Abitur in Brandenburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Abitur in Brandenburg wird in der Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) geregelt.

Allgemeines

Seit dem Schuljahr 2009/10 beträgt die reguläre Schulzeit bis zum Abitur im Land Brandenburg an Gymnasien 12 Jahre. An Gesamtschulen oder Oberstufenzentren mit GOST beträgt die Schulzeit bis zum Abitur 13 Jahre, von denen 6 in der Grundschule und 4 in der Sekundarstufe I und 2 bzw. 3 Jahre in der Sekundarstufe II verbracht werden. Für besonders Begabte besteht zudem die Möglichkeit, bereits ab Klasse 5 an ausgewählte Gymnasien zu wechseln.

Das 11. Schuljahr an den Gesamtschulen besitzt eine Einführungsfunktion und bereitet auf den Unterschied zwischen den Sekundarstufen vor. Es kann auch (durch zum Beispiel ein Jahr im Ausland) „übersprungen“ werden, da es in der Berechnung der Abiturnote nicht berücksichtigt wird.

Unterschiede hierbei sind:

  • Der Unterricht wird in Kurse mit erhöhtem Anforderungsniveau (vier Wochenstunden, Mathematik fünf Wochenstunden) und Kurse mit grundlegendem Anforderungsniveau (zwei Wochenstunden) unterteilt. Dazu kommen Sport und gewählte Fremdsprachen (drei Wochenstunden). Freiwillig kann ab der 9. Klasse als s.g. Wahlpflichtfach auch Latein belegt werden, das allerdings ab der SEK II nicht als Abiturfach belegt werden kann.
  • Es müssen 5 Kurse mit erhöhtem Anforderungsniveau und 6 Kurse mit grundlegendem Anforderungsniveau gewählt werden.
  • Bei den Kursen mit erhöhtem Anforderungsniveau müssen Mathematik, Deutsch, eine Naturwissenschaft (Biologie oder Physik) eine fortgeführte Fremdsprache aus der SEK 1 und ein Fach nach Wahl des Schülers aus dem Kursangebot der Schule gewählt werden.[1]
  • Des Weiteren muss ein Seminarkurs belegt werden. Dieser soll der Vertiefung eines Unterrichtsfachs sowie der Vorbereitung auf das Studium und dem Verfassen einer Seminararbeit dienen.
  • Anstelle von Klassen gibt es Tutorien, die nach der Fächerwahl der einzelnen Schüler zusammengesetzt sind. Der Tutor ist ein Ansprechpartner für die Schüler und übernimmt größtenteils die Aufgaben eines Klassenlehrers. Er ist Lehrer eines Pflichtkurses auf erhöhtem Anforderungsniveau (Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie/Physik).
  • Es wird nicht mehr in Schuljahren, sondern in Schulhalbjahren gerechnet. Diese Halbjahre werden mit 11/I, 11/II, 12/I, 12/II bezeichnet. Jedes Halbjahr wird gesondert bewertet (das heißt, die Noten werden jedes Halbjahr zurückgesetzt). Wichtig hierbei ist, dass bereits die Noten des 1. Halbjahres ins Abitur reinzählen.

Schulen

Das Abitur kann in Brandenburg an folgenden Schulen abgelegt werden:

Fächerwahl

Es gibt Pflicht- und Wahlfächer. Ein Kurs, in dem 0 Punkte erreicht wurden, gilt als nicht belegt.

Es muss Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, Geschichte, mindestens ein Fach aus dem 1. (Naturwissenschaften) und 2. Aufgabenfeld (Geografie, Politische Bildung, Wirtschaft etc.) Kunst, Darstellendes Spiel oder Musik, Sport, sowie ein Seminarkurs belegt werden. Insgesamt müssen zehn Kurse belegt werden. Eine Möglichkeit ist aber ein elftes Fach zu belegen, dieses kann frei gewählt werden.

Leistungskurse wählt man seit dem Jahr 2019 nur noch zwei. Dabei muss man Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache als erstes Leistungskursfach belegen und ein beliebiges als zweites (Wichtig dabei ist die Belegungsregeln zu erfüllen).

Abiturberechnung

Leistungsbewertung

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 95 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 90 %
13 1− 85 %
12 gut 2+ 80 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 75 %
10 2− 70 %
9 befriedigend 3+ 65 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 60 %
7 3− 55 %
6 ausreichend 4+ 50 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 45 %
4 schwach ausreichend 4− 40 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 33 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Fächereinbringung und Gesamtqualifikation

Für die Abiturbewertung sind die Leistungen in den Kursen auf erhöhtem und grundlegendem Leistungsniveau während der Qualifikationsphase (also der vier Halbjahre Q1, Q2, Q3 und Q4) und die Prüfungsergebnisse relevant, aus welchen eine Gesamtpunktzahl ermittelt wird (Gesamtqualifikation).

Die Gesamtqualifikation ist die Summe der Einzelbewertungen aus den

  • zwölf Halbjahresleistungen der schriftlichen Prüfungsfächer (erhöhtes Anforderungsniveau) in doppelter Wertung,
  • 30 Halbjahresleistungen der Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau in einfacher Wertung, einschließlich der vier Halbjahresleistungen des vierten und ggf. des fünften Abiturprüfungsfachs und
  • Abiturprüfungen in fünffacher Wertung. Wird eine Besondere Lernleistung als fünfte Abiturprüfung eingebracht, gehen diese und die vier pflichtigen Abiturprüfungen in vierfacher Wertung ein.

Folgende Kurse müssen verpflichtend in die Gesamtqualifikation eingebracht werden:

  • alle vier Halbjahresnoten in Deutsch;
  • alle vier Halbjahresnoten in Mathematik;
  • alle vier Halbjahresnoten in einer Fremdsprache;
  • vier Halbjahresnoten einer Naturwissenschaft – oder – je zwei Halbjahresnoten in zwei naturwissenschaftlichen Fächern;

Insgesamt sind, neben den zwölf Halbjahresleistungen der schriftlichen Prüfungsfächer, 30 Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau erforderlich.[2]

Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

  • Ein Abschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufen berechtigt.
  • Eine der Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) entsprechende Fächerbelegung.

Die Mindestanforderungen für Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau sind erfüllt, wenn

  • kein Kurs mit null Punkten bewertet worden ist und
  • in höchstens vier Kursen weniger als fünf Punkte erreicht worden sind (in allen gesamten vier Semestern).

Die Mindestanforderungen für Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau sind erfüllt, wenn

  • kein eingebrachter Kurs mit null Punkten bewertet worden ist und
  • in höchstens vier eingebrachten Kursen weniger als fünf Punkte erreicht worden sind (in allen gesamten vier Semestern).

Gemeinsam müssen mindestens 200 von möglichen 600 Punkten im Kursbereich erreicht werden.

Die Mindestanforderungen im Abiturbereich sind erfüllt, wenn

  • in zwei, bei Einbringung einer fünften freiwilligen Abiturprüfung in drei Prüfungen mindestens fünf Punkte und
  • insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht worden sind.[3]

Abitur-Prüfung

Zentralabitur

Nach der deutschen Einheit 1990 übernahmen alle anderen neuen Bundesländer das aus der DDR gewohnte Zentralabitur. Nur Brandenburg, das sich stark an Nordrhein-Westfalen orientierte, übernahm das im Westen vorherrschende dezentrale Abitur, bei dem die Aufgaben von den Lehrern eingereicht und von der Schulaufsicht genehmigt und ausgewählt werden.

Nach 2000 setzte, teilweise unter Berufung auf die PISA-Studien, ein neuer, bundesweiter Trend zum Zentralabitur ein:

Für die Schuljahre 2004/2005 bis 2008/2009 wurden die schriftlichen Abiturprüfungen in Kernfächern zentral vom Brandenburgischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestellt.[4]

Seit dem Schuljahr 2009/2010 finden in den Ländern Berlin und Brandenburg gemeinsame Abiturprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik statt. Mit dem Schuljahr 2011/2012 wurden diese um die Fächer Biologie, Geografie und alle Fremdsprachen und seit dem Schuljahr 2014/2015 nochmals um Chemie, Physik und Geschichte erweitert.

Abitur-Prüfungsfächer-Wahl

Das Abitur setzt sich bis zum Schuljahr 2010/11 aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Auch eine sogenannte fünfte Prüfungskomponente ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Ab dem Schuljahr 2011/12 sind drei schriftliche und eine mündliche Prüfung verpflichtend. Wobei die mündliche Prüfung als Einzelprüfung wie folgt stattfinden kann: im fünften Abiturprüfungsfach; als Kolloquium, sofern im fünften Abiturprüfungsfach eine Besondere Lernleistung erbracht wird; als pflichtige Zusatzprüfung im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach oder als freiwillige Zusatzprüfung im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach. Zudem kann je eine freiwillige Zusatzprüfung in den drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern durch den Prüfling gewählt werden, sofern nicht bereits eine pflichtige Zusatzprüfung in diesem Fach durchgeführt wurde.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/8810.html#c27690
  2. Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV. Abgerufen am 24. März 2014.
  3. Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung-GOSTV. Abgerufen am 24. März 2014.
  4. Zentralabitur (BB). Bildungsserver.berlin-brandenburg.de. 4. Dezember 2008. Abgerufen am 3. Juli 2010.