Benutzer:Schafholt/Taschenmesserprivileg
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Das Taschenmesserprivileg[1] regelt die waffenrechtlichen Voraussetzungen um ein (Klapp-)Taschenmesser von den ansonsten verbotenen Springmessern zu unterscheiden.
Folgende Bedingungen muss ein Springmesser erfüllen um legal zu sein:
- die Klinge muss seitlich aus dem Griff heraus springen
- der aus dem Griff stehende Teil der Klinge darf höchstens 8,5 Zentimeter lang sein
- die Klinge muss in der Mitte eine Breite aufweisen, die mindestens 20 Prozent der Klingenlänge entspricht
- die Klinge darf nicht zweiseitig geschliffen sein
- die Klinge muss einen durchgehenden Rücken haben
- ↑ Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 1.4.1