Pariser Friedenskonferenz 1946
Die Pariser Friedenskonferenz, auch Konferenz der 21 Nationen genannt, war eine Konferenz vom 29. Juli bis zum 15. Oktober 1946 als Folge des Zweiten Weltkrieges.
Die Sieger des Krieges, vor allem die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich, verhandelten auf dieser Konferenz die Friedensbedingungen mit den ehemaligen Verbündeten des Deutschen Reiches Italien,[1] Rumänien,[2] Ungarn,[3] Bulgarien[4] und Finnland[5].
Die Verträge wurden am 10. Februar 1947 unterzeichnet, nachdem sie auf dieser Konferenz und auf einer weiteren Konferenz des Rats der Außenminister (1. November bis 12. Dezember 1946 in New York) unterschriftsreif gemacht worden waren.[6]
Diese Verträge gaben den Kriegsverlierern die volle staatliche Souveränität zurück und ermöglichten ihnen die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.
Inhalt der Verträge
Die Bedingungen in den Friedensverträgen umfassten Kriegsreparationen, Einführung von Minderheitenrechten und Gebietsverluste. Italien musste sein Kolonialreich in Afrika sowie den Dodekanes aufgeben und es kam zu Grenzänderungen
- an den ungarisch-slowakischen (Annullierung des Ersten Wiener Schiedsspruchs, zuzüglich der Abtretung des Bratislavaer Brückenkopfes),
- den rumänisch-ungarischen (Annullierung des Zweiten Wiener Schiedsspruchs),
- den sowjetisch-rumänischen (Abtretung Bessarabiens, der nördlichen Bukowina und des Herza-Gebietes an die Sowjetunion),
- den bulgarisch-rumänischen (Bestätigung der Abtretung Süddobrudschas aus dem Jahr 1940 im Vertrag von Craiova),
- den sowjetisch-finnischen (Abtretung Ostkareliens),
- den italienisch-jugoslawischen (Abtretung von Istrien und Palagruža, Triest wird „freie Stadt“) und
- den italienisch-französischen (Abtretung von Tende und der Vallée Étroite) Grenzen.
Die politischen Bestimmungen schrieben fest, dass alle Unterzeichner
- „die notwendigen Maßnahmen für alle in ihrem Einflussbereich existierenden Personen, unabhängig von ihrer Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion, zu ergreifen haben, damit diese in den Genuss der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten wie Meinungsfreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Religionsfreiheit, politischer Anschauung und Versammlungsfreiheit kommen“.
Da Teile der Bevölkerung als Partisanen während des Krieges auf Seiten der Alliierten gekämpft hatten, wurden der Bevölkerung keine Strafen auferlegt. Jede Regierung verpflichtete sich zu Maßnahmen gegen ein Wiederaufleben faschistischer und anderer
- „politischer, militärischer oder paramilitärischer Organisationen, deren Zweck die Aberkennung der politischen Rechte für das Volk ist“.
In Finnland wurden die diktierten Grenzen als eine große Ungerechtigkeit und ein Verrat der Westmächte empfunden. Die Westmächte hatten während des Winterkrieges von 1939 bis 1940 mit Finnland sympathisiert; nun aber tolerierten sie die sowjetischen Annexionen, die auf den Frieden von Moskau 1940 und den Waffenstillstand von Moskau 1944 zurückgingen.
Die Frage der Kriegsreparationen entpuppte sich als eine der schwierigsten Nachkriegsbedingungen. Die Sowjetunion bestand auf den höchstmöglichen Forderungen, mit einer Ausnahme für Bulgarien, das nicht am Deutsch-Sowjetischen Krieg teilgenommen hatte.
In den Verträgen mit Rumänien, Ungarn und Finnland wurden die Reparationsbedingungen relativ hoch angesetzt und nicht mehr revidiert. Die Sowjetunion erließ jedoch 1948 Finnland, Ungarn, Rumänien und Bulgarien 50 Prozent der Reparationsschulden.[7]
Kriegsreparationen
Alle Angaben in US-Dollar mit Preisen auf dem Niveau von 1938:
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Siehe auch
- Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946
Literatur
- Die Friedensverträge in deutschem Wortlaut. Erstes Heft der Friedensverträge mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland. Verlag Lambert Schneider, Heidelberg 1947.
Weblinks
- Friedensvertrag mit Italien, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Rumänien vom 10. Februar 1947. Ungarisches Institut München, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag mit Ungarn, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag mit Bulgarien, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag mit Finnland, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Australasian Legal Information Institute: Australian treaty series 1948 (Volltext der Verträge, englisch).
- Kurt W. L. Gelsner: Tschechoslowakische Gebietsansprüche DIE ZEIT, 27. November 1947.
Einzelnachweise
- ↑ Markus Helmes: Der Pariser Friedensvertrag für Italien von 1947. Entstehung, Bestimmungen, Auswirkungen. In: Zeitgeschichte Bd. 25 (1998), S. 5–35.
- ↑ Trostpflaster für Rumänien Der Spiegel, 24. Januar 1947.
- ↑ Ignac Romsics: Kriegsziele und Nachkriegsordnung in Ostmitteleuropa: Der Pariser Friedensvertrag von 1947 mit Ungarn. Gabriele Schäfer (Hrsg.), 2009.
- ↑ Bulgarien kam billig davon Der Spiegel, 24. Januar 1947.
- ↑ Finnlands Verhängnis Der Spiegel, 24. Januar 1947.
- ↑ Hermann Graml: Die Alliierten und die Teilung Deutschlands. Konflikte und Entscheidungen 1941–1948, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24310-6, S. 186 f.
- ↑ Walter Theimer: Lexikon der Politik, S. 102ff (Bulgarien), 204f (Finnland), 574ff (Rumänien), 682 (Ungarn). Lehnen Verlag, München 1953.
- ↑ Artikel 74 ff.
- ↑ Artikel 23
- ↑ Artikel 23
- ↑ Artikel 21