Gewerbeabfallverordnung

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Gewerbemüll in Dresden – Entsorgung Nestler
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
Kurztitel: Gewerbeabfallverordnung
Abkürzung: GewAbfV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-56-5
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Juni 2002
(BGBl. I S. 1938)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2003
Letzte Neufassung vom: 18. April 2017
(BGBl. I S. 896)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
überw. 1. August 2017
Letzte Änderung durch: Art. 3 VO vom 28. April 2022
(BGBl. I S. 700, 720)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
überw. 6. Mai 2022
(Art. 7 VO vom 28. April 2022)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle, bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten. Sie gilt nicht für Abfälle, die dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder dem Batteriegesetz unterliegen (§ 1 Abs. 4 der Verordnung).

Mit der Neufassung wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflicht ist nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.[1]

Ziel ist eine Senkung der Müllverbrennung (thermische Abfallbehandlung) beim Gewerbemüll (derzeit rd. sechs Millionen Tonnen im Jahr). Die derzeitige Recyclingquote von 7 Prozent soll auf mindestens 30 Prozent ansteigen.[2]

Von der Getrenntsammlung kann dann abgesehen werden, wenn die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 3 Absatz 2 GewAbfV).

Umsetzung im Unternehmen

Mit einer bestehenden Umweltmanagement-Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 erfüllen Unternehmen noch nicht automatisch die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung. Hinweise zu ihrer Umsetzung – ergänzt um fünf Musterfälle und 57 FAQs – bekommen Unternehmen im Infopaket "Gewerbeabfall" des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) e.V..[3]

Farbliche Kennzeichnung Gewerbemüll

In vielen Städten von Sachsen wird der Gewerbemüll in rot gefärbten Tonnen und Behältern gesammelt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Exaktes Mülltrennen ab August 2017 gefordert. In: Deutsche Handwerks Zeitung, 21. Juli 2017; abgerufen am 26. Juli 2017
  2. Die Gewerbeabfallverordnung. Noventiz.de; abgerufen am 26. Juli 2017
  3. Infopaket Gewerbeabfall. Abgerufen am 14. Oktober 2020.