Benutzer:111Alpha/Politik Wikipedia

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Viele sehen in den Entwicklungen der letzten Jahre eindeutig eine (intuitive?) Hinwendung zu einer Art politischem System innerhalb der Wikipedia. Dieser kleine Artikel analysiert die Wikipedia deshalb auf Grund der Annahme, es handele sich hierbei um ein - wie auch geartetes - Staatsgebilde.

Herrschaftsform

Man könnte das hiesige System mit einigen "Herrschaftsformen" beschreiben; dazu gehören Neopatrimonialismus, Polykratie, Polyarchie, Synarchie, Bürokratie, Timokratie und Technokratie.

Jedoch ist es in allen Stufen geprägt von demokratischen Elementen (fast alle Ämter werden direkt gewählt, es gibt häufig Abstimmungen); obwohl die Wahlen dazu weder als geheim, noch gleich bezeichnet werden können. Das Wahlrecht variiert zumeist zwischen allen und nur angemeldeten Nutzern; eine Mehrfachabstimmung kann nie ausgeschlossen werden. Zwar wird nach Entscheidungen meist von einem "Konsens" gesprochen, doch in der Realität handelt es sich um eine Konkurrenzdemokratie, auch wenn man ihr durchaus einige konkordanzdemokratische Elemente zu Gute halten muss. In Sachen Legislative ist die Wikipedia eindeutig eine direkte Demokratie; dies zeigt sich auch in der jederzeitigen Abwählbarkeit von Amtsinhabern.

Die Wikipedia ist aber keine Aristokratie/Diktatur (sie wird nicht von unumstößlichen Anführern geleitet), Expertokratie (es kommt eher auf die Popularität als Fähigkeiten an), oder Konzernokratie/Xenokratie (die Wikimedia-Foundation hat zwar in besonderen Situationen Eingriffsrechte, aber i.d.R. verwaltet sich jede Wikipedia selber). Letzterer Punkt muss aber in der Hinsicht relativiert werden, dass die WMF zumindest theoretisch jederzeit die Mittel hätte, in jeglicher Hinsicht einzugreifen (dies ist vielleicht vergleichbar mit dem de jure Staatsoberhaupt aller Commonwealths, dem britischen König, der zwar theoretisch jegliche Macht hätte, aber de facto nichts zu sagen hat).

Regierungssystem

Eine Regierung gibt es nicht; die Administratoren können jedoch als eine exekutive Gewalt ("Polizei") angesehen werden. Da es aber weder einen "Anführer" (=Staatsoberhaupt) gibt, noch irgendeine Art festgeschriebenes Recht in Bezug auf das politische System gibt, kann man auch nicht von einem "Regierungssystem" sprechen. Es ist wohl mehr eine Art kollektive Selbstverwaltung. Die Staatsform ist am ehesten eine Republik.

Recht

Die Wikipedia basiert zum größten Teil auf Gewohnheitsrecht. Vieles davon gilt heute als unumstößlich, theoretisch ließen sie sich aber wohl das meiste durch Meinungsbilder ändern. Allgemein basiert das Recht der Wikipedia größtenteils darauf, dass es von der Mehrheit anerkannt und deshalb auch um- und durchgesetzt wird; Regeln sind also (fast) nie wirklich bindend, werden aber aufgrund der mehrheitlichen Akzeptanz trotzdem meist als verbindlich angesehen. Wirklich bindend sind eigentlich nur die Grundprinzipien, geltende Gesetze und die Nutzungsbedingungen; letztere könnten am ehesten als eine Verfassung angesehen werden. Die Gesetze (es gilt US-amerikanisches Recht) wären dann zwingendes Völkerrecht.

Unklare und neue Regelungen werden über direkte Abstimmungen (Meinungsbilder) eingeführt oder geändert.

Da die Wikipedia kein eigener Staat sind, ist sie natürlich an "fremdbestimmte" Regeln (=Gesetze) gebunden. Dies wird hier aber nicht betrachtet.

Gewaltentrennung und Machtmissbrauch

Eine Gewaltenteilung gibt es nur sporadisch; vor allem aufgrund der Tatsache, dass Administratoren sowohl exekutive, als auch judikative Aufgaben übernehmen und dabei hauptsächlich ihrem eigenen Ermessen überlassen werden, kann man hier von einer Gewaltenverschränkung reden.

Da Amtsinhabern oft Machtmissbrauch vorgeworfen wurde, wurden einige Revisions- und Disziplinarverfahren eingeführt.

Judikative

Inzwischen hat sich ein aus zwei Gerichten bestehendes Justiz-System herausgebildet, das in folgende Gerichtsbarkeiten unterteilt werden kann:

(Der Vermittlungsausschuss und die Dritte Meinung gehören nicht dazu, da diese keine bindenden Entscheidungen treffen)
(Die Vandalismusmeldungen, Sperrprüfung und Admin-Probleme sind keine Gerichte im eigentlichen Sinne, sondern exekutive Einrichtungen zum Verhängen oder Aufheben von Verwaltungsstrafen)

Alle Gerichte sind letzte Instanzen.

Exekutive

Die Exekutive wird von speziellen Benutzergruppen ausgeführt:

Die wohl wichtigsten davon sind die Sichter (können Artikelversionen freigeben) und die Administratoren (können Seiten schützen und geschützte Seiten bearbeiten, Seiten löschen und gelöschte Seiten wiederherstellen. Sie haben die Möglichkeit, Benutzer zu (aktiven) Sichtern zu machen, ihnen diesen Status zu entziehen, Benutzer zu sperren und solche Sperren wieder aufzuheben. Außerdem können sie einzelne Versionen einer Seite löschen, so dass diese nur noch für Administratoren einsehbar sind. Nur Administratoren haben das Recht, Seiten im MediaWiki-Namensraum zu bearbeiten).

Autoren an sich zählen nicht zur Exekutive, da sie keine bestimmten ihnen zugewiesenen Aufgaben ausführen.

Verwaltungsstrafen

Administratoren können Verwaltungsstrafen gegen Benutzer verhängen; dies sind fast immer Benutzersperren. Zuständige Instanz ist die Vandalismusmeldung. Die Betroffenen können bei der Sperrprüfung in Revision gehen.

Löschung von Artikeln

Die wohl wichtigste Befugnis der Administratoren neben der Verhängung von Verwaltungsstrafen ist die Löschung von Artikeln. Dafür wurden folgende Instanzen geschaffen, die alle verbindliche Entscheidungen treffen:

  • Schnell-Lösch-Verfahren (Entscheidung trifft ein Admin allein. Bei Einspruch ist jedoch die vorläufige Wiederherstellung und anschließende Prüfung durch die LD i.d.R. Pflicht)
  • Löschdiskussionen (auch hier mit direkt-demokratischen Elementen. Die letztendliche Entscheidung wird jedoch durch einen Admin nach mehr oder weniger freiem Gutdünken getroffen.)
  • Löschprüfung (Berufungsorgan bei Lösch-Verfahren; auch hier letztendliche Entscheidung durch einen (anderen) Admin)

(Der Relevanzcheck gehört nicht dazu, da dieser nur unverbindliche Gutachten abgibt)

Weitere Befugnisse

Die weiteren Befugnisse von Admins können auf den folgenden Seiten beantragt werden:

Dienstaufsicht

Die innere Dienstaufsicht geschieht durch die Einrichtung Admin-Probleme, die ein Disziplinarverfahren einleiten kann.

Legislative

Die Legislative wird - abgesehen von übergeordneten Vorschriften (s.o. #Recht) - ausschließlich direkt-demokratisch durch Meinungsbilder ausgeführt. Da es wie bereits gesagt keine Niederschrift zum politischen System gibt und ebenso keine Vorschriften zum "Gesetzgebungsverfahren", wurde die "formale Abstimmung" eingeführt, die bei jedem Meinungsbild darüber entscheidet, ob es überhaupt gültig ist (die diesbezügliche Entscheidung wird aber nur aufgrund subjektiver Einschätzungen getroffen).

(Umfragen gehören nicht dazu, da sie keine bindenden Regeln beschließen)

Weblinks