Benutzer:KevBu82/Jedermannsrechte

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Jedermannsrechte ist die zusammenfassende Bezeichnung der Notwehr-, Notstands-, Selbsthilfe- sowie dem Festnahmerecht, die in der Regel jeder Person in Deutschland zustehen. Eine Ausnahme bilden die zuübertragenden Rechte (§860 BGB Selbsthilfe des Besitzdieners, Hausrecht).

Sie dienen der Schadenabwehr von sich oder einer anderen Person und bestehen aus Rechtfertigungs- sowie Entschuldigungsgründen. Zu finden sind die Paragrafen im Zivil-, Strafrecht und in der Strafprozessordnung. Es handelt sich nicht um die Jedermann-Grundrechte.

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Strafrecht

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