Soester Stadtrecht

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Das Soester Stadtrecht ist das erste im deutschen Raum nachweislich aufgezeichnete Stadtrecht.

Es ist überliefert in Form der alten und neuen Kuhhaut sowie der alten Schrae. Vermutlich geht das Soester Stadtrecht auf über Köln vermittelte Vorbilder aus der Lombardei zurück. Es wurde von vielen Städten der Umgebung übernommen, z. B. von Korbach. Insgesamt war das Soester Stadtrecht Vorbild für 65 Städte im norddeutschen Raum.

Wichtiger aber war die Fernwirkung des Soester Stadtrechts: Die Übernahme durch das unter anderem von Soester Kaufleuten mitgegründete Lübeck brachte es mit sich, dass das Soester Stadtrecht, in modifizierter Form, als Lübisches Recht weithin in den Ostseeraum ausstrahlte. Eine weitere, wenn auch kleinere Stadtrechtsfamilie entwickelte sich aus der Verleihung des Soester Rechts an Lippstadt im 13. Jahrhundert als Lippisches Stadtrecht.

Städte mit Soester Stadtrecht

und ca. 60 weitere

Literatur

Die Literatur wurde teilweise übernommen.[1]

  • Wolf-Herbert Deus: Die Herren von Soest. Die Stadtverfassung im Spiegel des Ratswahlbuches 1417 bis 1751 (= Soester wissenschaftliche Beiträge. Bd. 10, Skriptfehler: Das Modul gab einen nil-Wert zurück. Es wird angenommen, dass eine Tabelle zum Export zurückgegeben wird.). Mocker & Jahn, Soest 1955.
  • Wolf-Herbert Deus: Soester Recht. Eine Quellensammlung. 6 Lieferungen. Mocker & Jahn, Soest 1969–1978;
    • Lieferung 1: Statuten (= Soester Beiträge. 32, Skriptfehler: Das Modul gab einen nil-Wert zurück. Es wird angenommen, dass eine Tabelle zum Export zurückgegeben wird.). 1969;
    • Lieferung 2: Statutarisches Recht (= Soester Beiträge. 33). 1970;
    • Lieferung 3: Ältere Ordnungen (= Soester Beiträge. 34). 1971;
    • Lieferung 4: Observanzen (= Soester Beiträge. 35). 1974;
    • Lieferung 5: Andere Ordnungen (= Soester Beiträge. 36). 1975;
    • Lieferung 6: Eidesformeln (= Soester Beiträge. 39). 1978, ISBN 3-87902-027-2.
  • Wilhelm Ebel: Das Soester Recht. Wesen, Herkunft und Bedeutung. In: Soester Zeitschrift. Bd. 72, 1959, Skriptfehler: Das Modul gab einen nil-Wert zurück. Es wird angenommen, dass eine Tabelle zum Export zurückgegeben wird., S. 5–23.
  • Wilfried Ehbrecht: Stadtrechte und Geschichtslandschaft in Westfalen. In: Franz Petri u. a. (Hrsg.): Der Raum Westfalen. Band 6: Fortschritte der Forschung und Schlußbilanz. Teil 1. Aschendorff, Münster 1989, ISBN 3-402-05554-6, S. 215–250.
  • Die alte Soester Schrae. In: Johann Suibert Seibertz: Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen. Band 2: 1300 bis 1400 (= Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen. Bd. 3). Ritter, Arnsberg 1843, S. 387–417.
  • Rolf Dieter Kohl: Absolutismus und städtische Selbstverwaltung. Die Stadt Soest und ihre Landesherrn im 17. Jahrhundert. Münster 1977 (Münster, Univ., phil. Diss., 1974).
  • Johannes Pechel: Die Umgestaltung der Verfassung von Soest im Zeitalter Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs II. 1715–1752. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1905 (Göttingen, Univ., jur. Diss., 1905).
  • Thomas Schöne: Das Soester Stadtrecht vom 12. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts. Zugleich ein Beitrag zur Entwicklung deutscher Stadtrechte im hohen und späten Mittelalter (= Studien und Quellen zur westfälischen Geschichte. Bd. 34). Bonifatius, Paderborn 1998, ISBN (Zugleich: Bonn, Univ., jur. Diss., 1996).
  • Soest und Duisburg. (= Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. Bd. 24 = Die Chroniken der westfälischen und niederrheinischen Städte. Bd. 3). Hirzel, Leipzig 1895 (2., unveränd Auflage. Photomechanischer Nachdruck. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1969).
  • Anne-Luise Stech: Die Soester Stadtrechtsfamilie. Göttingen 1965 (Göttingen, Univ., jur. Diss., 1964).
  • Klaus Welt: Das alte Soester Stadtrecht in seinem Verhältnis zum Kölner Recht. Kramer, Münster 1960 (Münster, Univ., jur. Diss., 1960).

Weblinks

Belege