Frauenrechte (Deutschland)

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Frauenrechte sind Menschenrechte.[1] Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 im Grundgesetz unter Artikel 3, Absatz 2 verankert.[1] Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wurde dieser Artikel: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, 1992 durch den Zusatz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ erweitert. Vorangetrieben wurde diese Entwicklung von den vier Müttern des Grundgesetzes: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel.[2][3][4][5][6]

Geschichte des Frauenrechts

1848 brach die erste deutsche Revolution aus. Ausgehend war diese von der Französischen Revolution.[7] Es wurde erstmals ein Parlament gewählt. Dieses tagte erstmals am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche. Die Leitideen der 1848er gelten als Geburtsstunde der deutschen Demokratie, Frauen durften jedoch weder wählen noch gewählt werden.[8]  

1849 gründete Louise Otto-Peters die Frauen-Zeitung – ein Organ für die höheren weiblichen Interessen. 1850 musste die Zeitung aufgrund des sächsischen Gesetzes „Lex Otto“, das Frauen verbot Zeitungen herauszugeben und als Redakteurinnen zu arbeiten, eingestellt werden.[9]

Auguste Schmidt und Louise Otto-Peters gründeten 1865 den Allgemeinen Frauenverein. Ziel waren eine bessere Bildung von Mädchen und ein Recht auf gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit.[10]

Auch Hedwig Dohm und Clara Zetkin kämpften Ende des 19. Jahrhunderts für die Rechte der Frauen in Deutschland.[11]

Mit der Gründung der SPD 1875 nahm erstmals eine Partei in Deutschland das „Wahlrecht für alle Staatsangehörigen“, also auch für Frauen in ihr Parteiprogramm auf.[12]

Am 15. Mai 1908 trat dann die Vereinsfreiheit für Frauen in Kraft. Frauen durften nun Parteien und anderen politischen Organisationen beitreten, ein aktives oder passives Wahlrecht erlangten sie damit jedoch noch nicht.[13]

Am 19. Januar 1919 fanden die ersten Wahlen statt, bei denen Frauen in Deutschland sowohl zur Wahl aufgestellt werden durften als auch ihre Stimme abgeben konnten.[14] Einen Monat später, am 19. Februar 1919, spricht Marie Juchacz dann als erste Frau im Reichstag vor dem deutschen Parlament.[15]

Frauenrechte in der Zeit des Nationalsozialismus

Mit Beginn des Nationalsozialismus traten die meisten errungenen Frauenrechte wieder außer Kraft. Das Ausüben von den meisten Berufen wurde ihnen verboten. Ihre Aufgabe war es vor allem Hausfrau und Mutter zu sein.[16]

Frauenrechte in der BRD und der DDR

In der BRD war es Frauen bis 1977 ohne Zustimmung ihres Ehemannes verboten zu arbeiten, sofern es die ehelichen Pflichten einschränkte. Auch der Führerschein durfte bis 1958, als das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft trat, nur mit Zustimmung des Ehegatten erworben werden.[17]

Mit Eintritt der Reform für Ehe und Familienrecht 1977 wird die „Hausfrauenehe“, die die Frau gesetzlich zur Haushaltsführung verpflichtete aufgehoben. Ehemänner dürfen das Arbeitsverhältnis ihrer Frau nicht mehr kündigen. Außerdem haben Frauen im Fall einer Scheidung Anspruch auf einen Teil des in der Ehe erworbenen Besitzes.[18][19]

In der DDR waren Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt gleichberechtigt. Somit waren Frauen erwerbsunabhängig von Männern. Dennoch wurde die Politik weiterhin von Männern dominiert und Frauen hatten oft die Doppelbelastung zu tragen, sowohl Arbeit als auch Kinder und Haushalt zu bewältigen.[20]

Frauen im Studium

„Die Verleihung der Universitätsmatrikel ist an die Voraussetzung des männlichen Geschlechts geknüpft.“ Dies sind die Worte, mit denen Laura Reusch-Form 1869 die Zulassung zu dem Medizinstudium an der Universität Würzburg untersagt wurde. Erst 1903 wurde Frauen die Zulassung für das Studium erteilt. Dennoch wurde zwischen 1915 und 1917 der Mathematikerin Emmy Noether die Habilitationsversuche verwehrt. 1918 bekam Adele Hartmann die Venia legendi für Medizin erteilt.[21]

Recht auf körperliche Unversehrtheit der Frau

Seit 1997 sind Vergewaltigungen in der Ehe eine Straftat. Dennoch wird ein Großteil der Sexualstraftaten zwischen Ehepartnern nicht angezeigt.[22] Jede dritte Frau wird Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt, jeder vierten Frau widerfährt sie durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner.[23]

Frauen im Sport

Am 30. Juli 1955 beschließt der DFB, Frauenfußball zu verbieten. „Im Kampf um den Ball verschwindet die weibliche Anmut, Körper und Seele erleiden unweigerlich Schaden und das Zurschaustellen des Körpers verletzt Schicklichkeit und Anstand.“, begründet der DFB seine Entscheidung. Erst im Jahr 1970 wird dieses Verbot offiziell aufgehoben.[24] Auch dass Frauen Sportarten abseits vom Turnen, Schwimmen, Tennis oder anderen Sportarten, die als Frauendisziplinen galten, ausübten, war verpönt. Auch das Teilnehmen an einem Marathon war Frauen in Deutschland erst ab dem Jahr 1969 erlaubt.[25]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Netzwerk Menschenrechte: Frauenrechte sind Menschenrechte | UN-Frauenrechtskonvention. Abgerufen am 31. August 2021.
  2. Von Welle zu Welle. Abgerufen am 31. August 2021.
  3. Prof Dr Erhard H. M. Lange: Helene Weber (CDU) | bpb. Abgerufen am 31. August 2021.
  4. Prof Dr Erhard H. M. Lange: Elisabeth Selbert (SPD) | bpb. Abgerufen am 31. August 2021.
  5. Prof Dr Erhard H. M. Lange: Helene Wessel (Zentrumspartei) | bpb. Abgerufen am 31. August 2021.
  6. Prof Dr Erhard H. M. Lange: Friederike Nadig (SPD) | bpb. Abgerufen am 31. August 2021.
  7. Deutsche Revolution 1848/1849. Abgerufen am 31. August 2021.
  8. Bundeszentrale für politische Bildung: Revolution von 1848 | bpb. Abgerufen am 31. August 2021.
  9. Die "Frauen-Zeitung" von Louise Otto-Peters. In: Geschichte-Lernen.net. 27. Dezember 2014, abgerufen am 31. August 2021 (deutsch).
  10. Stiftung Deutsches Historisches Museum: Gerade auf LeMO gesehen: LeMO Kapitel: Kaiserreich. Abgerufen am 31. August 2021.
  11. Feminismus und Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland. Abgerufen am 26. September 2021.
  12. Geschichte der SPD–Frauenpolitik. Posted in „Archäologie - Geschichte - Geographie“. Abgerufen am 31. August 2021 (deutsch).
  13. Bayerischer Rundfunk: Frauenbewegung: Die Geschichte der Emanzipation. 9. Juni 2013, abgerufen am 31. August 2021.
  14. NDR: Frauenwahlrecht in Deutschland: Die Geburtsstunde 1918. Abgerufen am 31. August 2021.
  15. Bundeszentrale für politische Bildung: Vor 95 Jahren: Erste Frauen im Parlament | bpb. Abgerufen am 31. August 2021.
  16. Die deutsche Frau im Nationalsozialismus. Abgerufen am 31. August 2021 (deutsch).
  17. Bayerischer Rundfunk: Frauenrechte in BRD und DDR: Glossar. 9. Mai 2016 (br.de [abgerufen am 31. August 2021]).
  18. Frauenrechte in Westdeutschland - Der zähe Kampf um Gleichberechtigung. Abgerufen am 31. August 2021 (deutsch).
  19. Bayerischer Rundfunk: Frauenrechte in BRD und DDR: Glossar. 9. Mai 2016 (br.de [abgerufen am 31. August 2021]).
  20. mdr.de: Gleichberechtigung der Frau: DDR und BRD im Vergleich | MDR.DE. Abgerufen am 31. August 2021.
  21. - Auch Frauen dürfen studieren. Abgerufen am 31. August 2021 (deutsch).
  22. Vergewaltigung in der Ehe. bundestag.de, abgerufen am 26. September 2021.
  23. Frauen vor Gewalt schützen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 22. Dezember 2021, abgerufen am 31. August 2021.
  24. Frauenfußball-Verbot 1955 - "Die weibliche Anmut verschwindet". Abgerufen am 31. August 2021 (deutsch).
  25. S. W. R. Sport, S. W. R. Sport: Vom Verbot bis aufs Podest: Die Geschichte des Frauensports. Abgerufen am 31. August 2021.