlinie 94/35/EG von 1994 (Memento vom 13. November 2012 im Internet Archive) (PDF; 221 kB).
  6. Iris Hinneburg: Erhöhtes Krebsrisiko durch Süßstoffe? In: Medizin transparent. 9. November 2020, abgerufen am 21. April 2022.

Weblinks