Benutzer:Der Eberswalder/VicinoMeritoDemokratie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

VicinoMeritoDemokratie Wortherkunft und Bedeutung:

  • Vicino (/viˈtʃiːno/) - (lat.) Nachbarschaft
  • Merito - (lat. meritum) das Verdienst, siehe auch Meritokratie
  • Demokratie - Volksherrschaft

F: Was soll das?
A: Diese politische Idee der VicinoMeritoDemokratie hat das Potential, sämtliche politischen Probleme (inkl. failed states, Revolten, Bürgerkriege, ethnische Konflikte, kulturelle Auseinandersetzungen) einer Lösung zuzuführen, weil sich mit diesem Meta-System die politische Dynamik so ändern würde, dass automatisch Lösungen in den Vordergrund gerückt und durchsetzungsfähig würden.[1]

Grundidee

Die Idee ist, das politische Systems der Schweiz mit einer kleinen Änderung auf andere und größere politische Einheiten zu übertragen. Zur Umsetzung dieses Meta-Systems namens VicinoMeritoDemokratie[2] sind keinerlei Voraussetzungen nötig. Lediglich die Art und Weise, wie politische Repräsentanten in den Nationalstaaten gewählt werden, muss geringfügig geändert werden. Das ist alles was benötigt wird, damit sich die politische Dynamik so ändert, dass Lösungen im Vordergrund stehen und somit schneller umgesetzt werden können, als das heute der Fall ist.

Schweizer Kantone sind autonome politische Einheiten und derivative Völkerrechtssubjekte, die eine Größe von ca. 16'000 - 1.5 Mio Einwohner haben, und die ihrerseits ihren jeweiligen Gemeinden Autonomie gewähren. Ein ähnliches System wurde mit dem Abkommen von Dayton erfolgreich in Bosnien-Herzegowina hineinkopiert, um dort den Bürgerkrieg mit einer äußerst komplizierten verworrenen Situation zu beenden. Die Schweiz war das letzte Mal 1847 in einen Krieg verwickelt (Sonderbundskrieg). Das zeigt, dass mit der Einrichtung von kleinen souveränen Völkerrechtssubjekten erfolgreich Konflikte gelöst werden können. Dabei versteht sich aber von selbst, dass diese Gemeinde- und Kantonsautonomie durch reale praktische Gründe beschränkt ist. Selbst die Autonomie von Nationalstaaten ist durch Verträge und gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten beschränkt.

Vorgeschlagene meritokratische Wahlsystemänderung

Es handelt sich um eine im Grunde genommen geringfügige Änderung des bestehenden Systems. Die Anzahl der Parlamentarier ist etwas kleiner als das heute der Fall ist (kein Bundestag, kleinerer Bundesrat als Nationalparlament, kleinere Landtage, dabei bleiben Stadtbezirks- und Kreisversammlungen sowie Ortsteilbeiräte gleich groß).

Dies lässt sich relativ einfach mit geringem Reformaufwand durchsetzen, sobald diese Idee weit genug Verbreitung gefunden hat: Auf direkte Weise werden ausschließlich die Abgeordneten in der untersten 1. Ebene (=Nachbarschaft/Stadtviertel/Basisgemeinde) gewählt. Die Repräsentanten der darüber liegenden Ebenen werden indirekt durch das jeweils zuständige Parlament gewählt[3], denn dadurch wird von selbst das System meritokratisch.[4] Um die jeweilige lokale Präferenz möglichst korrekt in den gewählten Repräsentanten zum Ausdruck kommen zu lassen, darf eine Basisgemeinde nicht zuviele Einwohner haben.[5] Und es muss als Korrektiv die Möglichkeit für Basisgemeinden geben, lokal ihre eigenen Vorstellungen durchsetzen zu können. Diese Basisgemeindensouveränität bewegt sich natürlich innerhalb eines gewissen Rahmens, denn Basisgemeinden haben wohl kaum genug Kompetenz, um ihr Rechtssystem komplett zu verändern - und daher will das auch niemand bei Verstand. Die Pazifikinsel Niue z.B. hat freiwillig einen Großteil ihrer Zuständigkeiten an Neuseeland übertragen, auch wenn dieser Vertrag theoretisch gekündigt werden könnte.

1. Ebene: Jede Basisgemeinde (=Nachbarschaft) wählt ihr Lokalparlament von 30 Personen[6] auf ganz normale direktdemokratische Weise in freier, gleicher, geheimer Wahl alle 4 Jahre.[7]

2. Ebene: 30 Basisgemeinden[6] bilden einen Kreis. Jedes Basisgemeindenparlament wählt eine Person aus, um die Basisgemeinde in der Kreis- oder Kantonsebene zu vertreten. Damit hat das Kreisparlament genau soviele Mitglieder wie der Kreis Basisgemeinden hat.[6]

3. Ebene: 30 Kreise[6] (Kantone, Großstadtbezirke) bilden ein Bundesland bzw. einen kleinen Nationalstaat. Jedes Kreisparlament wählt eine Person aus, um den Kreis im Bundesland/Großstadt/kl. Nationalstaat zu vertreten. Damit hat das Landesparlament genau soviele Mitglieder wie das Land Kreise hat.[6]

Mit diesen 3 ersten Ebenen ist bereits das System der Schweiz erreicht (und auch etwa dieselbe Größe nach Einwohnerzahl). Nicht nur Flächenstaaten, sondern auch Megacities können auf diese Weise sehr demokratisch und stabil organisiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Lebenssituation deutlich verbessert, wenn Stadtviertel Autonomie über ihre Angelegenheiten haben. Diese Stadtviertelsouveränität bewegt sich natürlich innerhalb eines gewissen Rahmens, denn Stadtviertel haben wahrscheinlich nicht genug Kompetenz, um ihr Rechtssystem komplett zu verändern - und daher will das auch niemand bei Verstand. Wie bereits oben erwähnt hat die Pazifikinsel Niue freiwillig einen Großteil ihrer Zuständigkeiten an Neuseeland übertragen, auch wenn dieser Vertrag theoretisch gekündigt werden könnte.

Schauen wir, wie es weiter geht:
4. Ebene: 30 Bundesländer[6] bilden einen mittelgroßen Nationalstaat. Das Parlament jedes Bundeslandes wählt eine Person aus, um das Bundesland im Nationalstaat zu vertreten. Das Nationalstaatsparlament hat genau soviele Mitglieder, wie der Nationalstaat Bundesländer hat.[6] Das ist so ähnlich wie jetzt der Deutsche Bundesrat, mit dem Unterschied, dass nach diesem Modell der Bundesrat selbst die Regierung wäre bzw. die bundesdeutsche Regierung einsetzen würde.

Mit Ebene 4 kommen wir in den Bereich von Staaten wie Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien oder Polen.
Die Katalonien-Krise könnte mit dem hier vorgestellten System einfach und schnell zur Zufriedenheit aller gelöst werden.

Aber damit ist noch nicht Schluss, nach denselben Prinzipien könnte man auch noch 2 Ebenen weiter gehen:
5. Ebene: 30 Nationalstaaten[6] bilden einen Staatenverbund. Das Parlament jedes Nationalstaates[8] wählt eine Person aus, um den Nationalstaat im Staatenverbund zu vertreten.[9]

6. Ebene: Die Staatenverbünde (oder Supermächte) senden je einen Vertreter[10] in die Weltregierung.[11] Wenn man es bewerkstelligt, dass Nationalstaaten und darunter liegende Ebenen ihre Souveränität (und Aufgabenteilung) behalten, dann kann eine Weltregierung ein sehr wertvolles Instrument gegen Konzernmacht und für Konfliktverhütung und Umweltschutz sein.[12]

Abschließende Bemerkungen und FAQ

Ideal

Dieses ist der Idealzustand. Genauso wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt es, sich dem Ideal mehr und mehr anzunähern, soweit es umsetzbar ist. Jede dieser 6 Ebenen ist verantwortlich für ihren jeweiligen Bereich.[13]

Es gilt das Prinzip Basisgemeindenrecht geht vor Kreisrecht geht vor Landesrecht geht vor Nationalstaatsrecht geht vor Staatenbundrecht geht vor Weltrecht.

Eine Regierung ist eine Verwaltungsorganisation, die treuhänderisch die Gemeinschaftsgüter verwaltet sowie nach den allgemein akzeptierten Regeln der Gemeinschaft ihr Amt im Sinne der Gemeinschaft ausführt. Dieses Amt beinhaltet auch, die nach derzeitigem Wissensstand besten ergebnisorientierten Regeln und Gesetze zu beschließen. Die Angehörigen der Gemeinschaft vertrauen dieses Amt kompetenten und charakterlich geeigneten Personen an, und vertrauen darauf, dass diese Aufgaben bestmöglich ausgeübt werden. Ein Treuhänder oder Verwalter macht das, was der Auftraggeber will.

  • Die Auftraggeber der Weltregierung sind die Staatenbünde und Supermächte.
  • Die Auftraggeber der Staatenbünde sind die Nationalstaaten.
  • Die Auftraggeber der Nationalstaaten sind die Bundesländer und Großstädte.
  • Die Auftraggeber der Bundesländer und Großstädte sind die Landkreise und Stadtbezirke.
  • Die Auftraggeber der Landkreise und Stadtbezirke sind die Basisgemeinden/Stadtviertel als letzte Instanz und Souverän.

Regeln und Gesetze von den oberen Ebenen werden de facto automatisch gültig, aber falls die lokale Präferenz abweichend ist und es genug politischen Willen gibt, kann lokal das Gesetz geändert werden (=Opt-Out-Möglichkeit wenn absolut nötig, denn das verhindert Revolten und Terrorismus, erhält Vielfalt und ermöglicht Feldversuche/Experimente ohne Großschäden). Man muss sich an die Gesetze der oberen Ebenen halten, bis man in einem ordentlichen legalen Prozess (Parlamentsvotum oder Referendum) das Gesetz für die eigene Jurisdiktion geändert hat. Es versteht sich von selbst, dass das ein Weilchen dauert und einen klaren politischen Willen der Mehrheit der Basisgemeinde erfordert. Nur dann kann es geändert werden. Durch diese Vorgehensweise gilt weltweit mehr und mehr einheitliches Recht (dort wo es Konsens oder den Leuten egal ist) bei gleichzeitiger Wahrung der lokalen Souveränität.

FAQ und reale Welt

F: Ich möchte aber die Abgeordneten aller Ebenen (Kreistag, Landtag, Bundestag, Europaparlament) direkt wählen. Warum soll ich ein Recht aufgeben, direkt wählen zu können?
A: Je mehr Millionen von Menschen unter verschiedenen Kandidaten wählen sollen, desto unsinniger wird eine solche Wahl. Je mehr Wähler, desto uninformierter sind die Wähler, und desto weniger zählt eine einzelne Stimme. Die Einwohner Liechtensteins und San Marinos oder auch Neuseelands haben mehr Souveränität, eben weil sie nicht wahlberechtigt in Schweiz, Italien oder Australien sind.

F: Aber müssen denn im Sinne des Gemeinwohls nicht auch manchmal Dinge gegen regionale Befindlichkeiten durchgesetzt werden?
A: Das System muss so gestaltet werden, dass es zu einer Balance zwischen lokalen Interessen und übergeordneten Interessen kommt, was ja durch jahrhundertelange Entwicklung oft bereits der Fall ist. Aber in unterentwickelten Ländern, wo das noch nicht so ist, kann durch den Grundsatz der lokalen Souveränität verhindert werden, dass Mehrheiten oder wirtschaftlich starke Akteure Minderheiten unterdrücken und überrollen. Auch bei gegensätzlichen politischen Bewegungen innerhalb eines Landes wie in Venezuela oder Libyen, Syrien, Jemen und Ägypten kann durch eine solche Kompetenzenteilung ein dauerhafter Frieden erreicht werden, wie man bereits bei Bosnien-Herzegowina gesehen hat.

F: Ja wie jetzt? Ist das überhaupt eine Regierung oder eine bloße Vorschlagsorganisation, wenn untere Einheiten sich nicht dran halten müssen?
A: Das ist vergleichbar mit Liechtenstein, Andorra oder San Marino. Souveräne Staaten, die keine eigene Währung besitzen und de facto mit ihrem Nachbarland verschmolzen sind. Durch gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten, Verträge und Praktikabilitätsüberlegungen unterscheiden sich die Gesetze kaum im Vergleich zu den Nachbarn.

Liste souveräner/autonomer politischer Einheiten unter 100.000 Einwohnern

Zuerst zum Vergleich die meist üblichen Größenverhältnisse politischer Einheiten:[14]
1 - Stadtviertel/Basisgemeinde (ca. 1.000 - 40.000 Einwohner)
2 - Landkreis/Kanton/Großstadtbezirk (ca. 50.000 - 600.000 Einwohner)
3 - Bundesland/kleiner Nationalstaat/Großstadt (ca. 1 - 20 Mio Einwohner)
4 - Nationalstaat (ca. 10 - 300 Mio Einwohner)
5 - Staaten[ver]bund oder Supermacht (ca. 100 Mio - 2 Mrd Einwohner)
6 - Weltregierung

Es folgt die Liste der derzeit existierenden souveränen bzw. autonomen politischen Einheiten unter 100.000 Einwohnern nach Einwohnerzahl geordnet, siehe Kanton (Schweiz)[15], Bosnien und Herzegowina#Gliederung des Staates[16], https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_countries_by_population_(United_Nations) bzw. Liste der Staaten der Erde (nach Einwohner 2017 geordnet).[17]

Festland

Schweiz und ehemaliges Jugoslawien

  • Kanton West-Herzegowina (Zapadno-hercegovački kanton / Zapadno-hercegovačka županija) (Bosnien-Herzegowina, 94'898)
  • Kanton 10 (Hercegbosanska županija/Livanjski kanton/Zapadnobosanski kanton) (Bosnien-Herzegowina, 84'127)
  • Kanton Posavina (Posavski kanton/Posavska županija) (Bosnien-Herzegowina, 43'453)
  • Kanton Bosnisches Podrinje (Bosansko-podrinjski kanton) (Bosnien-Herzegowina, 23'734)

Andere

Inseln und Inselgruppen

Europa

Außerhalb Europas

Fußnoten

  1. siehe auch http://www.gfbv.it/3dossier/eu-min/autonomy-de.html Territoriale Autonomie als Mittel des Minderheitenschutzes und der Konfliktlösung in Europa - Zusammenfassung und schematischer Vergleich (Seite besucht 13. Juli 2018)
  2. VicinoMeritoDemokratie = System der Schweiz mit verbessertem Wahlrecht
  3. Man sollte auch darüber nachdenken, eine Amtszeitbeschränkung einzuführen (z.B. 3x ins Amt gewählt und dann kann nicht mehr für dasselbe Amt kandidiert werden). Es führt in den meisten Fällen nicht zu guten Ergebnissen, wenn eine Person länger als 12 Jahre (= 3x für 4 Jahre) dasselbe Amt besetzt.
  4. Dadurch, dass sich die 30 Personen des gewählten zuständigen Parlaments genau die Qualifikation der Kandidaten anschauen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit kompetente und charakterlich geeignete Personen in Verantwortung kommen.
  5. Die Erfahrung zeigt, dass Wähler schlechter informiert sind, wenn eine politische Einheit zu groß ist. Die tatsächliche Präferenz der Wähler wird je schlechter in den Repräsentanten abgebildet, je größer die politische Einheit ist. Je kleiner eine politische Einheit ist, desto besser informiert sind die Wähler, und die tatsächliche Präferenz wird besser in den gewählten Personen abgebildet. Wenn eine Basisgemeinde zu groß geworden ist, kann sich die Basisgemeinde einfach in 2 oder 3 neue Basisgemeinden aufteilen.
  6. a b c d e f g h 30+/-20, also 10 bis 50, je nachdem wie es jeweils sinnvoll gefunden wird oder wie historisch gewachsen
  7. 4+/-2, 2 bis 6 Jahre scheint eine sinnvolle Länge für eine Amtsperiode zu sein
  8. nur ca. 30 Abgeordnete, heutige Parlamente sind viel zu groß
  9. z.B. die EU-Kommission, dann aber nach meritokratischen Gesichtspunkten von den Nationalstaatsparlamenten ausgewählte Vertreter, nicht so wie jetzt üblich
  10. vom jeweiligen Staatenbund-Parlament ausgewählt
  11. so etwas ähnliches existiert jetzt als G20 bzw. WEF Davos, würde dann aber eine offiziell beauftragte und verantwortliche Institution sein
  12. muss aber meritokratisch sein, mit Leuten die nicht nur wissen was sie tun, sondern auch für wen sie Verantwortung tragen.
  13. jedoch die Souveränität und das prinzipielle - aber durch die reale Welt (gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten, Verträge, Praktikabilitätsüberlegungen) beschränkte - Recht auf Veränderung der von oben kommenden Richtlinien und Gesetze liegt bei den Basisgemeinden
  14. grob geschätzt
  15. 8 von 26 Kantonen mit weniger als 100.000 Einwohnern
  16. 4 von 10 Kantonen mit weniger als 100.000 Einwohnern
  17. Man sieht hier, dass es möglich ist und gut funktioniert, wenn kleine Einheiten einerseits souverän sind und andererseits eingebettet in größere Strukturen und Vertragsverhältnisse.