Internationales Gericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. August 2022 um 11:49 Uhr durch imported>Andrsvoss(4647) (→‎Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen: erweitert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein internationales Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung, dessen Träger mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen sind. Die Richter haben verschiedene Staatsangehörigkeiten und werden von den Trägern des Gerichtes bzw. seinen Mitgliedern gewählt.

Universelle Gerichte

Universelle Gerichte stehen potentiell allen Staaten offen. Allerdings wendet lediglich der Internationale Gerichtshof das Völkerrecht ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Vertragssystem oder auf Spezialmaterien an.

Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen

Neben den universellen Gerichten existieren zahlreiche Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich maximal auf den Geltungsbereich der den jeweiligen Zonen zugrunde liegenden Verträge.

Auswahl:

Gerichte für Menschenrechte

Gerichte für Menschenrechte wurden bisher im Rahmen der drei kontinentalen Menschenrechtssysteme in Europa, Amerika und Afrika errichtet.

Internationale Strafgerichte

Internationale Strafgerichte wenden insbesondere das Völkerstrafrecht an.

Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen

Die Errichtung von Ad-hoc-Strafgerichtshöfen erfolgt nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Während völkerrechtliche Verträge grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien Rechtswirkung entfalten, verpflichtet eine Maßnahme nach Artikel VII VN-Charta sämtliche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Bisher errichtete Ad-hoc-Strafgerichte:

Hybride Strafgerichte

Eine dritte Generation internationaler Strafgerichte sind sogenannte gemischt-internationale, semi-internationale oder hybride Strafgerichte. Sie haben sowohl nationale als auch völkerrechtliche Rechtsgrundlagen und setzen sich aus nationalen und internationalen Richterinnen und Richtern zusammen. Letztere werden überwiegend, aber nicht immer von den Vereinten Nationen berufen. Zumeist sind diese hybriden Gerichte Teil des nationalen Gerichtssystems; Träger ist dann allein der jeweilige Staat.

Verwaltungsgerichte internationaler Organisationen

Verschiedene internationale Organisationen haben oder hatten, insbesondere aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung beziehungsweise Gerichtsfreiheit in ihrem Sitzland, eigene Verwaltungsgerichte zur Klärung von dienstrechtlichen Angelegenheiten ihrer Mitarbeiter. Zu diesen Gerichten zählen unter anderem:

Literatur

  • Philipp Ambach: Eine Rahmenkonvention für die Errichtung hybrider internationaler Strafgerichte. Kovač, Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4515-1.
  • Sarah M. H. Nouwen: 'Hybrid courts': The hybrid category of a new type of international crimes courts. In: Utrecht Law Review 2 (2006) S. 190–214.
  • Michael Nunner: Kooperation internationaler Gerichte: Lösung zwischengerichtlicher Konflikte durch herrschaftsfreien Diskurs. Mohr Siebeck, Tübingen 2009, ISBN 978-3-16-150159-3.
  • Cesare P. R. Romano: The Proliferation of International Judicial Bodies: The Pieces of the Puzzle (PDF; 228 kB). In: New York University Journal of International Law and Politics 31 (1998/1999) S. 709–751.
  • Cesare P. R. Romano, Andre Nollkaemper und Jann K. Kleffner (Hrsg.): Internationalized Criminal Courts: Sierra Leone, East Timor, Kosovo, and Cambodia. Oxford University Press, Oxford/New York 2004, ISBN 978-0-19-927674-5.
  • Philippe Sands, Ruth Mackenzie, Yuval Shany (Hrsg.): Manual on International Courts and Tribunals. Butterworths, London 1999, ISBN 0-406-92531-3.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b AU vom 27. Januar 2011 (Memento vom 12. August 2011 im Internet Archive).