Benutzer:Apokalypse/Überwachung des fließenden Verkehrs
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Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist primär eine Aufgabe der Polizei. Der weit überwiegende Teil ist dem Straßenverkehr gewidmet, daneben gibt es auch die Überwachung von Wasserflächenun und selten auch Luftraumüberwachung. In diesem Artikel wird nur auf den Straßenverkehr eingegangen.
Einordnung, Grundlagen und Begriffsdefinitionen
Polizeiliches Handeln erstreckt sich aufgrund äußerst vielfältiger zugewiesener und originärer Aufgaben im Bereich der Repression (Verfolgung von Ortsrecht, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (Strafverfolgung) sowie Prävention (Gefahrenabwehr). Die Verkehrsüberwachung umfaßt beide Gebiete und gliedert sich wiederum grob in die Unterthemen Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Überwachung des fließenden Verkehrs. Der fließende Verkehr umfaßt Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge, die sich im öffentlichem Raum bewegen (Fußgänger, Fahrzeugführer, Tierführer und auch Tiere), zusammengefaßt: Verkehrsregeln/Verhaltensvorschriften (Personen) und Ausrüstungsvorschriften (Fahrzeuge). Spezialisiert hierfür ist Verkehrspolizei; jedoch ist auch der reguläre Streifendienst mit der Überwachung des fließenden Verkehrs befaßt.
Aufgaben und Tätigkeiten der Repression
Verhaltensvorschriften
Zulassung von Personen
- Führerschein und Fahrerlaubnis
- Geeignetheit i.S.v. § 2 FeV
- usw.
Zulassung von Fahrzeugen
Sonstige Gebiete
==Verkehrsstraftaten
=Verkehrsregeln
- hauptsächlich Straßenverkehrs-Ordnung
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Sicherheitsabstand
- Beladung und Besetzung von Fahrzeugen
- Tierführer
- 24a StVG
Maßnahmen in taktischer Hinsicht
Maßnahmen in rechtlicher Hinsicht
- Sicherstellung von Führerscheinen, technischen Anlagen oder Fahrzeugen
- usw.
Ausrüstungsvorschriften
- hauptsächlich Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Aufgaben und Tätigkeiten der Prävention
- Verkehrspädagogik, z.B. Jugendverkehrsschule, Schockplakate
- Verkehrsfunk
Weitere Überwachungsorgane
Siehe auch
Einzelnachweise
Kategorie:Verkehrsrecht (Deutschland)
Kategorie:Polizeiliches Handeln
Kategorie:Straßenverkehr