Bankensektor

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Bankensektor ist der Oberbegriff für den Wirtschaftszweig des gesamten Bankgewerbes (Kreditinstitute einschließlich Sparkassen).

Der Bankensektor gliedert sich in die Bereiche Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Teilzahlungsbanken, Hypothekenbanken, Schiffshypothekenbanken, Investmentbanken, Spezialbanken und Bausparkassen. Finanzdienstleistungsinstitute, wie z. B. Warenterminbroker sind im weitläufigeren Sinne, sofern sie für den direkten Handel mit Wertpapieren von der BAFin zugelassen sind, auch dem Bankensektor zuzurechnen. Alle Institute in Deutschland die den direkten bzw. eigenen Handel mit Geld, Krediten, Wertpapieren, Bürgschaften etc. vornehmen, müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Personen und Gesellschaften, die eine Vermittlungstätigkeit für im Bankensektor tätige Institute vornehmen, bedürfen in der Regel nur einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).

Begriffsbestimmungen

Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken

dürfen das

vornehmen.

Teilzahlungsbanken

sind Kreditinstitute, die das

  • Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern),
  • Kreditgeschäft (die Gewährung von Gelddarlehen),

vornehmen dürfen.

Hypothekenbanken

sind Kreditinstitute, die

  • hypothekarische (grundbuchlich gesicherte) Hypothekendarlehen gewähren und
  • das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen (siehe Pfandbrief)

betreiben.

Schiffshypothekenbanken

sind Kreditinstitute, die

  • schiffshypothekarische (an den Schiffen gesicherte) Darlehen ausreichen und
  • das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Schiffspfandbriefen (siehe auch Pfandbrief)

betreiben.

Investmentbanken

sind Banken, die den Handel mit

Bausparkassen

sind Kreditinstitute, die das

  • Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern) in Form von Bausparbeiträgen und das
  • Kreditgeschäft in Form von Bauspardarlehen

betreiben.

Genossenschaftliche Zentralinstitute

sind Kreditinstitute, die als Zentralinstitute der Volks- und Raiffeisenbanken agieren und

  • für die genossenschaftlichen Banken Dienstleistungen erbringen, die die kleinen Volks- und Raiffeisenbanken nicht erbringen können (z. B. Großkredite).
  • den Zahlungsverkehr innerhalb und außerhalb des genossenschaftlichen Bankwesens abwickeln. In Deutschland sind das die WGZ-Bank und DZ Bank.

Genossenschaftliche Hypothekenbanken

  • die als genossenschaftliche Hypothekenbanken das Hypothekengeschäft – insbesondere mit Großkunden – abwickeln. In Deutschland ist das die insbesondere die DG HYP.

Landesbanken

  • sind Banken, die für die Sparkassen im Wesentlichen die gleiche Funktion übernehmen wie die Genossenschaftlichen Zentralinstitute für die Volks- und Raiffeisenbanken.

Literatur

  • Rajnish Tiwari, Stephan Buse: The German Banking Sector: Competition, Consolidation and Contentment. Hamburg University of Technology (TU Hamburg-Harburg), 2006. (mobile-prospects.com (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive), PDF; 45 kB)
  • A. Brunner, J. Decressin, D. Hardy, B. Kudela: Germany’s Three-Pillar Banking System – Cross-Country Perspectives in Europe. Occasional Paper, International Monetary Fund, Washington DC 2004.
  • P. Wackerbeck, F. Becht, D. Ettlin: M&As ín European banking. PwC Strategy&, 2017. (strategyand.pwc.com (Memento vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive))