Benutzer:Lukas0907/RapidShare

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Aktuelles Logo von RapidShare.com

RapidShare ist ein deutscher Sharehoster mit Sitz in der Schweiz und wird durch kostenpflichtige Premium-Zugänge finanziert. Nach eigenen Angaben ist RapidShare der weltweit größte Filehoster.

Die Größe einer hochzuladenen Datei ist auf 100 MB beschränkt. Die Gesamt-Festplattenkapazität der RapidShare-Server beträgt nach eigenen Angaben ca. 3,5 Petabyte, angebunden sind die Server mit einer Bandbreite von 140 Gigabit pro Sekunde. (Stand: 11. August 2007)

Glaubt man dem höchstumstrittenen Datenauswertungsunternehmen Alexa Internet, liegt RapidShare auf Platz 13 der am meisten aufgerufen Webseiten der Welt.[1]

RapidShare.de

Datei:Ezshare logo 11 2004.jpg
Logo von ezshare im November 2004

Die Website RapidShare.de wird seit 2001 von der deutschen Firma RapidTec mit Sitz in Herbolzheim betrieben, die auch den Internetforen-Dienst Rapidforum anbietet.[2] Das 2004 noch ezshare genannte Angebot wurde aus namensrechtlichen Gründen in RapidShare umbenannt. Im September 2004 lag die Dateigrößenbeschränkung von ezshare.de noch bei 5 MB, doch schon bald wurde das Limit immer wieder erhöht und auch das anfängliche Verbot von Split-Archiven wurde schnell aufgehoben. Zeitweise lag die Beschränkung sogar bei 300 MB, inzwischen ist man allerdings wieder zum 100-MB-Limit zurückgekehrt.

RapidShare.com

Im Oktober 2006 wurde die Firma Rapidshare AG mit Sitz im schweizerischen Cham gegründet, die unter der Domain RapidShare.com einen sehr ähnlichen Dienst anbietet. Teilhaber sind u. a. der Geschäftsführer Bobby Chang und der Inhaber von RapidShare.de Christian Schmid.[3] Kurz nach der Gründung erschien auf der deutschen Seite die Meldung „Leider sind alle Festplatten von RapidShare.de derzeit voll“, wodurch für normale Benutzer keine Uploads mehr möglich waren. Inzwischen sind das Upload-Formular und die Meldung von der Startseite verschwunden. Ein Hochladen ist allerdings nach wie vor über einen kostenpflichtigen Premium-Zugang möglich. Sowohl die Server von RapidShare.de als auch die von RapidShare.com haben ihren Standort in Deutschland.[4]

Hauptfunktionalität von RapidShare

Anbieten von Dateien

Nutzer können Dateien entweder über die Hauptseite, die „Premium-Zone“ oder die „Collector's Zone“ hochladen. Im ersten Fall erfolgt allerdings keine Vergütung der Downloads (siehe Downloadvergütungssystem weiter unten). Während des Uploadvorgangs werden u. a. ein Fortschrittsbalken, die Upload-Geschwindigkeit und die voraussichtlich noch benötigte Zeit angezeigt. Über den kostenlos erhältlichen offiziellen RapidUploader können nacheinander mehrere Dateien automatisch hoch geladen werden. Nach erfolgreichem Upload kann der Benutzer die Datei über einen Link downloaden und über einen geheim zuhaltenden Link auch wieder löschen.

Kostenlose Nutzung

Nach dem Öffnen des Download-Links muss der Aufrufer beim deutschen Anbieter bis zu 2 Minuten warten, bis der Download freigegeben wird. Diese Wartezeit entfällt seit 23. Mai 2007 beim Schweizer Ableger. Danach wird der Benutzer aufgefordert einen Captcha-Code einzugeben, wodurch der automatisierte Download durch Programme verhindert werden soll. Nach erfolgreicher Eingabe wird der Download gestartet und die IP-Adresse des Benutzers für bis zu 200 Minuten für weitere Downloads gesperrt. Die Dauer ist abhängig von der Auslastung der Server und der Größe der Datei. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann ein neuer Download angefordert werden.

Premium-Zugänge

Um die Wartezeit zu umgehen, können Premium-Zugänge gekauft werden, mit denen bis zu 25 GB in 5 Tagen heruntergeladen werden kann. Die mögliche Nutzungsdauer reicht dabei dabei von 48 Stunden bis zu einem Jahr. Dateien, die mit einem Premium-Account hoch geladen wurden, werden außerdem unabhängig von der Anzahl der Downloads nie gelöscht, solange kein (gemeldeter) Urheberrechtsverstoß vorliegt. Regulär werden Dateien 90 Tage nach dem letzten Download von den Servern entfernt. (Stand: 12. August 2007) Ein besonders zusätzliches Feature stellt der so genannte Remote-Upload dar. Über ihn können Dateien ohne den Umweg über die Festplatte des Benutzers direkt vom Server zu RapidShare gespiegelt werden. Über die Premium-Zone ist eine Verwaltung der hoch geladenen Dateien möglich. Die Bezahlung erfolgt entweder über PayPal, Banküberweisung in die Schweiz oder beim 48-Stunden-Account über einen Pay-By-Call-Anbieter.

Downloadvergütungssystem

Seit dem 27. August 2005 gibt es für Premium-Benutzer ein Vergütungssystem für hoch geladene Dateien, das ab einer Dateigröße von 1 MB greift. Wenn der Downloader ein „Free-User“ ist, d. h. keinen Premium-Account besitzt, bekommt der Uploader der Datei einen „Premium-Punkt“ gut geschrieben. Ab 10.000 Punkten kann der normalerweise kostenpflichtige Zugang kostenlos um einen weiteren Monat verlängert werden. Aber auch bei einer kostenpflichtigen Verlängerung des Accounts wird eine unterschiedliche Anzahl an Premium-Punkten gut geschrieben. Das Vergütungssystem ist seit kurzem auch für Benutzer der kostenlosen „Collector-Accounts“ möglich und soll einen zusätzlichen Anreiz darstellen, bei RapidShare Dateien hochzuladen.

Professionelles Webhosting

Seit 23. Mai 2007 bietet RapidShare auch professionelles Filehosting an. Das Angebot richtet sich dabei vornehmlich an Firmen, die Dateien mit besonders hohem Traffic-Aufkommen auslagern wollen. Dazu können Pakte mit einem inkludierten Traffic von 100 GB bis zu 2,5 TB erworben werden. Der Unterschied zu den normalen kostenlosen Download-Links besteht darin, dass der Nutzer die Datei direkt und ohne Wartezeit downloaden kann, auch wenn er keinen Premium-Account besitzt. Gesicherte Links ermöglichen es fortgeschrittenen Anwendern den Download nur über die eigene Webseite zuzulassen und Deep Links entgegenzuwirken. Jeder Premium-Benutzer hat einmalig 10 GB für den kostenlosen Test des Angebotes zur Verfügung.

Einstweilige Verfügung der GEMA gegen RapidShare

Am 18. Januar 2007 gab die GEMA bekannt, dass sie gegen die Dienste RapidShare.de und RapidShare.com einstweilige Verfügungen erwirkt habe.[5] Mit dem Urteil vom 21. März 2007 wurde dies auch bestätigt.[6] Im Detail ging es dabei um die „rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires“, so die GEMA in einer Pressemitteilung. RapidShare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, dass bis zu 15 Millionen Dateien auf ihren Servern abrufbar wären. Die Gesellschaft verlangte dabei insbesonderes eine genaue Zahl der Werke aus ihrem Repertoire, die sich auf den RapidShare-Servern befinden.

Das Landgericht Köln erließ eine Verfügung, die dem Unternehmen untersagte, einige bestimme Musikwerke weiterhin öffentlich zugänglich zu machen. RapidShare kündigte daraufhin an, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Verfügung erwirken zu wollen. Der Geschäftsführer Bobby Chang beziffert die urheberrechtlich geschützten Dateien, die auf RapidShare unerlaubt zum Download freigegeben wurden, auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. „Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein“, beteuerte Chang.

Am 21. März 2007 verkündete das Kölner Landgericht, dass RapidShare im Rahmen seines Dienstes bei Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann und auf die illegale Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire kontrollieren muss.[7] Eine Woche darauf kündigte die Schweizer Aktiengesellschaft an, in Berufung zu gehen.[8] Chang ist der Meinung, dass es das Landgericht „abgelehnt [habe], sich in der notwendigen Tiefe mit dem Details des Sachverhalts auseinander zu setzen“. Man hoffe daher, die Lage in zweiter Instanz verdeutlichen zu können. Gegenüber heise online rechtfertige sich Chang damit, dass sich das Urteil auf die Verbreitung geschützter musikalischer Werke beziehe, bei RapidShare allerdings nur Dateien mit beliebig versehenen Namen bereit gestellt werden, aus denen man ohne weiteres keine Rückschlüsse auf eventuell dahinter stehende Musikstücke ziehen könne.

Im April 2007 reichte RapidShare eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA ein.[9] Die Chamer Firma will damit Klarheit über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Webhosters zur Verhinderung eines Urheberrechtsverstoßes erlangen.

Weblinks

Quellen