Landgericht Geisenfeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Mai 2022 um 05:41 Uhr durch imported>TaxonKatBot(2318584) (Bot: Kategorie:Landgericht (Bayerische Verwaltungseinheit) umbenannt in Kategorie:Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit): laut Diskussion).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Landgericht Geisenfeld war ein von 1862 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Geisenfeld im heutigen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

1862 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Geisenfeld errichtet. Dieses kam zu Oberbayern.

Infolge der am 1. Juli 1862[1] verfügten Trennung von Justiz und Verwaltung in den rechtsrheinischen Landesteilen des Königreichs Bayern wurden dem neu gebildeten Landgericht Geisenfeld folgende Orte zugeteilt:

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.

Einzelnachweise