Alarm- und Ausrückeordnung

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Arbeitsplatz einer Leitstelle

Eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) enthält in Deutschland Grundregeln für die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Einsatzlagen. Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr.

Struktur

Eine Alarm- und Ausrückeordnung besteht aus Alarmstichworten, Alarmstufen und den daraus folgenden Alarmreaktionen. Das Alarmstichwort besteht aus einem kurzen, prägnanten Wort, das die Art des Alarmes definiert. Die Alarmstufe beschreibt das Ausmaß bzw. die Größe eines Alarmes in Form einer Ziffer oder durch Wörter wie „klein“, „mittel“ oder „groß“. Der Kombination von Alarmstichwort und Alarmstufe stehen Alarmreaktionen gegenüber – also was in einem bestimmten Fall alarmiert werden soll.

In Deutschland haben sich im Bereich der Hilfsorganisationen ähnliche Alarmstichworte bzw. „Alarmkategorien“ herausgebildet, die meistens mit einem Buchstaben abgekürzt werden, dem die Alarmstufe als Zahl nachgestellt wird (beispielsweise „F2“).

Bei Großschadenslagen kommen auch die Stichwörter Vollalarm bzw. Großalarm oder MANV (Massenanfall von Verletzten) vor. In besonders schweren Fällen kann der Ausnahmezustand ausgerufen werden,[1][2] eine einsatztaktische Anpassung der Organisationsabläufe, die im Gegensatz zum Notstand oder dem ebenfalls als Ausnahmezustand bezeichneten Staatsnotstand keine rechtlichen Auswirkungen hat.[3]

Bei Feuerwehr und Rettungsdienst

Die Alarm- und Ausrückeordnungen werden von der jeweils zuständigen Einsatzleitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet um für bestimmte Alarmstichworte eine möglichst optimale Reaktion zu erreichen. Ein wichtiges Kriterium ist die Zeit, bis die erforderlichen Rettungsmittel zur Verfügung stehen (Hilfsfrist). Freiwillige Feuerwehren etwa brauchen eine gewisse Zeit, bis sie zur Verfügung stehen, Berufsfeuerwehren stehen schneller zur Verfügung – sind aber fast ausschließlich nur in Großstädten vorhanden. Außerdem sind die Einheiten unterschiedlich ausgerüstet. Hierbei spielt das jeweilige Alarmierungssystem der Feuerwehr eine relevante Rolle. Die AAO hängt von der Verteilung von Mannschaft und Gerät im Land sowie vom Zuständigkeitsbereich der Leitstelle bzw. vorhandenen Länder- bzw. Landkreisgrenzen ab.[4]

Die AAO ist in den Arbeitsdaten der Software der Leitstelle gespeichert und beachtet auch die entsprechenden Alarmpläne der zu alarmierenden Einheiten. Das ermöglicht eine optimale Alarmierung, da die Software unter anderem Informationen über den Einsatzstatus von bestimmten Fahrzeugen hat. Das heißt beispielsweise, dass keine Fahrzeuge alarmiert werden, die defekt oder bereits im Einsatz sind. In Deutschland wird dazu das Funkmeldesystem (FMS) genutzt.

Abhängig vom Alarmierungsstichwort (z. B. „Brand“ oder „Hilfeleistung“) und der vom Disponenten festgelegten Alarmierungsstufe (z. B. „B3“ oder „H1“) werden unterschiedliche Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen alarmiert. Fahren bei Bränden ein oder mehrere Löschzüge die Einsatzstelle an, werden bei Hilfeleistungen Rüstzüge und bei Gefahrguteinsätzen Gefahrstoffzüge alarmiert. Bei kleinen Einsätzen (Mülleimerbrände, Notfalltüröffnung, umgestürzter Baum) können auch nur einzelne Fahrzeuge alarmiert werden – auch anwendbar bei zweifelhafter Meldung von Brandmeldeanlagen mit häufigen Fehlalarmen, eine Nachalarmierung ist immer möglich. Bei Großschadenslagen werden dagegen „Gesamtalarme“ ausgelöst und auch „überörtliche Hilfe“ aus anderen Gemeinden oder Kreisen hinzugezogen.

Ebenfalls legt die AAO fest, ob und welche Sonderkräfte zu einem Einsatz hinzugezogen werden, z. B.:

Ausnahmen

In besonderen Fällen können die Verantwortlichen (Einsatzleiter, Leitstellen-Verantwortlicher) von der AAO abweichen, wenn es zur besseren und schnelleren Hilfe erforderlich ist. So können aus taktischen Gründen auf Weisung des Einsatzleiters Einsatzfahrzeuge mitgeführt werden, ohne dass diese von der Leitstelle alarmiert worden sind, beispielsweise eine Drehleiter bei einer Rettung auf dem Eis. Die Leitstelle muss über Abweichungen jedoch unterrichtet werden.

Einzelnachweise

  1. Holger Könnecke: Entwurf eines Krisenmanagementhandbuches: Handlungsempfehlungen am Beispiel eines großflächigen Stromausfalls, 2013, Kapitel 2.2.2 Ausnahmezustand, S. 15–17, ISBN 9783844102741.
  2. Matthias Ott, Marc Peter Hofmann, Nils Böger: Einsatz bei Extremwetterereignissen. Kapitel 3.1 Alarmplanung. S. 93–94. ecomed-Storck 2018, ISBN 9783609775036.
  3. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 28. Februar 2019 zum Thema: Ausnahmezustand Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr. Drucksache 18 / 18 072.
  4. Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOV). (PDF; 114 kB) Der Hessische Minister des Innern und für Sport, abgerufen am 11. Februar 2019.