Autonome Sozialistische Sowjetrepublik

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Als Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) wurde eine Gebietskörperschaft der Sowjetunion bezeichnet. Nach Artikel 82 der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken war eine Autonome Republik Bestandteil einer Sozialistischen Sowjetrepublik (SSR).

Es existierten von 1956 bis 1991 20 Autonome Sowjetrepubliken, die den namengebenden Nationalitäten eine gewisse Autonomie verschaffen sollten. In den meisten Fällen stellte die Titularethnie allerdings nur eine Bevölkerungsminderheit dar.

Ein wesentlicher Unterschied zu den Sozialistischen Sowjetrepubliken (SSR) war das fehlende Recht des Austritts aus der Sowjetunion, außerdem die Anzahl der in den Unionssowjet entsendeten Abgeordneten: Eine SSR entsandte 32, eine ASSR nur elf Abgeordnete, ein autonomes Gebiet fünf, ein autonomer Kreis einen Abgeordneten.

Liste

Nach der letzten Verfassung der Sowjetunion vom 7. Oktober 1977 gab es 20 Autonome Sozialistische Sowjetrepubliken, davon 16 im Bestand der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, zwei in der Georgischen SSR (heute Georgien) und jeweils eine in der Aserbaidschanischen SSR (heute Aserbaidschan) und der Usbekischen SSR (heute Usbekistan).

Aserbaidschanische SSR:

Georgische SSR:

Russische SFSR:

Usbekische SSR:

Die Anzahl dieser 20 Autonomen Sozialistischen Sowjetrepubliken war seit den 1950er Jahren stabil. Zu früheren Zeiten gab es im Bestand mehrerer Sowjetrepubliken weitere ASSR:

1991 erklärten sich die Autonomen Sowjetrepubliken in Russland und die Karakalpakische ASSR in Usbekistan zu autonomen Gebieten mit der Bezeichnung Republik. Die Autonomen Sowjetrepubliken in Georgien und Aserbaidschan wurden zunächst aufgelöst, widersetzen sich allerdings – teils bewaffnet – der Aufhebung ihrer Autonomie.