Benutzer:Thefounders/Spielwiese

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Mittelspannungsrichtlinie

Die Mittelspannungrichtlinie (Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz) gilt für Energieerzeugungsanlagen (u.a Solaranlagen, Biogasgeneratoren oder Windkraftwerke) in Deutschland mit mehr als 100 kWp Spitzenleistung, die ihre Leistung in das Mittelspannungsnetz einspeisen. Sie wurde 2008 vom BDEW, dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., erstellt und muss seit dem 1. Januar 2009 eingehalten werden. Es gelten jedoch Übergangsfristen. Vor diesem Datum installierte Erzeugungsanlagen sind von der Richtlinie nicht betroffen.


Was ist neu

Die Anforderungen, die die Mittelspannungsrichtlinie an Energieerzeugungsanlagen stellt, bedeuten einen grundlegenden Richtungswechsel in der Funktion der Wechselrichter, die die Verbindung von Erzeugungsanlage ins öffentliche Stromnetz herstellen. Erzeugungsanlagen müssen sich jetzt während der Netzeinspeisung an der Spannungshaltung regulierend und stabilisierend beteiligen können. Dabei wird in statische Spannungshaltung und dynamische Netzstützung unterschieden.


Statische Netzstützung

Auf Anforderung des Netzbetreibers müssen Wechselrichter induktive oder kapazitive Blindleistung ins Netz einspeisen können, um die Blindleistungsbilanz im Netz auszugleichen und die Netzspannung sowie die Frequenz im Mittelspannungsnetz stabil zu halten.

Zusätzlich muss auf Anforderung des Netzbetreibers die Wirkleistung in Abhängigkeit von der Netzfrequenz automatisch reduziert werden können bis hin zur Abschaltung des Energieerzeugers bei einer Frequenz größer 51,5 Hz.

Dynamische Netzstützung

Die dynamischer Netzstützung bewirkt die Spannungshaltung bei Spannungseinbrüchen, um eine ungewollte gleichzeitige Abschaltung großer Einspeiseleistungen und damit ganze Netzzusammenbrüche zu verhindern. So dürfen nun sich die Erzeugungsanlagen bei Fehlern im Netz nicht einfach selbst abschalten und müssen im Falle eines Kurzschlussesim öffetnlichen Netz eine definierte Menge Kurzschlussstrom zur Verfügung stellen.


Übergangsfristen

Technische Anforderung einzuhalten ab (es zählt das Datum des Antrags)
Statische Spannungshaltung 1. Juli 2010
Dynamische Netzstützung (eingeschränkt) 1. Juli 2010
Zertifizierungspflicht 1. Juli 2010
Dynamische Netzstützung 1. Januar 2011


Zertifizierung

Im Rahmen der neuen Mittelspannungsrichtlinie ist eine Zertifizierung der PV-Anlage vorgeschrieben. Im Zertifizierungsprozess wird zwischen zwei unterschiedlichen Zertifikaten unterschieden: dem Zertifikat für die gesamte PV-Anlage und den Zertifikaten der Erzeugungseinheiten – das heißt der Anlagenkomponenten wie Wechselrichtern. Die Zertifikate der Erzeugungseinheiten stellen die jeweiligen Hersteller bereit. Die Anlagen-Zertifizierung erfolgt durch eine nach EN 45011 durch den Deutschen Akkreditierungs–Rat (DAR) hierfür akkreditierte und beim BDEW zugelassene Zertifizierungsstelle, die die Konformität der Anlageneigenschaften mit den Anforderungen der Mittelspannungsrichtlinie bestätigt.


Richtlinienkonforme Wechselrichter

Obwohl bereits seit dem 1. Januar 2009 gültig erschienen erst Mitte 2010 Wechselrichter auf dem Markt, die den Anforderungen in der Richtlinie entsprechen. Auf der Intersolar Messe in München präsentierten Hersteller wie Fronius, kaco oder SMA im Juni 2010 erste Modelle.


Links

http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/AC1764483F70B97FC125766C0004C85A/$file/2009-01-15_FNN_Ergaenzung_MS-Richtlinie_end.pdf http://www.kaco-newenergy.de/de/binary/1114/page/download.xml