Benutzer:Tmowp/LSG Mettinghausen/Rebbeke

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LSG Mettinghausen/Rebbeke

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Offene Landschaft mit kleinen Wäldern im LSG

Lage Lippstadt,Kreis Soest,NRW,Deutschland
Fläche 6,95 km²
Geographische Lage 51° 43′ N, 8° 27′ OKoordinaten: 51° 42′ 38″ N, 8° 27′ 0″ O
Tmowp/LSG Mettinghausen/Rebbeke (Nordrhein-Westfalen)
Meereshöhe von 76 m bis 85 m
Einrichtungsdatum 14. Juni 2003
Rechtsgrundlage §§ 16 - 31 LG

Das Landschaftsschutzgebiet Mettinghausen/Rebbeke mit ca. 695 ha Flächengröße liegt im Kreis Soest. Das Gebiet wurde 2003 als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG liegt auf dem Gebiet der Stadt Lippstadt.[1]

Beschreibung

Es umfasst den Landschaftsraum zwischen der Landstraße L 822 bzw. 815 im Süden, der Kreisgrenze im Osten und Norden sowie der Seeuferstraße, dem Delbrücker Weg sowie einem namenlosen Vorfluter im Westen. Ausgenommen sind die innerhalb des Bereiches liegenden Ortschaften Mettinghausen,Rebbeke und der Albersse.[1][2]

Schutzzweck

Die Ausweisung erfolgte aufgrund der in großen Teilen besonders reich und vielfältig mit Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen und kleinen Wäldern ausgestatteten Landschaft, der besonders zu begleitenden Situation im Bereich der Abgrabungsgewässer, der Bedeutung des Landschaftsraumes für die Erholung. Die LSG Ausweisung erfolgte in diesem Fall auch wegen der besonderen Bedeutung dieses Raumes als Pufferzone zum sich westlich anschließenden NaturschutzgebietZachariassee“.[1]

Rechtliche Vorschriften

Nach § 34 Abs.2 LG sind in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Dazu gehören: Bauliche Anlagen aller Art zu errichten, zu erweitern oder in einer das Landschaftsbild beeinträchtigenden Weise zu ändern. Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Oberflächengestalt vorzunehmen. Gewässer - einschließlich Teichanlagen aller Art - oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder umzugestalten. Motorfahrzeuge aller Art, Anhänger, Wohnwagen und Verkaufswagen außerhalb der befestigten Straßen, Fahrwege, Plätze oder Hofräume zu führen oder abzustellen. Bäume, Sträucher, Hecken, Feld- oder Ufergehölze zu beseitigen oder zu schädigen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d Kreis Soest: Landschaftsplan 1 "Obere Lippetal/Geseker Unterbörde" - Satzung. In: Landschaftsplan 1 "Obere Lippetal/Geseker Unterbörde" - Satzung. Kreis Soest, 2003, S. 63,65,66, abgerufen am 22. Dezember 2020 (deutsch).
  2. Kreis Soest: Naturschutzgebiete - Karte. In: Naturschutzgebiete - Karte. Kreis Soest, 15. Januar 2019, abgerufen am 22. Dezember 2020 (deutsch).

Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Kreis Soest