Benutzer:KevBu82/Jedermannsrechte
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Jedermannsrechte ist die zusammenfassende Bezeichnung der Notwehr-, Notstands-, Selbsthilfe- sowie dem Festnahmerecht, die in der Regel jeder Person in Deutschland zustehen. Eine Ausnahme bilden die zuübertragenden Rechte (§860 BGB Selbsthilfe des Besitzdieners, Hausrecht).
Sie dienen der Schadenabwehr von sich oder einer anderen Person und bestehen aus Rechtfertigungs- sowie Entschuldigungsgründen. Zu finden sind die Paragrafen im Zivil-, Strafrecht und in der Strafprozessordnung. Es handelt sich nicht um die Jedermann-Grundrechte.
Zivilrecht
- §227 BGB Notwehr
- §228 BGB Defensivnotstand
- §229 BGB Selbsthilfe
- §230 BGB Grenzen der Selbsthilfe
- §231 BGB Irrtümliche Selbsthilfe
- §859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
- §860 BGB Selbsthilfe des Besitzdieners
- §904 BGB Aggressivnotstand
Strafrecht
- §32 StGB Notwehr
- §33 StGB Überschreitung der Notwehr
- §34 StGB Rechtfertigender Notstand
- §35 StGB Entschuldigender Notstand
Strafverfahrensrecht
- §127 StPO Vorläufige Festnahme