Diskussion:Beichte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juni 2022 um 21:18 Uhr durch imported>Monow(1574522) (Änderung 223850812 von 2001:4DD7:515C:0:A0E9:78:D1D2:10C5 rückgängig gemacht).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Beichte“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Signatur und Zeitstempel oder --~~~~.

Hilfe als seelsorgerischer Aspekt

Mir fehlt in dem Artikel der Aspekt, daß ein guter Beichtvater dem Sünder dabei helfen soll, künftig Sünden zu vermeiden. Quasi "Lebensberatung". Schließlich wird auch von einem Beichtvater eine gewisse "Nachhaltigkeit" verlangt (also eine Verbesserung für die Zukunft); nicht nur das "Abhaken" der Vergangenheit. Auch im Judentum gibt es zwar nicht die Beichte in dieser Form, wohl aber gehört auch die Lebensberatung ("Wie führe ich ein frommes, gottgefälliges Leben ?") zu den Aufgaben des Rabbiners. Rabbiners hatten also diese aufgabe. (nicht signierter Beitrag von 91.67.192.225 (Diskussion) 00:33, 25. Sep. 2010 (CEST))

Allgemeines zur Kritik, jetzt Psychoanalyse

ich vermisse einen abschnitt zur kritik, nicht nur im religioesen oder biblischen sinn. fuer mich war die beichte nie mehr als ein machtinstrument der kirchen, um die glaeubigen politisch kontrollieren & uebewachen zu koennen. ich weiss zwar nichts darueber, aber ich glaube nicht an ein 'beichtgeheimnis' ausser als lippenbekenntnis, sonst wuerde doch keiner beichten. ich kann mir gut vorstellen, dass es kirchenintern einen berichtsweg fuer bestimmte 'suenden' oder 'suender' gegeben hat bis ganz nach oben, je nach schwere der beichte. weiss jemand etwas darueber? gibt es nicht irgendwelche hinweise auf den bruch des beichtgeheimnisses irgendwann in der geschichte. ich vermisse jeden hinweis darauf im artikel, und wenn er auch nur lauten wuerde: "vom bruch des beichtgeheimnisses ist nie etwas bekannt geworden, nie wurde jemand dafuer bestraft". mord & totschlag sind ja auch verboten und trotzdem kommen sie haufig vor. natuerlich geschieht der bruch des beichtgeheimnisses selten offen, aber nie? bitte mal recherchieren, wer die moeglichkeiten dazu hat. danke --Scyriacus 18:02, 20. Feb. 2010 (CET)

Done, lg --^°^ 12:41, 23. Jan. 2011 (CET)
Über die inhaltliche Qualität dieser "Kritik" und deren Sinnhaftigkeit kann man allerdings sehr unterschiedlicher Meinung sein (Kritik an einem Sakrament? Was kommt als nächstes: Kritik an der hl. Kommunion?). "Die Idee einer persönlichen Schuld" stammt z. B. nicht aus den Abhandlungen der Kirche über das Bußsakrament, wie List anscheinend behauptet.--Turris Davidica 16:00, 23. Jan. 2011 (CET)
Danke für den Hinweis: List spricht nicht von den "Abhandlungen der Kirche über das Bußsakrament" sondern von einer Hegemonie des Christentums [...] das einen dichotomalen Wertekodex Gut/Böse, Himmel/Hölle, Oben/Unten implementierte...Im Mittelalter wurde es die bestimmende ideologische Macht und milderte die ubiquitäre Gewaltverhälnisse etwas... Es erfand Institutionen, welche langfristig Kontrolle über die einzelenen Menschen sicherte: besonders die Ohrenbeichte (eingef.vom 4. Laterkonzil 1215) [Warum wurde der Hinweis ohne Begründung gelöscht?] vermehrte die Macht der Kirche und verbreitet die Idee der persönlichen Schuld.--^°^ 18:06, 23. Jan. 2011 (CET)
Wie schon angedeutet, durch die Inhalte ihrer Stellungnahme disqualifiziert sich List m. E. selbst - das kann man ja nicht ernstnehmen. Den Satz mit dem "Lateralkonzil" hatte ich nicht ohne Begründung entfernt - er ist meines Erachtens Unfug. Zum einen heißt es Laterankonzil. Zum anderen geht unmittelbar aus dem Vorsatz hervor, daß sich das Bußsakrament seit dem 9. Jahrhundert schrittweise ausgebreitet hat. Das 4. Laterankonzil hat es also nicht 1215 "eingeführt". Es hat lediglich die Häufigkeit der Beichtfrequenz als auf mindestens auf einmal im Jahr verpflichtend festgelegt. Die Referenz auf List war an dieser Stelle ebenfalls nicht angebracht.HTH --Turris Davidica 20:33, 23. Jan. 2011 (CET)
Der Tipp/Schreibfehler ist tatsächlich im Original. Sowie sie es schreibt, ist das deswegen bedeutend, weil es um alle Christen, jährlich geht. Halte den neuen Abschnittstitel "Psychoanalyse" passender und den Inhalt relevant. lg, --^°^ .sprichmit nerd 14:34, 12. Feb. 2011 (CET)

Allgemeines zur Laienbeichte

Hallo zusammen. Wie gewünscht habe ich die Haltung der VELKD ergänzt und die SELK-Sicht nach hinten gesetzt, da sie inhaltlich nur eine Einschränkung zur VELKD-Lehre ist. (Pastor Beucker, München 13.03.2009)

Hallo Robert, hast Du mehr Infos zur Laienbeichte? Würde mich interessieren. Grüße Eugen Ettelt 20:06, 9. Jan 2005 (CET)

Prinzipiell läßt sich sagen, daß die Laienbeichte gemäßt den Vers "es bekenne einer dem anderen seine Schuld" in den ersten Jahrhunderten des Christentums der Normalfall war. Die Beichte als Sakrament trat nur bei schweren Vergehen (Ehebruch, Mord u.ä.) in der Regel einmal im Leben auf als Exkommunikation-Buße-feierliche Wiederaufnahme (manchmal erst nach Jahrzehnten). Die Ausschluß und Wiederaufnahme waren dem Bischof/Priester vorbehalten. Die jährliche sakramentale Beichte beim Priester entwickelte sich erst im Laufe des Mittelalters und die regelmäßige Andachtsbeichte erst in der Neuzeit.

Herders "Geschichte des Christentums" (2001) Band 3, S. 1100: 5./6. Jh.: Die Buße für die schweren Sünden ("Todsünden") wurde wiederholbar; hingegen änderte sich die alte Disziplin für die leichteren Sünden ("läßlichen Sünden") nicht: man befreite sich von ihnen durch die Praxis des Fastens, des Almosens und des Gebets, besonders des "Pater noster". Band 4, S. 770: Beichte und Buße waren wichtige Praktiken der karolingischen Spiritualität. Bei läßlichen Sünden konnten sich die Gläubigen, anaolog zu den Mönchen, gegenseitig voreinander bekennen; bei schweren Sünden, den inzwischen genau definierten Todsünden, hingegen war der Gang zum Priester unabdingbar... Band 6. S. 435: Es ist bereits die heutige Form der Beichte die Regel: Daneben hielten sich auch Formen des öffentlichen Schuldbekenntnisses, besonders am Gründonnerstag; die Vorstellung, daß öffentlich bekannt (=notorisch) gewordene und allgemeinen Anstoß erregende Übertretungen eine öffentliche Wiedergutmachung erforderten, war allgemein verbreitet. S. 437: ...im Verlauf des 14. Jh. entsteht ein neues Phänomen bei den Laien, die Beichte aus Demut. Eines der wohl spektakulärsten Beispiele ist Charles de Blois (+1364), Herzog der Bretagne, der jeden Abend beichtete - manchmal, wenn kein Priester zur Hand war, legte erauch die Beichte gegenüber einem Laien ab - und außerdem bis zu dreimal täglich, jedenfalls so, daß er sich niemals im Zustand der Todsünde schlafen legte...

In der Ostkirche hielt sich die Beichte bei Laienmönchen noch bis ins späte Mittelalter.

Für mehr müßte ich jetzt etwas länger suchen. Grüße --robby 23:53, 10. Jan 2005 (CET)

Im Artikel ist zur Zeit nur die Haltung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), nicht aber der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aufgeführt. Auch die beiden lutherischen externen Links gehen su einer SELK-Gemeinde. Vielleicht sollte man auch die EKD-Haltung einarbeiten. Auf Anhieb habe ich nur diese Seite gefunden. Hat jemand etwas Ausführlicheres? --217.189.174.118 18:46, 25. Jan 2006 (CET)

Der Passus, daß eine Absolution in der katholischen Kirche nur durch einen geweihten Priester möglich sei, scheint mir nicht korrekt. Das mag im Normalfall zutreffen, jedoch ist m.W. im Notfall - wenn der Beichtende z.B. schwer verletzt wäre - jede gefirmte Person dazu ermächtigt.

So stimmt das nicht. Es ist - mit bisschöflicher Erlaubnis - möglich in gemeinschaftlicher Feier der Versöhnung allen Teilnehmern (nach allgemeinem Bekenntnis) eine sakramentale Absolution zu erteilen, diese Art der Versöhnung ist jedoch bedingt vom Vorsatz "so schnell wie möglich" vor einem Priester individuell zu beichten. Eine Absolution in gemeinschaftlicher Feier ist deswegen nur möglich in Notfällen und bedarf unbedingt der Erlaubnis des Bisschofs. Canon 965 vom Codex Iuris Canonici untersagt nicht-Priestern die Erteilung der Absolution in allen Fällen (auch Notfällen). Besednjak 14:35, 20. Apr 2006 (CEST)
Auch die Generalabsolution muß ein Priester erteilen. --84.154.75.19 20:03, 14. Apr. 2009 (CEST)

Es fehlt noch der psychologische Aspekt der Beichte. Einmal die positiven Seiten und natuerlich auch die negativen Seiten. Z.b. bei einer persoehnlichen Beichte gibt man auch dem anderen (einer Person oder Institution) Macht ueber sich. 68.37.133.158 04:49, 31. Mai 2006 (CEST) Dieter

Beichtgeheimnis

Im Artikel wird gesagt, dass das Beichtgeheimnis in einigen Ländern auch staatlich voll anerkannt wird - aber wie genau ist es denn in Deutschland? Gilt das Beichtgeheimnis auch für anzeigepflichtige Straftaten? Wenn zum Beispiel jemand einen Mord oder Landesverrat beichtet? Denn ich GLAUBE, dass es dann nicht gilt, weiß es aber nicht - von daher würde ich die Experten bitten, darauf genauer einzugehen. Denn so oder so wäre es doch schon erwähnenswert, wie die Gesetzeslage da in Deutschland ist, oder? Gruß, Fibi84.144.139.84 11:39, 9. Nov. 2006 (CET)

Im Freistaat Bayern: "Geistliche können vor Gerichten und anderen Behörden nicht um Auskunft über Tatsachen angehalten werden, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden sind." Art 144 Abs. 3 BV, also immerhin mit Verfassungsrang. Kommentar: "Regelungen enthalten die bundesrechtlichen Prozeßordnungen."
In der StPO §53 Abs.1: "Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt: Nr. 1: Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden ist." Von Ausnahmen lese ich da nichts.
Abgesehen davon steht das Beichtgeheimnis natürlich über den staatlichen Gesetzen, und wenn der Staat derartige Informationen einholen wollte, hätte der Priester ganz klar die Pflicht, diese unter Inkaufnahme alle Konsequenzen zu verweigern. --84.154.95.230 22:51, 21. Nov. 2006 (CET)

@Fibi Das das Beichtgeheimnis auch in solchen Fällen wie Mord gilt, ist ein MUSS, welches sich aus dem Sinn der Beichte ergibt. Denn bei der Beichte werden die gebeichteten Sünden eines Menschen vergeben, also Sünden die die Seele des Menschen in die ewige Verdammnis führen können. Im Glauben ist das Leben nach dem Tod, also der Weg in das Paradies oder in die Hölle den weltlichen Belangen, wie dem eines Staates wie Deutschland, übergeordnet. D.h. also Seelenheil bricht weltliche Belange. Würde ein Staat das Beichtgeheimnis auflösen oder aufweichen, dann hätte das zwei schwerwiegende Konsequenzen. Erstens würden viele Gläubige aus weltlicher Angst vor dem Staat gar nicht mehr zur Beichte gehen, obwohl in der Bibel doch ganz klar steht, daß sie vor Gott mehr Ehrfurcht haben sollten, denn in der Bibel steht geschrieben 4 Euch aber, meinen Freunden, sage ich: Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, euch aber sonst nichts tun können. 5 Ich will euch zeigen, wen ihr fürchten sollt: Fürchtet euch vor dem, der nicht nur töten kann, sondern die Macht hat, euch auch noch in die Hölle zu werfen. Ja, das sage ich euch: Ihn sollt ihr fürchten. Lukas 12, 4-5, EU NT, was also dazu führt, daß man schwach gläubige Menschen, die doch gerne Beichten würden, durch menschliche Gesetze in die Verdammnis führt, und zweitens würden sich aufgrund dieses Bibeltextes und einiger weiterer die wahrhaft gläubigen Pfarrer sich gar nicht daran halten, das Beichtgeheimnis preiszugeben, d.h. also, sie würden eher selbst ins Gefängniss gehen, als den beichtenden Mensch zu verraten, denn auch Pfarrer fürchten das Gottesgericht mehr, als das Menschengericht. Die Position eines weltlichen Staates ist hier einfach schwächer und unbedeutend, im Vergleich zum Seelenheil. --84.58.196.169 06:28, 29. Jan. 2012 (CET)

Laienbeichte

Hallo, in dem Artikel steht, dass Thomas von Aquin die Laienbeichte empfahl. Kann mir jemand dazu einen Quellenbeleg geben? --Benedikt 11:32, 23. Dez. 2006 (CET)

Beziehung zur sowjetischen Selbstkritik

Dass die Beichte auch als System sozialer Kontrolle fungiert hat (Vergabe von Beichtzetteln etc) ist evident. Interessant wäre es, den Beziehungn zum sowjetischen System von Kritik und Selbstkritik in den Parteiversammlungen nachzugehen. Stalin war ja, soweit ich weiß, einmal Zögling im Presterseminar...

Robert Schediwy 86.33.220.2 08:15, 27. Aug. 2007 (CEST)

Beichte, Strafe im Jenseits und Ablass

Also....ich versuche gerade die röm-kath. Lehre zu verstehen und stoße dabei auf gewisse Schwierigkeiten. Wenn ich mir den Artikel Ablass durchlese gewinnt man irgendwie den Eindruck, als dass man einen Ablass benötigt, um jenseitige Strafen ( Zeit im Fegefeuer ) zu verhindern. Irgendwie hört sich das so an, als ob die Beichte ( inkl. der Bußleistung z.B. in Form von Gebeten ) nicht ausreicht, um eine jenseitige Bestrafung zu verhindern. Kann es sein, daß der Hauptsinn der Beichte darin liegt, Vergebung für Totsünden zu erlangen ? Und dass man - obwohl man in der Beichte von seinen Sünden losgesprochen wurde - bezüglich eben gebeichteter Sünden trotzdem mit Strafe rechnen muß. Rainer E. 23:56, 24. Nov. 2007 (CET)

Vielleicht helfen dir da einige einfache Auszüge bzw. Zitate weiter. Im Artikel Ablass steht dazu bereits folgendes: Nicht zu verwechseln ist der Ablass mit Vergebung. Zwar kann eine Sünde vergeben sein, was aber nach katholischer Lehrart die zeitlichen Sündenstrafen nicht beseitigt. Die zeitlichen Sündenstrafen bestehen (also in der Zeit) in den unmittelbaren Folgen der sündigen Tat, beispielsweise im Vertrauensentzug der geschädigten Person. So mag, kurz gesprochen, zwar die Sünde vor Gott hinsichtlich des ewigen Urteils schon durch vollkommene Reue vergeben sein, ihre Folgen wie z. B. Misstrauen sind aber noch vorhanden. Die Sünde ist vergeben, ihre Folgen sind aber nicht aus der Welt.
Ebenso heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche: Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. (1471) und Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlaß der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. (1473). Zur Verdeutlichung: Mit (Sünden-)Vergebung ist jeweils immer die Beichte gemeint. --Vernula deus 14:25, 25. Nov. 2007 (CET)

Gut, ich hab dann mal die Einleitung etwas erweitert. Magst Du das bitte kurz prüfen, ob meine Erweiterung so paßt ? Rainer E. 20:53, 27. Nov. 2007 (CET)

Im Kern ist es richtig. Ich habe es noch ein wenig verbessert und erweitert. --Vernula deus 16:29, 29. Nov. 2007 (CET)

Die Formulierung "...können im Anschluß an die abgelegte Beichte einen Ablass gewinnen...." hört sich irgendwie nach Lotterie an. Sollten wir nicht eher schreiben "...einen Ablass erlangen..." ? Wird der Ablass nach der Beichte eigentlich dadurch erlangt, daß man die Gebete spricht, die der Priester als Buße dem Beichtenden auferlegt ? Oder ist etwas anderes gemeint ? Rainer E. 23:15, 29. Nov. 2007 (CET)

Man spricht tatsächlich und oft von einer Ablassgewinnung. Aber ich persönlich würde auf dieser Formulierung jetzt nicht beharren - das kannst du auch ruhig in erlangen umändern. Zur anderen Frage: Die Ablasserlangung hat generell eigentlich wenig mit den vom Priester in der Beichte auferlegten Bußwerken zutun. Die Beichte ist allerdings unbedingte Voraussetzung für einen Ablass, da dieser nur im Stand der Gnade erlangt werden kann. Es gibt zudem noch weitere Voraussetzungen für die Ablasserlangung (siehe Ablass). --Vernula deus 18:08, 30. Nov. 2007 (CET)

So jetzt hab ich nochmal daran geschraubt und den Todsünden-Aspekt reingebracht, da - wenn ich es nicht falsch verstehe - doch die Vergebung der Todsünden der Hauptnutzen der Beichte ist. Rainer E. 11:48, 1. Dez. 2007 (CET)

Ablauf der Beichte bei RKK

Der geschilderte Ablauf irritiert micht etwas. Ist das Gotteslob hier nicht mehr aktuell? --Weissmann 08:23, 4. Dez. 2007 (CET)

Situation in der Reformierten Kirche von Calvin und Zwingli

Zwingli hat die Beichte total abgelehnt. Bei Calvin vermute ich auch, weiss es aber nicht. Was ich nicht kenne sind die Begründung der beiden dazu, und das wäre hier eventuell auch interessant. Für Zwingli war sicher ein Grund, dass die beichte nicht in der Bibel vorkommt. Kann da jemand weiter helfen? --Blauer Heinrich 00:13, 9. Apr. 2008 (CEST)

Frage an Turris Davidica: warum gehört das nicht hier her? ich werde oft gefragt ob das stimmt. Und eine Ablehnung gehört genau so dazu wie die Durchführung. Oder nicht?--Blauer Heinrich 21:21, 27. Jan. 2009 (CET)

Die Ablehnung als solche ist etwas dürr (wir sind der Geist, der stets verneint...) Ich halte es für wenig sinnvoll, im Hauptartikel Beichte eine Liste der Konfessionen zu erstellen, die die Beichte als Institution nicht kennen. Sie kennen sie halt nicht - das hat als einzige Aussage zu diesem Thema an sich wenig Informationsgehalt. (Anderenfalls: wieso grade die reformierte Kirche? Wo bleiben die Mennoniten und Brüdergemeinen?) --Turris Davidica 10:17, 28. Jan. 2009 (CET)

Die Mennoniten sind Teil der reformierten Kirche, immerhin 75 Mio Gläubige gehören dem reformierten Weltbund an, und leiten sich von Zwingli ab. Die Beichte ist eines der Merkmale in der unterschiedlichen Glaubensauffassung zum Katholizismus. Die Beichte wie auch der Ablass wurden und werden heftig abgelehnt. Wenn ich mich richtig entsinne, weil die Beichte nicht in der Bibel vorkommt. Aber da ich nicht Theologe bin, masse ich mir auch nicht an, in einer seriösen Enzyklopädie einen tiefgreifenden Artikel zu schreiben. Aber ich kann den Hinweis verfassen und daraus kann etwas wachsen, genau so wie die ganze Wikipedia gewachsen ist. Und wenn ein Artikel zum Thema Beichte so umfassend geschrieben wird, dann muss er neutral sein und kann die Stellung der reformierten Kirche nicht unerwähnt lassen. Also stell die Zeile wieder ein und ergänze sie, wenn Du von Theologie etwas verstehst oder lass es.--Blauer Heinrich 19:58, 28. Jan. 2009 (CET) Aus http://www.elk-wue.de/glauben/gedenktage/zwingli-ulrich/ ... Als schließlich die Gerichtsbarkeit des Konstanzer Bischofs vom städtischen Rat aufgehoben ist, können Zwinglis Ideen umgesetzt werden: Abschaffung von Messe, Beichte und Prozessionen, von Heiligenbildern und Klöstern. Oder: http://zh.ref.ch/content/e3/e1939/e10912/e10962/index_ger.html Als Zwingli Luther in den Jahren 1518-20 zur Kenntnis nahm, erblickte er in ihm einen reformerischen Mitstreiter, der allerdings in einigen Punkten (Beichte, Fegefeuer, Bilder) nicht radikal genug sei.

Das belegt genügend dass das Thema angeschnitten werden darf.--Blauer Heinrich 23:28, 28. Jan. 2009 (CET)

Es ging auch gar nicht darum, daß das Thema hier nicht angeschnitten werden dürfe - das ging aus meinem obigen Beitrag eigentlich auch hervor, insofern hat das auch nichts mit etwa fehlender Neutralität zu tun. Es geht die Qualität der Argumentation, weshalb mir ein schlichtes "dagegen" einfach als zu wenig erschien.
Ich habe inzwischen einen "Lückenhaft"-Baustein gesetzt:
1. Zum einen kennt z. B. die Amische "Ordnung" das Schuldbekenntnis vor der ganzen Gemeinde.
2. Es gibt dafür, wie auch für die Beichte, Begründungen, die sich direkt aus der Bibel ableiteten lassen: z. B. aus Galater 6,1 oder gleich hier oben im Artikel. Calvin und Zwingli sei also durchaus ihre Meinung zugestanden, der Satz kann aber dann nicht als Faktum "mit der fehlenden biblischen Begründung" formuliert werden. --Turris Davidica 11:06, 29. Jan. 2009 (CET)

Ich habe das nicht erfunden, sondern die beiden Quellen (reformierte Kirche) angegeben. Dort findest du genau diese Begründung. Es geht hier in der Wikipedia nicht um eine selbständige Auslegung, darum darf ich nicht etwas anderes hinschreiben als was ich gefunden habe. Theologen reicht das anscheinend.--Blauer Heinrich 22:32, 29. Jan. 2009 (CET)

Meines Erachtens steht in diesen Quellen nur, daß Luther Zwingli und Calvin nicht weit genug ging, sie wollten auch noch Beichte, Klöster etc. abschaffen. Du führst das ja selbst oben an. Aus beiden Quellen geht jedoch nicht hervor, daß die beiden Reformatoren dies wegen fehlender biblischer Begründung getan hätten. Eine Deiner Web-Quellen spricht von "unevangelischen Praktiken" (wobei auch nicht ganz klar ist, wer das jetzt so gesagt hat, die andere Quelle - ebenfalls eine Website - geht gar nicht auf Bibel oder Evangelium ein. Ich halte daher die jetzige Fassung der Passage zusammen mit dem Überarbeiten-Baustein für einen akzeptablen Kompromiss. Ansonsten ergänze bitte die Quellen in vernünftiger Weise – Du möchtest das in den Artikel eingebaut haben.--Turris Davidica 10:56, 30. Jan. 2009 (CET)

Der Link da ist dir entgangen: http://zh.ref.ch/content/e3/e1939/e10217/e10297/index_ger.html Hier steht klar und deutlich, dass es die Biblische begründung war. Der Link stand in der von dir gelöschten Version als Zeile "Zusammenfassung und Quellen", mit dabei war noch einer...finde ihn nicht, ich hatte 2 Quellen angegeben. Dass du dafür etwas in Klammern setztest, lässt blicken.--Blauer Heinrich 20:04, 30. Jan. 2009 (CET)

Herrje - ich hatte nicht gesehen, daß die Quellen, die Du in die Zusammenfassungszeile (!) geschrieben hast und die im übrigen auch nur Websites sind - andere waren, als die hier von Dir genannten. Was Du mir mit Deinem letzten Satz andeuten wolltest, ist mir völlig schleierhaft.
Ich habe die fragliche Passage nun ein weiteres Mal geändert. Falls noch etwas anzumerken wäre, bringe doch bitte vernünftige Quellen aus der Literatur, am besten ein direktes Zitat der Herren Reformatoren, und baue sie selbst in den Artikel ein. Ich habe jedenfalls fertig.--Turris Davidica 11:57, 2. Feb. 2009 (CET)

http://de.wikipedia.org/skins-1.5/common/images/button_sig.png Wäre einverstanden, wenn du bei den Katholiken auch schreibst "in den Augen der Päpste". Das wäre aus dem Blickwinkel von Zwingli wohl dann auch korrekt.--Blauer Heinrich 15:13, 2. Feb. 2009 (CET)

Lieber Turris Davidica, die Zeiten, wo die römisch-katholische Kirche die mehr oder weniger einzige Kirche in Mitteleuropa war, ist seit etwa 500 Jahren vorbei. Das weiss eigentlich jeder, selbst Joseph Ratzinger. Darum ist Deine heutige Korrektur meines Eintrages, die Anführungs- und Schlusszeichen sowie der Kommentar "Für die Kirche *ist* die Beichte biblisch begründet." so ziemlich sehr ignorant. Ich habe selber im Satz den Bezug darauf genommen, dass das die Sicht von Calvin und Zwingli war und somit darauf Rücksicht genommen, dass das nicht die Ansicht aller Glaubensrichtungen sei. Wer aber nur die päpstliche römisch-katholische Konfession als einzige Kirche anerkennt und der reformierten Kirche, das sind immerhin 75 Mio Christen, die Existenz abspricht, gehört in die Ecke der Ewiggestrigen. Deine Aussage mit Deiner Modifikation hat mit einer Wikipedia, einer freien Enzyklopädie nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ich bitte Dich in Dich zu gehen und Deine Korrekturen im Sinne der Wikipedia zu modifizieren. --Blauer Heinrich 20:57, 10. Mär. 2009 (CET)

"Die Kirche" bezog sich auf die allumfassende Kirche. Wie auch immer: ich hatte mehrfach um ein Zitat aus der theologischen Literatur, möglichst ein direktes der beiden Reformatoren, gebeten. Stattdessen verlinkst Du als Quellen eine Website und einen Artikel der NZZ. Aber bitte.
Die Setzung der Anführungszeichen diente im übrigen zur Kenntlichmachung der von Dir daraus übernommenen Zitate - was ist daran nicht korrekt?
Dieser Artikel befaßt sich mit dem Lemma Beichte, die in einigen Konfessionen als Sakrament betrachtet wird, in anderen nicht. Er beginnt zunächst mit der neutestamentlichen Grundlegung(!), bietet dann einen Überblick über die historische Entwicklung und wendet sich schließlích den einzelnen Konfessionen zu.
Schaut man sich die historische Entwicklung an, so wird deutlich, daß noch Luther selbst überhaupt kein Problem mit der Beichte hatte. Umfassende Absätze der lutherischen Sichtweise, allem voran die Kritik, folgen. Wenn nun im Abschnitt der reformierten Kirche Zwingli diverse Praktiken der Kirche als "unbiblisch" ablehnen, so ist dies ein Novum, und es muß erlaubt sein, darauf hinzuweisen, daß dies eine Auffassung Zwinglis war.
(Der Verfasser der von Dir angegebenen Textes einer Website denkt übrigens m. E. deutlich zu kurz, wenn er neben Beichte auch noch z. B. die Firmung und Klöster als unbiblisch abtut. Jedenfalls wüßte ich nicht, daß die evangelischen Versionen Konfirmation und Diakonissen (letzteres wie Ordensschwestern eine direkte Entwicklung aus Zusammenschlüssen des direkt aus dem NT überlieferten Standes der Jungfrauen) von den Reformierten als unbiblisch abgelehnt würden. Wie auch immer, wir sind hier nicht im Lemma Kirchenkritik.
Einen von mir gesetzten "Lückenhaft"-Baustein, der darauf verwies, daß die Amischen und meines Wissens auch die Mennoniten zumindest die Form der Beichte vor der Gemeinde kennen (erstere begründen das übrigens WiMRE biblisch) hast Du entfernt. Jedweden Beleg für Deine Einfügungen mußte ich Dir einzeln aus der Nase ziehen. Ein direktes Zitat Zwinglis fehlt immer noch. Stattdessen wirst Du persönlich.
Bitte gehe doch erst einmal selbst in Dich und überlege, ob Du zum Artikel Beichte etwas Substantiiertes beizutragen hast und dies auch tun kannst.--Turris Davidica 22:13, 10. Mär. 2009 (CET)

Ich habe nun endlich (bin nicht Theologe) eine wohl auch Dir genügende Quelle im Internet gefunden. (Quellen bei mir im Büchergestell wollte ich vermeiden). Bullinger, der Nachfolger Zwinglis, hat das Zweite Helvetische Bekenntnis formuliert. Dort erscheinen beide begründenden Elemente, erstens dass der Mensch direkt mit Gott in Kontakt treten kann und keinen Mittler braucht sowie dass die Beichte in dieser Form nicht in der Bibel begründet sei. --Blauer Heinrich 09:58, 11. Mär. 2009 (CET)

Formulierung

Was man nicht bereut, kann man nicht beichten.

Der Satz gibt so meines Erachtens keinen Sinn. Denn beichten kann ich alles, fraglich ist nur ob ich gültig gebeichtet habe oder nicht. Also entweder wir fügen ein gültig ein, oder wir formulieren es als Verbot.

Variante 1: Was man nicht bereut, kann man nicht gültig beichten.

Variante 2: Was man nicht bereut, darf man nicht beichten.

Was ist korrekter ? Rainer E. 21:44, 16. Apr. 2010 (CEST)

Variante 1 mE. --Atlan Disk. 23:04, 20. Jun. 2010 (CEST)
Natürlich darf man auch beichten, was man nicht bereut, wenn man meint, es wäre trotzdem eine Sünde. Dann sollte man genau das dem Priester sagen. Und wenn es dann wirklich sein muß, dann schickt er einen halt unauffällig wieder heraus. Wobei zumindest die Furchtreue schon hinzukriegen ist, die ist jetzt kein so unüberwindliches Hindernis. --91.34.235.31 16:02, 6. Dez. 2010 (CET)

Mögliches Bild

dieses Bild hier könnten wir vielleicht einfügen? --Atlan Disk. 15:26, 2. Jun. 2010 (CEST)

Beichte ist in der Lutherischen Kirche ein Sakrament

Vere igitur sunt sacramenta baptismus, coena Domini, absolutio quae est sacramentum poenitentiae. Wahrhaft jedoch sind Sakramente die Taufe, das Mahl des Herrn, die Absolution, d.h. das Bußsakrament. in: Evangelisch-Lutherische Bekenntnisschriften: 292,4 (ApolCA XIII)

Also bitte nicht immer wieder löschen. --Pfarrer 19:03, 20. Jun. 2010 (CEST)

nun, ich bin kein Experte auf lutheranischem Gebiet, aber in der heutigen Praxis herrscht dieses Verständnis doch nicht mehr vor, oder? Ist nicht auch die Ansicht Luthers ex Maria pura, sancta, semper virgine nasceretur eher außer Gebrauch? --22:55, 20. Jun. 2010 (CEST)~~

Ausgangspunkt ist in der lutherischen Kirche natürlich die Hl. Schrift und dann die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Man spricht von ihnen auch auch als norma normata. Das heißt, dass für lutherische Kirchen die Aussagen dort verbindlich sind. Ich habe es oben zitiert. Das in den Landeskirchen dieses Verständnis weit abhanden gekommen ist, ist richtig. Beispielsweise aber in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche nicht - ebenso in anderen lutherischen Kirchen in der Welt.

In dieser Terminübersicht kann man sehen, dass die Beichte jeden Sonntag gefeiert wird: - http://www.lutherisch-berlin.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=64&Itemid=67

Zum Sakramentsverständnis - http://www.lutherisch-berlin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=31&Itemid=21

Zur Beichte direkt http://www.lutherisch-berlin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=31&Itemid=21

Zum Schluss: Man schreibt nicht lutheranisch, sondern lutherisch. :-) --Pfarrer 09:15, 21. Jun. 2010 (CEST)

gut, trotzdem sollte herausgestellt werden, dass diese bei den EKD-Kirchen allgemein unüblich ist. --Atlan Disk. 20:48, 21. Jun. 2010 (CEST)
lutheranisch hat wirklich eine gewisse Konnotation ... ;) --Atlan Disk. 20:49, 21. Jun. 2010 (CEST)

Gut, kann man ja machen. Momentan komme ich aber nicht dazu. --Pfarrer 17:01, 29. Jun. 2010 (CEST)

Auf der Webseite der EKD https://www.ekd.de/Sakrament-11022.htm ist zu lesen: "Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich gegen die Beichte als Sakrament entschieden. Als Sakramente zählen nur die Taufe und das Abendmahl."

Die Beichtpraxis in lutherischen Kirchen heute

Ich bin an folgender Formulierung "hängen geblieben": "[...]hat sich die Beichte als wertvolles Gestaltungselement seelsorglicher Begleitung erwiesen.[...]" Wertvoll? Das ist ein extrem wertender Begriff und eigentlich einer Enzyklopädie unwürdig. Ich plädiere dafür den Begriff wertvoll" durch den weniger dramtischen Begriff "hilfreich" zu ersetzen.--Einheit3 (Diskussion) 00:44, 7. Jul. 2012 (CEST)

Ich kann das zwar aus eigener Erfahrung bestätigen; aber nach den Grundregeln der WP braucht es schon einen Beleg. Es wäre nur hilfreich gewesen, wenn Du in Deiner Anfrage den Zusammenhang mit der Krankenseelsorge belassen hättest. -- Dietrich (Diskussion) 08:22, 7. Jul. 2012 (CEST)
Ich verstehe Deinen Einwand mit der Krankenseelsorge nicht, macht aber nichts. Für die Änderung danke ich Dir.--Einheit3 (Diskussion) 02:46, 15. Jul. 2012 (CEST)

Unterscheidungsalter - was ist das?

Könnte einer den im Artikel verwendeten Begriff "Unterscheidungsalter" erklären?
(Könnte mir vorstellen, daß es sich hier um die Pubertät handelt, aber nix genaues weiß ich nicht.)
212.77.163.111 10:14, 14. Mai 2014 (CEST)

Nach KThGiQ mit „entscheidungsfähiges Alter“ wiedergegeben. -- Dietrich (Diskussion) 10:52, 14. Mai 2014 (CEST)
Das Unterscheidungsalter ist das Alter, in dem man gelernt hat, Gutes von Bösem zu unterscheiden und somit die Fähigkeit zum Gebrauch der Vernunft erlangt hat. Ohne diese kann man nicht von Einsicht in Fehler ausgehen, bzw. ohne diese kann jemand eigentlich auch nicht sündhaft handeln (falsch schon, aber nicht sündhaft). Das Alter kann individuell verschieden sein; im allgemeinen geht man dabei von etwa sieben Jahren aus, mancher erreicht es auch später oder nie.--Turris Davidica (Diskussion) 10:55, 14. Mai 2014 (CEST)
später oder nie.....Beispiel: Alexander Martin Pfleger: Das Eriwan-Dilemma · Magnus Gäfgens Aufzeichnungen „Allein mit Gott. Der Weg zurück“. literaturkritik.de. Juni 2007. Abgerufen am 5. September 2009.--Markoz (Diskussion) 11:04, 14. Mai 2014 (CEST)
Das hattest du jetzt scheints komplett mißverstanden. Es war nicht gemeint, daß jemand spät zu der Überzeugung komme, daß seine vergangenen Taten falsch waren, sondern, daß jemand mancher aufgrund angeborener Behinderung nicht so weit „erwachsen“ wird, daß er richtig von falsch unterscheiden kann. Oder daß es länger dauert, bis er soweit ist.--Turris Davidica (Diskussion) 11:09, 14. Mai 2014 (CEST)
Bei Gäfgen trifft dies laut der BuchKritik zu.... nur fähig sein Leid zuerkennen, nicht aber dazu fähig das Leid zu erkennen, das er durch sein TUn veranlasst.... emotionales Defizit, Egomanie....eine seelische Behinderung... mit fatalem Finale... das gilt auch für das Buch--Markoz (Diskussion) 11:19, 14. Mai 2014 (CEST)
Wir entfernen uns vom Thema… es geht nicht um emotionale Defizite. --Turris Davidica (Diskussion) 11:35, 14. Mai 2014 (CEST)
Wer als Erwachsener Gut und Böse nicht unterscheiden kann, ist ein Psychopath und hat ein emotionales Defizit...und dann sind wir wieder beim Thema...Reue ist eine ehrliche Empfindung, wer dazu nicht fähig ist, wird einen Beichtstuhl als Schrank betrachten.--Markoz (Diskussion) 11:42, 14. Mai 2014 (CEST)
Nochmal: wir entfernen uns vom Thema. Gefragt war nach dem Unterscheidungsalter. Das hat weder mit Psychopathen noch mit emotionalen Defiziten noch mit Reue etwas zu tun.--Turris Davidica (Diskussion) 11:52, 14. Mai 2014 (CEST)

Gliederung - unübersichtlich; Vorschläge

Mir erscheint die Gliederung recht unübersichtlich:

  • Die Abschnitte Beichtspiegel oder Beichtzettel verdienen meines Erachtens nur ein "Siehe auch" und sind vermutlich nur ein Thema in der römisch-katholischen Kirche.
  • Die Ausführungen im Abschnitt der Beichte in der römisch-katholischen Kirche zum konkreten Ritus würde ich ausgliedern, z.B. in Beichte (römisch-katholischer Ritus) - um einen Vorschlag zu machen.
  • Der Abschnitt zur Laienbeichte ist dogmatisch zwar interessant, im katholischen Raum aber gar kein Thema und führt im Artikel derzeit zu einer Übergewichtung. Als heikles Thema ist der Abschnitt allerdings ohne Belege unbrauchbar. Vielleicht kann man dieses Thema mit einem Siehe auch auf ein neues Lemma Beichte (Laienbeichte) für interessierte Spezialisten entsorgen.
  • Das Phänomen der Beichte in nichtchristlichen Religionen ist zwar interessant, wird aber nur rudimentär ausgeführt. Ernst genommmen ist das ein weites Feld, das wieder den Artikel sprengt. Auch hier plädiere ich für ein Ausgliedern in ein eigenes Lemma, z.B. Beichte (nichtchristliche Religionen) (der jetzige Artikel ist bei einem solch weitem Begriff der Beichte ein Artikel zur Beichte (christliche Religion) (in ihren konfessionellen Brechungen).

--Karl-Hagemann (Diskussion) 00:01, 10. Jan. 2016 (CET)

Das kann nicht sein ...

... dass der Beichtende(!) sagt: "Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden." 94.220.116.161 02:23, 30. Okt. 2016 (CEST)

Stimmt. Die Tabelle ist nun (teil)korrigiert. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 08:15, 30. Okt. 2016 (CET)

Nochmal: Luther / Luthertum: Sakramentsbegriff

Für Martin Luther gehörte zum Begriff des Sakraments zweierlei: (1) der „Befehl“ Christi; (2) ein mit dem Wort Christi verbundenes Zeichen (im Anschluss an Augustins berühmte Formel „Accedit verbum ad elementum, et fit sacramentum“). Für die Beichte sah er das Erste, den Befehl Christi, zweifellos als gegeben an, das Zweite anfangs in Handauflegung/Kreuzzeichen des Priesters. Später sah er das Zweite nur noch bei der Taufe (Wasser) und beim Abendmahl (Brot und Wein), nicht aber in der Absolutionsgeste des Priesters gegeben. Darum und nur darum schied die Beichte für ihn aus der Kategorie „Sakrament“ aus. Am Gebot Christi und an der gnadenvermittelnden Wirksamkeit, also an Rang und Bedeutung der Beichte/Lossprechung änderte das für Luther und die lutherische Orthodoxie nichts. Ich finde, das ist im Artikel nicht hinreichend dargestellt. --Rabanus Flavus (Diskussion) 17:46, 10. Jul. 2018 (CEST)

Beichte vs Trumansyndrom

Es gibt Leute, die sich von höherer Instanz ( Gott / Hiob ) beobachtet fühlen;

die stellen sich die Fragen: Warum Hierarchie / zwischen gut böse.